Zu Frage 3: Dem niedersächsischen Verfassungsschutz sind landesweit vereinzelt Rechtsextremisten bekannt, die über ideologische Bezüge zur sogenannten Reichsbürgerbewegung verfügen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass innerhalb der Reichsbürgerszene vereinzelte rechtsgerichtete und/oder antisemitische Argumentationstheorien vorherrschen.
Des Weiteren sind Argumentationen von Reichsbürgern für Teile der rechtsextremistischen Szene durchaus anschlussfähig. Hierunter fallen vor allem gebietsrevisionistische Vorstellungen von Reichsbürgern oder in Teilen ebenfalls die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland als Staat. Konkrete Personenbezüge von polizeilich bekannten Reichsbürgern zu anderen der rechtsextremistischen Szene zugehörigen Gruppierungen liegen den niedersächsischen Polizeibehörden in den nachfolgenden Fällen vor:
Im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück ist eine Person wohnhaft, die als Teilnehmer einer rechtsgerichteten Veranstaltung aufgefallen ist. Diese Person gehörte dem extremistischen FOB - Freies Osnabrücker Bündnis -, einer der NPD nahestehenden Wählergemeinschaft, an, die zur Kommunalwahl im Jahre 2011 im Landkreis Osnabrück angetreten war. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, dass ein bundesweit agierender Rechtsext
Aus dem Bereich der Polizeidirektion Lüneburg ist eine den Reichsbürgern zuzurechnende Person bekannt, die als rechtsextremistisch einzustufen ist. Einer konkreten Gruppierung der Reichsbürgerbewegung konnte diese Person bisher aber nicht zugeordnet werden.
Im Bereich der Polizeidirektion Göttingen, PI Nienburg/Schaumburg, sind aktuell drei Personen bekannt, die auch der der Reichsbürgerbewegung zuzuordnenden rechtsextremistischen Gruppierung „Justiz-Opfer-Hilfe“ angehören.
Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Es liegen jetzt zwei Zusatzfragen vor. Meta Janssen-Kucz von den Grünen, bitte die erste Zusatzfrage!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Inwieweit sind Reichsbürger, die im Besitz eines Waffenscheins sind, zuverlässig im Sinne des Waffenrechts?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie ich schon ausführte, lehnen die Reichsbürger - jedenfalls der überwiegende Teil - diesen Staat, die Existenz der Bundesrepublik Deutschland, ab, verhalten sich gebietsrevisionistisch und verweigern sich den deutschen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen. Im Falle der Negierung der Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und der damit einhergehenden Ablehnung bundesdeutscher Gesetzgebung und Regelungen kann bei entsprechend festgestellten Reichsbürgern natürlich auf eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes geschlossen werden.
Da waffenrechtliche Erlaubnisse an die Zuverlässigkeit einer Person gebunden sind, sind diese zu versagen bzw. aufzuheben.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den Waffenbehörden zum Zwecke der Arbeitserleichterung und Vereinheitlichung des Vorgehens bereits am 15. November 2016 einen Erlass zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Reichsbürgern zur Verfügung gestellt, weil nicht einzusehen ist, dass jemand, der diesen Staat und seine Gesetze ablehnt, gleichzeitig aber glaubt, die Erteilung eines Waffenscheins, einer Waffenbesitzkarte beanspruchen zu können - auf der Grundlage von Gesetzen, die er ablehnt. Das erscheint nicht wirklich logisch, und deswegen muss man das, glaube ich, so sehen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal finde ich es sehr bemerkenswert, dass hier von der Fraktion der Grünen Fragen gestellt werden, die eins zu eins deckungsgleich mit Fragen aus unserer Großen Anfrage sind, die noch nicht beantwortet worden ist. Das darf ich hier einmal feststellen. Das ist sehr bemerkenswert.
Wir können das gerne nachher mal abgleichen. Die Fragen sind eins zu eins von der CDU-Fraktion übernommen.
Bitte, Herr Adasch, wir machen es so, dass Sie jetzt die Frage stellen, wir aber keine Debatte führen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Adasch, mir sind keine solchen Fälle bekannt. Das sage ich aber mit allem Vorbehalt, weil es bei der großen Zahl von Landesbeschäftigten jemanden geben mag, der sich noch nicht geoutet hat. Bekannt geworden ist mir jedenfalls noch kein Einzelfall.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Adasch, ich denke, das Thema ist so wichtig, dass es durchaus angemessen ist, dass man diese Dringliche Anfrage heute und hier stellt.
Soweit wir ähnliche Fragen haben, freuen Sie sich doch einfach, dass die Antwort mit diesem parlamentarischen Mittel noch etwas schneller kommt als im Zusammenhang mit der Großen Anfrage.
(Jörg Hillmer [CDU]: Wir hätten das heute schon besprechen können, wenn die Antwort dagewesen wäre!)
Vielen Dank, Herr Präsident! - Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich frage die Landesregierung, ob eine der selbsternannten sogenannten Reichsregierungen, also der festen Bewegungen und Organisationsformen, ihren Hauptsitz in Niedersachsen hat, und, wenn ja, welche.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Niedersachsen hat sich im Mai 2004 die Exilregierung Deutsches Reich als selbsternannte Reichsregierung im Raum Hildesheim gegründet. Die Regierung strebt die Reorganisation des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 an. Sie verunglimpft die Bundesrepublik Deutschland als Besatzungskonstrukt und veröffentlicht auf ihrer Internetseite mitunter antisemitische und fremdenfeindliche Verschwörungstheorien. Ihr gehören nach unserem Kenntnisstand aktuell 25 Mitglieder an. Sie verfügt über verfestigte Strukturen. Die Aktivitäten beschränken sich auf mehr oder weniger regelmäßige Treffen und gelegentliche Ausflüge. Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten gehen von der sogenannten Exilregierung dabei nicht aus.
Die sogenannte Exilregierung Deutsches Reich ist seit 2005, wie schon ausgeführt, Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Limburg, darf ich Ihnen entgegnen? - Sie haben gerade eins zu eins die Frage Nr. 3 der Großen Anfrage der CDU-gestellt. Ich hätte den Grünen mehr Kreativität zugetraut.
Herr Kollege, das hatten wir doch gerade eben. Ich habe Herrn Limburg gesagt, er möge seine Frage stellen. Ich darf auch Sie bitten, Ihre Frage zu stellen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie gesagt haben, Sie hätten keine Erkenntnisse, ob sich unter Landesbediensteten Reichsbürger befinden, frage ich die Landesregierung, was sie zu tun gedenkt, um festzustellen, ob möglicherweise Reichsbürger im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen beschäftigt sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Adasch, ich habe gerade gesagt: Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse darüber, in welchem Bereich der öffentlichen Verwaltung des Landes Niedersachsen Reichsbürger sind. - Es läuft gerade eine Abstimmung mit dem Finanzministerium und dem Kultusministerium. Alle Häuser sind dabei, in ihren eigenen Ressorts entsprechende Maßnahmen zu unternehmen, um festzustellen, wo sich Reichsbürger aufhalten. Das ist etwas schwierig.
Wenn jemand öffentlich nicht in Erscheinung tritt, ist es schwierig, das festzustellen. Man trägt das ja in der Regel auch nicht am Revers des Anzugs. Aber wir sind dabei, das nach Kräften zu ermitteln, weil wir natürlich ein eigenes Interesse daran haben zu wissen, wo gegebenenfalls Reichsbürger sitzen.