Anforderungskatalog erfüllt sein. Die verbleibenden 10 % Betriebskosten und die Errichtungskosten sind vom Land Niedersachsen zu tragen. Dabei erhält das Land Niedersachsen von der Deutschen Krebshilfe einen Zuschuss von 484 000 Euro zu den Einrichtungskosten.
Bereits bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfes im März dieses Jahres wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf nicht nur im Bereich von einzelnen Vorschriften, sondern auch in der gesamten Grundkonstruktion als rechtlich sehr problematisch zu bewerten ist, da im Kern - Sie haben es angesprochen, Frau Kollegin Wernstedt - die Errichtungslast und Anstaltslast auseinanderfielen. Der Ausschuss stellte während der Beratung fest, dass dieser Gesetzentwurf nicht beratungsfähig ist.
Ich halte diesen Vorgang als solchen für äußerst bedenklich. Es kann nicht sein, dass man dem Parlament offenbar aus vom Finanzminister verordneten Haushaltsgründen einen rechtlich unzulässigen oder verfassungsrechtlich sogar bedenklichen Gesetzentwurf zur Verabschiedung vorlegt.
Dass die Sozialministerin diesen Vorgang mitmacht, ohne dafür zu kämpfen, dass Niedersachsen ein rechtlich einwandfreies klinisches Krebsregister erhält, halten wir für genauso bedenklich.
Im April dieses Jahres äußerte das Sozialministerium den Wunsch, über eine neue Lösung nachdenken zu dürfen. Diesem Wunsch sind wir sehr gerne nachgekommen, hatten wir doch die Hoffnung, dass sich die Landesregierung aufmacht, die rechtsfähige Anstalt Klinisches Krebsregister Niedersachsen ohne die Zwischenlösung über die Ärztekammer Niedersachsen unmittelbar durch einen Gesetzentwurf als Anstalt des Landes zu gründen, zumal die Aufgabe des klinischen Krebsregisters nach dem Bundesrecht den Ländern obliegt. Dies wäre sicherlich auch in rechtlicher Hinsicht der problemloseste Weg gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor das Sozialministerium nun jedoch seine Überlegungen zu Ende führen konnte, gab es einen Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen, der die Einrichtungs- und Anstaltslast als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises auf die Ärztekammer und Zahnärztekammer in Niedersachsen überträgt. Folglich gründen beide Kammern einen Zweckverband zur Errichtung des klinischen Krebsregisters, so wie es bisher nur zwei andere
Bundesländer gemacht haben. Alle anderen Bundesländer richten es entweder als Anstalt des Landes oder als gGmbH des Landes ein. Wir halten auch diesen Vorschlag der Regierungsfraktionen für bedenklich, ist er doch auch nur aus haushaltsdisziplinarischen Gründen nicht zu Ende gedacht.
Ich möchte betonen, dass wir die Arbeit der Ärztekammer Niedersachsen sehr schätzen. Sie ist dieser Aufgabe auch mit Sicherheit gewachsen und würde sie erstklassig erfüllen. Aber dass das hier gewählte Konstrukt mit erheblichen Mehrkosten und deutlich mehr Bürokratie verbunden ist, wird von Ihnen völlig ausgeblendet.
Erstens. Wegen der geforderten Unabhängigkeit des klinischen Krebsregisters ist die Nähe zu den Leistungserbringern durchaus kritisch zu sehen.
Zweitens. Die Rolle der Zahnärzte ist eher marginal zu bewerten, sie sind aber praktisch gleichberechtigt.
Drittens. Keine Aussage gibt es darüber, wie die Beteiligung der Institutionen des niedersächsischen Gesundheitswesens und der Hochschulkliniken gesichert werden soll.
Viertens. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf werden nochmals die mangelnde Transparenz und Akzeptanz dieses Gesetzentwurfs zum Ausdruck gebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man auf Bundes- und Länderebene diese Aufgabenübertragung vereinbart und die Kosten mindestens zu 90 % von den Krankenkassen getragen werden, sollte man aus unserer Sicht eine Anstalt des Landes gründen. Damit kann man problemlos alle rechtlichen Bedenken aus dem Weg räumen.
Eine übernommene Pflichtaufgabe outzusourcen, wohlwissend, dass es im Ergebnis teurer wird, halten wir für den falschen Weg. Auch die Bedenken, ob die Übertragung der Aufgabe der klinischen Krebsregistrierung auf zwei verschiedene Kammern in einem Zweckverband in der Praxis tatsächlich handhabbar sein wird, konnte aus unserer Sicht nicht ausgeräumt werden. Das Gleiche gilt für die Frage, ob die neue Konstruktion mit den Kriterien zur Förderung des klinischen Krebsregisters des GKV-Spitzenverbandes übereinstimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache, was die Notwendigkeit angeht, sind wir überhaupt nicht auseinander; aber ich habe, glaube ich, deutlich gemacht, wo die Unterschiede liegen. Daher bitte ich Sie nochmals: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück, und sorgen Sie dafür, dass wir ein rechtlich einwandfreies klinisches Krebsregister in Niedersachsen gründen können!
Vielen Dank, Volker Meyer. - Jetzt hat sich zu einer Kurzintervention Uwe Schwarz gemeldet. Bitte schön, Herr Schwarz!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Volker Meyer, ich verstehe nicht, warum bei einem Gesetz, bei dem wir uns, wie Sie zum Schluss selbst gesagt haben, in der Sache eigentlich einig sind, völlig unnötigerweise solche Gegensätze aufgebaut werden - die in Wirklichkeit ja auch gar nicht stimmen.
In der Tat haben wir gemeinsam mit dem GBD festgestellt, dass es verfassungsrechtliche Probleme gibt. Daraufhin haben wir den GBD und das MS gebeten, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, und vereinbart, ihn erst dann wieder zu beraten, bis er korrigiert vorgelegt wird. Diese Korrektur ist dann durch einen Änderungsantrag der SPD und der Grünen erfolgt - und das wäre es dann eigentlich auch gewesen.
Erstens. Das Ganze kann gar keinen fiskalischen Grund haben; denn ganz gleich, wie die Struktur ist: Das Land bezahlt es immer. Darauf haben Sie selbst hingewiesen. Worin, bitte schön, soll also der finanzielle Grund bestehen?
Zweitens. Es gibt einen sehr wichtigen Grund, es so zu machen: Daten von den Ärzten übermittelt zu bekommen, ist notwendig, hat sich aber in der Vergangenheit als große Schwierigkeit erwiesen. Es ist, denke ich, eine richtige Argumentation zu sagen: Wenn die Kammern die ausführende Stelle sind, dann fällt es - so die Erkenntnisse aus der
Ich halte das für ein sehr wichtiges Argument, das seitens des Sozialministeriums und des GBD vorgetragen worden ist. Die Meldepflicht hat uns in den früheren Jahren wirklich große Schwierigkeiten bereitet. Es ist völlig unverzichtbar, den Sachverstand sowohl der Ärztekammer als auch der Zahnärztekammer, unabhängig davon, wer das macht, in die Thematik einzubeziehen. Sonst läuft da gar nichts.
Diese drei Gründe sind, denke ich, sehr zielführend gewesen, den Gesetzentwurf jetzt so zu stricken, dass es direkt übertragen wird. Es ist ja auch gesagt worden: Wir betreten alle miteinander Neuland, und jedes Bundesland macht es anders.
Lassen Sie uns hier also keinen Streit herbeiführen; denn den gibt es in der Sache überhaupt nicht. Wir brauchen gemeinsam ein solches Gesetz.
Herr Präsident! Herr Kollege Schwarz, in dem, was Sie in Ihrem letzten Satz gesagt haben, gebe ich Ihnen natürlich recht: Wir brauchen gemeinsam dieses neue Gesetz. Das habe ich auch überhaupt nicht infrage gestellt. Nur, Sie blenden völlig aus, dass Sie durch Ihre Rechtskonstruktion deutlich mehr Verwaltungsaufwand produzieren, der im Endeffekt wieder durch das Land Niedersachsen bezahlt werden muss.
Die Ärzte selber sind, ganz gleich, wo Sie dieses klinische Krebsregister ansiedeln, verpflichtet, die Meldungen zu machen. Daher zieht auch Ihr Argument nicht, wir könnten das Register nur bei den Ärztekammern einrichten, weil dorthin auch die Meldungen erfolgten. Die Ärzte sind verpflichtet, an jedes klinische Krebsregister zu melden.
- Sie sind aber jetzt dazu verpflichtet, Herr Schwarz. Das können Sie nicht ausblenden. Sie müssen es vielleicht einfach einsehen.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass unsere Argumentationen stichhaltig sind, und werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Die zweithäufigste Todesursache in Deutschland sind Krebserkrankungen. Die Krebsfrüherkennung - das hat die Bundesregierung erkannt - ist ein wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Behandlung, um ein kritischeres Ausmaß zu begrenzen. Deswegen ist es richtig, Krebsregister aufzustellen. In welcher Rechtsform sie letztlich aufgestellt werden, ist, so denke ich, nicht die entscheidende Frage. Der Bund hat sich im Rahmen des Nationalen Krebsplans für eine einheitliche Registrierung entschieden. Auch das ist richtig, damit die Behandlungsqualität weiterentwickelt und wissenschaftlich begleitet werden kann. Man kann die Studien in ihrer Gesamtheit bewerten und damit die entscheidenden Fragen zur Krebsbehandlung auch bündeln.
Weil eben gerade Streit darüber entstanden ist, wie eigentlich die Rechtsform zu wählen ist: Ich halte das für eine sehr formalistische Diskussion, Volker Meyer. Ich glaube, trotzdem wird dieses Register ein Erfolg.
Vielleicht noch einmal zu den Argumenten, warum wir das so machen. Es wird ja letztlich in der Republik auch in zwei anderen Bundesländern so gemacht. Das spricht dafür, dass das eine gute Lösung ist.
Erstens. Die Ärzte- und Zahnärztekammer verfügen über das erforderliche Know-how insbesondere im Umgang mit diesen Patientendaten.
Der zweite wesentliche Punkt ist: Zwar mögen die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sein, diese Daten weiterzugeben; die Frage ist aber: Welches Gefühl entwickle ich als Ärztin oder als Arzt gegenüber einer Behörde oder gegenüber meiner eigenen Standesvertretung, der Kammer?