Nun wird uns gesagt, ihr könnt ja nonletale Vergrämungsmethoden anwenden. Ich sage Ihnen: Die Tiere sind klüger, als man manchmal denkt. Die gewöhnen sich sehr schnell daran, wenn da irgendwelche Knallapparate gezündet werden oder wenn Vogelscheuchen aufgestellt werden oder was auch immer. Die haben sehr schnell raus, dass da nichts ist.
Wenn man allerdings einige Tiere entnimmt, wenn man Jagd betreibt, dann schlägt das nach Aussage der Jäger vor Ort wesentlich mehr durch. Auch wenn man dadurch die Zahl natürlich auch nur in geringem Maße regulieren kann, so ist es doch eine Maßnahme, die einen wesentlichen höheren Erfolg zeitigt. Deswegen wäre es dringend geboten, hier die unteren Naturschutzbehörden zu ermuntern, solche Anträge, wenn hier Gefahr besteht, dass sehr große Schäden entstehen können, zu genehmigen. Wir fordern die Landesregierung auf, in dieser Richtung tätig zu werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Wir fahren fort. Herr Kollege Janßen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP bezieht sich in ihrem Antrag auf hier in Niedersachsen brütende Gänse. Dazu gehören die Graugans als heimische Art sowie die zugewanderten Gänse Kanada- und Nilgans. Diese drei Arten haben in Teilen Niedersachsens deutlich im Bestand zugenommen, allerdings nicht ganz um das Sechsfache - zumindest nach den mir vorliegenden Daten -, sondern bei Graugänsen um 29 %, bei Nilgänsen um 89 % und bei Kanadagänsen um 97 % im Zeitraum 2010 bis 2014.
Nun fordern Sie, meine Damen und Herren von der FDP, die unteren Jagdbehörden anzuweisen, Schonzeiten aufzuheben, wenn es keine anderen Maßnahmen gibt, um Wildschäden zu vermeiden. Diese Vorgabe ist aus unserer Sicht schlicht überflüssig, weil die unteren Jagdbehörden der Landkreise in eigener Zuständigkeit und aufgrund der örtlichen Situation schon jetzt Ausnahmen von den Schonzeiten erteilen können und dies auch tun.
Ich habe hier volles Vertrauen in die zuständigen Behörden. Denen sollten wir keine weiteren Vorgaben machen.
Die Aufhebung der Schonzeiten während der Brutzeit vom 1. April bis 15. Juli ist aus unserer Sicht nicht zulässig, da ein Abschuss brütender Tiere nicht auszuschließen ist. Im Gegensatz zu Ihren Ausführungen, Herr Grupe, kommen nämlich nicht brütende und brütende Vögel durchaus gemeinsam auf Nahrungsflächen vor; zumindest ist das die Aussage von Fachleuten. Brütende Tiere abzuschießen ist jedoch aus Tierschutzgründen abzulehnen. Auch so besteht die Möglichkeit, die Jagdzeiten auf bis zu 8,5 Monate pro Jahr auszudehnen, nämlich auf das gesamte Jahr mit Ausnahme der Brutzeit vom 1. April bis zum 15. Juli. Das müsste als Zeitraum für eine effektive Bejagung eigentlich ausreichen. Die Bejagung muss dann allerdings auch effektiv durchgeführt werden.
Als Grundlage für weitergehende Managementmaßnahmen wird derzeit ein dreijähriges Forschungsprojekt „Sommergänse Niedersachsen“ unter Begleitung von Landvolk, Naturschützern und Jägern durchgeführt. Dies soll Ende 2018 abgeschlossen werden und als Grundlage für ein Management dienen, das von allen akzeptiert wird.
Meine Damen und Herren von der FDP, mir ist völlig schleierhaft, was Sie dazu veranlasst, den unteren Jagdbehörden derartig das Misstrauen auszusprechen, dass das Land sie anweisen soll, gesetzeskonform zu handeln. Die übrigen Teile Ihres Antrages, nämlich zu den Nrn. 2 und 3, die Jagd während der Brutzeit zuzulassen, lehnen wir ab. Unter Einbeziehung aller Akteure wird auf wissenschaftlicher Basis ein Managementplan für Sommergänse entwickelt - so viel zu Nr. 4.
Ihr Antrag ist zum einen Teil überflüssig und verstößt zum anderen Teil gegen das Tierschutzrecht. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Wir fahren fort. Herr Kollege Ehlen, CDU-Fraktion, hat nun das Wort. - Ich darf noch einmal um Ruhe bitten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich recht herzlich bei der FDPFraktion, weil sie einen Antrag eingebracht hat, der
nicht nur richtig, sondern auch vonnöten ist. Er ist vonnöten, weil der Landwirtschaft aufgrund der explodierenden Gänsepopulationen unheimlich viel Fraßschäden entstehen. Viele landwirtschaftliche Betriebe an der Küste sind, wenn diese Entwicklung anhält, in ihrer Existenz gefährdet, meine Damen und Herren.
Die Parlamente sind dafür da, dafür zu sorgen, dass so etwas klar ausgesprochen und dann auch verhindert wird.
Meine Damen und Herren, wir müssen unser Augenmerk aber auch noch auf andere Dinge richten. Herr Kollege Grupe hat es schon gesagt: Die Eutrophierung unserer stehenden Gewässer, unserer Seen aufgrund des Eintrags von Gänsekot und von Kot durch anderes Flugwild lässt Krankheitserreger entstehen und führt dazu, dass sehr viele dieser Gewässer nicht mehr als Badeseeen, als Viehtränken usw. genutzt werden können. Ich finde das sehr schlimm.
Und neu kommt hinzu - darauf sollte man auch achten -, dass sich unsere Luftverkehrsbetriebe große Sorgen machen. Sie haben große Angst, dass es aufgrund der erhöhten Wildganspopulationen zu Unfällen kommt, die eventuell großen Schaden anrichten.
Der Kollege Janßen hat recht, dass die Aufhebung der Schonzeiten heutzutage schon möglich ist. Ein Landwirt in Nordrhein-Westfalen hat vor dem OVG in Münster ein Urteil erreicht, durch das dies bestätigt wird. Von daher haben wir diese Möglichkeiten. Wir sollten sie auch nutzen.
Aber jetzt kommt es, meine Damen und Herren: In Niedersachsen haben wir noch eine neue Variante. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Intervalljagd zu etablieren. Das heißt, dass in Vogelschutzgebieten die Jagd nur zu gewissen Zeiten erlaubt werden soll. Das Land hat die unteren Jagdbehörden, also die Landkreise, damit beauftragt, diese Möglichkeit einzuräumen.
Uns wurde hier im Landtag gesagt, dabei hätten die Landkreise, die unteren Jagdbehörden, völlig freie Hand und könnten im Prinzip machen, was sie wollten. Wenn man jetzt aber nachschaut, was daraus geworden ist, stellt man fest, dass aus dieser Kannbestimmung per Erlass eine Sollbestimmung geworden ist. Das heißt, es wird schon
nachgeschaut, was in der Hinsicht in den einzelnen Landkreisen passiert - bis dahin, dass eine Berichtspflicht eingeführt wurde.
Meine Damen und Herren, das ist hier im Plenum vom Minister und auch von Herrn Janßen so dargestellt worden. Ich stelle fest, dass das, was uns hier erzählt worden ist, wohl nicht richtig war.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Man hat uns die Unwahrheit gesagt!)
Meine Damen und Herren, es ist ja richtig, wenn man alle Dinge erforscht. Das gilt auch für das Monitoring zur Gänsepopulation. Nur - das sage ich jetzt, ohne einen Namen zu nennen -: Wenn man die Federführung dieser Aufgabe jemandem überträgt, von dem man von vornherein weiß, dass dabei dann auch das Ergebnis herauskommt, das man sich wünscht, dann kann man es auch gleich ganz sein lassen!
Meine Damen und Herren, ich glaube schon, dass wir daran arbeiten müssen, dass wir in unserem Land zu anderen Verhältnissen kommen und dass wieder Vertrauen in die Landesregierung und somit in die Gesetzgebung geschaffen wird. Es darf nicht durch die Hintertür versucht werden, die ganze Last von denjenigen Menschen tragen zu lassen, die von der Landwirtschaft leben müssen.
Es wird argumentiert, es gibt eine Gebietskulisse, und alle, die ihr angehören, werden entschädigt. Aber was ist denn mit den Menschen, die ihre Flächen 10 m außerhalb dieser Gebietskulisse haben, wo alles kahlfressen ist? - Die, meine Damen und Herren, gucken in die Röhre, da passiert nichts, und da heißt es, die haben eigentlich selber schuld.
Meine Damen und Herren, diese Gebietskulisse ist - ich sage das einmal mit meinen einfachen Worten - Quatsch hoch drei.
Wenn man einen Schaden hat, dann muss entschädigt werden, auch wenn da gerade keine Gebietskulisse ist. Das gilt nicht nur für die Wildgänse, sondern auch für die Wölfe. Dort ist das gleiche Dilemma.
Meine Damen und Herren, ich bitte das Hohe Haus, sich noch einmal zu besinnen und dem Antrag der FDP stattzugeben.
Vielen Dank, lieber Herr Kollege Ehlen. - Ich habe gestern dem Kollegen Heiner Scholing für den einfachen „Quatsch“ einen Ordnungsruf gegeben.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass der Ältestenrat darüber diskutiert hat. Wir werden unseren Index überarbeiten, und dann wird das Wort „Quatsch“ gestrichen. Aber derzeit ist es noch drin.