Protokoll der Sitzung vom 14.09.2016

Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, können wir mit diesem Nachtragshaushalt nur eins machen, nämlich ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Grascha. - Jetzt hat sich Adrian Mohr, CDU-Fraktion, gemeldet. Herr Mohr, bitte schön!

(Zustimmung bei der CDU)

- Ihre Fangruppe ist da.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Reinhold Hilbers eben schon angekündigt hat, werde ich noch einige Anmerkungen zu Tagesordnungspunkt 3 b - Änderung des Aufnahmegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich - machen. Mein Kollege Reinhold Hilbers hatte mir zugesagt, dass er mir drei bis vier Minuten überlassen wird. Ich darf zu meinem Erstaunen feststellen, dass er das auch getan hat.

(Heiterkeit und Beifall)

4:28 Minuten.

4:28. Eine halbe Minute ist weg. Also reinhauen.

Es geht um die Anhebung der Pauschale für berücksichtigungsfähige Personen im Flüchtlingsbereich von 9 500 auf 10 000 Euro, es geht um die Verkürzung des Bemessungszeitraums auf nur noch das Vorjahr, es geht um eine erhebliche Entlastung der Kommunen in Niedersachsen - alles Punkte, die die CDU-Landtagsfraktion zuletzt im Mai dieses Jahres in diesem Plenum und auch schon im Zuge der Haushaltsberatungen für dieses Jahr gegen Ende des Vorjahres beantragt und gefordert hat.

(Zustimmung bei der CDU)

Das wird jetzt erfüllt. Das wird umgesetzt. Wir begrüßen das. Wir tragen diesen Punkt ausdrücklich

mit, weil die kommunale Ebene damit erheblich entlastet wird. „Warum nicht gleich?“, habe ich bei der ersten Beratung gefragt. Diese Frage stellt sich natürlich nach wie vor. Sie handeln jetzt, da es erhebliche Mittel des Bundes zur Entlastung des Landes Niedersachsen gibt. Es hätte diese Spielräume - das hat Reinhold Hilbers schon eben in seinem Beitrag deutlich gemacht - allerdings auch schon im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2016 gegeben. Die Möglichkeit, einen Nachtragshaushalt für 2016 im Laufe des Jahres in Angriff zu nehmen, hat sich auch schon vorher geboten.

Es ist im Wesentlichen also eine geliehene Kommunalfreundlichkeit, weil Sie sich die Mittel vom Bund geben lassen. Die Spielräume waren da. Diese geliehene Kommunalfreundlichkeit ist sicherlich - - -

(Renate Geuter [SPD]: Das konnten Sie bis heute nur nicht nachweisen!)

- Das hat der Kollege Hilbers eben doch in eindrucksvoller Art und Weise getan, werte Frau Kollegin.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Renate Geuter [SPD]: Aber nicht überzeugend, Herr Kollege!)

Deshalb findet dieser Punkt unsere Unterstützung, selbst wenn er spät kommt und im Wesentlichen auf Mitteln des Bundes basiert.

Während der Beratungen im Haushaltsausschuss und bei der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gab es den Hinweis, dass die Pauschale für einige Kommunen und Landkreise nicht ausreichend sein wird. Darauf hat der Kollege Heere eben noch einmal hingewiesen. In der Tat ist es so. Es sind nicht sehr viele. Ich erinnere mich an die Worte des Kollegen Heiner Schönecke im Haushaltsausschuss, der sich der Stimme enthalten hat. Er sagte: Ein guter Landesvater muss an alle seine Kinder denken. - Das gilt auch für den Landkreis Harburg und für die Region Hannover. Wenn es nur so wenige sind, ist eine Pauschale eine gute Lösung. Aber wenn zwei mit mehr als 25 % darüber liegen, dann halten wir als CDU es nicht für eine vermessene Forderung - das haben auch die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht -, nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie man den Kommunen mit einer besonderen Haushaltsbelastung weiterhelfen kann.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der CDU: Sehr gut!)

Der zweite angeführte Punkt ist die Änderung des kommunalen Finanzausgleichs. Diese Änderung lehnen wir ab. Wir sind für einen Einbezug der weitergeleiteten Umsatzsteuermittel in die Verteilungsmasse.

Die vorgezogene Erhöhung des Finanzausgleichs sehen übrigens auch die kommunalen Spitzenverbände aus zwei Gründen kritisch. Die Planungssicherheit für die Kommunen wird dadurch gestört, weil man den kommunalen Haushalten, den kommunalen Parlamenten, die in diesen Tagen gerade neu gewählt worden sind, die Möglichkeit nimmt, mit diesen Mitteln tatsächlich verlässlich zu planen. Das geht jetzt, gegen Ende des Haushaltsjahres, irgendwie unter. Einige Kommunen, einige Landkreise müssen vielleicht nur deshalb keinen Nachtragshaushalt machen. Es ist ja die oberste Aufgabe der kommunalen Vertretungen der Kreistage, diese Budgethoheit innezuhaben und die Mittel zu verwalten und zu verteilen. Das kritisieren auch die kommunalen Spitzenverbände. Dieser Kritik schließen wir uns an. Deshalb können wir dem zweiten Punkt nicht zustimmen.

Wenn man einen Strich darunter macht - das müssen wir in der Gesamtabstimmung tun -, dann ist die CDU-Fraktion insgesamt der Auffassung, dass die Entlastung der Kommunen das entscheidende Argument, der entscheidende Punkt ist. Deshalb stimmen wir dem Punkt insgesamt zu. Ich darf aber darauf hinweisen, dass sich ein Kollege unserer Fraktion aus den angesprochenen Gründen, wahrscheinlich zusammen mit der FDP-Fraktion, bei diesem Punkt der Stimme enthalten wird. Dafür hat Heiner Schönecke auch einen guten Grund.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Mohr. - Das Wort hat Herr Heere für eine Kurzintervention. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mit der Kurzintervention nur die Zeit ausgleichen, die Reinhold Hilbers Adrian Mohr nicht übriggelassen hatte. Aber das Gute ist: Das kann ich mir jetzt sparen.

Ich möchte aber auf die wichtige Diskussion zurückkommen, nämlich auf die Frage, dass Kom

munen höhere Ausgaben als 10 000 Euro pro Flüchtling haben. Das sind zwei auf Kreisebene; Sie haben sie genannt. Das sind nicht viele, aber das Thema ist für diese ernst zu nehmen.

Wir stehen diesbezüglich vor einem Dilemma. Mit den Spitzenverbänden ist eine Pauschale vereinbart worden. Pauschalen haben Ungerechtigkeiten. In diesem Fall profitiert eine ganze Reihe von Kommunen sehr, weil sie gar nicht so hohe Kosten haben. Andere Kommunen haben Fehlbedarfe. Theoretisch sind da Spitzabrechnungen besser. Diese haben jedoch erhebliche Bürokratiekosten zur Folge. Deshalb wollen die Spitzenverbände diese nicht, was wir verstehen können.

Was aber nicht geht - das ist insbesondere an Sie, Herr Schönecke, gerichtet -, das ist Rosinenpicken. Sie wollen, dass wir die Pauschale so lassen, aber Kommunen mit höheren Kosten zusätzlich auszahlen. Das soll heißen: Das Land soll einseitig blechen. So geht das nicht. Wir Grünen sind ausdrücklich gesprächsbereit, was gewisse Entlastungen, z. B. beim Thema Unterbringung, angeht. Aber wenn wir an das System gehen, dann bitte Entlastungen auf beiden Seiten: nicht nur oben bei denen, die Kosten haben, sondern auch unten bei Kommunen, die bislang finanziell stärker davon profitieren.

Gerne kann man auch über bürokratiearme Lösungen diskutieren, über mehrere Entlastungsstufen. Aber dann müssen sich auch die Spitzenverbände bewegen. Denn diese sind es, die die bisherige Lösung unterstützt haben. Das heißt, wir könnten hier durchaus weiter diskutieren. Aber es bringt nichts, wenn wir die Spitzenverbände nicht an unserer Seite haben. Insofern ist vielleicht noch ein Diskussionsprozess nötig. Aber es ist zumindest nicht so, dass wir hier irgendetwas machen, was gegen die Kommunen geht. Die wollen das so.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Heere. - Herr Mohr antwortet. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Heere, es sind nicht zwei Landkreise, die höhere Ausgaben haben. Es sind zwei Landkreise, die mehr als 25 % abweichen - das ist schon einmal ein Unter

schied -, die um mehr als 25 % höhere Ausgaben haben. Es geht nicht darum, dass das Land almosenmäßig für die Kommunen blechen muss, sondern es geht darum, dass das Land seine originäre Verpflichtung erfüllen muss und dass es dies zumindest gegenüber diesen Kommunen nicht in ausreichendem Maße tut. Das ist der entscheidende Punkt.

(Petra Tiemann [SPD]: Sie wollten das doch so!)

- Ja. Das ist ja auch in Ordnung. Wir sind ja nicht gegen die Pauschale. Aber es geht darum, dass man sich in einigen Bereichen, wie im Landkreis Harburg, wo es überhaupt keinen Wohnraum gibt, der zur Verfügung steht, und man Hotels anmieten muss, wo man also eine erhebliche Kostenbelastung hat, hinstellt und sagt: „Diese Situation ist uns eigentlich egal, weil wir es über eine Pauschale machen.“ - Das ist für uns unbefriedigend. Dann muss man auch einmal in der Lage sein, gerade mit der Region Hannover und dem Landkreis Harburg, die mehr als 25 % Abweichung haben, zu diskutieren.

Es geht nicht um 101 % oder um 104 %. Es geht um die, die wirklich eine exorbitante Mehrbelastung haben und deren kommunale Haushalte dadurch massiv belastet werden. Wenn man sich diesbezüglich einer Diskussion verschließt und keine Wege aufzeigt, dann ist das gegenüber dem Landkreis Harburg und gegenüber der Region Hannover völlig ungenügend.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Gerald Heere [GRÜNE]: Das stimmt aber gar nicht!)

Vielen Dank, Herr Mohr. - Der Finanzminister Herr Schneider hat das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Nachtragshaushaltsplanentwurf 2016 ist Teil eines finanzpolitischen Gesamtpakets, das die Landesregierung am 19. und 20. Juni 2016 im Rahmen ihrer Haushaltsklausur beschlossen hat. Wir werden den zweiten Teil, den Doppelhaushalt, heute Nachmittag noch zu beraten haben.

Ich darf, bezogen auf den Nachtrag, allen Fraktionen dafür danken, dass die Beratung sehr zügig erfolgt ist, wir also schon innerhalb eines Monats

zu einer Beschlussfassung kommen können. Das ermöglicht früher die zusätzlichen Zahlungen an die Kommunen.

Wie wir schon gehört haben, geht es einerseits um einen Flüchtlingsnachtrag, was die Zweckbestimmung angeht, andererseits aber zugleich um einen Kommunalnachtrag. Die Kommunen werden in diesem Jahr durch diesen Nachtrag zusätzlich Mittel in Höhe von 631 Millionen Euro erhalten. Der wesentliche Teil davon - aber nicht alles - entfällt auf die eben diskutierte Kostenabgeltungspauschale. Das ergibt sich einerseits dadurch, dass der Abrechnungszeitraum verändert, wesentlich verkürzt wird, indem wir die berücksichtigungsfähigen Personen des Vorjahres, also des Jahres 2015, zugrunde legen. Außerdem - auch das ist diskutiert worden - wird die Pauschale von 9 500 Euro auf 10 000 Euro erhöht.

Das Wesen einer Pauschale ist immer so, dass es Gewinner und Verlierer gibt. Wir sind selbstverständlich immer offen gewesen für ein anderes Abrechnungssystem im Rahmen des Gesamtbudgets. Dann muss man umverteilen. Darüber können wir gern diskutieren. Aber das ist bei den kommunalen Spitzenverbänden nicht auf Gegenliebe gestoßen.

Darüber hinaus sollen die Kommunen eine Vorauszahlung für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von etwas mehr als 280 Millionen Euro erhalten. Nachdem bisher immer geklagt worden ist - - -

Herr Minister, ich darf Sie kurz unterbrechen. Herr Schönecke würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. - Bitte!