(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Ste- phan Siemer [CDU]: Immer die Ver- antwortung auf andere schieben!)
Vielen Dank, Herr Kollege. - Es gibt nun eine Kurzintervention auf Ihren Wortbeitrag des Kollegen Hillmer, CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr von Holtz, Sie fragen uns, warum dieser Antrag beschlossen werden muss. Zu Recht haben Sie ausgeführt, dass es ein Urteil gibt, das die VG Wort sehr stärkt. Der Antrag, den Sie heute hier zur Beschlussfassung vorliegen haben, würde allerdings die Position der Hochschulen massiv stärken: wenn der Niedersächsische Landtag beschließt, die Landesregierung aufzufordern, wieder zu einer Pauschalierungslösung zurückzukehren, und zwar nicht nur vorübergehend für noch acht Monate, sondern möglichst dauerhaft.
Welches Signal aber senden Sie aus, wenn Sie diesem Antrag heute nicht zustimmen? - Dann sagen Sie nämlich: VG Wort hat recht. Dieser Antrag ist völlig überflüssig. Es bedarf keiner weitergehenden Pauschalierung. Das wird sich schon irgendwie zurechtlaufen.
Ich kann Sie nur dringend darum bitten, diesem Antrag zuzustimmen und damit dieser Landesregierung und möglichst auch noch anderen Landesregierungen - ich hoffe, dass sich andere Landesparlamente ähnlich einlassen - ein starkes Verhandlungsmandat auch gegenüber VG Wort zu geben. An dieser Stelle ist es, glaube ich, unsere Aufgabe, den Hochschulen den Rücken zu stärken, nicht aber deren Verhandlungsposition zu schwächen, was Sie mit Ihrer Ablehnung tun würden.
Wir fahren daher fort. Nun hat das Wort die Landesregierung. Frau Wissenschaftsministerin Dr. Heinen-Kljajić, bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Digitalisierung der Wissenschaft an den Hochschulen“ ist in der Tat wichtig, weshalb wir mit der Landeshochschulkonferenz gerade schon dabei sind, eine Digitalisierungsstrategie
Ein ganz großer Knackpunkt beim Thema Digitalisierung ist nicht nur im Hochschulbereich, sondern letztendlich auch im Schulbereich die gesamte Frage des Urheberrechts, des Verlagsrechts usw. usf. Niedersachsen zahlt für Vergütungen nach § 52 a des Urheberrechtsgesetzes in die VG Wort nach dem Königsteiner Schlüssel 220 000 Euro pro Jahr ein. Das heißt, bundesweit geht es um 2,2 Millionen Euro. Schon das macht, glaube ich, deutlich, dass es in der konkreten Situation auch um sehr grundsätzliche Fragen etwa danach geht, wie wir in einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Veröffentlichungen zunehmend digital zur Verfügung gestellt werden, die Urheberrechtsseite regeln.
Vor dem Beschluss des Moratoriums hatten wir eine Situation, die man aus der Sicht der Hochschulen und auch aus der Sicht der Wissenschaftsministerien der Länder als nicht hinnehmbar bzw. als nicht zumutbar beschreiben kann. Wenn wir nämlich, ausgelöst durch das BGH-Urteil, zu einer Einzelabrechnung kommen würden, dann würden wir damit einen bürokratischen Aufwand produzieren - wie gesagt, es geht um 220 000 Euro im Pauschalverfahren -, den man gegenüber niemandem, der halbwegs bei Verstand ist, rechtfertigen könnte.
Wir sind die ganze Zeit bei dieser Frage in einem engen Austausch mit den Hochschulen und der Landeshochschulkonferenz. Inzwischen ist es zumindest als erster Schritt gelungen, ein Moratorium zu schaffen - das ist hier, glaube ich, schon angesprochen worden -, nach dem bis zum 30. September zumindest noch die „alte“ Pauschallösung praktiziert wird. Die Zeit bis dahin soll genutzt werden, auf dem Verhandlungsweg eine klügere Lösung zu finden.
Wir befinden uns hier in einem engen Austausch mit den Verhandlungsführern seitens der Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen. Inzwischen haben wir aber - damit wird ein Stück weit auch einiges von dem überholt, was hier gerade gesagt wurde - eine andere Situation. Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministers vor, der eine gesetzliche Lösung in Aussicht stellt. Schon allein deshalb ist der Antrag der CDU-Fraktion obsolet. Jetzt bestehen nämlich andere Rahmenbedingungen. Der Gesetzentwurf liegt jetzt vor, und die Länder haben Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Darin geht man grundsätzlich auf die Pauschalvergütung zurück. Es ist eine Repräsentativerhebung vorgesehen. Das heißt, dass die Höhe der Pauschale nicht mit tausend Einzelnachweisen, sondern repräsentativ erhoben wird.
Es wird auch keine Vorrangklausel für Verlagsangebote geben. Das heißt, die Hochschulen sind dann, wenn ein digitales Angebot des Verlages vorliegt, nicht gezwungen, auf dieses digitale Angebot zurückzugreifen.
Das ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Wie gesagt, die Einzelbewertung dieses Referentenentwurfs werden wir uns seitens der Länder und als zuständige Ressortministerin sehr genau anschauen. Ich finde, es ist absolut wichtig, zu einer wissenschaftskonformen Lösung zu kommen, die in einem Gesetz festgeschrieben ist. Es kann nicht sein, dass wir mit der VG Wort in Zukunft immer wieder die Rahmenbedingungen aushandeln müssen. Der Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, könnte auch die Probleme bereinigen, die das BGH-Urteil aufgeworfen hat, weil er eine Klarstellung vornimmt.
- Ich rede nicht im Konjunktiv, Herr Hillmer, sondern über ein Gesetz, das im Moment als Referentenentwurf vorliegt und in das Beratungsverfahren geht.
Ich glaube, dass es in der jetzigen Situation - das wird die Position sein, die ich an der Stelle als Wissenschaftsministerin mit Sicherheit vertreten werde - zwei ganz entscheidende Punkte gibt. Der erste ist: Die Hochschulen brauchen Zeit für die Umstellung. Selbst wenn das Gesetz kommt, werden mit Sicherheit in einzelnen Punkten Verfahrensschritte notwendig sein, die von den Hochschulen erst einmal abgeleistet sein müssen. Zweitens muss, was den Aufwand angeht, für die Hochschulen eine Lösung gefunden werden, die z. B. nicht darauf hinauslaufen darf, dass das Gesetz beim Auslaufen des Moratoriums im September noch nicht verabschiedet ist. Von daher bin ich der Meinung, dass wir angesichts einer bevorstehenden gesetzlichen Lösung mit der VG Wort darüber reden müssen, das Moratorium noch einmal zu verlängern.
Wie gesagt, ich glaube nicht, dass dies ein Thema ist, das wir immer wieder aushandeln können. Wir leben im Jahr 2017. Die Digitalisierung ist längst ein klassischer Bestandteil von Forschung, Lehre und Lernen. Von daher werden wir alle Initiativen - auch auf Bundesratsebene -, die die Schrankenregelung im Urheberrecht für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich nach vorne bringen, auch in Zukunft unterstützen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratungen schließen kann.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/6988 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung wurde gefolgt.
Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Anklage des Landtages gegen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt vor dem Staatsgerichtshof wegen der vorsätzlichen Verletzung von Verfassung und Gesetz gemäß Artikel 40 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung - Antrag des Abgeordneten Adasch und 53 weiterer Mitglieder der Fraktion der CDU - Drs. 17/6993 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/7283
Der Antrag in der Drucksache 17/6993 wurde in der 115. Sitzung des Landtages am 12. Dezember 2016 gemäß § 58 Satz 3 unserer Geschäftsordnung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur Beratung überwiesen.
Ich weise darauf hin, dass der Beschluss auf Erhebung der Anklage vor dem Staatsgerichtshof gemäß Artikel 40 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 17 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf.
Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort Herrn Kollegen Nacke, CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kollege Nacke!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Debatte, die wir in diesem Haus zum Sachverhalt in Belm geführt haben, fand am 12. Dezember 2016 statt. In der Sache hat es seitdem keine Veränderung gegeben. Die Schülerin trägt weiterhin einen Niqab, und das Schulrecht wird weiter gebrochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um es noch einmal sehr deutlich zu sagen: Ein Niqab ist ein Sinnbild und ein Symbol für Islamismus. Er steht für Frauenverachtung und gegen Gleichberechtigung. Er steht für eine reaktionäre Auslegung des Islam, und er steht mit unserer Verfassung nicht im Einklang.
Ein Niqab, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein radikales Symbol, und es hat an unseren Schulen, auch an der Schule in Belm, nichts verloren.
Darin war sich dieses Haus einig. Trotzdem nimmt es die Regierung hin, dass weiterhin eine 16Jährige als Ikone für Islamisten gilt, die den schwachen Staat in die Knie gezwungen hat. Und diese Regierung nimmt weiter hin, dass dieser Fall ein Beispiel für die Populisten ist, die daran deutlich machen wollen, dass Recht und Gesetz für Islamisten nicht gelten.
Deshalb geht der Vorgang in Belm deutlich über den Einzelfall hinaus und ist ein schwerer politischer Fehler dieser Landesregierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kultusministerin duldet fortgesetzten Rechtsbruch. Sie verstößt damit gegen ihre Pflichten, und die Amtsenthebung wäre folgerichtig. Daran ändert sich auch nichts, nur weil in der Sitzung am 12. Dezember 2016 der Ministerpräsident die volle politische Verantwortung für diesen Vorgang übernommen hat. Diese Ministerin ist die Dienstvorge
Ich möchte gleichwohl einmal auf die Argumentation des Ministerpräsidenten eingehen. Dazu zitiere ich aus dem Protokoll vom 12. Dezember 2016. Damals sagte der Ministerpräsident:
„Der Unterricht an unseren Schulen beruht vor allen Dingen... auf einer offenen Kommunikation. Die ist nun einmal bei einer Vollverschleierung nicht möglich.“