Ich will auf einen weiteren Punkt hinweisen. In dem dann verabschiedeten Gesetz ist eine Revisionsklausel für den 31. Dezember 2010 vorgesehen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die damalige Wulff-Regierung das Gesetz überarbeiten müssen, und spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Aktionsplan vorgelegt sein müssen.
Ende 2011, also ein Jahr später, hat dann der damalige Ministerpräsident McAllister auf satten immerhin 102 Seiten ausgeführt und der staunenden Öffentlichkeit mitgeteilt, dass seine Regierung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass das Behindertengleichstellungsgesetz überhaupt nicht novelliert werden müsse. - Für Ungläubige sage ich nur: Lesen Sie ausgiebig die Drucksache 16/3900 durch!
Bei dieser Ausgangslage, dass die Vorgängerregierung null Notwendigkeit für eine Novelle sieht und das auch schriftlich dokumentiert hat, finde ich Ihre nun erhobene Forderung, mit der Sie uns das auch noch als Versäumnis vorwerfen, wirklich in hohem Maße unredlich, meine Damen und Herren. Ihr Pech ist, dass ich mich an solche Vorgänge erinnern kann, weil ich lange genug dabei bin.
- Sie haben auf die Behinderten immer nur eingeprügelt und haben fünf Jahre lang gar nichts gemacht! Und nun stellen Sie fest, dass das so gewesen ist, und wir sollen es gewesen sein! Irgendetwas stimmt da doch nicht, meine Damen und Herren!
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Hat er „eingeprügelt“ gesagt? Ist der Mann verwirrt?)
Wir haben dann - das haben auch Sie geschrieben - unter der jetzigen Landesregierung auf breiter Basis mit den Betroffenen als Experten in eigener Sache im Januar den Aktionsplan vorgelegt. Ich gebe zu: Unter Umständen hätte es etwas schneller gehen können. Aber dafür war die Form der Beteiligung in diesem Ausmaß bisher bundesweit einmalig. Dafür danke ich allen Mitwirkenden von dieser Stelle. Ich finde, darauf können alle Mitwirkenden wirklich stolz sein.
Nun kann es - das ist von uns nie infrage gestellt worden - auch an die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes gehen. Das unterscheidet uns übrigens substanziell und sehr deutlich von den Verhaltensweisen der Vorgängerregierung. Ich bin mir sicher, dass auch das im engen Konsens mit den Verbänden und Betroffenen erreicht werden kann. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird von dieser Landesregierung und den sie tragenden Koalitionsfraktionen erstens sehr ernst genommen und zweitens nachweislich Zug um Zug umgesetzt. Ich versichere Ihnen: Das wird auch nach der nächsten Landtagswahl so fortgeführt.
Vielen Dank, Herr Schwarz. - Jetzt liegt eine Meldung zu einer Kurzintervention vor: Frau Pieper für die CDU-Fraktion. Bitte schön!
Herr Kollege Schwarz, ich bin schon ein bisschen erstaunt über Ihre Wortwahl. Aber gut, das sind Sie nun einmal als Typ. Das ist ja auch in Ordnung so.
Vielleicht können Sie sich daran erinnern: Ich habe den Aktionsplan in keiner Weise in seiner Form kritisiert, sondern den Inhalt; denn inhaltlich ist
dann muss man sich fragen, ob man da nicht hilfreich zur Seite stehen könnte. Genau das ist unser Anliegen. Es ist unser Anliegen zu sagen: Ja, es gibt einen Aktionsplan! Ja, man kann beginnen, mit ihm zu arbeiten! - Aber nein, er ist in vielen Bereichen nicht verbindlich.
Wenn man das schon jetzt weiß und wenn man selbst aus dieser Arbeit kommt - ich habe am 25. Januar mit sehr vielen Fachkollegen gesprochen; sie sind enttäuscht davon, dass die Ergebnisse ihrer Arbeit im Grunde genommen nicht mehr Verbindlichkeit bekommen haben -, dann ist es doch unsere Aufgabe - entschuldigen Sie bitte! -, darauf zu gucken und zu sagen: Jawohl, ihr habt recht, wir müssen dort noch ein bisschen nachjustieren, und dann ist es gut.
Wir sind in der Sache doch überhaupt nicht auseinander! Im Gegenteil, es gibt auch einige Punkte darin, die sehr gut sind.
Aber wenn ich dann höre bzw. lese, dass der Rechtsanspruch auf heilpädagogische Leistungen der Frühförderung zur Unterstützung der Familien auch parallel zur Förderung in der Krippe verankert wird, dann muss das KiTaG novelliert werden! Dann muss man das auch hineinschreiben!
(Beifall bei der CDU - Widerspruch bei der SPD - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das geht so nicht! - Weitere Zurufe von der SPD: Das ist unmög- lich! - Unverschämt! - Eine Entschul- digung! - Da muss eingegriffen wer- den! „Schreibtischtäter“ - unglaublich!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pieper, es ist ja schon ein Quantensprung, wenn Sie heute wenigstens zugeben, dass ein Aktionsplan vorliegt.
- Doch! Ja, das weiß ich. Das haben Sie in der heutigen Rede zum ersten Mal gesagt. Bis zur letzten Ausschusssitzung haben Sie bestritten, dass einer erarbeitet worden ist.
Also: Ein Aktionsplan liegt vor. Das ist ein fließender Prozess. Aus guten Gründen macht er erst einmal einen Sprung von zwei Jahren. Dann wird zu überprüfen sein, was in diesen zwei Jahren wann abgearbeitet worden ist. Gleichzeitig werden die nächsten zwei Jahre folgen müssen.
Ich glaube, dass ein solch atmender Prozess jedenfalls allemal wichtiger und besser ist, als wenn man sich zwischen den einzelnen Akteuren über Jahre hinaus darüber streitet, was wann an der Reihe ist. Da sind wir eine ganze Ecke weiter als Sie.
Sie fordern in Ihrem Antrag, das müsse verbindlich vorgelegt werden. Ich habe Ihnen gerade gezeigt, dass das verbindlich darin steht. Das ist ein vom Kabinett beschlossener Aktionsplan. Mein Gott, was wollen Sie denn noch? Soll noch ein Siegel darunter, oder was soll gemacht werden? - Dieser Plan wird abgearbeitet! Wenn Sie das fünf Jahre vorher gemacht hätten, dann wären wir jetzt schon in der zweiten Dekade, meine Damen und Herren.
Einen ganz kleinen Moment! - Ich muss eben die Leute bitten, sich zu beruhigen und sich auf den Platz zu begeben. - Herr Schönecke, wir haben letztes Mal schon miteinander geredet.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Herr Präsi- dent, das ist eine nicht angemeldete Versammlung! Und das auch noch in der Bannmeile!)
Ich weiß im Moment nicht, worum es bei Herrn Schönecke geht. Aber wenn ich das herausbekomme, kann ich ihn auch noch ermahnen.
Ihr Vortrag hat unter Beweis gestellt, dass wir den Antrag, den Sie eingebracht haben, sehr gewissenhaft beraten haben. Ihr Vortrag hat unter Beweis gestellt, dass Sie diese Beratung gewissenhaft protokollieren können. Mehr ist nicht passiert. Das war alles, was ich Ihrem Vortrag entnehmen konnte. Deswegen kann ich das relativ kurz machen. Der Kollege Schwarz hat alles gesagt. Der Aktionsplan ist beschlossen worden. Er ist für alle Behörden verbindlich.
Ich kann Ihnen gern ein paar Punkte aus diesem Aktionsplan vorlesen; denn offensichtlich haben Sie ihn gar nicht gelesen und nicht zur Kenntnis genommen.
Deswegen wissen Sie auch nicht, welche Maßnahmen in diesem Aktionsplan stehen. Ich kann gerne etwas daraus vorlesen. Auf Seite 17 heißt es beispielsweise: