Protokoll der Sitzung vom 12.12.2016

Jetzt möchte ich auf den letzten Punkt eingehen: Sie haben gesagt, wir stellen auf den Erlass entsprechend ab, und der sei Anfang Dezember geändert worden. Vielleicht ist es ja auch für den Rest des Hauses spannend, zu erfahren, in welchen Punkten dieser Erlass geändert worden ist:

Sie haben eine Ergänzung um Nachmittagsangebote in Ganztagsschulen aufgenommen, sodass auch bei freiwillig gewählten Ganztagsangeboten eine entsprechende Teilnahmeverpflichtung gilt. Sie haben die Hausaufgabenregelung noch einmal dahin gehend erweitert, dass das auch für andere Leistungsnachweise gilt. Und Sie haben tatsächlich den Verweis auf den KMK-Beschluss aus 1973 aktualisiert und auf die aktuelle Bezeichnung der KMK angepasst.

Sie haben es aber Anfang Dezember versäumt, als Sie den Erlass geändert haben, den Schulen zu den aktuellen Entwicklungen in Belm eine klare Erlassregelung an die Hand zu geben. Sie haben darauf verzichtet, die Hinweise des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Osnabrück in der Erlassregelung umzusetzen.

Das heißt, das ist ja noch schlimmer. Sie haben diesen Erlass in Kenntnis dieser ganzen Vorfälle angepasst, ohne den Schulen irgendwelche Hinweise dazu zu geben, wie es zu regeln ist. Auch das ist politisches Versagen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU - Zurufe von der CDU)

Herr Scholing, Sie haben sich noch gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort. Ebenfalls zwei Minuten für Sie!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie wollten wohl doch noch ein bisschen Schwung in die Debatte bringen, Herr Försterling, was? - Ganz so kann es ja nicht stehen bleiben. Zu viel Lob ist offensichtlich auch nicht gut.

(Jörg Bode [FDP]: So ist es schon besser!)

Mir ist noch ein Punkt wichtig: Hier wird immer wieder ins Feld geführt, diese Kultusministerin, diese Landesregierung lässt fortwährend, seit zwei Jahren, Rechtsbruch zu.

(Zurufe von der CDU: Ja! Ja! - Zuruf von der FDP: Stimmt!)

- Ja, ja.

Dann gucken wir uns doch bitte einmal § 61 an. Wo steht in § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes, dass diese Schule Ordnungsmaßnahmen ergreifen muss? - Nein, das geht aus § 61 überhaupt nicht hervor.

Aus § 61 kann hervorgehen, dass diese Schule völlig richtig liegt, indem sie bei Erziehungsmaßnahmen bleibt. Das ist Sache der Schule - das muss ich hier noch einmal sagen -, das ist nicht Sache dieses Hauses.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wer kann hier den Beweis anführen, dass diese Schule nicht im Prinzip in Bezug auf ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag schließlich erfolgreich agiert? - Das kann hier keiner beurteilen.

(Widerspruch von Ulf Thiele [CDU])

Und noch einmal: Aus § 61 geht in keiner Weise hervor, dass Ordnungsmaßnahmen zwingend geboten sind. Das ist nicht richtig.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Das können Sie doch wohl nicht ernst meinen! - Gegenruf von Heinrich Scholing [GRÜNE]: Doch, das meine ich ernst! Da können wir uns über viele, viele Einzelfälle un- terhalten!)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

(Weitere Zurufe und Gegenrufe von Heinrich Scholing [GRÜNE] und Ulf Thiele [CDU])

- Meine Damen und Herren!

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung dem Kultusausschuss und zur Mitberatung dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu überweisen. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gibt es nicht. Dann ist es so beschlossen.

(Anhaltende Zurufe)

- Herr Scholing, emotional ist gut. Aber vielleicht können Sie sich da eben - - -

(Heinrich Scholing [GRÜNE]: Ich war das nicht! Das war Herr Janßen!)

- Ach, Herr Janßen! - Alles gut.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Förderprogramm kleine Museen wieder auflegen - Barrierefreiheit in den Mittelpunkt stellen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5825 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/7070 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/7114

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der Änderungsantrag zielt auf eine Annahme des Antrags in geänderter Fassung.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Horst Schiesgeries für die CDU-Fraktion. Bitte schön!

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine gleichberechtigte kulturelle Teilhabe ist derzeit in zahlreichen kleinen Museen in Niedersachsen für Menschen mit Behinderungen noch nicht möglich, also nur eingeschränkt möglich. Nur ein Drittel der sogenannten kleinen Museen ist also barrierefrei einzustufen. Das ist eindeutig zu wenig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Fehlende Barrierefreiheit ist für Museen ein ernst zu nehmender Wettbewerbsnachteil. Im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und angesichts einer älter werdenden Bevölkerung muss das barrierefreie Erleben von Kultur stärker im Mittelpunkt stehen.

(Zustimmung von Gudrun Pieper [CDU])

Diese Erkenntnisse, meine Damen und Herren, sind Anlass genug, kleine Museen in Niedersachsen zu unterstützen, damit u. a. der erwähnte Wettbewerbsnachteil, auf den wir noch zu sprechen kommen werden, nicht noch größer wird.

Mit dem Antrag der CDU-Fraktion wollen wir das als Erfolg bewertete Förderprogramm aus den Jahren 2012 und 2013 reaktivieren.

Der Antrag der CDU wurde mit Datum vom 31. Mai 2016 auf den Weg gebracht. Wir hatten schon zu Beginn der Beratung den Eindruck, dass wir bei der SPD und bei Bündnis 90/Die Grünen Unbehagen ausgelöst haben. In diesem halben Jahr - das muss man deutlich sagen - haben sie keine ernsthaften Gegenargumente vorgetragen. Mit geschickter Rhetorik umkurven sie seit einem halben Jahr unsere im Antrag formulierten Forderungen.

Eine wesentliche Forderung ist z. B., das Förderprogramm mit 2,5 Millionen Euro jährlich - ich betone: jährlich - anzuschieben. Natürlich wissen wir, dass 2,5 Millionen Euro nur ein Anfang sind. Aber sie sind ein Anfang. Dass die kleinen Museen diesen Anfang brauchen - oder besser gesagt: wieder brauchen -, sagt uns auch das Ergebnis der schriftlichen Anhörung.

Wenn Sie von der SPD und den Grünen möglicherweise versuchen, die von uns angeführte Thematik unter eine große Überschrift im Haushalt zu stellen, über den wir noch reden - und hoffentlich nicht streiten - werden, dann ist das eben nur eine Überschrift. Auch Ihr heute eingereichter Änderungsantrag ist da nicht ausreichend.

Unser Antrag beschreibt den Kern, nämlich das Förderprogramm für Barrierefreiheit. Unser Antrag beschreibt den Kern der Problematik. Wir haben ihn stichhaltig und, wie ich finde, logisch begründet.

(Zustimmung bei der CDU)

Heute, meine Damen und Herren, erleben wir, dass Sie kurz vor Toresschluss einen Änderungsantrag einreichen, weil Sie wahrscheinlich - das muss ich einmal so sagen - das schlechte Gewissen plagt.

(Beifall bei der CDU)

3 Millionen Euro in zwei Jahren, also 1,5 Millionen Euro in einem Jahr - das unterscheidet schon einmal Ihren von unserem Antrag. Auch legen Sie nicht wirklich einen Schwerpunkt auf die Barrierefreiheit. Das ist nicht das, was wir wollen.

Das von Ihnen bei der Soziokultur aufgerissene Loch von 1 Million Euro wollen Sie zulasten der kleinen Museen schließen.

(Björn Thümler [CDU]: Genau!)

Wir werden an anderer Stelle diese 1 Million Euro noch gesondert einfordern.