Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Für die Landesregierung hat nun das Wort Frau Ministerin Heiligenstadt. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst eine Bemerkung zu den Ausführungen meines Vorredners: Die Einstellungsverfahren bzw. die Verteilung von Lehrkräften auf die unterschiedlichen Schulformen für die unterschiedlichen Schulen erfolgt nach einem völlig anderen Verfahren als die Feststellung der Unterrichtsversorgung, die sich auf einen Stichtag in der Vergangenheit bezieht.
(Jörg Hillmer [CDU]: Läuft das auch so katastrophal? - Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP - Glocke der Präsidentin)
Ihre Wortbeiträge sind nichts anderes als Unterstellungen und Behauptungen, die Sie nicht belegen können, sowie Verquickungen von Sachverhalten, die so nichts miteinander zu tun haben.
Die Landesregierung arbeitet kontinuierlich daran, die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern. Nicht nur in Niedersachsen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist momentan der Lehrkräftearbeitsmarkt besonders angespannt, sondern auch in allen anderen Bundesländern. Ich habe u. a. im Rahmen der KMK sehr häufig mit meinen Kolleginnen und Kollegen darüber gesprochen.
Bundesweit stehen wir derzeit vor Herausforderungen, deren Ausmaß so nicht vorhersehbar war. Das hat natürlich u. a. etwas damit zu tun, dass bundesweit über 300 000 zusätzliche Schülerinnen und Schüler im Schulsystem untergekommen sind.
Auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn dank der Entscheidung des Niedersächsischen Landtages genügend Stellen für - - -
Frau Ministerin, einen Moment! - Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Das betrifft vor allen Dingen die Zwischenrufe. Wir fahren erst fort, wenn Ruhe eingekehrt ist. - Herr Kollege Hilbers!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil diese Herausforderungen so besonders groß sind, habe ich im Sommer 2016 mit dem 17-PunkteAktionsplan Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung vorgestellt, die bereits sehr gute Erfolge gezeigt haben. Die Erhebung zur Unterrichtungsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte zum Stichtag 18. August 2016. Die Landesregierung wird nicht von der bewährten Praxis abgehen, die vorliegenden Daten wie zu jedem Erhebungsstichtag den notwendigen umfangreichen Prüfungen zu unterziehen, um eine von uns allen sicherlich auch gewünschte und erwartete qualitativ hochwertige Datenlage zu erzeugen.
Aufgrund zusätzlich aufgetretener und notwendiger Prüf- und Programmierungsaufwendungen verzögert sich der Abschluss der Überprüfung. Unter anderem konnten wir z. B. einige Prüfaufträge von IT Niedersachen bis Januar 2017 noch nicht vollständig erledigen. Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Daten im Bereich des Lehrkräfteverzeichnisses noch nicht abschließend korrigiert werden konnten.
Dies sind aber unerlässliche Voraussetzungen für die Erzeugung einer erwarteten qualitativ hochwertigen Datenlage.
Angesichts dieser noch nicht abgeschlossenen Arbeiten haben wir um eine Verlängerung der Frist zur Beantwortung von Kleinen Anfragen in Bezug auf statistische Schuldaten gebeten.
Im vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird jetzt auf einen möglichen Versorgungswert im Schuljahr
2016 von unter 98 % verwiesen. Anfang August 2016, also vor dem Stichtag der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, war die Erkenntnis aufgrund der Auswertung des Planungsinstruments izn-Stabil-Prognose zum 1. August, dass zu diesem Zeitpunkt der Wert möglicherweise unter 98 % erwartet werden musste. Die heutigen Erkenntnisse, kurz vor Abschluss der Prüfung der Daten aus der Erhebung der Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18. August, deuten aber auf einen Unterrichtsversorgungswert hin, der deutlich über 98 % liegen wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung hat die Niedersächsische Landesregierung bis 2020 - entgegen den Behauptungen der Opposition - zur Erzielung eines auskömmlichen Planungswertes für die Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen gesorgt. Allein für den Bereich des 13. Schuljahrgangs an den Gymnasien haben wir zusätzlich 710 Planstellen für die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen. - Nur so weit dazu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie zeigen immer mit dem Finger auf die Landesregierung. Mindestens drei Finger zeigen dann auf Sie selbst. Die Lehrkräfte, die wir jetzt einstellen könnten, hätten zu Ihrer Zeit ausgebildet werden müssen. Dafür haben Sie auch ein Stück weit Mitverantwortung.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt den Wunsch nach zusätzlicher Redezeit nach § 71 Abs. 3. Die Ministerin hat ihre Redezeit leicht überzogen. Ich erteile zunächst das Wort Herrn Kollegen Försterling, FDP-Fraktion. Anderthalb Minuten für Sie, Herr Kollege!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war ja eine sehr erhellende Rede der Frau Kultusministerin. Schließlich hat sie gesagt: Wir haben jetzt endlich so lange gerechnet, bis die Zahlen irgendwie so stimmen, dass ich politisch durchs Loch komme. - Das scheint tatsächlich die Absicht gewesen zu sein.
Ich möchte von der Frau Kultusministerin gerne zwei Dinge wissen: erstens eine Antwort auf die Frage, ob zum 1. Februar dieses Jahres alle verfügbaren Plätze an den Studienseminaren besetzt worden sind oder ob nicht alle Plätze ausgeschöpft worden sind, und zweitens eine Antwort auf die Frage, welche organisatorischen Maßnahmen Sie seit dem 18. August 2016 innerhalb Ihres Hauses unternommen haben, um die Anfragen der Oppositionsfraktionen fristgemäß zu beantworten und die Statistik zur Unterrichtsversorgung vor Ablauf des ersten Schulhalbjahres sicherzustellen.
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Ebenfalls nach § 71 Abs. 3 spricht Herr Kollege Seefried, CDU-Fraktion. Auch für Sie anderthalb Minuten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Antwort auf die Frage hätte ich schon gerne gehört, wir sollen sie aber anscheinend nicht bekommen.
Drei Punkte zu den Ausführungen der Ministerin. Was bleibt für mich danach? - Erstens was für eine Taktik, zweitens was für eine Erklärung und drittens was für eine Absicht steckt dahinter?
Erstens. Was für eine Taktik haben wir hier gerade vonseiten der Ministerin erlebt? - Es wird versucht, mit möglichst vielen Zahlen möglichst viel Verwirrung zu schaffen und so zu tun, als wenn die Problematik gar nicht so groß ist. Ich will hier an dieser Stelle deutlich sagen: Trotz aller Verwirrungstaktik dieser Regierung bleiben die Fakten: In Niedersachsen fallen Hunderttausende Stunden Unterricht und fällt reihenweise Pflichtunterricht aus. - Das sind die Fakten an unserer Schule, egal was diese Regierung hier zu erklären versucht.
Zweitens. Was für eine Erklärung? - Bei dem, was wir hier gehört haben, kann ich mir das Schmunzeln nicht verkneifen. Die Einstellungen an den Schulen haben nichts mit der Unterrichtsversorgung an den Schulen zu tun - so hat es zumindest die Ministerin hier gerade erklärt. Ich glaube, jeder, der sich ein bisschen mit der Thematik auskennt, wird schnell verstehen, dass das so nicht funktionieren kann. Aber das ist möglicherweise ja auch
Drittens. Was für eine Absicht steckt hinter dem Ganzen, dass man die Daten jetzt erst, im Februar 2017, oder vielleicht sogar noch später vorlegen will? - Weil diese Regierung genau weiß, welche Bankrotterklärung sie abgeben müsste, wenn die Herausgabe in den Januar 2018 - in den Zeitpunkt, zu dem die Herausgabe eigentlich gehören würde -, in die Woche vor der Landtagswahl 2018, fallen würde. Deswegen baut sie bereits heute vor und hält die Zahlen zurück.
Vielen Dank, Herr Kollege Seefried. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratungen schließe.
Federführend soll der Kultusausschuss sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Sie haben so beschlossen.
Wir kommen zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnitts. Der nächste, der 44., Tagungsabschnitt ist vom 1. bis zum 3. März 2017 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen festlegen.