Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialministerin rief mir gerade im Vorbeigehen zu: „Mach keinen Quatsch!“ Ich will mich bemühen, das hinzubekommen.
- Wir warten mal ab, was die Präsidentin gleich dazu sagt. Sie ist die Chefin hier. Da halte ich mich immer ganz vornehm zurück.
Zunächst einmal möchte ich wie in der Plenardebatte, die wir zu diesem Antrag bereits gehabt haben, und wie in den Ausschussberatungen dazu betonen, dass das Thema Wildgänse in den betroffenen Regionen tatsächlich sehr ernst zu nehmen ist.
Zum Kollegen Ehlen darf ich sagen, dass ich ihm in den Teilen seiner Rede, die das Thema nach vorne gehoben haben, zustimme.
- Lassen Sie sich überraschen! Das hat mir die Präsidentin gesagt, und das gilt in diesem Fall auch für Sie.
Die FDP hebt in ihrem Antrag vor allen Dingen auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NordrheinWestfalen vom 30. März 2015 ab. Der Kollege Ehlen ist auch darauf eingegangen. Der Kollege Grupe, der den Antrag in der Plenarsitzung am 22. Januar dieses Jahres eingebracht hat, hat dazu selbst ausgeführt - ich zitiere aus dem Plenarprotokoll -:
„Ist die Schonzeitaufhebung zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden geeignet, erforderlich und angemessen, bleibt für die Ablehnung eines entsprechenden Antrags im Wege des Ermessens grundsätzlich kein Raum.“
Das sagt das Oberverwaltungsgericht. Herr Grupe führt dann weiter aus: „Es muss also genehmigt werden“, dass die Jagdzeit auf die Wildgänse ausgeweitet werde, und er kommt zu dem richtigen Schluss: „Das ist also geltendes Recht.“
Und weil es genau so ist, wie Sie gesagt haben, Herr Grupe, muss man Ihren Antrag ablehnen! Sie fordern durch eine politische Entscheidung etwas, was auch bei uns in Niedersachsen längst geltendes Recht ist.
Das hat auch die Unterrichtung durch die Landesregierung ganz eindeutig ergeben. In der schriftlichen Unterrichtung vom 14. März dieses Jahres heißt es, Herr Kollege Grupe:
„Es liegt im Ermessen der zuständigen Jagdbehörden, die Schonzeit zur Verhinderung von übermäßigen Wildschäden durch Wildgänse aufzuheben.“
„Für genau dieses Ermessen ist kein Raum. Das heißt, wenn die entsprechende Schonzeitaufhebung zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden im Bereich der Landwirtschaft geeignet, erforderlich und angemessen ist, dann bleibt eben für eine solche Ablehnung dieser Jagdzeitausweitung kein Raum.“
Damit bleibt für eine solche Ablehnung der Jagdzeitausweitung kein Raum, und damit hat sich der FDP-Antrag im Kern erledigt, meine Damen und Herren.
Ich möchte aber trotzdem noch ein, zwei Sätze zum Thema Wildgänse sagen, was ja als Thema grundsätzlich diskussionswürdig ist. Dabei komme ich wiederum auf das zu sprechen, was hier und was auch im Rahmen der Unterrichtung durch die Landesregierung schon Thema gewesen ist. Die Unterrichtung enthält viele Zahlen, Daten und Fakten, die ich Ihnen jetzt, am Freitagmittag, nicht unbedingt alle vortragen möchte.
Ich möchte nur noch einmal auf das Thema Gänsemonitoring zu sprechen kommen, weil ich es für richtig halte, dass wir uns im Rahmen des Gänsemonitorings sachlich und fachlich mit dieser wirklich existenten Problemstellung auseinandersetzen
und versuchen, Herr Kollege Dammann-Tamke, eine Lösung zu finden, die dem Problem Rechnung trägt und es möglicherweise vielleicht sogar löst.
Alle Fachleute vor Ort bescheinigen uns, dass die Populationsdichte in einigen Teilbereichen unseres Landes heutzutage schon so groß ist - ich will exemplarisch Ostfriesland nennen -, dass es mindestens schwierig würde, dieses Problem auf dem Wege der Jagd lösen zu wollen. Deswegen, glaube ich, ist es richtig, dass wir uns im Wege des
Gänsemonitorings mit dieser Frage auseinandersetzen und dann tatsächlich zu einer adäquaten und dauerhaften Lösung für die Landwirte, für den Umweltschutz und auch für die Wildnis, für die Gänse, kommen. - Die Kollegin zeigt auf die Uhr. Ich deute das so, dass ich zum Schluss kommen soll.
Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. - Bevor jetzt die beiden Kurzinterventionen auf Sie aufgerufen werden, erteile ich Ihnen aus Gründen der Gleichbehandlung einen Ordnungsruf.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Siebels, wir sind jetzt nicht mehr weit auseinander. Es geht nur noch um die Beurteilung, ob man den Antrag ablehnen oder ihm zustimmen muss.
Lieber Herr Kollege, das Problem ist: Wenn, wie es in der Praxis durchaus der Fall ist, die unteren Jagdbehörden einen solchen Antrag ablehnen, obwohl es dafür keinen Spielraum gibt, dann kann der Landwirt sicherlich rechtlich dagegen vorgehen. Das ist dann für die Juristen sehr interessant - aber für die Gänse auch, weil sie ihrem Werk nachgehen können und die Rüben und der Mais dann verschwunden sind.
Weil das so eindeutig ist und weil hier Handlungsbedarf besteht, will unser Antrag klarstellen, dass in einem solchen Fall einem solchen Antrag stattzugeben ist, und zwar möglichst unbürokratisch, sofort und gleich.
Sie können vor Ort erleben, dass ein Rübenschlag bei entsprechendem Gänsebesatz innerhalb von zwei, drei Tagen leergefressen ist. Dann hat sich das Thema erledigt. Das ist also nichts, worüber Bürokraten Tage, Wochen oder Monate brüten können.
Die brütenden Gänse wollen wir schützen. Aber diese Gesellen wollen wir daran hindern, die Rüben und den Mais zu vernichten.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Nun hat Herr Kollege Dammann-Tamke von der CDU-Fraktion das Wort zu einer Kurzintervention. - Ich darf noch einmal um Ruhe im Plenarsaal bitten.
Sehr geehrter Kollege Siebels, da Sie mir keine Möglichkeit gegeben haben, eine Frage zu stellen, möchte ich auf diesem Wege Ihre Behauptung richtigstellen, die zusammengefasst lautet, in Ostfriesland gibt es mittlerweile so viele Gänse, dass man mit Jagd gar nicht mehr dagegen ankommen kann
Bei der Rabenkrähe hat sich gezeigt, dass es mit modernen Jagdmethoden - ich spreche hier von Lockjagd - möglich ist, mit zwei oder drei Jägern über einen halben Vormittag bemerkenswerte Strecken zu machen. Größenordnung: 30 bis 50 Tieren. Dazu muss allerdings der politische Wille da sein.
Bei unserer Landesregierung ist ein solcher Weg allerdings nicht denkbar. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, wollen das nicht, weil Ihr Koalitionspartner Sie da ausbremst. Deshalb geben Sie Millionen Euro aus der Jagdabgabe für das Gänsemonitoring aus und beauftragen Wissenschaftler, die nicht offen und nicht objektiv sind. - Das zum einen.
Zum anderen zu der Aussage, die Jagdbehörden hätten das Ermessen. Es wäre schön, von Ihnen, Herr Siebels, oder aus dem Munde des Ministers zu hören, ob die unteren Jagdbehörden tatsächlich nicht angewiesen werden, im Rahmen der Intervalljagd Intervallgebiete auszuweisen, ob das also wirklich, wie der Kollege Janßen und der Minister es hier im Parlament gesagt haben, einzig und allein in das Ermessen der unteren Jagdbehörden gestellt wird. Denn in dem Verordnungsentwurf steht es explizit anders.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu Herrn Grupe. Sie haben angedeutet, dass es Fälle gibt, in denen die unteren Jagdbehörden solche Anträge abgelehnt haben. Aber ausweislich der Protokolle und Unterrichtungen, die mir vorliegen - vielleicht habe ich aber auch etwas übersehen -, ist kein einziger solcher Fall geschildert worden. Deshalb möchte ich Sie bitten, Ross und Reiter zu nennen. Wenn es tatsächlich vielleicht sogar eine Vielzahl solcher Fälle gegeben hat, dann könnte ich mir vorstellen, dass man in irgendeiner Weise über einen Handlungsbedarf reden müsste.
Zweitens zu Herrn Dammann-Tamke. Sie haben gesagt, dass jagdlich sehr wohl eine Minimierung des Problems denkbar sei. Aber wenn das so sein sollte, Herr Kollege Dammann-Tamke - ich sage das in aller Zurückhaltung -, dann kann ich mir nicht so recht erklären, warum dieses Problem, das uns heute tatsächlich beschäftigt, dann auch schon unter schwarz-gelber Regierungszeit bestanden hat. So fair und ehrlich müssen wir nämlich miteinander umgehen. Aus Ostfriesland wird mir berichtet, dass das Problem innerhalb der vergangenen 20 Jahre stetig größer geworden ist und auch schon bis 2013 in einem ganz erheblichen Umfang bestanden hat.