Gefördert werden investive Maßnahmen mit dem Ziel einer warmmietenneutralen energetischen Modernisierung zur CO2-Reduzierung im Mietwohngebäudebestand in Quartieren für sozial Benachteiligte im Sinne von § 171 e Abs. 2 BauGB. Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die Mietwohnraum energetisch sanieren möchten, welcher bis zum 1. Januar 1995 fertiggestellt wurde.
Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden mit dem Ziel der CO2-Minderung, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien. Bei Durchführung der Maßnahmen sind mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung einzuhalten. Es können zunächst zinslose Darlehen bis zu 85 % der durch die Maßnahme verursachten Kosten gewährt werden. Dabei sind die Förderbeträge wie in der Mietwohnraumförderung nach Gesamtkosten pro Quadratmeter gestaffelt und gedeckelt. Nach der Modernisierung darf eine Erhöhung der Warmmieten für die Dauer von drei Jahren nicht geltend gemacht werden. Danach ist eine Erhöhung der Nettokaltmieten innerhalb von drei Jahren von nicht mehr als 9 % der für die energetische Modernisierungsmaßnahme aufgewendeten Kosten zulässig. Es muss außerdem ein aktuelles integriertes Stadtentwicklungs- und Wohnraumversorgungskonzept der Kommune vorliegen, in dem auch Aussagen zur energetischen Quartiersentwicklung enthalten sein sollten.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Es war jetzt völlig egal, wo Applaus stattfin- det, Hauptsache, es passiert mal was!)
Die Förderung der Studentenwerke erfolgt ebenfalls in Form von zinsfreien Darlehen. Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich 20 Jahre und ist mit einer entsprechenden Zweckbindung verbunden.
Zu Frage 2: Bezüglich der Bundesmittel und der Förderung von Wohnraum für Studierende verweise ich auf die Vorbemerkungen. Bis 2019 stehen für die soziale Wohnraumförderung mehr als 800 Millionen Euro bereit.
(Jens Nacke [CDU]: Könnten wir die Vorbemerkung bitte noch mal hören? Ich habe da ein wichtiges Detail ver- gessen! - Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)
In den Vorbemerkungen habe ich auch darauf hingewiesen, dass wir die soziale Wohnraumförderung um 400 Millionen Euro verstärkt haben. Diese Mittel werden nach den Bestimmungen des Wohnraumfördergesetzes am Kapitalmarkt von der NBank aufgenommen, fließen dem Wohnraumförderfonds als Einnahmen zu und stehen für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung.
Dem Wohnraumförderfonds fließen darüber hinaus die Tilgungsbeiträge und Zinsen aus Darlehen zu, die seit dem 1. Januar 2007 aus den Wohnraumförderprogrammen bewilligt und ausgezahlt wurden.
(Heiterkeit - Ministerin Cornelia Rundt: Ich weiß jetzt nicht, wen Herr Buse- mann mit der Zuneigung meint, mich oder ihn!)
Zu den Bedarfsgruppen ist festzustellen, dass besondere Zielgruppen Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und in diesem Zusammenhang gemeinschaftliche Wohnformen sind. Daneben können kinderreiche Haushalte, also Familien mit zwei und mehr Kindern, als besondere Bedarfsgruppe betrachtet werden.
Was die Förderung von Menschen mit Behinderung, von älteren Menschen sowie gemeinschaftlichen Wohnformen angeht, zeigt sich seit 2007 kein einheitliches Bild:
Bezüglich der Förderung von Eigentumsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung zeigt sich nach einem Hoch im Jahr 2008 mit 58 geförderten Maßnahmen eine abnehmende Tendenz, die zuletzt in 22 geförderte Maßnahmen im Jahr 2015 mündete. Rund 11,4 Millionen Euro Fördermittel wurden in diesem Bereich eingesetzt.
Im Bereich der Mietwohnraumförderung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung zeigt sich ein ähnliches Bild. Während in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 247 und 296 Wohnungen gefördert wurden, ging die Zahl bis 2015 auf 131 Wohnungen zurück. Gleichwohl sind seit 2007 mehr als 61 Millionen Euro an Darlehen dafür bewilligt worden. Dazu kommen 585 000 Euro an gezahlten Zuschüssen für die Installation von Aufzugsanlagen.
Gemeinschaftliche Wohnformen wurden verstärkt in den Jahren 2008 bis 2011 gefördert. Seit 2007 sind insgesamt 64 Wohnprojekte gefördert worden.
Seit 2012 ist die Nachfrage in diesem Segment eher gering. Rund 6,3 Millionen Euro Fördermittel in Form von Darlehen wurden hierfür bewilligt. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2008 und 2009 Zuschüsse in Höhe von 30 000 Euro gezahlt.
Für die Förderung von Eigentumsmaßnahmen für kinderreiche Haushalt gab es zuletzt ebenfalls eine abnehmende Tendenz: Sind in den Jahren 2011 und 2012 noch rund 500 Maßnahmen gefördert worden, ging die Zahl in den Jahren 2013 und 2014 auf 361 bzw. 292 zurück. Im Jahr 2015 lag die Anzahl der geförderten Maßnahmen bei 207. Im Jahr 2016 liegt die Zahl mit Stand 31. Juli bei 112.
Zu Frage 3: Auch hier verweise ich auf meine Vorbemerkungen zu den Tilgungszuschüssen. Ein konkretes Konzept wird, wie ich dort ausgeführt habe, derzeit erstellt.
Über diese Maßnahme hinaus wird eine weitere Anpassung des Wohnraumförderprogramms geprüft, die darauf ausgerichtet ist, eine Vornutzung als Wohnraum für Flüchtlinge nicht nur im Neubau, sondern auch bei der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand einzuführen.
Im ländlichen Raum könnte eine solche Förderung bei nachgewiesenem Bedarf - etwa durch Wohnraumversorgungskonzept - ebenfalls in Anspruch genommen werden. Auf diese Art und Weise können wir weiter Anreize schaffen, leer stehende Wohnungen wieder zu Wohnzwecken herzurichten.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für diese ausführliche Antwort. - Jetzt liegt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung des Kollegen Nacke vor. Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich nun die Antwort der Ministerin auf die Kleine Anfrage gehört habe, erlaube ich mir, einmal auf § 47 unserer Geschäftsordnung hinzuweisen. Dort heißt es in Satz 1:
„Kleine Anfragen können auch zur mündlichen Beantwortung in der Fragestunde gestellt werden, wenn sie hierfür geeignet sind.“
Wenn dann aber eine 50-minütige Antwort, also eine verkappte Regierungserklärung, gegeben wird, dann, finde ich, ist die Frage nicht für eine mündliche Beantwortung geeignet gewesen; dann hätte man sie anders stellen müssen. Ich beantrage jetzt Redezeit für die Fraktionen, damit man sich zu dieser Regierungserklärung auch einmal austauschen kann. So empfinde ich es als unfaires Spiel gegenüber diesem Parlament.