Es ist dann gar nicht die Frage „Förderschule Lernen - ja oder nein“, sondern das ist der Hilfeschrei
Deswegen - das sage ich ganz ehrlich - halte ich den Antrag der SPD und der Grünen für viel zu unkonkret. Das sind nicht die Antworten, die die Eltern erwarten. Die Eltern erwarten eine Antwort auf die Frage: Warum werden eigentlich weniger Stellen für Sonderpädagogen ausgeschrieben, als nach den Berechnungen des Kultusministeriums notwendig wären? Die Eltern wollen wissen: Was passiert mit der sonderpädagogischen Grundversorgung? Denn jeder von uns in den Schulen spürt doch: Der Ansatz der sonderpädagogischen Grundversorgung, systemische anstatt kindbezogene Förderung und Unterstützung zu geben, ist richtig. Aber zwei Stunden sonderpädagogische Grundversorgung reichen eben nicht aus, um die Probleme in den Grundschulen zu lösen, gerade wenn es um sonderpädagogische Grundversorgung für alle Bereiche, für Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung, geht. Das heißt, wir müssen uns mit der Frage beschäftigen: Wie gehen wir eigentlich mit der sonderpädagogischen Grundversorgung um?
Wir müssen uns auch mit der Frage beschäftigen: Ist die Doppelzählung wirklich ein vernünftiges Mittel im Rahmen der Inklusion, oder führt die Doppelzählung dazu, in Klassen, die stark frequentiert sind, eher noch Schülerinnen und Schüler zu suchen, die einen Unterstützungsbedarf haben könnten, um über den Klassenteiler zu kommen? Wäre es nicht grundsätzlich richtig, darüber nachzudenken, wie die Klassenteiler insgesamt herabgesetzt werden können?
Wir müssen darüber reden, ob das derzeitige System der Schulbegleitung so funktioniert, dass ein Schulbegleiter ohne irgendeine Qualifikation den ganzen Tag neben einem Kind sitzt und nur für dieses Kind da ist. Dann müssten wir uns alle einmal an unsere eigene Schulzeit zurückerinnern. Ganz ehrlich: Wer von uns hätte denn unproblematisch Freunde gefunden, wenn uns in der ganzen Schulzeit ein Erwachsener begleitet hätte? - Niemand!
(Zustimmung bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Haben Sie sich schon einmal angeschaut, wie das läuft?)
Ich glaube, wir müssen über dieses Thema intensiv reden, insbesondere auch über die Qualitätsstandards für Schulbegleitung.
Die Förderschulen brauchen Planungssicherheit. Sie müssen aus der Ungewissheit, was mit ihnen passiert, entlassen werden. Deswegen ist es richtig zu sagen: Man muss jetzt endgültig klären: Soll es ReSchls geben, soll es RZIs geben etc., und wie sollen die aufgebaut werden?
Wir als Freie Demokraten haben ein Modell und sagen: In den Landkreisen und kreisfreien Städten brauchen wir Förderschulzentren. Diese Förderschulzentren haben die Aufgabe, den inklusiven Unterricht zu unterstützen, die Fort- und Ausbildung von Sonderpädagogen zu gewährleisten, die Sonderpädagogen zu begleiten, und mit ihnen sollen die Sonderpädagogen auch einen Anlaufpunkt für sonderpädagogischen Austausch mit Fachkollegen haben.
Sie haben aus unserer Sicht zusätzlich die Aufgabe, Kooperationsklassen zu entwickeln. Ich finde, wir sollten das Modell der Kooperationsklassen noch viel mehr ins Land tragen. Denn der Kollege Thiele hat ja recht: Eine Erhöhung der Inklusionsquote führt insbesondere im ländlichen Raum dazu, dass Schulträger den Fortbestand von Förderschulen infrage stellen. Kann darauf aber die Antwort sein, dass die Eltern, die sich trotzdem für die Förderschule entscheiden, immer längere Fahrwege in Kauf nehmen, oder ist es sinnvoll, mit Kooperationsklassen vor Ort zu arbeiten? - Das wäre aus unserer Sicht eine Aufgabe der Förderschulzentren ebenso wie nach wie vor Klassen an Förderschulzentren für Eltern, die sich bewusst für die Förderschule entscheiden.
Am Ende des Tages, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann es doch nur eines sein: Eine gute Inklusion kann für das Auslaufen von Förderschulen sorgen, aber keine Einstimmenmehrheit.
Vielen Dank, Herr Försterling. - Jetzt hat sich die Ministerin zu Wort gemeldet. Frau Ministerin Heiligenstadt, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der inklusiven Schule - so die Überschrift des Antrags - macht deutlich, was im Interesse einer gut gelingenden Inklusion notwendig ist, nämlich vieles, was wir schon auf den Weg gegeben haben, tatsächlich auch miteinander zu verknüpfen und noch stärker und differenzierter auszuarbeiten und auch zu entwickeln. Deshalb begrüße ich den von Bündnis 90/Die Grünen und SPD eingebrachten Antrag außerordentlich.
Für uns ist aber auch klar: Die Umsetzung der Inklusion in der Bildung ist keine wohlwollende Geste, keine generöse Haltung gegenüber Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und auch keine mitleidige Unterstützung gegenüber Eltern. Nein, Inklusion, meine Damen und Herren, ist ein Menschenrecht. So haben wir auch damit umzugehen.
Wir stellen uns auch dieser Herausforderung und setzen sie um. Denn eine inklusive Schule hat zum Ziel, jedem einzelnen Kind gerecht zu werden, seine Potenziale zu entfalten. Uns ist dabei jedes Kind willkommen.
Deshalb ist die inklusive Schule auch eine konsequente Fortführung der begabungsgerechten und individuellen Förderung, wie sie uns das Schulgesetz in § 54 aufgibt. Das Schulwesen soll danach ja auch sicherstellen, dass leistungsstarke und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit gefördert werden. Denn jedes Kind ist einzigartig, und jedes Kind hat eine eigene Persönlichkeit. Das ist aus meiner Sicht eine notwendige Ergänzung und richtet den Blick auf einen erweiterten Inklusionsbegriff.
Der erweiterte Inklusionsbegriff ist daher für mein gesamtes Handeln in dieser Inklusionsdebatte leitend.
Deshalb hört die Einführung der inklusiven Schule nicht mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen auf, sondern muss auch ganz vielfältig weiterentwickelt werden.
Der Entschließungsantrag - den ich ja sehr begrüße - zählt wesentliche Meilensteine auf, die wir schon erreicht haben und auf die wir alle hier im Hohen Haus durchaus stolz sein dürfen. Wir investieren viel in die Erhöhung der Planstellenansätze,
in die Qualifizierung der Lehrkräfte. Wir schaffen zusätzliche Studienplätze für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Wir unterstützen die Kommunen mit insgesamt rund 30 Millionen Euro vom Land als Ausgleich für Kosten, die ihnen im Rahmen der Einführung der inklusiven Schule entstehen. Wir verbessern Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Um zielgerichtet und wirkungsvoll arbeiten zu können, wird unsere Arbeit auch wissenschaftlich begleitet.
Auch wenn wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie sich anhand der Aufzählung ja ganz gut nachvollziehen lässt, schon eine Menge erreicht haben, liegen auch noch zahlreiche Aufgaben vor uns. Sowohl organisatorisch als auch pädagogisch brauchen wir z. B. zur Weiterentwicklung Steuerungen und Regelungen, die nicht einfach nebeneinander herlaufen können, sondern die wir aufeinander beziehen müssen.
Deshalb haben wir in den letzten Jahren auch die notwendigen Bausteine identifiziert und führen sie nun in einem Rahmenkonzept Inklusive Schule zusammen.
Die gesetzlichen Grundlagen haben wir geschaffen. Auch sind schon zahlreiche untergesetzliche Regelungen angepasst worden. Die Anpassung der rechtlichen Vorgaben für die Schulen in freier Trägerschaft haben wir bereits in den Blick genommen. Wir entlasten z. B. auch Leitungen von Förderzentren und ehemalige Förderschulleitungen. Wir ermöglichen Funktionsstelleninhaberinnen und Funktionsstelleninhabern an Förderschulen unter bestimmten Voraussetzungen bereits jetzt eine Weiterverwendung an anderen allgemeinbildenden Schulen und wollen zukünftig entsprechende Beförderungsämter für Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik an allgemeinbildenden Schulen schaffen.
Eine Aufgabe, der wir uns jetzt annehmen, ist es, die Zusammenarbeit von Förderschullehrkräften und Regelschullehrkräften weiter zu definieren und zu verbessern, und zwar auch anhand der Erfahrungen, die wir in den letzten drei Jahren gesammelt haben.
In Aus- und Fortbildung und Weiterbildung halten wir ein breites Angebot vor. Künftig wollen wir daran arbeiten, dass wir noch besser und noch pass
genauer den Bedarf der Lehrkräfte kennen, damit wir auch noch besser entsprechende Angebote entwickeln können.
Auch in der täglichen Unterrichtsarbeit wollen wir die Schulen und Lehrkräfte unterstützen. Deshalb erarbeiten wir einen Grundsatzerlass für die inklusive Schule.
Meine Damen und Herren, sonderpädagogische Unterstützung muss da ankommen, wo sie gebraucht wird. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass sie sich überall im Flächenland an gleichen Qualitätsmaßstäben misst. Um dies zu steuern und zu gewährleisten, ist es Aufgabe des Landes, ein leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Beratungs- und Unterstützungssystem zur Verfügung zu stellen, das Schulen bei der Verwirklichung der an eine inklusive Schulen gestellten Ansprüche berät, begleitet und unterstützt.
Damit wollen wir landesweit unter Beachtung regionaler Ausprägungen eine vergleichbare Qualität der Schulen mit entsprechender sonderpädagogischer Expertise sicherstellen, landesweit eine einheitliche Steuerung der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung mit vergleichbaren Verfahrensweisen verwirklichen und eine innovative, leistungsfähige und ortsnahe Beratung und Unterstützung bereitstellen.
In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt soll in Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten ein Regionales Beratungs- und Unterstüt
Wir wollen aus den dabei gemachten Erfahrungen und Erkenntnissen lernen. Deshalb richten wir dazu jeweils Planungsgruppen ein und öffnen damit die vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung am weiteren Entwicklungsprozess.
Meine Damen und Herren, Inklusion fordert uns alle gemeinsam, das Grundverständnis von gesellschaftlichem Miteinander zu überdenken und auch neu zu justieren. Das gilt nicht nur für die Schule, aber durchaus auch für die Schule, aber vor allen Dingen für unsere gesamte Gesellschaft. Dazu brauchen wir ein gemeinsames, gut abgestimmtes Vorgehen aller Akteure. Dann werden wir der Inklusion auch gerecht.