Frau Ministerin, vielen Dank. - Die CDU hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Thiele, eine Minute. Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich gebe offen zu: Die meisten Dinge, die hier gerade angekündigt wurden, hätten längst getan werden müssen. Das haben wir, glaube ich, auch alle gesehen. Dass jetzt ein Rahmenkonzept und andere Dinge entwickelt werden, dass das jetzt vorbereitet wird - nachdem Sie vor drei Jahren mit der Diskussion über die Schließung von Förderschulen begonnen haben -, ist zumindest ein interessanter Hinweis, Frau Ministerin.
Das Einzige, was ich mir aus dieser Debatte konkret erhofft hatte - das sage ich ganz offen -, war ein Hinweis darauf - sowohl die betroffenen Schulen als auch die Schulträger und auch die Lehrkräfte müssen wissen, wie es an dieser Stelle weitergeht -, wie diese RZIs aussehen sollen. Darauf haben Sie keine Antwort gegeben, sondern Sie haben jetzt erklärt, dass Arbeitsgruppen eingerichtet werden sollen, nachdem die SPD-Fraktionsvorsitzende zumindest bei uns in der Region bisher den Eindruck erweckt hat, dass es Anfang nächsten Jahres losgehen soll. Alle Beteiligten wollen wissen, ob das eine Einheit der Landesschulbehörde wird - so wie die ReSchls es sein sollten - oder ob das innerhalb von Förderschulen stattfin
det, welche Förderschulen es werden sollen. Wie sieht dieses System aus, das schon lange hätte da sein müssen, das vor Ort gebraucht wird, weil Förderschulen geschlossen werden müssen? Was genau, was konkret, Frau Ministerin, planen Sie, um die Steuerung der Inklusion in der Fläche in Niedersachsen tatsächlich in den Griff zu bekommen?
Es ist Überweisung an den Kultusausschuss vorgesehen. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 14.00 Uhr. Es ist noch sehr übersichtlich. Ich stelle aber fest: Der Sitzungsvorstand ist komplett. Der Ressortminister für den nächsten Tagesordnungspunkt ist da. Die Rednerinnen und Redner sind da. Wir fangen an. Damit begeben wir uns jetzt in den letzten Teil dieser Plenarwoche.
Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung: Sicherung der Qualität im ÖPNV - Anpassungsbedarf im Zusammenhang mit dem Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6402
Die Einbringung erfolgt durch den Kollegen Gerd Ludwig Will von der SPD-Fraktion, dem ich das Wort erteile. Bitte, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zurzeit gibt es eine breite Diskussion, wie sogenannte Direktvergaben an kommunaleigene Verkehrsunternehmen vor sogenannter eigenwirtschaftlicher Konkurrenz geschützt werden können. Diese Diskussion wurde durch eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge von Bus- und Bahngesellschaften bzw. von privaten Busunternehmen bei geplanten Direktvergaben von Aufgabenträgern an kommunaleigene Verkehrsunternehmen ausgelöst. Beispiele hierfür sind Hildesheim, Pforzheim, Oldenburg, Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis. Dadurch wird deutlich, dass es keine niedersächsische Besonderheit ist, sondern bundesweit die zukünftige Gestaltung von ÖPNV-Leistungen umfasst. Niedersächsische Kommunen wie Hildesheim und Oldenburg sind bereits heute direkt betroffen.
Stellen wir uns vor, welche Folgen Eigenwirtschaftlichkeit für die Verkehrsdienstleistungen, ihre integrierten Systeme, die Sicherheit der Arbeitsplätze und das Know-how kommunaler Unternehmen hätte, wenn alles so käme, wie es sich einige Mitbewerber im Markt wünschen - und alles finanziert aus öffentlichen Steuermitteln. Deshalb ist es dringend geboten, flankierende Regelungen zu treffen, um die kommunalen Verkehrsunternehmen zu schützen.
Meine Damen und Herren, es geht um den fairen Wettbewerb bei der Vergabe und der Erbringung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge Mobilität. Wir wissen, dass ca. 60 bis 70 % dieser Leistungen Personalkosten darstellen. Es geht dabei um Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Um hier Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten zu verhindern, wurde gerade der ÖPNV im neuen Vergabegesetz im Sinne guter Arbeit verankert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für das Busgewerbe fehlt allerdings bei den privaten Verkehrsunternehmen immer noch ein Tarifvertrag, der auch repräsentativ einsetzbar wäre. Hier sind die Tarifvertragsparteien gefragt. Ohne diese Grundlage kann immer noch mit dem gesetzlichen Mindestlohn kalkuliert und angeboten werden. Genau diesen ruinösen Wettbewerb wollen wir nicht. Wir wollen Wettbewerb um die besten Ideen, den besten Service, gute Verkehrssysteme, hohe Sicher
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der öffentlichen Diskussion wird eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes gefordert. Darin soll die Anwendung von Tariflöhnen festgeschrieben oder der Vorrang von Direktvergaben an kommunaleigene Unternehmen geregelt werden. Vor diesem Hintergrund muss sichergestellt werden, dass insbesondere in Konkurrenz zu geplanten wettbewerblichen Direktvergaben öffentlicher Dienstleistungsaufträge beantragte eigenwirtschaftliche Verkehre nur unter Beachtung sozialer Standards wie Tariftreue und gegebenenfalls Beschäftigungsübergang im Falle eines Betreiberwechsels sowie nur im Falle der über den gesamten Genehmigungszeitraum wirtschaftlich darstellbaren Erbringung der Verkehrsleistungen auch genehmigungsfähig sind. Es geht auch darum, für die Laufzeit solcher Verträge eine gewisse Garantie und Sicherheit zu haben, dass es auch bis zu Ende durchgeführt wird.
Meine Damen und Herren, eine ergänzende Gesetzgebung auf Bundesebene, in der z. B. eine Vergabevoraussetzung an die sozialen Standards gebunden wird, ist sinnvoll. Es ist weiter sinnvoll, das Personenbeförderungsgesetz über eine Bundesratsinitiative so zu ändern, dass der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit abgeschafft oder stärker eingeschränkt wird, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis dahin ist es außerdem sinnvoll, weitere flankierende Maßnahmen zu ergreifen, damit der derzeit noch bestehende Vorrang nicht missbraucht wird. Zusätzlich sind die Tariftreue für eigenwirtschaftliche Verkehre gesetzlich zu verankern, um Lohndumping zu verhindern.
- Ja, Herr Dürr, dass Ihnen das nicht passt und dass das nicht Ihrer Ideologie entspricht, ist doch völlig klar.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Ihr Geld ist es doch nicht! Sehr witzig! Welchen Unternehmen unterstellen Sie denn Ausbeutung? Nennen Sie mal Namen, bitte! Sagen Sie mal Na- men! Welche Unternehmen meinen Sie?)
Die derzeitigen Vergabegrundsätze über klare Definitionen in den Nahverkehrsplänen als konkrete Vorgaben können flankierend kurzfristig helfen. Darauf muss bei Bekanntmachungen durch die Vorhabenträger vor Ort bereits hingewirkt werden.
Ich fasse zusammen: Wir brauchen eine Korrektur der gesetzlichen Rahmenbedingungen und zusätzliche Klarstellungen, damit es keinen weiteren Dammbruch bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen gibt. Oldenburg und Hildesheim - um in Niedersachsen zu bleiben - müssen die Ausnahmen bleiben. Sie können und dürfen nicht Muster dafür sein, im großen Stil Verkehrsdienstleistungen zu privatisieren und kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge in die Abwicklung zu treiben. Deswegen unser Antrag heute. Er ist dringend - nicht nur für Niedersachsen, sondern für die gesamte Ebene in der Bundesrepublik.
Vielen Dank, Herr Kollege Will. - Es geht weiter mit der CDU-Fraktion. Frau Kollegin Hövel, bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sicherung der Qualität im ÖPNV - dem kann man sicherlich uneingeschränkt zustimmen. Bei dem Anpassungsbedarf im Zusammenhang mit dem Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit kommt man allerdings schon ins Grübeln.
Am Beispiel dieses Antrags offenbart sich die ganze mittelstandsfeindliche Politik unserer Landesregierung.
Das tiefe Misstrauen gegenüber Menschen, die bereit sind, unternehmerisches Risiko und Verantwortung zu tragen, die innovativ sind und Mut haben und die - nicht unerheblich für uns alle - in hohem Maße Erbringer unserer Steuereinnahmen sind.
Meine Damen und Herren, zurzeit beraten wir im Fachausschuss einen Gesetzentwurf von RotGrün. Darin geht es um Neuregelungen zu § 45 a Personenbeförderungsgesetz und um einige andere Neuregelungen im ÖPNV. Die entsprechende Anhörung am 25. und 26. August 2016 machte überaus deutlich, dass der vorgelegte Gesetzentwurf Anlass erstens zu größten Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit und zweitens zu der Sorge gibt, dass das zu unabsehbaren finanziellen Folgen für Kommunen und privatwirtschaftliche Busunternehmen führen kann.
Frau Hövel, ich darf Sie jetzt kurz unterbrechen. Ich wollte das an geeigneter Stelle tun. Herr Kollege Lynack würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.