Protokoll der Sitzung vom 12.12.2016

als auch dem Mahrenholz-Gutachten und nimmt man darüber hinaus die Grundrechte ernst, Herr Seefried, dann können wir über eine Konkretisierung des § 58 reden - genau über den und nicht über § 61; denn ich möchte Sie einmal sehen, wie Sie in der Schule vollziehen wollten, dass einer Schülerin der Schleier durch Lehrer abgenommen wird. Ich glaube, das ist das, was wir in Schule nicht haben wollen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich glaube, der § 58 ist die Grundlage, über die wir im konkreten Fall reden wollen. Das können wir in einer konstruktiven Debatte im Ausschuss sehr gerne tun. Dafür ist der FDP-Entwurf auf jeden Fall geeignet, nicht jedoch die Debatte, die wir heute Mittag unter Punkt 6 der Tagesordnung geführt haben. Diese führt nur zu mehr Unsicherheit in der Bevölkerung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Jetzt hat sich für die CDU-Fraktion Herr Seefried gemeldet. Herr Seefried, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass die FDP diesen Gesetzentwurf hier eingebracht hat, zeigt, wie ich finde, einmal mehr die Hilflosigkeit der Landesregierung bei diesem schwierigen Thema. Diese Hilflosigkeit haben wir

bereits heute Mittag bei der Debatte über die Ministeranklage hier erlebt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heinrich Scholing [GRÜNE]: Quatsch!)

Da wird heute in der Debatte zur Ministeranklage und auch gerade eben in den Ausführungen zwar festgestellt, dass die derzeitige Situation, Herr Scholing, ein Rechtsbruch ist. Gerade eben hat auch Herr Politze festgestellt, dass die rechtliche Lage eindeutig ist. Aber getan wird auf der anderen Seite gar nichts.

(Zustimmung bei der CDU)

Stattdessen wird lieber weiter zugeschaut und dieser Rechtsbruch dauerhaft toleriert.

(Grant Hendrik Tonne [SPD]: Schon wieder falsch!)

- Eben nicht falsch! Alle Redner hier haben deutlich gemacht: Hier liegt ein Rechtsbruch vor. Ich werde das gleich noch deutlicher für Sie herausarbeiten, damit es vielleicht noch ein Stück weit klarer wird.

Dafür, dass dieser Rechtsbruch durch diese Ministerin toleriert wird, steht das gesamte Kabinett, dafür stehen alle Abgeordneten von SPD und Grünen, und dafür - das haben wir heute deutlich gehört - steht an allererster Stelle der Ministerpräsident als Kronzeuge zur Verfügung.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Helge Limburg [GRÜNE])

- Herr Limburg, Sie rufen dazwischen. Aber auch Sie haben bei den Aussprachen, die wir hier im Plenum zu diesem Thema schon geführt haben, deutlich gemacht, dass das, was in Belm passiert, gegen unser Schulgesetz und auch gegen die Verfassung verstößt. Das haben Sie zumindest so lange gesagt, bis Herr Försterling Sie darauf gebracht hat, dass man möglicherweise auch über das Schulgesetz nachdenken sollte.

(Anja Piel [GRÜNE]: Herr Seefried, wir brauchen doch nicht die Anleitung von Herrn Försterling! - Zuruf von Helge Limburg [GRÜNE])

Dass das ein Rechtsverstoß ist, ist einfach Fakt. Das werde ich an dieser Stelle auch noch einmal deutlich machen.

Meine Damen und Herren, unabhängig von dem Einzelfall muss es aber natürlich auch um das Grundsätzliche gehen. Deswegen - das will ich an dieser Stelle ebenfalls sagen - haben auch wir, die CDU-Fraktion, darüber nachgedacht, ob wir eine Änderung des Schulgesetzes in das Parlament einbringen,

(Johanne Modder [SPD]: Aha!)

weil die Landesregierung, nicht handelnd, vor dieser Situation steht.

Aber, meine Damen und Herren, ich will auch noch sagen - da möchte ich Herrn Politze zitieren -: Auch nach unserer Überzeugung haben wir derzeit kein Defizit im rechtlichen Bereich, sondern es kommt ganz entscheidend darauf an, wie man mit geltendem Recht in diesem Land umgeht. Diese Regierung sitzt dies gnadenlos aus.

(Beifall bei der CDU sowie Zustim- mung von Christian Grascha [FDP])

Die weitere Frage, die zu stellen ist, ist, ob dann eine Änderung im § 58, wie von der FDP-Fraktion vorgeschlagen, allein ausreicht oder ob wir nicht weitergehende Änderungen brauchen.

Aber zuerst zu der geltenden Rechtslage, die nach Aussage des Kultusministeriums und auch nach Aussage von Herr Politze hier eindeutig ist. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal feststellen, dass es für mich umso unverständlicher ist, warum vorhin der Ministeranklage hier nicht stattgegeben worden ist.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Weil Sie selber keine sofortige Abstimmung beantragt haben, Sie Witzbold!)

Vor dem Hintergrund dessen, was das Kultusministerium selbst ausführt, muss sich die Kultusministerin selbst anzeigen. Auch diesen Weg haben wir bereits aufgezeigt.

(Beifall bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Es gab eine Ausschuss- überweisung! - Anja Piel [GRÜNE]: Klären Sie das doch einmal mit Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer, Herr Seefried!)

Ich möchte, Herr Limburg, einige Passagen aus der Unterrichtung durch die Kultusstaatssekretärin im Kultusausschuss am 4. November zitieren. Ich zitiere aus dem öffentlichen Teil, also aus dem Teil, in dem diese Landesregierung, dieses Minis

terium selbst zur Rechtslage ausgeführt hat. Ich zitiere die Kultusstaatssekretärin:

„Allgemein ist zum Umgang der Schulen und der Schulverwaltung mit verschleierten Schülerinnen festzuhalten, dass eine Verschleierung im Unterricht weiterhin untersagt ist.“

Sie führt dann weiter aus:

„Die Rechtslage ist eindeutig und den Schulen bekannt.“

Später zitiert die Staatssekretärin die §§ 58 und 59 des Schulgesetzes und führt weiter aus:

„Nach geltendem Recht haben daher Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen in Niedersachsen alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung des Unterrichts stören könnte. Diese Pflicht resultiert aus dem genannten § 58 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Die vollständige Gesichtsverschleierung stellt im täglichen Schul- und Unterrichtsbetrieb ein objektives Unterrichtshindernis dar,“

- so Zitat der Staatssekretärin -

„sodass die Schule ihrem Bildungsauftrag nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes nicht entsprechen kann.“

Genau das führt die Staatssekretärin aus! Sie macht noch einmal deutlich, dass pädagogisch eine Niqab im Unterricht nicht tolerierbar ist. Ich will an dieser Stelle noch deutlich einfügen: Wer denkt eigentlich an die Schülerin und daran, was diese Schülerin derzeit erlebt?

(Beifall bei der CDU - Mechthild Ross- Luttmann [CDU]: So ist es! - Heinrich Scholing [GRÜNE]: Genau! Das frage ich mich auch!)

Es geht nicht um die Debatte, Herr Scholing, die wir hier führen, sondern es geht darum, dass diese Regierung die Augen davor verschließt, was in der Schule und was mit dieser Schülerin passiert.

(Beifall bei der CDU - Heinrich Scho- ling [GRÜNE]: Das ist eine gewagte Behauptung!)

In dem Zitat von der Staatssekretärin heißt es dann weiter:

„Insoweit lässt sich nach Auffassung meines Hauses das Verbot der Vollverschleierung für Schülerinnen bereits aus § 58 des Nie

dersächsischen Schulgesetzes ableiten. Eine diesbezüglich gegenteilige Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Osnabrück wird von mir nicht geteilt.“

Herr Politze, das ist im Übrigen ein Verwaltungsgericht, kein Oberverwaltungsgericht, und es hat auch kein Urteil gegeben, wie Sie es gerade hier ausgeführt haben.

Weiter heißt es dann von der Staatssekretärin:

„Nach hiesiger Einschätzung wird § 58 des Niedersächsischen Schulgesetzes für ausreichend erachtet. Eine obergerichtliche Rechtsprechung liegt in dieser Frage allerdings noch nicht vor...“

Weiter heißt es noch:

„Ich halte es insoweit für entscheidend, dass die Schule durch die Vollverschleierung objektiv nicht mehr in der Lage ist, den staatlichen Bildungsauftrag nach... unserer Niedersächsischen Verfassung zu erfüllen. Schülerinnen und Schüler sind durch die allgemeine Schulpflicht nach Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 GG bzw. die schulgesetzlich verankerte Teilnahmepflicht eben nicht nur zur physischen Anwesenheit in der Schule gezwungen, sondern sie sind auch gehalten, sich aktiv am Unterricht und am Schulleben zu beteiligen.“

Noch deutlicher kann man nicht ausführen, dass das, was derzeit hier passiert, nicht nur gegen das Schulgesetz, sondern auch gegen die Landesverfassung verstößt! Noch deutlicher kann man es auch vom Kultusministerium nicht hören!

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Christian Grascha [FDP])