Er will also an dieser Stelle die Betroffenen noch sehr viel stärker in Ungewissheit stürzen, als das ohnedies bereits der Fall ist.
Sich vor diesem Hintergrund hinzustellen und so zu tun, als sei die Landesregierung das Problem, bedeutet nun wirklich, das Pferd vom Schwanz her aufzuzäumen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie hätten jeden Grund, sich an Herrn Dr. Schäuble abzuarbeiten.
Die Landesregierung hat, wenn sie schon gegen ein Ende der Bundesauftragsverwaltung ist, umso weniger Anlass, an irgendeiner Stelle ihre Stimme für eine Teilprivatisierung der Bundesfernstraßen zu erheben. Das halten wir für falsch. Das werden wir an jeder Stelle zum Ausdruck bringen.
Ich füge abschließend hinzu: In dem Papier, das in dem Punkt mehrheitlich - nicht mit der Stimme Niedersachsens! - Grundlage der MPK-Verständigung gewesen ist, ist davon die Rede, es handele sich um unveräußerliches Eigentum des Bundes, was dann ja wohl eine Teilprivatisierung ausschließt.
Mit anderen Worten: Meine Damen und Herren, die Niedersächsische Landesregierung zieht an dieser Stelle eine sehr gerade Furche, und so werden wir das auch weiterhin halten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesbehörde 3 200 Beschäftigte hat, interessiert mich: Welche Auswirkungen hätte eine konsequente Übertragung aller Aufgaben für Bundesfernstraßen, d. h. Autobahnen und Bundesstraßen, auf den Bund strukturell und personell für Niedersachsen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Will, ich bleibe zunächst bei der personellen Seite und reduziere das auf die Frage der Autobahnen. Die Abgrenzung zu den Bundesstraßen wird fast unmöglich, weil nicht einmal klar ist, über welche Bundesstraßen wir eigentlich reden. Denn alles das, was wir „Bundesstraßen“ nennen, will der Bund mit Sicherheit nicht haben. Er guckt natürlich, wo er am Ende Kapital generieren kann.
Bleiben wir einmal nur bei den Autobahnen. Das würde bedeuten, dass genau gerechnet 940 - wahrscheinlich 1 000 Vollzeitäquivalente - von 3 200 Beschäftigten betroffen wären, die nicht mehr im Rahmen der klassischen Bundesauftragsverwaltung wie jetzt in der Landesbehörde arbeiten würden, sondern wie auch immer und wo auch immer. Es ist noch nicht geklärt, ob das in der Vorstellung des Bundes - gar nicht einmal in der Umsetzung - eine Struktur sein würde, wo man an einer Stelle arbeitet.
Der zweite Punkt betrifft den strukturellen Teil, und zwar den strukturellen Teil im Sinne der Fragen: Wie entwickeln wir die Infrastruktur im Land? Sind wir in der Lage, die Projekte, die für Niedersachsen von elementarer Bedeutung sind, mit Schwerpunkt in Niedersachsen voranzubringen, oder sind wir davon abhängig, wo der Bund seine Schwerpunkte definiert, möglicherweise wo der Bundesverkehrsminister seine Schwerpunkte definiert? - Möglicherweise liegen diese dann nicht in Niedersachsen. Das ist zumindest der Eindruck, den wir haben.
Bei dem zweiten Teil der strukturellen Frage geht es darum, dass man Dinge trennt, die man gar nicht trennen kann. Natürlich kann man sagen, ungefähr 1 000 Vollzeitäquivalente sind verantwortlich für das Thema Autobahn. Aber die Aufgabenteilung sieht doch ganz anders aus: Ich habe Planer. Ich habe die Rechtsleute. Ich habe diejenigen, die sich um die Umweltthemen kümmern. Diese arbeiten nicht nur begrenzt an einem Projekt, sondern an vielen Projekten.
Am Ende geht es nicht nur um die Mitarbeiter und darum, wie diese Bundesbehörde funktioniert, sondern man zerstört auch noch ein funktionierendes System der Zusammenarbeit in der Landesbehörde.
Es muss uns gemeinsam darum gehen, diese Auswirkungen zu verhindern - das müsste das größte Ziel sein, wenn die Mehrheiten im Bund andere wären - und dafür zu sorgen, dass der Schaden sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für das Land Niedersachsen begrenzt bleibt.
Vor dem Hintergrund, dass die Neuorganisation der Bundesstraßenbauverwaltung unmittelbar mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich verknüpft ist und das in dieser Verhandlungsrunde ausgemacht worden ist, frage ich den Ministerpräsidenten angesichts auch der gestern in der WELT veröffentlichten Verlautbarung, wonach dort von Niedersachsen kein Widerspruch ergangen sei, und vor dem Hintergrund, dass im Haushaltsausschuss zunächst eine Vorlage ohne Protokollnotiz Niedersachsens vorgelegt wurde: Wann ist diese Protokollnotiz Niedersachsens wirklich eingereicht worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hilbers, ich meine, ich hätte diese Frage schon einmal beantwortet, tue das aber selbstverständlich gerne noch einmal.
Ich habe zunächst in der fraglichen Verhandlungsrunde - das war in einer Nacht von einem Donnerstag auf einen Freitag - mündlich zum Ausdruck gebracht, dass Niedersachsen gegen eine Beendigung der Bundesauftragsverwaltung ist. Am darauffolgenden Montag ist das Protokoll versandt worden. Ich habe festgestellt, dass mein Hinweis darin nicht enthalten gewesen ist. Daraufhin ist noch an diesem Montag eine entsprechende Protokollerklärung Niedersachsens erfolgt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, dass eine Zustimmung mit Protokollnotiz bei einer Ministerpräsidentenkonferenz die gleiche Bindewirkung hat wie eine Zustimmung ohne Protokollnotiz? Oder gehen Sie sogar davon aus, dass der gesamte Länderfinanzausgleich jetzt erneut aufgerollt werden muss, dass das auch alles scheitert?
Lieber Herr Bley, glauben Sie mir: Ich bin mit den Usancen der Gespräche der Bundesregierung mit der Ministerpräsidentenkonferenz durchaus vertraut. Es handelt sich dabei um eine Runde, die in unserem Verfassungsgefüge nicht vorgesehen ist und die demzufolge auch keine schlussendlichen Entscheidungen treffen kann. Es ist absolut üblich, dass einzelne Länder bei einzelnen Punkte ihre abweichenden Meinungen zum Ausdruck bringen, wie es in diesem Fall Niedersachsen und Thüringen getan haben, bezogen auf die Bundesfernstraßen.
Danke schön. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt jetzt der Kollege Fredermann. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Minister im Moment viel erzählt, was er alles machen will, aber dabei nicht in die Tiefe geht, frage ich: Welche Strukturmaßnahmen wird die Landesregierung bei der Landesbehörde für Straßenbau vornehmen, damit die zahlreichen Projekte, die der neue Bundesverkehrswegeplan ermöglicht, unverzüglich zur Baureife geführt werden können?
Danke schön, Herr Kollege. - Der Einstieg enthielt eine Wertung; so etwas soll normalerweise nicht vorkommen.
- Herr Kollege Schminke, Ihr Tisch hat eine Schublade. Darin finden Sie Zettel mit der Aufschrift „Wortmeldung“.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Fredermann, ich habe Ihren Einstieg eher als Lob empfunden, dass ich ausführlich informiere. Ich hoffe, das ist so gemeint gewesen.
Vielleicht an dieser Stelle noch einmal einen Schritt zurück: Das Ziel dieser Landesregierung - das hat der Ministerpräsident gerade noch einmal sehr eindrucksvoll gesagt - ist, dass es bei der Bundesauftragsverwaltung bleibt.
Also ist die erste Botschaft und die erste Prämisse, darauf hinzuwirken, dass diese - für Niedersachsen und die Kolleginnen und Kollegen bei der Landesbehörde falsche - Entscheidung überhaupt nicht erst zustande kommt.
Zweitens. Mit großem Engagement haben wir in den vergangenen Jahren die Arbeit der Landesbehörde unterstützt und vorangebracht, und wir tun das bis heute. Wir haben die Mittel für Planungsleistungen Dritter aufgestockt, aber auch eine Welle zusätzlicher Personaleinstellungsmöglichkeiten geschaffen. Damit bekommt die Behörde in dieser
Phase, in der sie vor besonders vielen Aufgaben steht, so umfangreiche Mittel wie noch nie. Jede einzelne Maßnahme - jede Brücke, jedes Projekt - bedeutet Personalaufwand. Die Behörde bekommt das Personal, das sie braucht, um die Aufgaben zügig und schnell abarbeiten zu können.
Drittens. Es reicht nicht, dass wir sagen, wir wollen das nicht, und wenn es am Ende doch Mehrheiten für diese Entscheidung gibt, dann haben wir Pech gehabt. Deshalb muss jetzt mit dem Bund geklärt werden, was geschehen muss, wenn dieser falsche Weg beschritten wird, um erheblichen Schaden für Niedersachsen abzuwenden.
Die erste Forderung muss sein, dass alle Planungen, mit denen das Land Niedersachsen begonnen hat, vom Land Niedersachsen zu Ende geführt werden können. Das gilt für alle großen Maßnahmen. Für die Bundesstraßen wird es wahrscheinlich sowieso weiterhin gelten, weil der Bund wenig Interesse daran hat, die Planung einer Ortsumfahrung zu übernehmen. Dass er damit nichts anfangen kann, ist, glaube ich, uns allen bewusst.
Die zweite Maßgabe muss sein, dass ein längeres Zeitfenster definiert wird, in dem die Projekte, für die schon Baurecht besteht, unter Leitung der Landesbehörde umgesetzt werden können. Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Bund - nachdem wir hart dafür gearbeitet haben, zügig Baurecht zu erlangen - das Projekt nicht umsetzt.
Drittens darf - wenn eine solche Gesellschaft kommt - nur ein möglichst kleiner Teil der Bundesfernstraßen auf sie übertragen werden. Wir wollen die große Kompetenz und die hohe Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Landesbehörde möglichst halten.
Der erste Weg ist also, diese Entscheidung mit guten und sachlichen Argumenten und hoffentlich auch mit politischem Druck zu verhindern; solchen zu schaffen, ist hier gemeinsam gelungen. Der zweite Weg - parallel dazu - ist, für den Fall, dass es doch zu dieser Entscheidung kommt, an einer Struktur mitzuwirken, die Niedersachsen nicht mehr als unvermeidlich schadet.
Diesen doppelten Weg gehen wir. Währenddessen arbeiten wir ganz normal weiter - mit mehr Personal, mit mehr Geld -, um unsere Projekte noch zügiger umzusetzen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt die Kollegin König. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Ist der Zeitpunkt eines Konzeptes für eine eventuelle Übernahme einer Landesstrukturgesellschaft zum Bund im Land eigentlich bereits geprüft und möglicherweise auch kompatibel zu dem Übernahmezeitpunkt des Bundes?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau König, der Bund hat nicht nur kein erkennbares Konzept dafür, wie das eigentlich funktionieren soll, sondern leider auch kein Konzept für einen Fahrplan.
Im Falle einer solchen Entscheidung - die wir, wie gesagt, mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung auf Landes- oder auch auf Bundesebene verhindern zu können hoffen - müsste es eine relativ lange Übergangszeit geben.