Protokoll der Sitzung vom 28.10.2016

Zweitens zu Herrn Dammann-Tamke. Sie haben gesagt, dass jagdlich sehr wohl eine Minimierung des Problems denkbar sei. Aber wenn das so sein sollte, Herr Kollege Dammann-Tamke - ich sage das in aller Zurückhaltung -, dann kann ich mir nicht so recht erklären, warum dieses Problem, das uns heute tatsächlich beschäftigt, dann auch schon unter schwarz-gelber Regierungszeit bestanden hat. So fair und ehrlich müssen wir nämlich miteinander umgehen. Aus Ostfriesland wird mir berichtet, dass das Problem innerhalb der vergangenen 20 Jahre stetig größer geworden ist und auch schon bis 2013 in einem ganz erheblichen Umfang bestanden hat.

Und wenn Sie den Vorwurf erheben, dass Wissenschaftler, die im Rahmen des Monitorings tätig sind, nicht objektiv sind, dann möchte ich Sie bitten, das zu belegen.

Abschließender Hinweis von mir, bevor die Redezeit zur Neige geht: Das Thema Intervalljagd ist ein anderes Thema. Das spielt im Rahmen dieses Antrags keine Rolle. Aber interessant ist, dass Sie den Jagdbehörden dort das Ermessen überlassen wollen, aber in diesem Fall nicht. Vertrauen oder Misstrauen - was gilt denn nun, Herr Kollege?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. - Für die Landesregierung hat nun Herr Landwirtschaftsminister Meyer das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Die Rechtslage hat schon mein Vorredner, Herr Siebels, dargestellt. Die Jagdzeiten für Grau-, Kanada- und Nilgänse betragen außerhalb bestimmter Vogelschutzgebieten fünfeinhalb Monate. - Übrigens: Wir haben diese Zeiten gegenüber der schwarzgelben Zeit sogar ausgeweitet. - Sofern diese Jagdzeiten aufgrund regional übermäßiger Wildschäden durch Wildgänse nicht ausreichend sind, sind Zeiträume für die Schonzeitaufhebung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten möglich und geeignet. Damit kommt man, wie der Kollege Janßen schon vorgerechnet hat, sogar auf achteinhalb Monate, in denen man in solchen Fällen Gänse bejagen kann. Dieser Hinweis sollte die Debatte eigentlich etwas versachlichen.

Es ist auch geschildert worden, dass die Jagdbehörden bereits in der Vergangenheit Anträge aus Gründen der Schadensabwehr wegen einer sehr hohen Wildgänsepopulationsdichte auf landwirtschaftlichen Flächen genehmigt haben. Ich erinnere mich an den Fall Hildesheim, der ja auch Schlagzeilen gemacht hat. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, bei dem die untere Jagdbehörde das abgelehnt hat. Aber ich weiß auch nicht alles; denn ich als Minister bekomme das nur dann mit, wenn sich jemand beschwert. - Ich glaube also, dass es da einen Konsens gibt. Das, was Sie fordern, nämlich dass wir die unteren Jagdbehörden anweisen, alle Anträge auch in der Brut- und Setzzeit zu genehmigen, ist weder geeignet noch geboten.

Ich werde jetzt nicht das Wort wiederholen, für das es schon mehrere Ordnungsrufe gegeben hat. Herr Kollege Ehlen hat kritisiert, dass es nur innerhalb von Vogelschutzgebieten die Möglichkeit von Fördermaßnahmen für Gänsemanagement gibt, aber nicht außerhalb. Dazu möchte ich Ihnen sagen, dass dieses Förderprogramm zu Zeiten von Schwarz-Gelb eingeführt worden ist. Diese Landesregierung ist gerade dabei zu schauen - Stichwort „Lastspitzenmanagement“ -, wie man das anders verteilen kann. Also, das Wort, das hier dreimal genannt wurde, fällt damit auf Sie zurück, weil Sie das selbst eingeführt haben, ist also ein Wort der Selbstkritik.

Zum Abschluss etwas Versöhnliches: Ich habe eine Ökoleberwurst aus Niedersachsen besorgt. Die würde ich gerne dem Kollegen Große Macke geben. Wenn er gerade nicht hier ist, würde ich sie

gerne der CDU-Fraktion geben. Damit ist auch diese heute Morgen offen gebliebene Frage, ob es wirklich Bioleberwürste gibt, endlich geklärt. Ich als Verbraucherschutzminister muss mich darum kümmern.

Danke fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließe.

(Unruhe)

Wenn Ruhe eingekehrt ist, kommen wir zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/4952 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Ausschussempfehlung mit Mehrheit gefolgt.

Ich komme zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnitts. Der nächste - 40. - Tagungsabschnitt des Landtages findet als Festsitzung am Donnerstag, den 10. November 2016, in Oldenburg statt. Die Einladung zu diesem Tagungsabschnitt liegt Ihnen bereits vor.

Zum 41. Tagungsabschnitt des Landtages kommen wir dann vom 22. bis zum 24. November 2016 - das ist von Dienstag bis Donnerstag - wieder hier in Hannover zusammen. Der Präsident wird den Landtag dazu einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.

Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich noch mitteilen, dass unmittelbar im Anschluss der Rechtsausschuss tagt.

Ich schließe hiermit die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.

Schluss der Sitzung: 14.12 Uhr.