Axel Brammer
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag „Artensterben aufhalten - Insekten schützen“ versuchen wir, im letzten Moment dazu beizutragen, dass eine Entwicklung umgekehrt wird, die uns wahrscheinlich in eine ökologische Katastrophe führen wird.
In den letzten 25 Jahren sind die Vorkommen unserer Insekten um ca. 80 % zurückgegangen. Das hat Folgen.
Mit dem Rückgang der Insekten als Bestäuber von Pflanzen gerät unsere Nahrungskette in Gefahr. Wir erleben einen Rückgang der Prädatoren. Insbesondere unsere heimischen Vogelarten sind davon sehr stark betroffen. Sie benötigen insbesondere in der Brut- und Setzzeit erhebliche Mengen an Insekten, um ihre Küken satt zu bekommen. Das geht aber weiter: Insekten im Larvenstadium gehören zur Nahrungsgrundlage von Lurchen und Fischen in unseren Gewässern. Das bedeutet, die Nahrungsketten sowohl an Land als auch im Wasser geraten aus dem Gleichgewicht.
Wir haben in unserem Antrag ausführlich beschrieben, dass hier dringendes Handeln geboten ist.
Meine Damen und Herren, wir sind allerdings auch froh, dass sich die Landesregierung bei diesem Thema schon auf den Weg gemacht hat. Dazu gehört die Förderung für die Anlage von Grünflächen genauso wie die Förderung unserer Landwirte und Imker im Rahmen gemeinsamer Agrar- und Umweltprogramme. Genauso zu begrüßen ist die Forschung bezüglich des Einsatzes von Blühpflanzen in Biogasanlagen sowie die Einsetzung von Expertenteams, um die sich abzeichnenden Probleme anzugehen. Letztendlich könnte die Erarbeitung von Handlungszielen im Rahmen der niedersächsischen Naturschutzstrategie erheblich helfen.
Für diese Bemühungen zunächst einmal ein ausdrückliches Dankeschön an die Landesregierung und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums! Sie sind da schon sehr gut unterwegs.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Dies alles ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Hier muss natürlich noch sehr viel mehr passieren. Das Artensterben ist nicht allein ein niedersächsisches Problem. Das müssen wir national und in der Folge auch international angehen.
Ganz wichtig ist: Das schaffen alle Akteure nur gemeinsam: Politik, Wirtschaft, Landwirtschaft, Imker, Naturschutzverbände wie NABU, Angler, BUND und Jägerschaft, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Gärten. Klar ist auch: Das bekommen wir nicht zum Nulltarif.
Wir haben in unserem Antrag umfassend dargelegt, welche Maßnahmen aus unserer Sicht erforderlich sein könnten. Dabei dürfte klar sein: Einige Maßnahmen werden auch schmerzhafte Einschnitte sein. Deshalb ist es gut, wenn alle Betroffenen gemeinsam zu Lösungen kommen, die dann auch von allen getragen werden. Das ist allemal besser, als am Ende dringend notwendige Beschlüsse fassen zu müssen, ohne dass die Betroffenen in einem ausreichenden Maße beteiligt waren. Deshalb laden wir Sie ein, liebe Kolleginnen und Kollegen auch auf der rechten Seite des Hauses, gemeinsam mit uns und allen anderen Akteuren nach dringend erforderlichen Lösungen zu suchen.
Ich fürchte, dass unsere Chancen, etwas im Sinne unserer Zukunft auf den Weg zu bringen, immer kleiner werden. Deshalb muss umgehend etwas passieren. Um erfolgreich zu sein, brauchen wir eine breite Öffentlichkeitsarbeit. Wir brauchen die Bereitschaft aller Beteiligten, dieses Problem anzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Planet, auf dem wir leben, ist einmalig. Wenn die Menschheit diesen Planeten zerstört, gibt es keine zweite Chance. Deshalb noch einmal: Es wäre gut, wenn wir das gemeinsam hinbekommen. Wir laden Sie auf jeden Fall herzlich dazu ein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich hatte gedacht, ich hätte hier das letzte Wort, aber das klappt nicht.
Eben.
Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet. Ich habe vorhin ausdrücklich gesagt, mir geht es letztlich darum, dass alle Betroffenen hier etwas gemeinsam erarbeiten. Es hat sich im Laufe der Debatte jetzt wieder herauskristallisiert, dass sich wieder welche beschuldigt fühlen. Darum geht es nicht - zunächst jedenfalls nicht.
Wir müssen ein Ziel haben.
- Sie müssen das nicht verstehen. Ich erkläre Ihnen das noch einmal.
Ich gehe heute durch Naturbestandteile, die ich vor 30 Jahren irgendwann einmal kennengelernt habe. Da hat sich etwas verändert. Dann gucke ich mir das an, mache mir meine Gedanken darüber. Natürlich gibt es Ursachen. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass wir grundsätzlich auf irgendjemanden mit dem Finger zeigen und sagen: Du bist es gewesen. - Es geht darum, dass wir gemeinsam an einem Tisch sitzen, miteinander reden und uns fragen, wie wir eigentlich Lösungen finden.
Es geht hier auch nicht darum, dass immer gleich wieder kommt „Die Landwirtschaft will das ökonomisch regeln“ oder was auch immer.
Ich habe das vorhin deutlich gemacht: Wir haben 80 % unserer Insekten verloren. Das ist das Thema, an dem wir alle gemeinsam arbeiten müssen.
Am Ende müssen wir eine Verbesserung des Naturhaushaltes hinbekommen. Das ist das Ziel. Und dabei sind alle gefordert.
Ich freue mich auch auf alle. Bei uns vor Ort läuft das gut. Es ist besser, mit allen Betroffenen zusammenzukommen. Wir können über die Ängste der Einzelnen dann reden, kommen zu Lösungen, die am Ende von allen mitgetragen werden. Das ist unser Ziel. Dafür müssen wir arbeiten. Aber - bitte schön - hören Sie mit den Äußerungen auf, bei denen sich die Landwirtschaft immer gleich angegriffen fühlt. Darum geht es nicht.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Miesner, wir haben es im Ausschuss ausführlich besprochen. Ich gebe zu: Die Berichterstatterin von der FDP und ich waren sogar der Meinung, dass wir den Einsender über die Sach- und Rechtslage unterrichten sollten. Das ist schon bemerkenswert, wenn bei der FDP in Sachen Windkraft „Sach- und Rechtslage“ rauskommt. Ich kann mir nicht vorstellen, was an dieser Stelle aus „Berücksichtigung“ werden soll. Das Ganze ist nach Bremer Recht entschieden. Wir als Land Niedersachsen können dort nicht eingreifen. Es ist in Bremen entschieden. Es ist in Bremen im Petitionsausschuss gewesen. Wir sind da außen vor. „Berücksichtigung“ geht überhaupt nicht. Deshalb bleiben wir auch bei „Erwägung“, damit die Landesregierung noch einmal nachfragt. Mehr geht nicht.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag verfolgt das Ziel, das Datenmanagement im Bereich der Naturschutzverwaltungen zu optimieren. Dazu gehört, dass ein Datenaustausch zwischen allen Beteiligten in dem erforderlichen Rahmen stattfinden kann. Da gibt es z. B. die ehrenamtlichen Erfassungen, die für ein umfassendes Datensystem unerlässlich sind. An dieser Stelle sage ich noch einmal ein Dankeschön an alle unsere Naturschutzverbände mit ihren vielen ehrenamtlichen Helfern, die dazu beitragen, dass diese Menge an Daten zur Verfügung steht.
Die Naturschutzverbände machen das übrigens schon seit Jahren, Herr Dr. Hocker. Ich meine da ausdrücklich nicht PETA, sondern solche Verbände wie NABU und BUND.
Zu denen haben Sie - das wissen wir ja; ich merke es auch an Ihrem Lachen - ein sehr merkwürdiges Verhältnis.
Diese Erfassungen führen sie übrigens nicht nur über Wasser durch, sondern auch unter Wasser. Hier ist ja auch schon einmal angeklungen, dass nur Angler unter Wasser Bescheid wissen.
- Zum Beispiel Fadenmolch, Teichmolch usw. Gucken Sie einmal im Internet nach! Der Naturschutzbund hat viel dazu geschrieben.
- Alles gut!
Jedenfalls danken wir diesen Verbänden für die Mitarbeit in den vergangenen Jahren. Sie haben die Arbeit immer gut gemacht.
Für eine unkomplizierte Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten brauchen wir zukünftig allerdings Systeme, die kompatibel sind. Derzeit ist das Datenmanagement bei den Fachbehörden sehr personalintensiv und aufwendig. Herr Janßen hat es gerade gesagt. Die Daten, die hereinkommen, müssen überprüft werden, noch einmal neu geschrieben werden usw. Einige Vorgänge müssen doppelt erledigt werden. Mit der Optimierung von FIS-N erreichen wir die Anforderungen an eine moderne Datenverarbeitung sowohl qualitativ als auch quantitativ.
Im Bereich der Datenerfassungssysteme ist einiges viele Jahre lang liegen geblieben. Wenn das der vorherigen Landesregierung etwas mehr am Herzen gelegen hätte, wären wir an dieser Stelle erheblich weiter.
Mit FIS-N besteht die Chance, den Ehrenamtlichen die notwendige Akzeptanz bezüglich ihrer nicht selbstverständlichen Leistungen entgegenzubringen. Bei der Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden wird es zu erheblichen Entlastungen kommen, obwohl die Effizienz dann auch noch gesteigert wird.
In Sachen Umsetzung der Schutzgebietsverordnungen für FFH- und Natura-2000-Gebiete wird einiges sehr viel einfacher. An dieser Stelle hätten wir auch schon vor zehn Jahren sein können. Da ist aber über zwei Wahlperioden nichts getan worden. Mit FIS-N sind wir beispielsweise endlich in der Lage, ein neues Landschaftsprogramm umzusetzen. Das bisherige Programm wird am 18. April dieses Jahres 28 Jahre alt. FIS-N erleichtert über die Vernetzung auch den Behörden vor Ort die Erstellung ihrer Landschafts- und Landschaftsrahmenpläne.
Natur unterliegt dem Wandel, ob natürlich bedingt oder durch den Menschen verursacht. Allerdings kommunizieren Pflanzen und Tiere nicht mit uns.
- Herr Dr. Hocker, Sie können sich zu Wort melden! Ich verstehe das nicht.
Wenn Tiere in der Umwelt nicht mehr klarkommen - - -
Ja.
Herr Präsident, läuft die Uhr weiter, wenn ich antworte?
Doch!
Alles gut. 20 Sekunden habe ich hier schon gezählt.
Herr Dr. Hocker, es gibt Hunde, es gibt Katzen, und es gibt Eichhörnchen. Können Sie mit einem Eichhörnchen reden?
Ich sage Ihnen ganz klar: Wenn das Eichhörnchen sich in der Natur nicht mehr wohlfühlt, dann bleibt es einfach weg. Mit anderen Worten: Es stirbt aus.
- Ich glaube, ich rede einfach weiter. Er kann das nicht verstehen.
Also: Tiere, die in unserer Natur nicht mehr klarkommen, bleiben einfach weg. Sie sterben aus.
Bei schädlichen Entwicklungen müssen wir vorher eingreifen. Das geht aber nur, wenn wir verlässliche Daten haben. Da sind andere Bundesländer schon weiter. Als Beispiel sei hier NordrheinWestfalen genannt. Wir haben beispielsweise verlässliche Daten zum Insektensterben.
Meine Damen und Herren, es war schön, im Fachausschuss zu hören, dass sich das Ministerium auf den Weg gemacht hat. Sicherlich haben die von uns zusätzlich im Haushalt eingebrachten Mittel dazu beigetragen, dass FIS-N jetzt Fahrt aufnimmt, nachdem es von 2003 bis 2012 zehn Jahre lang keinen Fortschritt, sondern, im Gegenteil, eher Rückschritte gegeben hat.
Die CDU-Fraktion ist der Meinung, wir würden mit diesem Antrag dem Handeln des Ministeriums hinterherlaufen. Auf der anderen Seite waren Sie an einer ergänzenden Unterrichtung in drei oder vier Monaten interessiert und wollten die Entscheidung dementsprechend noch einmal schieben. Da fehlt mir jetzt jede Logik. Deshalb werden wir heute über diesen Antrag entscheiden.
Danke.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Klopp - das gilt auch für Herrn Dr. Hocker -, das, was Sie hier den Verbänden unterstellen, finde ich unhaltbar.
- Sie haben vorhin genau so argumentiert wie eben Frau Klopp. Es wird doch wohl niemand glauben, dass der NABU oder der BUND falsche Angaben gegenüber Behörden macht, nur um irgendetwas zu verhindern. Dazu ist denen die Natur viel zu wichtig. Das ist unglaublich!
Außerdem läuft dieses System seit Jahren. Seit Jahren werden die Daten eingegeben. Sie müssen dann umgeschrieben werden,
und zwar händisch, um dann verwertet zu werden. Am Ende wird sich nichts ändern.
Das Einzige, was wir wollen, ist, dass das schneller geht, dass mehr Daten erfasst werden und dass sich junge Leute beim NABU, beim BUND und auch bei den Anglern, wenn sie Interesse haben, daran beteiligen. Das geht nämlich auch. Jeder Naturschutzverband, jede Naturschutzgruppe kann das machen. Sie brauchen sich nur anzumelden und können sich daran beteiligen. Wir wollen nur, dass es besser und schneller geht. Wir haben zu wenig Daten. Das ist über Jahre hinweg schlicht verschlafen worden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Schwarzmalerei von Herrn Dr. Hocker kommen wir jetzt mal zur Sache zurück.
Die Angelvereine in Niedersachsen sind in der Tat anerkannte Naturschutzverbände. Sie leisten Erhebliches für den Fischartenschutz, die Gewässerreinhaltung und die Renaturierung unserer heimischen Gewässer unter erhöhtem persönlichem Aufwand.
Diese Leistungen verdienen zunächst einmal unsere Anerkennung und unseren Respekt. Ihre Arbeit für die Natur ist staatlich nicht leistbar und deshalb auch unverzichtbar. Deshalb ist es Aufgabe, miteinander zu reden, wenn durch die Umsetzung der FFH-Gebietssicherung vor Ort an der einen oder anderen Stelle Unsicherheiten entstehen. So etwas können wir uns nicht leisten.
Ich habe deshalb meine Rede am 16. September, als dieser Antrag eingebracht wurde, mit folgenden Worten beendet:
„Aber das alles können wir im Fachausschuss klären. Wenn es uns gelingt, die aufgeheizte Stimmung bei den Fischereivereinen zu beenden und ihnen zu helfen, dann hätten wir viel erreicht. Ich freue mich auf eine konstruktive Arbeit.“
Zwischenzeitlich hat es verschiedene Gespräche mit den Angelverbänden gegeben. Ihnen wurde dabei erklärt, dass die Musterverordnung des NLWKN und die Arbeitshilfe des NLT nicht unreflektiert von den unteren Naturschutzbehörden umgesetzt werden sollen. Darüber war man sich in allen Gesprächen einig. Die Anglerverbände haben sich auch wiederholt positiv dazu geäußert, dass diese Gesprächsrunden stattgefunden haben. Den Naturschutzbehörden wurde zwischenzeitlich noch einmal verdeutlicht, dass die beiden Papiere nur eine Arbeitsgrundlage sind. Sie können die Arbeitshilfen nutzen, müssen das aber nicht.
Klar ist: Die Ausarbeitung der Schutzgebietsverordnungen muss vor Ort stattfinden. Dazu gehören eine Beteiligung aller Betroffenen und eine abschließende Abwägung der eingebrachten Interessen, Anregungen und Bedenken. Zu diesen Betroffenen zählen neben vielen anderen auch die Angelvereine vor Ort. Die uns jetzt vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses, über die wir gleich abstimmen, ist mit den niedersächsischen Fischereiverbänden abgesprochen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es in Niedersachsen zwei Fischereiverbände gibt, den Anglerverband Niedersachsen sowie den Landesfischereiverband Weser-Ems. Beide Verbände waren an den Gesprächen beteiligt und dem Vernehmen nach mit dem Ergebnis überaus zufrieden.
Wir konnten am 27. Februar in der Presse lesen, dass es offenbar im Bereich des AVN immer noch
Probleme mit Behörden gibt. Mit welchen Behörden genau das der Fall ist, stand dort nicht. Nach Rücksprache mit dem Pressesprecher des AVN, Herrn Möllers, konnte ich in Erfahrung bringen, dass es nicht um Probleme mit dem MU geht. Der AVN steht nach wie vor zu den Vereinbarungen.
Auf der Internetseite des LFV Weser-Ems wird überaus sachlich über das Fachgespräch am 23. Januar mit dem Umweltministerium berichtet. Am Ende steht dann - ich zitiere -:
„Die Vertreter des Verbandes betonten, dass man sich in einem konstruktiven Dialog mit den betroffenen unteren Naturschutzbehörden befindet. Dabei gäbe es keinerlei Probleme bei der Zusammenarbeit und der Umsetzung der Musterverordnung.“
Beide Verbände stehen also hinter der Beschlussempfehlung. Vom LFV Weser-Ems wurde mir noch einmal fernmündlich bestätigt, dass es vor Ort eine überaus gute Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden gibt. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass man auch mal miteinander reden muss.
Die Regierungsfraktionen haben mit den beiden Verbänden vereinbart, auch zukünftig im Dialog zu bleiben. Sie können sich darauf verlassen, dass wir auch zukünftig schnell handeln, wenn es Probleme gibt.
Wir werden die Nöte und Sorgen der Vereine allerdings nicht für populistische Parlamentsinitiativen missbrauchen.
SPD und Grüne sind jederzeit bereit, zu helfen,
wenn es darum geht, zu zielführenden Gesprächen mit Blick auf unsere Umwelt zu kommen. Bei den Anglern ist dafür unser Kollege Ronny Schminke zuständig. Herr Dr. Hocker, er ist besser im Angeln, als wir beide es sind. Er hat mir heute Morgen noch gesagt, dass er sehr große Fische fängt. Und wer so ein Anglerlatein beherrscht, kann auch vernünftig für Angler vor Ort arbeiten. Ronny, an der Stelle vielen Dank.
- Herr Dr. Hocker, ich frage mich, was Sie sich eben hier geleistet haben, wenn ich an die Ausführungen zum NABU denke. Gehen Sie mal ins Internet. Sie können dort jede Tier- und Pflanzenart eingeben, und der NABU informiert 100-prozentig über alles. Die Arbeit dieses Verbandes so herunterzumachen, finde ich ungewöhnlich.
Wie schon erwähnt, werden wir dieser gemeinsam mit den niedersächsischen Anglern erarbeiteten Beschlussempfehlung heute zustimmen. Der Antrag der FDP ist damit entbehrlich.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Unterrichtung durch das Umweltministerium im Umweltausschuss im Dezember war ich der festen Überzeugung, die FDPFraktion zieht diesen Antrag zurück. Das hat sie jedoch nicht getan.
Nachdem es in etlichen Bundesländern zu vielen Problemen kam, wurde am 16. Dezember 2016 vom Bundesrat ein einjähriges Moratorium für die Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen als gefährlicher Abfall beschlossen. Nach Zustimmung durch das Bundeskabinett wurde dieser Beschluss durch Bundesverordnung vom 22. Dezember 2016 umgesetzt. Damit ist der Bund dem Ansinnen des Antrages gefolgt, und deshalb ist dieser Antrag auch entbehrlich. Was bereits umgesetzt ist, müssen wir nicht auch noch beschließen.
Innerhalb eines Jahres müssen jetzt endgültige Lösungen gefunden werden. Diese sollten bundesweit einheitlich umgesetzt werden. Deshalb wäre auch ein einheitliches Vorgehen wünschenswert. Aufgrund der guten Vorarbeit und der schnellen Reaktion des niedersächsischen Umweltministeriums gehe ich davon aus, dass die Umsetzung in unserem Bundesland kein Problem sein wird.
Auch die Betreiber der Müllverbrennungsanlagen werden sich nach entsprechenden Gesprächen an einer schnellen Lösung beteiligen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir ein Auge darauf haben.
Auch wenn die FDP in einem Jahr eventuell nicht mehr dabei ist - - -
- Herr Dürr hat sich doch schon abgemeldet.
Wenn es dazu kommt, werden wir auf jeden Fall, auch ohne Sie, dafür sorgen, dass es zu tragfähigen Entscheidungen kommt. Das kann ich Ihnen hier versprechen.
Allerdings reden wir hier dann nicht nur über die wirtschaftlichen Auswirkungen, sondern auch über die Umweltverträglichkeit. HBCD ist aufgrund seiner Persistenz ein Stoff, der sich weltweit verteilt und in die Nahrungskette gelangt. Herr Bajus hat es vorhin schon gesagt: Er ist bis in die Arktis nachgewiesen. Es muss also eine Lösung gefunden werden, damit dieser Stoff nicht weiter in die Umwelt gelangen kann.
Ihr Antrag hat sich durch das Handeln des Landes und im zweiten Schritt des Bundes erledigt. Sie hätten ihn wirklich zurückziehen sollen. Aber dass Sie das nicht getan haben, gibt mir die Gelegenheit, der Landesregierung an dieser Stelle für ihr Engagement zu danken. Es ist der Landesregierung gemeinsam mit den anderen Ländern gelungen, Pflöcke einzuschlagen. Sie weisen in die richtige Richtung. Wir sind da auf einem guten Weg.
Ihr Antrag war eigentlich schon zu dem Zeitpunkt überflüssig, zu dem er gestellt wurde. Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hatte bereits im Juli 2016 als erstes Ministerium bundesweit einen entsprechenden Erlass herausgegeben. Bei dessen rechtzeitiger Umsetzung vor Ort wären die kurzzeitigen Probleme überhaupt nicht entstanden. Das ist der entscheidende Punkt. Dennoch war der Antrag aufgrund dieser kurzzeitigen Probleme logisch. Schön, dass wir mal drüber
gesprochen haben. Durch das Handeln der Landesregierung und des Bundesrates ist er aber mittlerweile, wie bereits erwähnt, entbehrlich. Deshalb werden wir ihn heute ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede zu diesen Petitionen und zu der Petition 2098, die ebenfalls strittig gestellt ist.
Um das, was Herr Bajus eben gesagt hat, mit Belegen zu unterlegen: Der Kollege Winkelmann und ich sind fünf Stunden unterwegs gewesen, um uns einen strittigen Fall anzuschauen.
- Den einen Fall.
Am Ende sind wir zu dem Ergebnis gekommen, vorzuschlagen, die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen. Ich habe darum gebeten, dass wir darüber im Ausschuss berichten können, damit der Fall klar ist und klar ist, was
noch einmal überprüft werden muss. Dennoch kam von der FDP der Antrag auf „Berücksichtigung“.
Da wir hier schon über Transparenz und anständige Arbeit reden: Wenn wir im Fachausschuss sitzen und unsere Empfehlungen abgeben, dann habe ich den Eindruck, dass es immer nur heißt: Da, da und da haben wir eine andere Empfehlung. - Es wird aber nicht gesagt, warum.
Ich würde sehr gerne mal inhaltlich im Petitionsausschuss darüber reden. Vielleicht haben Sie ja eine gute Idee, und wir könnten anders entscheiden. Aber da kommt nichts. Herr Dr. Hocker braucht nur Redebeiträge fürs Plenum.
Dann macht er seine Schublade auf und sagt sich: Das Thema Windkraft ist meins. Dann habe ich wieder ein paar Reden, bei denen ich mich anständig darstellen kann.
So verstehe ich das Petitionswesen garantiert nicht.
- Ich weiß nicht: Haben Sie das Wort, oder habe ich das Wort?
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat heute Morgen schon gesagt: Eine Petition ist manchmal der letzte Strohhalm. - Wie Sie damit umgehen, finde ich unverantwortlich.
Danke schön.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht kommen wir jetzt mal wieder zur Sache und zur Sachlichkeit zurück.
- Herr Dr. Hocker, ich habe auch einen Angelschein. Ich weiß auch, wovon ich rede.
Ziel Ihres Antrags ist es angeblich, umfassende Verbote der Angelfischerei und der fischereilichen Nutzung zu verhindern.
Lassen Sie mich dazu kurz auf die Hintergründe der in Rede stehenden Musterverordnung eingehen. Gegen die Bundesrepublik Deutschland ist derzeit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Es geht dabei um die bis dato nicht erfolgte Sicherung der FFH-Gebiete, und es drohen erhebliche Strafzahlungen.
Um dem zu begegnen, haben das Umweltministerium und der Niedersächsische Landkreistag Mitte 2014 eine politische Vereinbarung abgeschlossen mit dem Ziel, alle niedersächsischen FFH-Gebiete bis 2018 hoheitlich zu sichern.
Meine Damen und Herren, hätte der frühere Umweltminister Sander diesen Weg rechtzeitig eingeschlagen, hätten wir das heute auftretende Problem nicht. Dann wäre nämlich sehr viel mehr Zeit gewesen, um ganz entspannt eine ordnungsgemäße Umsetzung voranzubringen.
- Ich weiß nicht: Wer hat jetzt das Wort?
Ich bin sehr dafür, dass wir uns im Fachausschuss darüber unterhalten, wie dafür gesorgt werden kann, dass unsere Fischereiverbände bei der Umsetzung der Schutzgebietsverordnungen nicht unter die Räder kommen. Es darf natürlich nicht sein, dass Angler und andere durch die Ausweisung von Schutzgebieten Nachteilen ausgesetzt sind, wenn das nicht zwingend erforderlich ist. Das dürfen wir in der Tat nicht zulassen.
Den von der FDP vorgelegten Antrag brauchen wir dafür allerdings definitiv nicht.
Herr Dr. Hocker, Sie fordern in Ihrem Antrag zum einen, den NLWKN anzuweisen, die Musterverordnung über die Sicherung von Naturschutzgebieten zurückzuziehen. Außerdem soll die Landesregierung auf den Niedersächsischen Landkreistag einwirken, seine Arbeitshilfe zur Sicherung der Natura-2000-Gebiete ebenfalls zurückziehen.
Dabei gehen Sie davon aus, dass diese beiden Papiere räumlich und rechtlich verbindliche Verbote enthalten. Das ist aber nicht der Fall. Sie sind eine Arbeitshilfe gemäß den europäischen Vorgaben für die unteren Naturschutzbehörden. Ziel der Empfehlung des NLT ist es, allgemeine und nicht auf einzelne Gewässer verortete grundsätzliche fachliche Hinweise für die Sicherung der FFH-Gebiete zu geben. Musterverordnungen und Arbeitshilfen ersetzen eben nicht die individuelle Einzelprüfung vor Ort.
Und wer von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Kreistag sitzt, der bekommt das ja auch mit. Das läuft doch zurzeit überall. Bei uns im Kreistag beschäftigen wir uns in der nächsten Wo
che wieder mit zwei Verordnungen. Die werden ordnungsgemäß abgehandelt, und natürlich kommen dabei die Angler zu Wort.
Das ist Aufgabe der Naturschutzbehörden. Die unteren Naturschutzbehörden haben dann zwischen den europarechtlichen Vorgaben und den Interessen vor Ort, z. B. denen der Angler, abzuwägen. In der Regel dürfte das Angeln eine zu geringe Beeinträchtigung darstellen, um es zu verbieten. Deshalb kann von einem „generellen Angelverbot“ auch überhaupt keine Rede sein. Die Sicherung eines FFH-Gebietes erfolgt durch Kreistagsbeschluss nach einem rechtlich normierten Verfahren.
Ja, wenn die Uhr angehalten wird.
Herr Dr. Hocker, wir reden hier über die Umsetzung der FFH-Richtlinie. Da geht ein Landkreis nach einem bestimmten Muster vor: Er schreibt eine Schutzgebietsverordnung und gibt sie in die Anhörung. - Das ist auch logisch; denn wir auf Landesebene können das nicht. Die Landschaft in Niedersachsen ist so unterschiedlich; das muss vor Ort geklärt werden.
Dort können die Angelvereine zu Wort kommen. Wir haben uns am Dienstag im Umweltausschusses unseres Kreistages - da bin ich Mitglied - mit einer Schutzgebietsverordnung befasst, in der ursprünglich auch stand, dass Angeln verboten werden soll. Die Angler haben sich dagegen gewehrt, und der Landkreis hat das als untere Naturschutzbehörde angenommen.
- Nein, das gehört zum Verfahren dazu! Wenn Sie das nicht begreifen, dann kann ich es auch nicht ändern.
Ich fahre fort.
Die beiden Fischereiverbände in Niedersachsen sind - daran möchte ich erinnern - anerkannte Naturschutzverbände. Damit sind sie wichtige Partner für unsere unteren Naturschutzbehörden. - Aber das, Herr Dr. Hocker, Herr Grascha, wissen Sie ja auch alles schon. Sie haben am 14. Juni dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Wenn Sie die ausführliche Antwort darauf gelesen hätten, dann wären alle diese Fragen geklärt gewesen. Wozu also dieser Antrag?
Es bleibt die Frage: Warum werden Schutzgebietsverordnungen erst jetzt umgesetzt? - Es ist heute nicht mehr zu klären, ob Herr Sander die seit Langem notwendigen Hilfen für die Kommunen in Fragen der Schutzgebietsverordnungen verschlafen oder bewusst liegen gelassen hat. Auch Herr Dr. Birkner hätte zu seiner Zeit als Umweltminister noch Zeit gehabt, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen. Auch hier kann man nur spekulieren, ob er sie unter dem großen Stapel der unerledigten Aufgaben nicht gefunden hat oder ob er sie nicht finden wollte.
Aber das alles können wir im Fachausschuss klären. Wenn es uns gelingt, die aufgeheizte Stimmung bei den Fischereivereinen zu beenden und ihnen zu helfen, dann hätten wir viel erreicht. Ich freue mich auf eine konstruktive Arbeit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Dr. Hocker, ich glaube, das bringt nichts. Sie wollen hier heute nur Krawall machen.
Sie wollen sich hier hinstellen und uns als die großen Feinde der Naturschutzverbände, Jäger und Angler hinstellen. Lassen Sie uns im Ausschuss sachlich darüber reden! Das, was hier abläuft, bringt überhaupt nichts.
- Diese Verordnung ist eine Handlungsanweisung.
Wenn diese Geschichte - Umsetzung der Schutzgebietsverordnung - nicht jahrelang liegengeblieben wäre, dann hätte man in Ruhe eine Menge machen können.
Jetzt gibt es die Vereinbarung, dass bis 2018 umgesetzt werden muss. Man hat sich mit dem Niedersächsischen Landkreistag geeinigt, wie man damit umgeht. Die Landkreise stehen dahinter. Sie
werden vor Ort kaum Schwierigkeiten haben. Die Angler werden kaum Schwierigkeiten bekommen.
Ja.
Meiner Meinung nach ist es ein Muster, wonach gearbeitet werden kann.
Wenn ich das so gesagt habe, tut es mir leid. Dass Sie hier alles so auf die Goldwaage legen
und am Ende den ganzen Morgen lang nur hetzen und uns erzählen, dass die Leute in den Landkreisen keine Ahnung haben!
Als es darum ging, die Bezirksregierungen aufzulösen, haben Sie uns genau das Gegenteil erzählt. Heute stecken wir in dem Dilemma. Das haben Sie seinerzeit mit der Auflösung der Bezirksregierungen verursacht.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag verfolgt das Ziel, dass es bei der Bewältigung der Aufgaben im Naturschutz vor Ort zu einer verstärkten Vernetzung der verschiedenen Akteure kommt. Gemeint sind hier die Landnutzer, die unteren Naturschutzbehörden und die Naturschutzverbände.
Die bereits bestehenden Ökologischen Stationen beweisen beispielhaft, wie sich betroffene Gebiete entwickeln können, wenn die Akteure vor Ort breit aufgestellt sind. Das Land Niedersachsen ist verpflichtet, in den kommenden Jahren ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der europäischen Schutzgebietssysteme Natura 2000 zu legen. Das ist eine enorme Herausforderung. Dazu gehören der Ausbau eines vernünftigen Natur
schutzmanagements und die Pflege wichtiger Biotope. Schlüssel zur Bewältigung dieser Aufgaben ist die Entwicklung professioneller Umsetzungsstrukturen. Dazu gehören Ökologische Stationen und Landschaftspflegeverbände, deren Arbeit auf Akzeptanz, Freiwilligkeit und Langfristigkeit ausgerichtet ist.
Ökologische Stationen sind eine Schnittstelle zwischen behördlichem und ehrenamtlichem Naturschutz. Das Land Niedersachsen ist gut beraten, die vorhandenen Möglichkeiten aktiv zu nutzen und die vorhandenen Strukturen weiter auszubauen. Die Naturschutzorganisationen mit ihren Mitgliederstrukturen spielen dabei eine wichtige Rolle. Ihnen gelingt es, einen nicht unerheblichen Anteil an ehrenamtlicher Arbeit einzubringen. Ehrenamtliche Arbeit im Naturschutz wirkt dynamisch. Der Naturschutz wird damit vor Ort auf ein breites Fundament gestellt. Im Bereich sowohl der Erwachsenen- als auch der Jugendarbeit leisten Naturschutzorganisationen einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen.
Naturschutz kann und muss behördlich verordnet werden. Wir müssen allerdings dahin kommen, dass er vor Ort auch gelebt wird. Ehrenamtliche Unterstützung im Naturschutz erleichtert die Entscheidungsprozesse bei den örtlichen unteren Naturschutzbehörden. Außerdem haben Naturschutzverbände die Möglichkeit, über Spenden und Stiftungen Drittmittel einzuwerben, um die Dynamik für den Naturschutz zu erhöhen. Das alles sind Maßnahmen und Möglichkeiten, die dem behördlichen Naturschutz nicht zur Verfügung stehen. Wir gehen davon aus, dass mit diesem Antrag die Voraussetzungen geschaffen werden, die Erhaltungsziele in den niedersächsischen Natura-2000-Gebieten zu erreichen. Damit bringen wir einen Prozess in Gang, der in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt wurde.
Der Antrag war etwas länger im Verfahren; denn wir haben ihn ausführlich mit den Oppositionsfraktionen diskutiert, um ihn mit einer möglichst breiten Mehrheit zu beschließen. Dabei haben wir mit der CDU Einvernehmen darüber erzielen können, was mit den vor Ort mit dem Naturschutz befassten Akteuren gemeint ist. Das ist dann auch in den Antrag als Änderung übernommen worden.
Wir sind uns letztendlich darüber einig, dass vor Ort kein Betroffener ausgeschlossen werden soll. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die überaus sachliche Diskussion im Ausschuss!
Allerdings ist mir bis heute schleierhaft - wir wissen es nicht genau -, warum die FDP diesen Antrag nicht mittragen will. Vielleicht wirkt da die Ära Sander noch nach. Das ist nicht schlimm. Damit können wir leben.
Wir kommen im Naturschutz auch ohne sie voran.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Hocker, das verstehe ich nicht ganz. Wir haben im Ausschuss lang und breit darüber gesprochen - es ist eben angeklungen -, dass wir ausdrücklich alle mitnehmen wollen. Die Landwirte sind auf Wunsch der CDU erwähnt, die Fischer sind erwähnt. Wir haben das ausdrücklich besprochen, und Sie suchen jetzt nach einem Grund, nicht mitzumachen.
Nachdem, was Sie gerade gesagt haben, haben wir in Abstimmung mit der CDU alle erwähnt. Schauen Sie sich den Änderungsantrag an!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie sich zwischenzeitlich nach einer Unterrichtung durch das MU herausgestellt hat, reden wir heute über einen Antrag, der eigentlich überflüssig ist.
Die FDP fordert ein Bibermanagement, das in den betroffenen Bereichen längst stattfindet. Wo es erforderlich ist, kümmern sich die unteren Naturschutzbehörden im übertragenen Wirkungskreis zusammen mit allen Beteiligten um diese Aufgaben, und das sogar sehr erfolgreich.
Die Schäden, die zurzeit im überschaubaren Maß anfallen, würden ein auf Landesebene organisiertes Management mit all seinen Kosten und dem personellen Aufwand nicht rechtfertigen.
Das Bibermanagement ist bei den unteren Naturschutzbehörden in sehr guten Händen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diejenigen, die in diesem bestehenden System bereits arbeiten, es sonderlich witzig fänden, wenn das Land an dieser Stelle jetzt, zu diesem Zeitpunkt, eingreifen würde.
Nach der Unterrichtung durch das Ministerium ist uns bezüglich der drei Forderungen in Ihrem Antrag Folgendes deutlich geworden:
Erstens. Ein Konzept zum Bibermanagement, z. B. zur Konfliktminimierung, zu entwickeln, ist nicht erforderlich. Diese Aufgaben werden vor Ort bereits wahrgenommen.
Zweitens. Präventionsmaßnahmen zu fördern, ist überflüssig, weil sie vor Ort bedarfsorientiert bereits ebenfalls laufen.
Drittens. Ein Ausgleichssystem für Biberschäden nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu entwickeln, ist ebenfalls nicht erforderlich. In Bayern leben zehnmal so viele Biber wie in Niedersachsen. Das ist in der Dimension überhaupt nicht vergleichbar.
Es bleibt auch die Frage: Entwickeln wir jetzt für jede geschützte Art ein Managementsystem, wenn sie in irgendeiner Art und Weise Schaden anrichtet? - Ich denke dabei z. B. an den Maulwurf oder den Marder. Bestimmte natürliche Einflüsse müssen nun einmal als gegeben hingenommen werden.
- Ich weiß nicht: Das alles ist ganz witzig, ja? - Gut.
- Nein. Herr Nacke - - -
Herr Nacke, ich habe noch genügend Redezeit. Ich erkläre Ihnen das mal.
Vorhin wurde hier vom Wolf gesprochen. Jetzt sind wir beim Biber. Ich bin gespannt, wann, wenn irgendwo Kohle abgegriffen wird, wir beim Maulwurf sind. Das ist der entscheidende Punkt.
Bestimmte natürliche Einflüsse müssen nun einmal als gegeben hingenommen werden. Das geht vom Wildbiss bis zum Mückenstich, wie Sie es eben sagten, Herr Nacke. Natürlich, keine Frage! Wir können uns auf der einen Seite über derartige Gegebenheiten ärgern. Auf der anderen Seite sollten wir uns jedoch freuen, dass unsere Natur stellenweise noch intakt ist.
Bitte!. Kein Problem.
Vielen Dank. - Herr Winkelmann, eines ist mir bei Ihrem Redebeitrag eben, bezogen auf den letzten Tagesordnungspunkt, klargeworden. Ich weiß jetzt, warum ich diesen Vertrag mit den Amerikanern eigentlich nicht will.
Was den Vergleich mit dem Maulwurf angeht: Ich habe das eben schon einmal erklärt. Sie können das letztendlich hier lächerlich machen. Wir haben die Diskussion um den Wolf gehabt. Jetzt sind wir beim Biber, und wir werden irgendwann beim Maulwurf landen. Das geht nicht. Wir können so nicht handeln.
Die unteren Naturschutzbehörden vor Ort handeln im übertragenen Wirkungskreis, und zwar das, was sie leisten können. Das Land ist eigentlich nur dann gehalten einzugreifen, wenn es irgendwo nicht mehr geht. Das ist beim Wolf so gewesen. Das ist aber beim Biber noch lange nicht so.
Ich fahre jetzt fort.
Ich habe das hier auch aufgeschrieben: Schäden durch natürliche Einflüsse müssen in erträglicher Höhe von denjenigen bewältigt werden, die sich durch die Nutzung des jeweiligen Raumes diesen Einflüssen aussetzen. Dazu gehört: Wenn es zu schwer wird, muss es das Land tun.
Deshalb bleibt es dabei: Der Biber stellt, zumindest derzeit, nicht ein so großes Problem dar, dass wir mit einem Managementsystem auf Landesebene eingreifen müssten. Wie die FDP immer wieder propagiert, brauchen wir keine zusätzliche, wenig hilfreiche Bürokratie.
Die unteren Naturschutzbehörden betreiben vor Ort in Verbindung mit den Naturschutzverbänden und den für die Gewässerunterhaltung Zuständigen ein erfolgreiches Bibermanagement. Deshalb lehnen wir den Antrag der FDP ab.
Vielen Dank.
Herr Minister, werden die Fässer in Gorleben auf Gasentwicklung untersucht?
Herr Minister, bezogen auf meine Frage von eben: Was sind denn die Ursachen für die Gasentwicklung?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Eingabe möchte der Petent erreichen, dass die Ausnahmeregelungen für den Bau von Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten der Schutzzonen 2 und 3 abgeschafft werden.
Dazu ist festzustellen, dass schon jetzt die Wasserschutzgebietszonen 1 und 2 in der Regel nicht bebaut werden dürfen. In der Zone 3 sind Genehmigungen nur möglich, wenn die Schutzziele der örtlichen WSG-Verordnungen gewahrt bleiben. - Das gilt übrigens auch für Tankstellen.
Aus diesem Grund halten wir die Änderung für nicht erforderlich und bleiben bei unserer Beschlussempfehlung „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegen Bratmann, Winkelmann und ich haben gerade zum ersten Mal gehört, warum die FDPFraktion diese Eingaben - bei zweien davon bin ich Berichterstatter - strittig gestellt hat. Es wäre gut gewesen, wenn wir das im Ausschuss inhaltlich hätten diskutieren können. Darauf haben die Petenten meines Erachtens auch einen Anspruch.
Außerdem hätte ich mich sehr darüber gefreut, eine inhaltliche Diskussion z. B. über das uralte Thema Infraschall führen zu können. Aber das ist wegen der Kürze der Zeit heute leider nicht möglich.
- Ich glaube, ich habe das Wort.
Die Abstände von Windenergieanlagen sind zurzeit baurechtlich geregelt, und diese Regelungen sind auch mit einschlägigen Gerichtsurteilen hinterlegt. Anträge sind von den Kommunen ordnungsgemäß abzuarbeiten. Zum derzeitigen Zeitpunkt besteht aus unserer Sicht kein Handlungsbedarf. Deshalb bleiben wir bei unserer Empfehlung „Sach- und Rechtslage“.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Försterling, auch wir haben ein Interesse daran, dass Inklusion gelingt. Das Auslaufen der Förderschulen Lernen wurde u. a. durch die letzte schwarz-gelbe Landesregierung beschlossen, allerdings mit den Stimmen der SPD. Und an unserer Haltung dazu wird sich aus folgenden Gründen auch nichts ändern:
Erstens. Im Ersten Bericht des UN-Fachausschusses vom 17. April 2015 über das Staatsprüfungsverfahren Deutschlands zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird Deutschland u. a. aufgefordert, die Anzahl der Förderschulen zu verringern.
Zweitens. Was wollen wir eigentlich denen erzählen, die sich schon lange erfolgreich inklusiv auf den Weg gemacht haben, wenn wir jetzt auf einmal wieder eine Rolle rückwärts machen? - Das kann ich keinem erzählen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem 3. August 2008 nationales Recht. Wenn die schwarz-gelbe Landesregierung seinerzeit sofort reagiert hätte, würden wir heute über bedeutend mehr Fachkräfte verfügen, und die Probleme wären erheblich kleiner.
Deshalb bleiben wir gemeinsam mit den Grünen bei dem Petitum „Sach- und Rechtslage“.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung, wie sie die aktuelle Energiepolitik beurteilt.
Frau Präsidentin!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Hocker, da sind wir ja eben als SPD ganz gut weggekommen.
Mit dem vorliegenden Antrag hat sich der Fachausschuss ausführlich befasst. Neben der strittigen Unterrichtung durch das Umweltministerium wurden schriftliche Stellungnahmen von Fachleuten eingeholt.
Die in dem Antrag erhobene Forderung, mit den betroffenen Menschen vor Ort „pragmatische und dauerhaft wirksame Lösungen zu finden“, hört sich zunächst recht gut an - aber dann werden Sie konkret und auch fragwürdig, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP.
Sie wollen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die unteren Naturschutzbehörden per Erlass in die Lage zu versetzen, durch Einzelbefreiungen von den Schutzbestimmungen für die Saatkrähe die für die Bevölkerung unerträglichen Probleme und Belastungen für die Landwirtschaft zu lösen. Die Saatkrähe hat demnach in den Wohngebieten nichts zu suchen - auf landwirtschaftlichen Flächen aber offensichtlich auch nicht. Kann mir einmal jemand sagen, welcher Lebensraum dann noch für die Saatkrähen bleiben soll?
Der im Antrag geforderte Erlass würde gegen § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes und gegen EURecht verstoßen. Damit wäre keiner unteren Naturschutzbehörde wirklich geholfen. Sie wäre nach wie vor an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Sie hat vor Ort schon jetzt die Möglichkeit, bei Bedarf im Einzelfall - - -
- Herr Dr. Hocker, Sie haben den Antrag eingebracht. Vielleicht hören Sie einfach mal zu!
Sie haben vor Ort schon jetzt die Möglichkeit, bei Bedarf im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das bedeutet allerdings: Solche Maßnahmen sind Ausnahmefälle und müssen auch ausführlich begründet werden. Das ist auch gut so.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, auch bei diesem Antrag kann man sich wieder einmal nicht des Eindrucks erwehren: Für Sie gehören nur die Arten in die niedersächsische Kulturlandschaft, zu denen Sie eine Beziehung über den Backofen aufbauen können - und so geht das nicht!
- Ja, eben deshalb wollen Sie den Wolf ja nicht, Herr Bode; denn den kann man nicht essen.
So geht es nun wirklich nicht! Die Saatkrähe ist nun einmal eine geschützte Art.
- Ich habe noch ein bisschen Zeit!
Bei allen Problemen, die es wirklich gibt, müssen Sie schon sagen, wohin man die Saatkrähe verfrachten soll. Es handelt sich um eine geschützte Art. Sie können sich darauf verlassen: Rot-Grün wird sich an einem Rechtsbruch gegenüber dem Naturschutz nicht beteiligen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Petentin ist Elternvertreterin und begehrt, dass im dritten Jahrgang ihrer Schule drei statt zwei Klassen gebildet werden dürfen. Sie begründet das damit, dass in dem betreffenden Jahrgang insgesamt fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden. Dabei beruft sie sich auf § 183 c des Niedersächsischen Schulgesetzes. Sie trägt fälschlicherweise vor, dass ihre Grundschule die inklusive Beschulung schon vor dem verbindlichen Umsetzungstermin eingeführt habe. Laut Ausführungen des Kultusministeriums gehört diese Schule nicht zu den 27 Grundschulen, denen ein früherer Start in die Inklusion genehmigt wurde.
Eine Ausnahme an dieser Stelle würde eine Ungleichbehandlung aller anderen Grundschulen in Niedersachsen bedeuten. Außerdem würde ein Beschluss auf „Berücksichtigung“ ins Leere laufen, da das Begehren das Schuljahr 2014/2015 betrifft. Das geht bekanntlich gerade zu Ende. Die Petition
ist meiner Erinnerung nach allerdings auch erst nach Beginn des infrage stehenden Schuljahres eingegangen.