Zweitens. Vielleicht können Sie uns hier erklären, wie Sie die Finanzierung der privaten und freien Altenpflegeschulen im Haushalt darstellen wollen. Im Haushaltsausschuss war Ihnen das nicht möglich. Aber wenn die Schulgeldfreiheit gesetzlich abgesichert werden soll, dann muss ja auch die Finanzierung klar sein. Sie werden Regelungen zur Ausgestaltung der Finanzierung treffen müssen. Da geht es um die Finanzierung der Schulen. Dieses Thema lassen Sie hier aber geflissentlich weg; dazu steht in dem Antrag überhaupt nichts.
Dann haben Sie gesagt, Sie brauchen hier Unterstützung, damit Sie in einem Nachtragshaushalt die Finanzierung darstellen können. Ich sage Ihnen eines: Der Erfolg in diesem Bereich, diese Steigerung der Anzahl der Altenpflegeschülerinnen und -schüler war vorher nicht absehbar. Darum geht es. Deswegen gibt es in dem Bereich einen Mehrbedarf. Ihr Etat beträgt über 3 Milliarden Euro. Wir reden hier über 2 Millionen Euro bei einem Gesamtetat von über 3 Milliarden Euro. Ihr Finanzminister hat uns gestern für die Flutopferhilfe - die wir unterstützen - einen Nachtragshaushalt vorgelegt und bucht gleichzeitig 136 Millionen Euro globale Minderausgabe im Einzelplan 13 aus. Melden Sie sich doch noch mal und sagen, dass Sie Geld für
Ich sage Ihnen: Legen Sie etwas vor! Sie reklamieren hier ständig, dass Sie für bestimmte Vorhaben Geld brauchen. Haben Sie dann auch den Mut und legen Sie einen Nachtragshaushalt vor! Dann können wir das diskutieren.
Diesen Mut haben Sie bislang nicht gehabt. Sie setzen auf unsere Zahlen, auf unsere bewährte Politik, weil Sie nicht genug eigene Fantasie und Kraft haben, um selbst etwas vorzulegen. Das ist der Punkt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/167 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie nach der Mittagspause. Ich hoffe, Sie haben sich gut erholt. Wir haben hier einen - im Vergleich zu draußen zumindest - gut gekühlten Saal.
Ich möchte zwei Dinge sagen: Es ist eine Brille gefunden worden. Wer die Brille vermisst, kann sie hier gegen Hinterlegung eines ordentlichen Pfandes abholen.
Dann darf ich Ihnen eine Mitteilung machen: Im Hinblick auf den heutigen Vortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Parlamentsleben“ mit unserem Bundestagspräsidenten Professor Dr. Lammert bitte ich Sie, diesen Hinweis jetzt sehr aufmerksam entgegenzunehmen: Bei den Hammelsprungtüren - das ist mir irgendwie bekannt - liegen „Reserviert“-Schilder für Sie bereit. Sofern Sie an der Sitzung um 18 Uhr teilnehmen möchten, bitte ich Sie, Ihren Sitzplatz nach dem Ende dieser Sitzung mit einem dieser „Reserviert“-Schilder zu kennzeichnen. Alle nicht gekennzeichneten Plätze werden dann für die Vortragsveranstaltung anderweitig besetzt.
An Sie alle richte ich die Bitte, nach dem Sitzungsende auch Ihre persönlichen Gegenstände und Papiere mitzunehmen, damit der Saaldienst die erforderlichen Aufräumarbeiten möglichst reibungslos bewältigen kann. - So weit die kurzen Mitteilungen.
Tagesordnungspunkt 39: Abschließende Beratung: Menschenrechte bei Auslands-, Delegations- und Ausschussreisen stärker berücksichtigen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/137 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 17/293
Wir kommen jetzt zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen von der FDP-Fraktion. Lieber Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Anders als es Altkanzler Schmidt ausgedrückt hat, halten wir Menschenrechte nicht für eine westliche Erfindung,
dieses Thema für sehr wichtig. Deswegen haben wir uns entschieden, diesen Entschließungsantrag in den Landtag einzubringen. Ich bedanke mich schon jetzt für die sehr konstruktive Beratung.
Wir wollen, dass wir das Thema Menschenrechte auf den Delegationsreisen, die wir als Abgeordnete ins Ausland vornehmen, stärker in den Fokus nehmen. Das heißt auf der einen Seite, dass wir uns vor Fahrtantritt über die Menschenrechtssituation in der Region bzw. im betroffenen Land informieren lassen. Es heißt zweitens aber auch, dass wir uns vor Ort nicht nur mit Vertretern von Regierungen und staatlichen Organisationen unterhalten, sondern auch Kontakt zu Nichtregierungsorganisationen, zu NGOs, aufnehmen. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer könnte uns besser darüber informieren, wie die aktuelle Menschenrechtslage im Land ist, als eine Organisation wie beispielsweise Amnesty International, die in allen Ländern der Welt vor Ort aktiv ist? Von daher sollten wir die Kontakte und Informationen, die uns bereitgestellt werden, auch nutzen und dort in den Dialog eintreten.
Manchmal wird auch kritisiert und gefragt, ob es überhaupt notwendig ist, dass wir als Abgeordnete ins Ausland fahren. Ich halte es für richtig, dass wir Auslandsreisen vornehmen. Denn, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Reisen ins Ausland, der Blick über den Tellerrand, ermöglicht es uns, die eigene Politik auch einmal aus einem anderen Blickwinkel zu sehen. Dies ermöglicht es uns, Erfahrungen aus anderen Ländern in unsere Politik einzuspeisen. Deswegen wollen wir als FDP, dass wir auch weiter solche Auslandsreisen einerseits vonseiten des Präsidiums, andererseits natürlich auch vonseiten der Ausschüsse vornehmen.
Aber auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Niedersachsen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind Auslandsreisen sehr wichtig. Wir bedauern deswegen, dass die Landesregierung ihr Besuchsprogramm eingeschränkt hat, und hoffen, dass in den Folgejahren - dann vielleicht unter anderen Schwerpunktsetzungen; da ist ja jeder frei - wieder ein erweitertes Besuchsprogramm und Reisen der Landesregierung ins Ausland mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus Niedersachsen in Angriff genommen werden. Denn die Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen die Landesregierung - beispielsweise einen Wirtschaftsminister oder einen
Ministerpräsidenten - als Türöffner vor Ort, um dort gute Kontakte knüpfen zu können. Aber auch auf diesen Reisen mit den Unternehmerinnen und Unternehmern soll das Thema Menschenrechte stärker angesprochen werden.
Wie kann das funktionieren? - Wir haben da die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen - wie man es vielleicht ganz lax sagen kann -, sondern wir wollen die Leitlinien der Vereinten Nationen zur Grundlage nehmen. Diese sind von den Vereinten Nationen in einem mehrjährigen Dialog zwischen Wirtschaftsorganisationen auf der einen Seite und Menschenrechtsorganisationen auf der anderen Seite entwickelt worden. Diese Leitlinien wollen wir zur Grundlage unseres Handelns nehmen.
Ich freue mich, dass unser Antrag in den Beratungen - zuerst im Innenausschuss und dann im Ältestenrat - Anklang gefunden hat und heute nahezu unverändert angenommen werden kann. Im Namen meiner Fraktion darf ich mich dafür sehr herzlich bedanken. Ich hoffe, dass das Thema Menschenrechte während unserer Reisen in Zukunft noch stärker in den Blickpunkt gelangt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier heute zu einem Antrag, der inhaltlich zweifelsohne richtig ist. Herr Kollege Oetjen, ich sehe inhaltlich bei dem, was ich hier gerade gehört habe, überhaupt keinen Dissens. Für RotGrün ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Menschenrechte bei Delegations- und Ausschussreisen ins Ausland Berücksichtigung finden müssen.
Ich sage aber auch: Eigentlich müsste man dafür gar keine Anträge schreiben. Das muss schlicht gemacht werden. Ich bin absolut davon überzeugt: Das ist tägliches Handeln der Landesregierung und auch tägliches Handeln für uns. Menschenrechte werden von uns in jedem Politikfeld aus eigener tiefer Überzeugung berücksichtigt.
Genau vor diesem Hintergrund betrachten wir beispielsweise mit tiefer Sorge Entwicklungen, wie wir sie aktuell in Syrien, in der Türkei oder aber auch seit vielen Jahren hier in Europa, in Weißrussland, tagtäglich vorfinden.
Unser klarer Anspruch und unsere Forderung ist es, dass die dortigen Regierungen elementare Menschenrechte achten und wahren. Ein solcher Anspruch darf für uns niemals verhandelbar sein.
Erlauben Sie mir folgende weitere Anmerkungen: Wir stimmen in der Einschätzung mit der antragstellenden Fraktion überein. Auch angesichts der Überschrift und der vergleichsweise unkritischen Kommentierungen im Zuge einer Delegationsreise des Wirtschaftsministeriums im Jahre 2011 nach Syrien - ich erinnere daran: in diesem Zusammenhang sind Sätze gefallen wie z. B., es sei eine weitgehend positive Bilanz gezogen worden, Syrien sei ein weltliches Land, eine Entwicklung ähnlich wie in Ägypten sei unwahrscheinlich - sollte man in Zukunft genauer und kritischer darauf schauen und fragen: Wie kann man auch bei solchen Delegationsreisen Menschenrechte thematisieren und sie einfordern? Das wäre völlig richtig. Auch die Flüchtlingsinitiativen haben darauf hingewiesen, dass Menschenrechte im Rahmen solcher Reisen eine größere Rolle spielen müssen. Da muss und soll sich auch etwas entsprechend ändern.
Letztlich, Herr Kollege Oetjen, möchte ich mir Folgendes nicht verkneifen: Wir würden dem Antrag - so wie wir ihn heute beschließen; ich hoffe, dass wir das einstimmig machen - noch etwas freudiger zustimmen, wenn wir von Ihnen hier heute im Rahmen der Beratung - da der Antrag ursprünglich von Ihnen stammt - ein bisschen mehr Selbstkritik in Bezug auf die eigene Rolle in den letzten zehn Jahren gehört hätten. Ich finde, das hätte auch gutgetan.
Menschenrechte, Grundrechte und Freiheitsrechte kann man nicht immer nur in der Oppositionsrolle entdecken, sondern dies müssen wir auch im Regierungshandeln umsetzen, und das soll auch so sein. Ich glaube, dass dabei in den letzten zehn Jahren in Niedersachsen mehr möglich gewesen wäre. Ich wünsche mir, dass Sie den Antrag, den wir heute beschließen, nehmen und in Richtung
Unter dem Strich bleibt zu diesem Antrag zu sagen: Die dargelegten Inhalte sind eine Selbstverständlichkeit. Sie sollen umgesetzt werden. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, dass Menschenrechte, Freiheitsrechte und Grundrechte bei uns in Niedersachsen, im Bund und im Ausland Berücksichtigung und Beachtung finden.