Das, was Sie hier mit der Aktuellen Stunde veranstalten und mit Ihren Pressemitteilungen und mit der Äußerung des Kollegen Nacke - sei sie auch noch so erstaunlich ruhig vorgetragen; das will ich übrigens zur Kenntnis nehmen -,
ändert nichts daran, dass Sie damit ein Schüren von Ängsten betreiben. Sie stigmatisieren die Trägerinnen von Kopftüchern, und es gipfelt in dem Herabwürdigen der Arbeit der Ministerin.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Wir re- den doch nicht über Kopftücher! - Weitere Zurufe von der CDU)
Sie sind sich dabei auch nicht zu schade, für diese Politik ein 15-jähriges Mädchen wieder und wieder zu instrumentalisieren.
Im Übrigen will ich Ihnen auch sagen: Mit diesem Vortrag ist auch eines klar: Die Versuche Ihres Spitzenkandidaten, sich staatsmännisch zu geben, werden mit diesen Aktionen, die Sie hier vortragen, komplett unterbunden.
Ich bin sehr dankbar, dass dieser Politik der Unsachlichkeit eine Politik der Vernunft gegenübersteht, dass man sich den Einzelfall anschaut,
dass man den Einzelfall dann bewertet und schaut, wie man vorgehen kann. Dafür bin ich sehr dankbar. Und ich bin auch sehr dankbar dafür, dass man sich hier um diesen Einzelfall kümmert.
Ich sage Ihnen eines: Heute hat die NP getitelt mit dem Kommentar „Peinlicher Versuch der CDU“. Meine Damen und Herren, die Überschrift für morgen ist bereits geschrieben: Nehmen Sie Abstand von solchen Anträgen!
Meine Damen und Herren, mir liegt jetzt zunächst die weitere Wortmeldung des Kollegen Nacke vor. Oder liegt hier noch eine weitere Wortmeldung vor? - Hatten Sie sich vorher gemeldet, Herr Försterling? - Herr Försterling, dann jetzt Sie für die FDP-Fraktion! Dann noch einmal der Kollege Nacke. Der Kollege Grascha hat sich danach gemeldet. Ich sage das nur, damit wir insoweit die Reihenfolge festlegen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion ist wichtig, ihn hier zu beraten, weil damit tatsächlich auch einhergehen würde, die Rechtslage in Niedersachsen zu klären. Ganz eindeutig ist die Rechtslage in Niedersachsen eben nicht.
Das Problem ist, dass diese Landesregierung das seit dem 22. August 2016 sehr deutlich weiß, weil jeder, der das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück zu der Schülerin am Abendgymnasium gelesen hat, genau die Probleme sieht, nämlich dass es diese Landesregierung nach wie vor für akzeptabel hält, dass der § 58 des Niedersächsischen Schulgesetzes nicht hinreichend konkret gefasst ist, dass auch die Ausgestaltung des § 58 des Schulgesetzes aufgrund eines Erlasses aus dem Jahr 1995, der sich wiederum selbst auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1973 bezieht, nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Das ist das Problem, dass diese Landesregierung einfach handlungsunfähig ist, weil die Fraktionen von SPD und Grünen nicht übereinkommen wollen, wie man mit einer klaren Ausgestaltung der Religionsfreiheit auf der einen Seite und des Bildungsauftrags der Schulen auf der anderen Seite umgehen will. Genau diese Unsicherheit, die Sie hier ins Land tragen, hat dazu geführt - das hat der Kollege Birkner am Dienstag zu Recht gesagt -, dass die Schulen im Land nicht wissen, wie sie mit solchen Situationen umgehen sollen. Deswegen ist
es richtig, dass die Ministerin erst einmal ihr eigenes Handeln verantwortet und dann auch einmal klar Position bezieht, wie Schulen damit in Zukunft umgehen sollen.
Vielen Dank. - Jetzt liegt die Wortmeldung des Kollegen Nacke vor, und zwar zu Vorangegangenem eine persönliche Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung. Bitte schön, Herr Nacke!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Tonne, Sie haben in Ihrem Wortbeitrag gerade gesagt, ich würde für eine Stigmatisierung von Trägerinnen von Kopftüchern sorgen. Ich weise das zurück. Denn das macht deutlich, dass Sie aber auch gar nichts verstanden haben.
Während das Tragen eines Kopftuches - auch aus religiösen Gründen - in einer Gesellschaft wie der unseren, in einer toleranten Gesellschaft, natürlich möglich ist und nur in ganz wenigen Fällen - wir haben darüber gesprochen; bei Lehrerinnen beispielsweise - unterbunden werden muss, ist das Tragen einer Niqab in einer Gesellschaft, die tolerant und offen ist wie die unsere, nicht hinzunehmen, weil man sein Gesicht verbirgt. Das ist auch religiös nicht begründbar.
Wenn Sie diese Dinge durcheinanderbringen, dann unterscheiden Sie eben nicht mehr sauber zwischen dem Islam und dem Missbrauch des Islams. Genau das ist es, was hier passiert. Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen. Wenn Sie das nicht wollen, dann betreiben Sie das Geschäft von Islamisten und Rechtspopulisten.
Vielen Dank. - Jetzt hat sich Herr Kollege Limburg zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte schön, Herr Limburg!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Försterling, zunächst möchte ich mich ausdrücklich für den sehr differenzierten Beitrag bedanken. Ich hoffe, dass Ihre gesamte Fraktion Ihnen sehr gut zugehört hat.
Die CDU möchte mit Ihrem Entschließungsantrag feststellen lassen, dass diese Ministerin angeblich vorsätzlich gegen das Schulgesetz verstoßen habe. - Auch nur dann würde ja ein solcher Weg überhaupt im Entferntesten Sinn machen. - Sie haben gerade völlig zu Recht feststellt, dass ein solcher Verstoß eben nicht vorliegt, weil das Schulgesetz in der Frage mitnichten so eindeutig ist, wie Herr Nacke es uns hier glauben machen will.
Klar ist also, dass die FDP, wenn sie ihrem bildungspolitischen Sprecher folgt, mit SPD und Grünen gegen diesen Antrag stimmen wird.
Meine Damen und Herren, worum geht es hier? - Wir haben eine 15-jährige Schülerin, die seit einigen Jahren meistens - nicht in jedem Fall; meistens - mit einem Gesichtsschleier zum Unterricht erscheint. Hier im Landtag und in der Landesregierung sind sich alle einig, dass wir das politisch, schulpolitisch, integrationspolitisch, aus anderen Gründen ablehnen. Aber - da endet leider die Einigkeit - das Leben in einer Schule, das Zusammenleben in einer Schule, die Erziehung, die Pädagogik in einer Schule sind komplizierter, sind differenzierter, als es Herr Nacke und Herr Thümler dem Land in ihrer Brachialrhetorik hier glauben machen wollen, meine Damen und Herren.
Zu Recht stehen im Niedersächsischen Schulgesetz ganz oben nicht die Sanktionierung und auch nicht die Selbstvergewisserung der CDU oder anderer, sondern im Zentrum des Schulgesetzes steht der Bildungsauftrag für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler. Das muss auch so bleiben, meine Damen und Herren!
Was Sie hier machen, ist nichts anderes, als die für die betreffende Schule, die für die Landesregierung und auch die für die Gesellschaft bestehende schwierige Situation zu missbrauchen, um eine
politische Kampagne in diesem Land zu fahren, von der Sie sich Kapital erhoffen. Hören Sie auf, der AfD und anderen hinterherzulaufen, meine Damen und Herren! Kommen Sie zurück zu einer sachlichen Diskussion um die richtige Schulpolitik.
Wir reden vom demokratischen Rechtsstaat - zu Recht! Einem Rechtsstaat ist es aber auch gerade immanent, dass es eine Abwägung im Einzelfall geben muss, dass es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung geben muss und dass niemand abgeschrieben und ausgegrenzt wird, sondern der Rechtsstaat agiert maßvoll und mit Augenmaß. Es ist ja auch nicht richtig, dass die zuständigen Stellen nichts getan hätten. Es wäre in der Tat schlimm, wenn es so wäre. Es hat ganz viele Maßnahmen gegeben. Ich will sie alle hier nicht wiederholen. Sie alle kennen sie längst.
Meine Damen und Herren, im Jugendstrafrecht gilt ein besonderer Schutz für Jugendliche und Heranwachsende. Ich stelle fest, dass dieser Schutz für die CDU in Niedersachsen - jedenfalls im politischen Bereich - offenbar nicht gilt.
In völlig skrupelloser Weise tragen Sie Woche für Woche den Einzelfall einer 15-Jährigen immer wieder in den Landtag und in die Landespolitik. Sie erschweren damit die ohnehin schon schwierige Situation für die Schülerin, vor allem aber auch für das Lehrerkollegium, für alle Pädagoginnen und alle Pädagogen, die rund um diese Schule und rund um diesen Fall engagiert sind. Diesen Menschen machen Sie zusätzlich die Arbeit schwer, werfen ihnen Knüppel zwischen die Beine und treten sie in den Rücken.
Lassen Sie uns diese Menschen in ihrer schwierigen Arbeit doch endlich gemeinsam unterstützen, statt hier solche Kampagnen zu fahren!