Was sich mir nicht erschließt, ist, weswegen der Bundesgesetzgeber vor drei Jahren meinte - übrigens auch erst nach einem langen und zähen Abstimmungsprozess -, sogenannte eigenwirtschaftliche Anträge wettbewerbsverzerrend bevorteilen zu müssen. Denn jetzt, da Konzessionsvergaben vielerorts in Niedersachsen anstehen und damit die Neuregelung durchschlägt, erleben wir genau die Probleme, die seinerzeit die Kritiker angemahnt
Meine Damen und Herren, in Pforzheim, BadenWürttemberg - Herr Will hat es angesprochen -, wird gerade ein über 100 Jahre alter kommunaler Busbetrieb abgewickelt, weil die Kommune aufgrund des neuen Personenbeförderungsgesetzes einem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG den Vorzug einräumen musste. Das Betriebsvermögen des kommunalen Unternehmens wird veräußert. Die Beschäftigten werden entlassen. Ob die Tochter der DB künftig tatsächlich ohne Zuschüsse auskommt, steht allerdings noch aus. Einen Beleg musste sie gesetzeskonform bei Antragstellung nicht erbringen. Selbst wenn die DBTochter scheitern würde, werden ihr keine wirklichen Sanktionen drohen. Denn welche Wahl hat eine Kommune, die die Daseinsvorsorge sicherzustellen hat? - Natürlich wird sie einspringen, wenn es nötig ist.
Wer den ÖPNV eigenwirtschaftlich betreiben will, der muss das ausschließlich über die Fahrgeldeinnahmen und die Ausgleichszahlungen leisten. Der personalintensive Nahverkehr - bis zu 60 % der Gesamtkosten sind durch das Personal gebunden - lässt sich so kaum stemmen. Deswegen befürchten viele Beschäftigte - und auch die Gewerkschaften - eine massive Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen. In Hildesheim streikten rund 120 Beschäftigte, weil sie sich sorgen, bis zu 35 % Lohneinbußen in Kauf nehmen zu müssen, wenn z. B. dort der Antrag auf Eigenwirtschaftlichkeit tatsächlich angenommen werden würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenig hilfreich bei der aktuellen Entwicklung ist aus meiner Sicht, dass der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen in eine sogenannte Kampfrhetorik verfällt und noch zusätzlich Öl ins Feuer gießt. So unterstützte der GVN den „Angriff“ vier privater Unternehmen, die in meiner Heimatstadt Oldenburg gegen das kommunale Unternehmen VWG angetreten sind. Der GVN schürt nach eigener Aussage bewusst Konfrontationen und droht, dass mit der bisherigen Zurückhaltung der privaten Unternehmen im Stadtverkehr nun Schluss sei. Man handele schließlich aus Notwehr. Hintergrund dafür sei die aktuelle nötige Umstellung der Ausgleichszahlungen im Schülerverkehr, die der GVN kritisiere.
Fakt ist allerdings, dass die bisherige Praxis in Niedersachsen dem EU-Beihilferecht widersprach und bis Ende des Jahres umgestellt werden muss
te. Das sehen auch alle anderen Akteure so. Nur der GVN isoliert sich in dieser Frage zunehmend und greift nun offenbar zur Abstrafung.
Sehr geehrte Damen und Herren, Privatisierung auf Kosten der Beschäftigten, keinen Einfluss der Aufgabenträger auf die privaten Unternehmen und mögliche massive Fahrpreiserhöhungen für die Fahrgäste - das alles und noch einiges mehr gehört auf den Beipackzettel der Eigenwirtschaftlichkeit, die aktuell bei der Vergabe von ÖPVN-Aufträgen durch das Personenbeförderungsgesetz bevorzugt wird. Wir sind der Meinung, dass wir rasch die Reißleine ziehen sollten - am besten, bevor auch in Niedersachsen solide arbeitende kommunale Unternehmen, die ihre Beschäftigten anständig bezahlen und ihren Fahrgästen eine verlässliche Qualität bieten, abgewickelt werden müssen.
Herr Dürr, ich biete Ihnen an, dass ich Ihnen draußen die Frage beantworte, die Sie dem Kollegen Will vorhin gestellt haben. Ich nenne Ihnen welche.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Auftritt des Abgeordneten Will von der SPD hat eines deutlich gezeigt: Die SPD hat sich einmal mehr von dem Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft verabschiedet.
Herr Kollege Will, Sie haben hier in diesem Plenum gesagt, der eine Marktteilnehmer - die kommunalen Unternehmen - müsse vor dem anderen Marktteilnehmer geschützt werden. Das zeigt eindeutig, dass Sie die soziale Marktwirtschaft entweder nicht verstehen wollen oder sie auf jeden Fall nicht verstanden haben. Soziale Marktwirtschaft garantiert jedem Marktteilnehmer faire Wettbewerbsbedingungen und schützt nicht den einen vor dem anderen. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich kann man sich das Ganze anschauen und fragen: Gibt es dort fairen Wettbewerb? - Sie haben eben unterstellt, dass irgendjemand kommen und sagen kann: Ich mache es eigenwirtschaftlich, bin dazu gar nicht in der Lage - Frau Menge hat so weitergemacht - und sage in zwei Jahren, jetzt benötige ich aber trotzdem Subventionen.
Wenn das so wäre, müsste man darüber nachdenken, das Gesetz zu ändern. Allerdings ist es nicht die Wahrheit. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2013 muss jeder Anbieter, der eigenwirtschaftliche Verkehre bekommen möchte, diese Nachweise erbringen. Die Behörden, die entsprechende Zuschläge geben, sind verpflichtet, diese Dinge, wie über Jahre vorgelegte Kalkulationen, zu überprüfen und den Zuschlag nur zu erteilen, wenn diese Nachweise erbracht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt also, das war gar nicht der Ansatz von Rot-Grün, diesen Antrag zu stellen. Ihnen ging es tatsächlich darum, einen zu bevorzugen und andere - nämlich die mittelständischen Verkehrsunternehmen bei uns im Lande - zu benachteiligen.
Das passiert nicht zum ersten Mal. Das ist im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zu sehen, den Rot-Grün hier zu den Ausgleichszahlungen nach § 45a eingebracht hat.
Wenn Sie jetzt sagen, der GVN macht Kampfrhetorik und wehrt sich, weil er sagt, man wird ungleich behandelt und soll aus dem Markt herausgedrängt werden, dann muss ich sagen: Das haben Sie mit Ihrem Gesetzentwurf doch selbst provoziert.
Warum haben Sie denn eine Regelung, mit der alle zufrieden waren, einfach einseitig in einem Hauruckverfahren aufgekündigt? Warum haben Sie nicht mit allen Beteiligten einen Ausgleich gefunden, wie es immer die Bestrebung war, damit alle weiterhin in den gewachsenen Strukturen an der Aufrechterhaltung des ÖPNV in der Fläche partizipieren und daran mitarbeiten können?
Herr Bode, bevor Sie den Gedanken fortsetzen, muss ich Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Will beantworten würden.
Herr Bode, Sie haben mit den 140 Verkehrsunternehmen in Niedersachsen Einzelverträge nach der §-45a-Regelung abgeschlossen, die Ende des Jahres auslaufen. Würden Sie vor dem Hintergrund anerkennen, dass sie ein Teil des Problems und nicht ein Teil der Lösung sind?
Sehr geehrter Herr Will, die Einzelverträge waren schon vor meinem Amtsantritt vorhanden. Sie sind fortgeschrieben worden.
Das Spannende ist übrigens, wenn Sie sich Ihre Aussagen von damals anschauen: Damals haben Sie bestritten, dass es eine europarechtliche Relevanz gibt. Damals haben Sie gefordert, dass bei Änderungen Notifizierungen eingeführt werden müssen. Damals haben Sie gesagt, das System sei doch ideal austariert, und es gebe keinen Änderungsbedarf. Heute sagen Sie zu allem genau das Gegenteil. Können Sie mir das einmal erklären, Herr Will?
Das können Sie wahrscheinlich nicht. Können Sie erklären, warum Sie hier ein Schreckgespenst des Wettbewerbs um Arbeitnehmerrechte und um Löhne an die Wand malen? - Herr Will, Sie sollten schon ein bisschen näher an der Wahrheit bleiben. Es geht nicht um die Frage von Tarifbindung, von Ausbeutung von Arbeitnehmerrechten und von Löhnen. Es geht darum, dass Ihrer Meinung nach bei einigen Unternehmen der falsche Tarifvertrag gilt. Sie wollen den Tarifvertrag einer Gewerkschaft durchsetzen, die Ihnen besonders nahe steht, und die anderen Gewerkschaften aus dem Markt drängen. Das ist die dahinterstehende Intention. Die
Deshalb kommen wir noch einmal zu der grundsätzlichen Überlegung, die Ihr Antrag tatsächlich enthält. Ihr Antrag fordert übrigens nicht, man soll bei der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehren über Veränderungen oder Nachsteuerung nachdenken. Nein, Ihr Antrag fordert, die Eigenwirtschaftlichkeit soll keinen Vorrang mehr haben. Der Vorrang soll abgeschafft werden. Das ist Ihr Antrag.
Was bedeutet eigentlich Eigenwirtschaftlichkeit? - Eigenwirtschaftlichkeit bedeutet, dass eine Kommune Bedarf für öffentlichen Personennahverkehr hat und ihn definiert und jemand kommt und sagt: Ich kann diesen ÖPNV ohne steuerliche Zuschüsse und Subventionen erbringen. - Dann kommen Sie und sagen: Das ist ja schlecht. Das soll lieber einer machen, der dafür staatliche Subventionen benötigt. - Meine sehr geehrte Damen und Herren, Ludwig Erhard würde sich im Grabe umdrehen.
Deshalb ist es vollkommen falsch, diesen von Ihnen verfolgten Ansatz noch weiter zu diskutieren. Ihn sollte man sofort beenden, und man sollte Ihren Antrag zu dieser Fragestellung beerdigen, weil Sie die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft tatsächlich auf den Kopf stellen. Um es ganz deutlich zu sagen: Sie wollen im Bus zurück in den Sozialismus. Wir werden nicht mit einsteigen. Ich glaube, Ihr Bus wird nicht einmal ankommen.
Vielen Dank, Herr Bode. - Gerade noch rechtzeitig kam die Wortmeldung zu einer Kurzintervention durch den Kollegen Will von der SPD-Fraktion. Sie kennen das Procedere. Bitte!
Herr Präsident! Herr Bode, trotz Ihrer verkürzten Definition von Eigenwirtschaftlichkeit wissen Sie, dass sich das immer aus Linienverkehren und Schülerverkehren zusammensetzt. Natürlich sind Linienverkehre, die über die gleichen Linien wie Schülerverkehre erfolgen, anschließend automatisch subventioniert, wenn die Schülerverkehre darin aufgenommen werden. In 80 % der Fälle ist das auch so. Dann profitieren die Unternehmen,
die vorher Linien unter eigenwirtschaftlichem Verkehr bekommen haben, anschließend in nicht unerheblichem Umfang von staatlicher Unterstützung über die Ausgleichszahlungen. Das wissen Sie auch.
Die öffentlichen Unternehmen haben einen wesentlichen Nachteil. Der Private kann überall anbieten. Der Öffentliche darf nur innerhalb seines Aufgabenbereichs anbieten, also dort, wo er zu Hause ist, in seiner Kommune. Insofern müsste er auf völlig neue Märkte gehen, wenn er ausweichen wollte. Wenn wirklich Wettbewerb stattfinden würde, müsste er sich andere Konzessionen oder andere Firmenmäntel besorgen, um sozusagen auf Augenhöhe mit den Privatunternehmen im Markt auftreten zu können. - So ist das, Herr Dürr.
Vier Private boxen ein kommunales Unternehmen raus. Das ist folgenlos für die vier, hat aber sehr große Folgen für das öffentliche Unternehmen, die Arbeitsplätze und die dahinterstehenden Menschen.