Protokoll der Sitzung vom 28.10.2016

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen berät intensiv über Maßnahmen zur Eindämmung des Vorkommens von Jakobskreuzkraut und hat dazu auch ein Merkblatt veröffentlicht. Tierhalter wissen daher um diese Gefahr und werden alles daransetzen, ihr Winterfutter frei von Jakobskreuzkraut zu halten.

Auf öffentlichen Grünflächen kann eine örtliche Bekämpfung von Jakobskreuzkraut sinnvoll sein, vor allem dann, wenn durch die unmittelbare Nähe zu Weideflächen eine weitere Ausbreitung zu befürchten ist.

Über die Anordnung von entsprechenden Maßnahmen sollte aber von den zuständigen Behörden vor Ort entschieden werden. Sie können die Lage vor Ort am besten beurteilen.

Meine Damen und Herren von der FDP, ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sind

(Unruhe)

- ich habe noch zwei Minuten Zeit -, so wie Sie sie vorschlagen, bedarf aus unserer Sicht der sorgsamen Abwägung im Ausschuss. Die Gefährdungssituation, die Möglichkeiten der Flächennutzer, selbst Vorsorge zu treffen, der mit den zusätzlichen Maßnahmen verbundene Bürokratieaufwand, dessen Vermeidung der FDP sonst ja sehr am Herzen liegt,

(Hermann Grupe [FDP]: Auf jeden Fall! Immer!)

und gegebenenfalls andere Schutzzielen - z. B. in Naturschutzgebieten - müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Ich glaube, dazu werden wir im Ausschuss Gelegenheit haben. Ich freue mich jedenfalls auf intensive Diskussionen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Deppmeyer das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Das Jakobskreuzkraut wird zunehmend zum Problem. Das haben alle drei Vorredner feststellt; darin sind wir uns einig. Warum ist es zum Problem geworden?

Noch vor Jahrzehnten hat kein Mensch darüber gesprochen; es war kein Problem. Was hat sich seit dem verändert? - Vor allem in der Bewirtschaftung des Grünlandes hat sich seit dem eine Menge verändert. Die Bewirtschaftung wurde extensiver, und vor allem an den Wegen - und zwar nicht nur an Feldwegen nicht, sondern auch nicht an den Kreisstraßen und Landesstraßen - wurde überhaupt keine Pflege des Grünlandes mehr vorgenommen. Diese Entwicklung zur extensiven Bewirtschaftung hat dazu geführt, dass sich das Jakobskreuzkraut so ausweiten konnte und damit vor allem auch in Naturschutzflächen und in der extensiven Nutzung zu einem großen Problem geworden ist.

Das Jakobskreuzkraut ist giftig; auch das wurde geschildert und deutlich gemacht. Die Giftigkeit ist für die Tiere eine Bedrohung, wenn auch nicht akut, aber latent spielt sie eine besondere Rolle. Besonders kommt sie bei der Verfütterung von Heu zum Tragen. Die Tiere sind meist so schlau, dieses giftige Kraut nicht zu fressen, wenn es im Grünland vorkommt, aber im Heu schmecken sie es nicht; sie fressen es mit und erkranken.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Für die Menschen ist das insofern ein Problem, als der Konsum der Milch oder auch des Fleischs der Tiere eine Gefährdung darstellt. Das Gleiche gilt für den Honig, der auch schon genannt wurde. Der Tod der Tiere kommt meist erst nach einer längeren Zeit. Das ist manchmal ein besonders großes Problem.

Die Heunutzung - ich sagte es schon - ist das größte Problem. Von daher gilt es, sich Gedanken darüber zu machen, wie man dagegen angehen kann. In den Redebeiträgen meiner Vorredner wurde dazu bisher meist auf die Diskussion über die Anbautechnik Bezug genommen, die eigentlich nicht hierher gehört. Ich habe mich gewundert, dass der Antragsteller, der zwar schriftlich einige

Forderungen dazu gestellt hat, hier aber nichts dazu gesagt hat.

Meine Damen, meine Herren, wir müssen zu einer nachhaltigen Bekämpfung der Kreuzkrautarten kommen. Der Kollege von den Grünen hat dazu schon auf das Blatt der Landwirtschaftskammer verwiesen. Dort werden drei Maßnahmen aufgezeigt: Handarbeit, biologische Bekämpfung und chemische Bekämpfung.

Die biologische Bekämpfung ist praktisch aussichtslos. Handarbeit wäre vor allem dann, wenn das Problem sehr groß geworden ist, sehr umfangreich und meist nicht zu schaffen. Chemische Bekämpfung ist nur in landwirtschaftlicher Nutzung möglich; im Naturschutz und an den Wegerändern ist sie nicht möglich. Dies ist, meine Damen, meine Herren, das große Problem. Wenn wir hieran nichts ändern, dann wird das Problem über kurz oder lang so groß sein, dass wir es nicht mehr geregelt bekommen.

Die Gefahr der Verbreitung wird immer größer; wir werden sie nicht mehr beherrschen. Die Esel, die die Schafherden in der Hunteniederung schützen sollten - das wurde hier auch schon angesprochen -, sind bereits abgeschafft worden. In der Hunteniederung wird der Naturschutz nun nicht mehr durch Schafe ausgeübt. Dass so etwas passiert, wollen wir ja gerade verhindern.

Wir müssen also dafür sorgen, dass sich das Jakobskreuzkraut nicht mehr vermehren kann. Das ist möglich. Wir müssen es nur wollen. Was wir von der CDU-Fraktion jedenfalls nicht wollen, ist mehr Bürokratie in diesem Zusammenhang. Es kommt darauf an, dass die landwirtschaftlichen Nutzer das in den Griff kriegen. Das können sie, wenn man ihnen die nötigen Mittel dazu gibt und sie nicht auf den Index setzt, sodass sie verloren gehen. Und wir müssen die öffentliche Hand, die in der Regel die Eigentümer der Wegeränder ist, auffordern, ihre Pflicht zu tun und dafür zu sorgen, dass dieses giftige Kraut dort nicht weiter wachsen kann. Ansonsten wird es eine Gefahr für die Umwelt und danach für Mensch und Tier.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Deppmeyer. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 41: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6689

Ich bitte um die Einbringung seitens der Landesregierung.

(Zurufe von der CDU: Die Ministerin ist nicht da!)

- Vielleicht gedulden wir uns noch einen kleinen Moment.

(Jörg Bode [FDP]: Auf Abgeordnete wartet man doch auch nicht! - Zurufe von der CDU: Vertagen! - Nächster Tagesordnungspunkt!)

Da die Ministerin nicht anwesend ist und der Gesetzentwurf jetzt nicht eingebracht werden kann, rufe ich auf den

Tagesordnungspunkt 43: Abschließende Beratung: Jagdzeiten für Wildgänse zur Vermeidung übermäßiger Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verlängern - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4952 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/6677

(Unruhe)

- Ich darf um etwas Ruhe bitten!

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Bevor ich die Beratung eröffne, hat Herr Kollege Nacke zunächst das Wort zur Geschäftsordnung. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich befürchte, dass das nicht ohne Weiteres so geht. Der Tagesordnungspunkt ist aufgerufen worden; die Ministerin war nicht da, um ihn einzubringen. Der Tagesordnungspunkt sollte abgeschlossen werden. Ich beantrage daher, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Bitte, Herr Kollege Limburg!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist sicherlich keine ganz gute Situation. Aber wir haben ja die erfreuliche Lage, dass wir in der Abwicklung der Tagesordnung zeitlich sehr deutlich vorangekommen sind. Ich vermute, dass es dadurch zu diesem kleinen Missverständnis gekommen ist. Aber wie ich sehe, ist die Ministerin jetzt hier. Insofern können wir den Punkt anschließend noch ganz regulär abhandeln, oder der Gesetzentwurf muss direkt eingebracht werden, was ich allerdings schade fände.

Bei diesem Gesetzentwurf über die psychosoziale Prozessbegleitung geht es ja darum, dass wir in dem wichtigen Thema der Stärkung des Opferschutzes in Niedersachsen mit Standards vorankommen. Niedersachsen ist eines der ersten Länder, die diesen Bereich regeln wollen. Ich fände, das wäre es wert, den Opferschutz im Strafverfahren hier breit zu diskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Editha Lor- berg [CDU]: Dann muss man hier sein! - Heiner Schönecke [CDU]: Ihr seid Schlafmützen!)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Wir fahren erst fort, wenn Ruhe eingekehrt ist. - Bitte, Herr Kollege Bode, zur Geschäftsordnung!

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Keine künstliche Aufregung!)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist in der Tat ein einmaliger Vorgang, bei dem ich mich jedenfalls in meiner Parlamentsgeschichte nicht daran erinnern kann, dass es jemals zu so etwas gekommen ist.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Meine Güte!)