Wir haben einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der eingebracht werden sollte. Die Frau Präsidentin hat die Landesregierung mehrfach zur Einbringung aufgerufen. Die Landesregierung war anwesend.
Es handelt sich hierbei nicht um einen Gesetzentwurf der Privatperson Frau Ministerin NiewischLennartz, es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung in Gänze, der - so erwarte ich jedenfalls - auf einer Kabinettssitzung von der Landesregierung in Gänze beschlossen worden ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das bedeutet, dass zumindest alle damals anwesenden Ministerinnen und Minister der Landesregierung auch Kenntnis von diesem Gesetzentwurf gehabt haben müssen; denn sie werden ja nichts beschließen, von dem sie nicht selber überzeugt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern hätte jedes hier anwesende Mitglied der Landesregierung die Einbringung vornehmen können. Trotz mehrfacher Aufforderung hat die Landesregierung dies nicht getan. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung scheinbar diesen Gesetzentwurf doch nicht einbringen wollte. Zumindest hat die Präsidentin diesen Tagesordnungspunkt abgeschlossen,
ohne eine Wortmeldung seitens der Regierung, ohne eine Einbringung dieses Gesetzentwurfs, und sie hat den nächsten Tagesordnungspunkt aufgerufen und verlesen.
nicht erfolgt, und der Landesregierung steht es frei, eine erneute Einbringung beim Landtag zu beantragen. Einer Erweiterung der Tagesordnung würden wir heute widersprechen.
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Wir fahren mit Wortmeldungen zur Geschäftsordnung fort: Herr Nacke und dann Herr Tonne. - Bitte, Herr Nacke!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Bode hat recht. Vielen Dank für den Beitrag. Sie haben mich überzeugt. Insofern bin ich gezwungen, den Antrag zurückzuziehen, da der Tagesordnungspunkt bereits abgeschlossen ist und eine Erweiterung eben nur möglich wäre, wenn nicht mindestens zehn Abgeordnete widersprechen. Insofern können wir in der Tagesordnung mit dem jetzt aufgerufenen Tagesordnungspunkt fortsetzen.
Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Das Wort zur Geschäftsordnung hat nun Herr Kollege Tonne, SPD-Fraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was unsere Geschäftsordnung vorsieht, wird sich ja sicherlich klären lassen. Da wir zumindest den Tagesordnungspunkt nicht mit einer Beschlussempfehlung versehen haben, weder dazu abgestimmt haben noch irgendetwas gemacht haben, glaube ich, dass wir ihn noch gar nicht abschließend behandelt haben.
ohne dass wir die Tagesordnung ändern oder erweitern müssten. Aber das mag geklärt werden. Wenn die Geschäftsordnung das nicht vorsieht, dann ist der Weg vorgezeichnet.
Wenn der Punkt nicht abgeschlossen ist, weil wir noch keine Beschlussempfehlung abgegeben haben, dann wäre ich dafür, dass wir den Tagesordnungspunkt an den jetzt aufgerufenen Punkt schlicht wieder dranhängen.
(Beifall bei der SPD - Ulf Thiele [CDU]: War das ein Antrag zur Ge- schäftsordnung? Dann brauchen wir jetzt eine Abstimmung! Zehn dage- gen, fertig!)
Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich stelle jetzt fest - in Rücksprache mit der Verwaltung -: Es liegt ein Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Nacke vor.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - „Jagdzeiten für Wildgänse zur Vermeidung übermäßiger Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verlängern“, so lautet das Thema. Ich trage das noch einmal vor, damit jeder weiß, dass wir jetzt bei einem anderen Punkt sind.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss hat das Thema ausgiebig beraten. Es geht um die Problematik, dass durch Wildgänse, die sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr stark vermehrt haben - von 1994 bis 2013 hat sich die Anzahl der Brutpaare versechsfacht -, zunehmend große Schäden verursacht werden.
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist der letzte Punkt. Wir können zügig durchkommen, wenn ich reden darf.
Es geht darum, dass wir in keinem Fall brütende Tiere schädigen, stören oder gar töten wollen, sondern darum, dass die nicht brütenden Trupps - wie Herr Kollege Ehlen es das letzte Mal zu Recht festgestellt hat - bekämpft werden müssen.
Im Frühjahr haben wir den frisch gesäten Mais, die frisch gesäten Rüben, die von diesen Gänsen sehr stark geschädigt werden, die dann in diesen genannten Trupps auf die Flächen fliegen.
Moment bitte, Herr Kollege Grupe! Sie sind zwar stimmgewaltig, aber das reicht nicht. - Ich bitte wirklich alle Kolleginnen und Kollegen, die dieser Debatte nicht folgen wollen, den Plenarsaal zu verlassen. Wir fahren hier erst fort, wenn im Plenarsaal Ruhe eingekehrt ist. Und ich möchte das hier nicht im Minutentakt wiederholen. Deshalb werden wir erst fortfahren, wenn Ruhe eingekehrt ist. - Bitte, Herr Kollege!
Aufgabe ist es also, die zu schützenden brütenden Tiere von den anderen zu unterscheiden. Das ist in dieser Zeit - wie uns die Jäger, wie uns alle Experten sagen - sehr gut möglich. Wir haben es in dieser Zeit auch nicht mit durchziehenden Gänsen zu tun, unter denen schützenswerte Arten sein könnten. Es ist also geradezu auszuschließen, dass dort Fehler vorkommen, und es ist möglich, in dieser Zeit übermäßige Schäden einzugrenzen. Hier müssen wir die Interessen der Landwirtschaft mit denen des Naturschutzes vereinbaren.
Aber es ist nicht nur die Landwirtschaft, meine Damen und Herren, es sind im Zweifelsfall auch angrenzende Seen und Parks, die zugekotet werden, wodurch auch für die Nutzung durch die Menschen starke Belastungen hervorgerufen werden.
Das Anliegen ist also, die übermäßige Ausbreitung der Gänse und damit übermäßige Schäden einzugrenzen, nicht etwa schützenswerte Gänsearten in Mitleidenschaft zu ziehen. Dafür brauchen wir eine Ausweitung der Jagdzeiten. Diese ist erst ab 1. August zulässig, und in der Frühjahrszeit, in der be