Protokoll der Sitzung vom 22.11.2016

(Dr. Max Matthiesen [CDU]: Die NBank nimmt dafür Kredite auf!)

Im gleichen Zeitraum stellen wir 1,3 Milliarden Euro für die Krankenhäuser bereit.

(Dr. Max Matthiesen [CDU]: Auf Pump!)

Wir haben 150 Millionen Euro für den Bauunterhalt einschließlich der energetischen Sanierung vorgesehen. Wir helfen den Kommunen bei der Flüchtlingsintegration mit der vorzeitigen Aufstockung der Kopfpauschale auf 10 000 Euro und dem Vorziehen des Abrechnungszeitraums.

Die Fortsetzung unserer Reformpolitik, meine Damen und Herren, ist also gesichert. Und trotzdem hat die Regierung mit dem Doppelhaushalt erstmals in der 70-jährigen Geschichte des Landes einen Haushalt ohne die Veranschlagung neuer Kredite vorgelegt, für 2018.

Nun, nach der Steuerschätzung, sehen wir uns auch in der Lage, den ehrgeizigen Reformhaushalt 2017 ebenfalls ohne Nettokreditaufnahme zu finanzieren. Gute Steuereinnahmen, niedrige Zinsen und eine hohe Einmalzahlung des Bundes im Zusammenhang mit Flüchtlingskosten machen das möglich. Es gibt also keine Belastung von Kindern und Enkeln mit zusätzlichen Schulden mehr.

Das ist - dazu bekenne ich mich ausdrücklich - Zukunftssicherung. Damit erreichen wir, was die Opposition immer gefordert hat, über Jahre hinweg: ab 2017 - so lautete die Forderung - keine Neuverschuldung!

Gibt es Beifall der Opposition für das, was ich gerade sage? - Nein.

(Maximilian Schmidt [SPD]: Die schämt sich! - Christian Grascha [FDP]: Nicht einmal Ihre eigenen Leu- te klatschen!)

Ich habe nicht erwartet, dass Herr Hilbers mit einem Lorbeerkranz kommt. Aber Anlass hätte es gegeben.

Warum gibt es keinen Beifall?

(Jörg Bode [FDP]: Weil nicht einmal Ihre Seite klatscht!)

Sie haben mit Ihren Forderungen die Latte hoch gelegt in der Hoffnung, die Regierung würde sie reißen. Das hat nicht geklappt. Nun muss schnell - ganz schnell - eine andere Vorgabe her, nämlich:

Schuldenabbau schon im laufenden Haushalt 2016!

Aber wie das so ist: Mit der Schnelligkeit kommt schnell - entschuldigen Sie das harte Wort, Herr Grascha - auch ein bisschen Schlampigkeit ins Spiel.

(Jörg Bode [FDP]: Was?)

Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der FDP, ist verfassungswidrig.

(Jörg Bode [FDP]: Lächerlich! - Chris- tian Grascha [FDP]: Das ist falsch!)

Er verstößt gegen Artikel 65 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung. Lesen Sie nach! Dort ist der Grundsatz des Haushaltsausgleichs niedergelegt. Diesen Verfassungsgrundsatz durchbrechen Sie, indem Sie mit dem durch das Haushaltsgesetz festgestellten Haushaltsplan nicht den Planansatz - also das Soll -, sondern davon abweichend ein vermeintliches, vermutetes Ist-Ergebnis abbilden. Diese hellseherischen Fähigkeiten können Verfassungsrecht und -wirklichkeit nicht nachvollziehen.

(Christian Grascha [FDP]: Das ist Un- sinn, und das wissen Sie auch! - Christian Dürr [FDP]: Herr Minister, Sie müssen schon noch die Wahrheit sagen!)

Außerdem soll mit Ihrem Gesetz das Finanzministerium ermächtigt werden, diesen vermuteten Überschuss zur Tilgung von Schulden zu verwenden. Auch dieser Teil Ihres Gesetzentwurfes ist überflüssig. Er entspricht nämlich der geltenden Rechtslage. In der geltenden Rechtslage - im § 25 der Landeshaushaltsordnung - ist festgelegt, dass wir einen Überschuss zur Verminderung des Kreditbedarfs oder auch zur Tilgung von Altschulden verwenden können. Was Sie fordern, ist also längst geltendes Recht.

(Christian Grascha [FDP]: Sie machen es aber nicht! - Christian Dürr [FDP]: Warum machen Sie es dann nicht, Herr Schneider?)

Ob und in welcher Höhe es zu einem Überschuss kommt, wird erst mit dem Abschluss des Haushaltsjahres festgestellt. Dies kann denklogisch erst nach dem Ablauf des Haushaltsjahres erfolgen.

(Christian Grascha [FDP]: Das kann man natürlich anderthalb Monate vor dem Abschluss noch nicht sagen! Genau! - Christian Dürr [FDP]: Natür- lich kann man das Haushaltsgesetz jederzeit ändern! So ein Quatsch!)

Abschlusszahlen ergeben sich aus dem Jahresabschluss und nicht aus dem Haushaltsplan. Wie wir am Ende - in einigen Monaten - mit dem Ergebnis umgehen, ist dann zu entscheiden. Sie können davon ausgehen, dass wir auch dafür gute Ideen haben, so wie das auch in der Vergangenheit der Fall war.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Solche Ideen haben Sie immer!)

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank, dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/6892

Zur Einbringung erteile ich Herrn Kollegen Försterling das Wort. Bitte, Herr Försterling!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Schulleiter einer Grundschule schreibt von völlig unzureichenden Bedingungen im Rahmen der Inklusion und fordert verlässliche und förderliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Gestaltung der Inklusion.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte! - Sie können gleich noch einmal loslegen, aber es ist definitiv zu laut, Herr Försterling. Wir wollen erst fortfahren, wenn Ruhe eingekehrt ist. Das betrifft die Beratungen auf allen Seiten des Hauses. Wer der Debatte nicht folgen möchte, kann jetzt noch den Plenarsaal verlassen.

Bitte, Herr Kollege!

In einem Leserbrief in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 24. August 2016 heißt es im Hinblick auf die Abschaffung der Förderschule Lernen:

„Als Begründung für diese und andere Maßnahmen muss natürlich das hehre Ideal der Inklusion herhalten, die ohne Rücksicht auf das Kindeswohl, auf die Belastung der Lehrkräfte und oft auch auf den Elternwillen umgesetzt werden soll.“

Der Arbeitskreis Inklusion des Stadt- und Kreiselternrats Celle fordert, dass den Förderschulen Lernen nach regionalen Erfordernissen ein vorläufiger Bestandsschutz zuerkannt werden sollte. So würde man der Weiterbildung der Konzepte mehr Zeit geben und das Vertrauen der Eltern und Lehrkräfte gewinnen. Denn auch die Ausbildung der benötigten Fachkräfte braucht vor allem eines: mehr Zeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unstrittig: Inklusion braucht Zeit, Inklusion braucht mehr Zeit. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir den Schulen und den Lehrkräften diese Zeit geben. Das ist kein Gesetz gegen Inklusion. Das ist ein Gesetz für das Gelingen der Inklusion, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Es fehlen Sonderpädagogen, es fehlen pädagogische Mitarbeiter, es fehlt an Schulsozialarbeitern, es fehlt an Qualifikationsstandards für Schulbegleiter und an einer Aufgabenbeschreibung für ebendiese.

Die in der Inklusion tätigen Sonderpädagogen eilen von Schule zu Schule, um das Schlimmste zu verhindern, versuchen, die anderen Lehrkräfte zu motivieren, erstellen Förderpläne und Konzepte und klagen trotz aller Mühen darüber, dass sie das Gefühl haben, ihren Schülern nicht gerecht werden zu können.

Auf der anderen Seite fühlen sich die Lehrkräfte in den Grundschulen und in den weiterführenden

Schulen alleingelassen. Es fehlt an den Sonderpädagogen, es fehlt an der Unterstützung. Auch hier macht sich das Gefühl breit, nicht allen Schülern gerecht werden zu können.

Genau das ist demotivierend für die Lehrkräfte in unserem Land: Sie gehen täglich an ihre Grenzen und darüber hinaus und haben dennoch das Gefühl, ihren Schülern nicht gerecht werden zu können.

Es gibt mittlerweile auch viele Eltern, die diesen Eindruck teilen - dass ihr Kind nicht optimal gefördert werden kann. Und es sind nicht mehr nur die Eltern der Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, die diesen Eindruck haben. Nein, es sind auch viele Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die die Inklusion unter diesen Rahmenbedingungen für problematisch halten und mit der Situation unzufrieden sind. Ja, es sind die Eltern, die früher für Inklusion gekämpft haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Während Eltern mit Kindern mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, emotionale/soziale Entwicklung sowie Hören und Sehen noch immer das Recht haben, sich bewusst für eine Förderschule zu entscheiden, haben die Eltern mit Kindern mit Unterstützungsbedarf Lernen eben dieses Recht nicht mehr.