Protokoll der Sitzung vom 02.03.2017

Es hat sich ganz offensichtlich Ihrer Aufmerksamkeit entzogen, dass es PETA gewesen ist, die vor wenigen Wochen gefordert hat, dass Angel-AGs an Schulen nicht mehr stattfinden dürfen. Genau in dem gleichen Geist hat dieser Minister die Natura2000-Handreichung auf den Weg gebracht.

(Volker Bajus [GRÜNE]: Das ist doch Unsinn!)

Wir möchten gerne Naturschutz mit den Menschen machen, und dazu gehört, dass man Kinder bereits frühzeitig an Naturschutz heranführt und die Menschen nicht von der Naturnutzung ausschließt, Herr Kollege Janßen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Volker Bajus [GRÜNE]: Was hat das denn mit uns zu tun?)

Ich sage Ihnen eins: Es bleibt für uns dabei, Herr Minister Wenzel, ziehen Sie Ihre Handreichung zur Sicherung der Natura-2000-Gebiete zurück, die vor Ort nur zu Irritationen, Chaos und Verunsicherung geführt hat! Vor allem wird es nicht zu mehr, sondern zu weniger Naturschutz führen, wenn Sie uns von der Nutzung unserer Gewässer ausschließen. Wir sind der Schlüssel für Artenvielfalt, für Artenreichtum und für Naturschutz unterhalb der Wasseroberfläche.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. - Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion der Kollege Axel Brammer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Schwarzmalerei von Herrn Dr. Hocker kommen wir jetzt mal zur Sache zurück.

Die Angelvereine in Niedersachsen sind in der Tat anerkannte Naturschutzverbände. Sie leisten Erhebliches für den Fischartenschutz, die Gewässerreinhaltung und die Renaturierung unserer heimischen Gewässer unter erhöhtem persönlichem Aufwand.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Diese Leistungen verdienen zunächst einmal unsere Anerkennung und unseren Respekt. Ihre Arbeit für die Natur ist staatlich nicht leistbar und deshalb auch unverzichtbar. Deshalb ist es Aufgabe, miteinander zu reden, wenn durch die Umsetzung der FFH-Gebietssicherung vor Ort an der einen oder anderen Stelle Unsicherheiten entstehen. So etwas können wir uns nicht leisten.

Ich habe deshalb meine Rede am 16. September, als dieser Antrag eingebracht wurde, mit folgenden Worten beendet:

„Aber das alles können wir im Fachausschuss klären. Wenn es uns gelingt, die aufgeheizte Stimmung bei den Fischereivereinen zu beenden und ihnen zu helfen, dann hätten wir viel erreicht. Ich freue mich auf eine konstruktive Arbeit.“

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zwischenzeitlich hat es verschiedene Gespräche mit den Angelverbänden gegeben. Ihnen wurde dabei erklärt, dass die Musterverordnung des NLWKN und die Arbeitshilfe des NLT nicht unreflektiert von den unteren Naturschutzbehörden umgesetzt werden sollen. Darüber war man sich in allen Gesprächen einig. Die Anglerverbände haben sich auch wiederholt positiv dazu geäußert, dass diese Gesprächsrunden stattgefunden haben. Den Naturschutzbehörden wurde zwischenzeitlich noch einmal verdeutlicht, dass die beiden Papiere nur eine Arbeitsgrundlage sind. Sie können die Arbeitshilfen nutzen, müssen das aber nicht.

Klar ist: Die Ausarbeitung der Schutzgebietsverordnungen muss vor Ort stattfinden. Dazu gehören eine Beteiligung aller Betroffenen und eine abschließende Abwägung der eingebrachten Interessen, Anregungen und Bedenken. Zu diesen Betroffenen zählen neben vielen anderen auch die Angelvereine vor Ort. Die uns jetzt vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses, über die wir gleich abstimmen, ist mit den niedersächsischen Fischereiverbänden abgesprochen.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es in Niedersachsen zwei Fischereiverbände gibt, den Anglerverband Niedersachsen sowie den Landesfischereiverband Weser-Ems. Beide Verbände waren an den Gesprächen beteiligt und dem Vernehmen nach mit dem Ergebnis überaus zufrieden.

Wir konnten am 27. Februar in der Presse lesen, dass es offenbar im Bereich des AVN immer noch

Probleme mit Behörden gibt. Mit welchen Behörden genau das der Fall ist, stand dort nicht. Nach Rücksprache mit dem Pressesprecher des AVN, Herrn Möllers, konnte ich in Erfahrung bringen, dass es nicht um Probleme mit dem MU geht. Der AVN steht nach wie vor zu den Vereinbarungen.

Auf der Internetseite des LFV Weser-Ems wird überaus sachlich über das Fachgespräch am 23. Januar mit dem Umweltministerium berichtet. Am Ende steht dann - ich zitiere -:

„Die Vertreter des Verbandes betonten, dass man sich in einem konstruktiven Dialog mit den betroffenen unteren Naturschutzbehörden befindet. Dabei gäbe es keinerlei Probleme bei der Zusammenarbeit und der Umsetzung der Musterverordnung.“

Beide Verbände stehen also hinter der Beschlussempfehlung. Vom LFV Weser-Ems wurde mir noch einmal fernmündlich bestätigt, dass es vor Ort eine überaus gute Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden gibt. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass man auch mal miteinander reden muss.

Die Regierungsfraktionen haben mit den beiden Verbänden vereinbart, auch zukünftig im Dialog zu bleiben. Sie können sich darauf verlassen, dass wir auch zukünftig schnell handeln, wenn es Probleme gibt.

(Jörg Bode [FDP]: Besser wäre es, die Probleme gar nicht erst zu verur- sachen!)

Wir werden die Nöte und Sorgen der Vereine allerdings nicht für populistische Parlamentsinitiativen missbrauchen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

SPD und Grüne sind jederzeit bereit, zu helfen,

(Dr. Gero Hocker [FDP] lacht)

wenn es darum geht, zu zielführenden Gesprächen mit Blick auf unsere Umwelt zu kommen. Bei den Anglern ist dafür unser Kollege Ronny Schminke zuständig. Herr Dr. Hocker, er ist besser im Angeln, als wir beide es sind. Er hat mir heute Morgen noch gesagt, dass er sehr große Fische fängt. Und wer so ein Anglerlatein beherrscht, kann auch vernünftig für Angler vor Ort arbeiten. Ronny, an der Stelle vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD - Dr. Gero Hocker [FDP]: Populistische Parlamentsdebatten!)

- Herr Dr. Hocker, ich frage mich, was Sie sich eben hier geleistet haben, wenn ich an die Ausführungen zum NABU denke. Gehen Sie mal ins Internet. Sie können dort jede Tier- und Pflanzenart eingeben, und der NABU informiert 100-prozentig über alles. Die Arbeit dieses Verbandes so herunterzumachen, finde ich ungewöhnlich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Dr. Gero Hocker [FDP]: Ungewöhnlich, ja!)

Wie schon erwähnt, werden wir dieser gemeinsam mit den niedersächsischen Anglern erarbeiteten Beschlussempfehlung heute zustimmen. Der Antrag der FDP ist damit entbehrlich.

(Jörg Bode [FDP]: Na!)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Brammer. - Ich erteile jetzt dem Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor über 20 Jahren wurde die Ausweisung der FFHGebiete in Niedersachsen durchgeführt. Man sagte damals: Stimmt mal zu, danach wird nichts mehr kommen.

(Jörg Bode [FDP]: Genau!)

Jetzt, nach 20 Jahren, kommt die nächste Unterschutzstellung. Das, was damals als Bestandsschutz zugesagt wurde, zählt heute nicht mehr.

Es handelt sich um eine Unterschutzstellung und Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in vielen Bereichen unseres Landes mit weitreichenden Einschränkungen für Grundeigentümer, Land- und Forstwirte, Fischereiwirte sowie den Angel- und Fischereivereinen. Das ist ein weiterer Schritt bei der Beschneidung der Eigentumsrechte und der Aktivitäten von Menschen im ländlichen Raum.

Und es geht noch weiter. In der Beantwortung der Anfrage der FDP, Drucksache 17/6171, ist zu lesen:

„Sodann sind in der Schutzverordnung die zum Erreichen des jeweiligen Schutzzweckes erforderlichen Beschränkungen der Jagdausübung festzusetzen.“

Das heißt: erst die Angler und Fischer, dann kommen die Jäger.

(Jörg Bode [FDP]: Genau!)

Das ist geschickt eingefädelt; denn dann hat man nicht beide Verbände gleichzeitig gegen sich.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: So ist es! Das ist die Taktik!)

Sicherlich besteht eine große Problematik darin, dass die Unterschutzstellung bis Ende 2018 erfolgt sein muss. Zur Unterstützung wurden eine Arbeitshilfe und eine Musterverordnung vorgelegt. Diese wurden mit heißer Nadel gestrickt. Besonders bei den Angel- und Fischereiverbänden sorgten sie für großen Aufruhr und große Sorge. Wir alle wissen, dass sich gerade diese Verbände mit besonderem Einsatz für den Erhalt der natürlichen Räume und der Gewässer sowie damit der großen Artenvielfalt einsetzen.

In vielen Bereichen war in der Vergangenheit der Fischbesatz gefährdet. Durch die Arbeit der Angel- und Fischereiverbände hat sich dieser Zustand erheblich verbessert. In der Oker gab es in der Vergangenheit 20 Fischarten, mittlerweile sind es über 30. Ein großes Verdienst der Angel- und Fischereiverbände!

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)