Frau Hövel, ich darf Sie jetzt kurz unterbrechen. Ich wollte das an geeigneter Stelle tun. Herr Kollege Lynack würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Heute setzt die rot-grüne Koalition mit einem Entschließungsantrag noch eins drauf, in dem sie nicht weniger fordert als die Abschaffung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit.
Die rot-grüne Koalition fordert die Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative das Personenbeförderungsgesetz - immerhin ein Bundesgesetz - so zu ändern, dass der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit abgeschafft wird. Mit anderen Worten: Die kommunalen Unternehmen sollen per Gesetz in eine bessere Ausgangslage gegenüber privaten Verkehrsunternehmen gebracht werden.
Rot-Grün ist von der Sinnhaftigkeit offenbar selbst nicht überzeugt und formuliert zur Sicherheit einen Satz, der eigentlich entscheidend ist. Leider steht er nur in der Begründung und ganz am Ende, aber immerhin. Dort heißt es:
„Der Wettbewerb muss über gute Dienstleistungen wie Pünktlichkeit, sichere und moderne Fahrsysteme mit guter Verkehrssicherheit und Komfort für die Kunden geführt werden.“
Dem kann ich vollends zustimmen. Es geht darum, ein gutes ÖPNV-System in ganz Niedersachsen zu erhalten und wirklich weiterzuentwickeln. Leider ist von dieser Weiterentwicklung in dem vorliegenden Antrag gar nichts zu entdecken.
Die ersten Reaktionen auf Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, waren dementsprechend heftig. Da war vom Weg in die staatliche Planwirtschaft die Rede.
Das ist eine Wortwahl, die man als Verband sicherlich nur dann wählt, wenn man die Existenz der eigenen Mitgliedsunternehmen gefährdet sieht.
Ich will nicht annehmen, dass Sie von Rot-Grün in Wahrheit das Ziel haben, die Existenz der im ÖPNV tätigen privatwirtschaftlichen niedersächsischen Verkehrsunternehmen zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
Meine Damen und Herren, ich habe nicht den Eindruck, dass es wegen des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit im ÖPNV in Niedersachsen zu einer Schieflage kommt. Die Schieflage, die Sie heraufbeschwören wollen, indem Sie beispielsweise Hil
desheim anführen, wird ja auch nicht durch die niedersächsischen Unternehmen herbeigeführt. Wir alle wissen, dass es in Hildesheim die Deutsche Bahn ist, die dem kommunalen Anbieter Konkurrenz macht.
Wir wissen zudem, dass Ihr Beispiel Oldenburg eine Reaktion auf die eben schon zitierte anstehende Novellierung der Ausgleichszahlungen nach § 45 a in der Schülerbeförderung ist. Die führt dazu - tatsächlich durchaus folgerichtig -, dass sich vier niedersächsische Busunternehmen zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz darum bemühen, ihren Aufgabenradius und damit ihre wirtschaftliche Basis zu erweitern.
Ich frage Sie, Kolleginnen und Kollegen von RotGrün: Wohin wollen Sie im Bereich des niedersächsischen ÖPNV? Meinen Sie es tatsächlich ernst mit einem Wettbewerb um gute Dienstleistungen, Pünktlichkeit, Sicherheit und Komfort für die Kunden,
oder wollen Sie in Wirklichkeit ohne Rücksicht auf Verluste einen regulierten Markt, in dem der Wettbewerb ausgeschaltet ist?
Nicht dass wir uns falsch verstehen: Es gibt Situationen, in denen es darum geht, gerade kommunale Unternehmen zu schützen,
- ja -, wenn es um die klassische Daseinsvorsorge geht. Allerdings bin ich genauso fest davon überzeugt, dass es im Bereich des ÖPNV ohne privatwirtschaftliche Unternehmen Qualitätsverluste geben würde.
Und noch etwas gehört dazu: ein Stück Ehrlichkeit in der Debatte. Wenn sich nämlich kommunale Unternehmen privater Subunternehmer bedienen und so vermeintlich teurere Tarifbedingungen umgehen, dann ist das genauso unredlich wie unter Tarif bezahlte Busfahrerinnen und Busfahrer bei privaten Unternehmen. Aber davon steht in Ihrem Antrag leider nichts.
sich in der sogenannten Nachwirkung befindet. Es wäre längst an der Zeit, wieder einen Tarifvertrag abzuschließen, auch um gleiche Grundlagen für alle zu schaffen. Aber wie man hört, ist es gerade die Gewerkschaft ver.di, die hier besonders wenig Engagement zeigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche uns gute Beratungen und hoffe, dass am Ende eine Landtagspositionierung steht, die tatsächlich zum Ziel hat, was Rot-Grün im letzten Satz der Begründung versteckt:
„Der Wettbewerb muss über gute Dienstleistungen wie Pünktlichkeit, sichere und moderne Fahrsysteme mit guter Verkehrssicherheit und Komfort für die Kunden geführt werden.“
Vielen Dank, Frau Hövel. - Auf Sie geht jetzt der Kollege Gerd Will, SPD-Fraktion, mit einer Kurzintervention von 90 Sekunden ein. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, wenn ein Verkehrsverband Sahra Wagenknecht als neues Banner für sich entdeckt.
Meine Damen und Herren, zu Hildesheim hat Frau Hövel das Richtige gesagt: Die Bahn ist dort diejenige, die versucht - ich sage einmal - ein kommunales Unternehmen aus der Dienstleistung hinauszukippen.
Allerdings: Die Frage der Eigenwirtschaftlichkeit muss noch einmal genauer unter die Lupe genommen werden. „Eigenwirtschaftlichkeit“ heißt, aus eigener Kraft eine solche Strecke wirtschaftlich zu betreiben, um anschließend alle kommunalen und öffentlichen Mittel mitzunehmen, wenn man Personenbeförderung betreibt, insbesondere natürlich in den ländlichen Bereichen. Dort geht es in erster Linie um Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Beförderung haben. Aber das sind dann nicht Leistungen der Unternehmen,
sondern Leistungen gegenüber den Schülern als Rabattierung von Fahrkarten, damit sie kostenfrei zur Schule kommen. Das ist der entscheidende Punkt. Hier wird das in der Begrifflichkeit als „Garantieeinnahmen der Verkehrsunternehmen“ vereinnahmt. Aber so ist es nicht. Dahinter muss auch eine Dienstleistung stecken.
Wir alle wissen, dass 60 bis 70 % dieser Dienstleistungen von Personalkosten abhängig sind. Genau an dieser Stelle findet dieser ruinöse Wettbewerb statt. Wir können uns bestenfalls vorstellen, dass man, wenn ein repräsentativer Tarifvertrag da ist, ihn dann auch nutzt, um einen fairen Wettbewerb zu betreiben.
Dann geht es in der regulären Redeliste weiter. Das Wort hat Frau Kollegin Susanne Menge, Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Hintergrund unseres gemeinsamen Antrages ist die Neuregelung des Personenbeförderungsgesetzes aus dem Jahr 2013. Anlass der Änderung war damals die Anpassung an die europäische Verordnung Nr. 1370/2007 an das deutsche Recht. - So weit der Sachverhalt.
Was sich mir nicht erschließt, ist, weswegen der Bundesgesetzgeber vor drei Jahren meinte - übrigens auch erst nach einem langen und zähen Abstimmungsprozess -, sogenannte eigenwirtschaftliche Anträge wettbewerbsverzerrend bevorteilen zu müssen. Denn jetzt, da Konzessionsvergaben vielerorts in Niedersachsen anstehen und damit die Neuregelung durchschlägt, erleben wir genau die Probleme, die seinerzeit die Kritiker angemahnt