Im Falle einer solchen Entscheidung - die wir, wie gesagt, mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung auf Landes- oder auch auf Bundesebene verhindern zu können hoffen - müsste es eine relativ lange Übergangszeit geben.
Man könnte nicht von heute auf morgen einen Schnitt machen und nur noch mit der neuen Struktur arbeiten. Wir wissen nicht, wo diese neue Struktur arbeiten soll. Wir wissen nicht, in welcher Zusammensetzung. Wir wissen nicht einmal, welche rechtliche Struktur sie haben wird. Wir wissen nicht, wie die Mitarbeiter von der alten in die neue Struktur übergehen sollen.
Es gibt also überhaupt kein erkennbares Zeitfenster. Ich habe selten erlebt, dass man eine Strukturveränderung mit dem festen Willen angeht, eine Grundgesetzänderung herbeizuführen, ohne genau zu wissen, wie die neue Struktur funktionieren soll. Das ist ein sehr ungewöhnlicher Weg, den man erheblich kritisieren muss.
Wir müssen jetzt wirklich beides machen: einerseits hart daran arbeiten, diese Entscheidung zu verhindern; andererseits konstruktiv mitwirken, um dem Bund abzuringen, dass er die genannten Mindestforderungen akzeptiert.
dauern kann. Wir können es uns nicht erlauben, uns drei oder vier Jahre lang nur mit dieser Frage zu beschäftigen und alle Projekte liegen zu lassen.
Das ist der Hauptpunkt: Es ist nachvollziehbar, dass die Kolleginnen und Kollegen durchaus verunsichert sind. Sie leisten seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit und müssen aus der Diskussion den Eindruck gewinnen, dass der Bund diese Arbeit überhaupt nicht mehr wertschätzt. Sie wissen nicht, was auf sie zukommt: Bleibe ich vor Ort, oder muss ich umziehen? Bleibe ich beim Land, gehe ich zum Bund, oder komme ich in irgendeine Gesellschaft? Was bedeutet das für mich und meine Familie?
Trotz dieser fürchterlichen Verunsicherung müssen wir den Kolleginnen und Kollegen abverlangen, weiter engagiert an den aktuellen Projekten zu arbeiten. Das tun sie auch, und sie setzen ihre wirklich extrem große Leistungsfähigkeit dafür ein.
Wir reden viel über den Bund. Wir reden viel über die Frage, was das Land entscheidet, was in welcher Sitzung entschieden worden ist. Wir sollten den Fokus noch viel stärker auf die eigentlich Betroffenen richten: die Kolleginnen und Kollegen bei der Landesbehörde, die unseren Respekt dafür verdienen, dass sie in einer solchen schwierigen Zeit eine solche Leistung erbringen.
Sie verdienen unsere Unterstützung. Sie verdienen es, dass wir ihr Wohl in den Blick nehmen und uns intensiv um sie kümmern. Ich bin mir sicher, dass wir im Landtag das gemeinsam tun.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Bode, FDP-Fraktion. Bitte sehr!
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Herr Ministerpräsident, hier gerade ausgeführt haben, dass eine Zustimmung des Landes Niedersachsen im Bundesrat zu einer Grundgesetzänderung unter gewissen Prämissen eventuell vorstellbar sei, und der Landtag vor Kurzem einen anders lautenden Beschluss gefasst hat, den Sie in Ihrer Antwort als Leitlinie - nicht als bindende Leitlinie - bezeichnet haben, frage ich die Landesregierung: Was muss der Landtag eigentlich tun, damit das,
was wir mit diesem Beschluss wollten - nämlich dass auf gar keinen Fall im Bundesrat einem Ende der Auftragsverwaltung zugestimmt wird -, von Ihnen umgesetzt wird? Müssen wir auf den Tischen tanzen? Müssen wir ein Gesetz beschließen? Was müssen wir konkret tun, damit Sie das umsetzen, was wir beschlossen haben?
Herr Kollege Bode, es ist ein wenig mühsam, ein ums andere Mal zunächst richtigzustellen, was gesagt wurde. Ich habe das glatte Gegenteil von dem gesagt, was Sie mir eben unterstellt haben. Ich habe gesagt, ich kann mir unter den heute gegebenen Bedingungen gerade keine Zustimmung Niedersachsens vorstellen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Un- ter welchen Bedingungen können Sie es denn?)
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch noch einmal darauf zu sprechen kommen, was der Herr Ministerpräsident auf die Frage geantwortet hat, wann er bereit wäre, einem solchen Konzept zuzustimmen. Ihre Aussage war, Herr Ministerpräsident, dass Sie im Moment kein Konzept sehen, das tatsächlich zustimmungsfähig ist. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen, ob die Landesregierung ein Scheitern des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 zur Neuregelung der BundLänder-Finanzbeziehungen zur Wahrung der Landesinteressen bezüglich der Auftragsverwaltung bei den Bundesfernstraßen in Kauf nehmen würde.
Lieber Herr Kollege Grascha, die Landesregierung hat überhaupt keine Veranlassung, im Moment auch nur für eine Sekunde Spekulationen dieser Art anzustellen, weil die zahlreichen fachlichen Bedenken, die Kollege Lies angebracht hat, derzeit in sehr intensiven Bund-Länder-Runden, und zwar an dieser Stelle wiederum 16 : 0, diskutiert werden. Wie ich ebenfalls bereits im Plenum ausgeführt hatte, bin ich nach wie vor der festen Überzeugung, dass ganz am Ende in dieser Frage die Vernunft obsiegen wird.
Danke schön. - Die fünfte und somit letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Bode. Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident Weil, Sie haben gerade auf meine Frage geantwortet, dass Sie sich unter den heutigen Gegebenheiten keine Zustimmung zur Übertragung der Kompetenzen vorstellen können - also zur Aufgabe der Bundesauftragsverwaltung bei den Fernstraßen. Von daher frage ich Sie: Wenn es für Sie unvorstellbar ist und der Landtag im Prinzip einstimmig - in dieser Frage habe ich bestimmt auch die Zustimmung des Kollegen Will - diese Übertragung abgelehnt hat, warum haben Sie bei der Bund-Länder-Konferenz, also bei der Ministerpräsidentenkonferenz, zugestimmt? Sie haben doch bei den Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen der Übertragung der Bundesfernstraßen auf den Bund zugestimmt. Wie können Sie mir diesen Widerspruch erklären, dass Sie damals in diesem Gremium zugestimmt haben und heute hier sagen, eine Zustimmung ist für Sie unvorstellbar. Das verstehe ich nicht.
Ich fürchte, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin langsam aber sicher an den Grenzen meiner Erklärungsmöglichkeiten angekommen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jörg Bode [FDP]: Ich glaube auch! - Christian Dürr [FDP]: Es ist gut, dass Sie das jetzt sehen, Herr Weil! - Unruhe)
Man merkt an Ihren Fragen, man merkt an Ihren Zwischenrufen, wie ernsthaft Sie dieses Thema bewegt. Ehrlich gesagt, das Schicksal der Betroffenen ist Ihnen doch völlig egal. Oder sehe ich das falsch, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Diejenigen, die das Ende der Bundesauftragsverwaltung betreiben, sitzen in den Reihen der Union, unterstützt von den nicht in der Bundesregierung befindlichen Spitzen der FDP. Setzen Sie sich lieber mit denen auseinander! Das ist mein Rat.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Wo steht das denn, bitte schön? - Christi- an Grascha [FDP]: Ich hätte gar nicht gedacht, dass wir schon wieder so ei- ne Bedeutung haben!)
Deswegen stelle ich abschließend an dieser Stelle fest: Die Landesregierung hat einer Beendigung der Bundesauftragsverwaltung, wie bereits mehrfach dargelegt, zu keinem Zeitpunkt zugestimmt.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von der FDP: Das ist doch falsch! - Christian Grascha [FDP]: Herr Kollege, Sie haben dem zugestimmt!)
Dringlichen Anfrage unter Punkt a keine weiteren Zusatzfragen angemeldet sind, sodass wir übergehen können zu dem Punkt
b) Wie entwickelt sich die Kriminalität in Niedersachsen? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/6943
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion lautet: Wie entwickelt sich die Kriminalität in Niedersachsen?
Der NDR berichtete auf seiner Internetseite am 7. September 2016 unter dem Titel „Immer mehr Einbrüche im Land“, dass die Polizeidirektion Göttingen von einem sprunghaften Anstieg der Einbruchszahlen spreche. Nachdem bereits in den beiden Vorjahren die Zahl der Wohnungseinbrüche von 338 auf 513 gestiegen sei, sei in diesem Jahr mit einer Fortsetzung dieses unerfreulichen Trends zu rechnen. Auch im Gebiet der Polizeidirektion Oldenburg soll demnach die Zahl der Wohnungseinbrüche gestiegen sein.
Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete am 20. September 2016 unter dem Titel „Mehr Sexualstraftaten in Niedersachsen“ über einen starken Anstieg der Zahl von Sexualstrafverfahren. Laut Justizministerium soll die Zahl der Verfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Niedersachsen im ersten Halbjahr um 17 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sein. Als mögliche Erklärung wird dabei auch auf ein geändertes Anzeigeverhalten verwiesen.
1. Wie viele Fälle des Wohnungseinbruches gab es in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 in den einzelnen Polizeidirektionen, und wie ist die Entwicklung prozentual im Vergleich zum Vorjahreszeitraum?