Protokoll der Sitzung vom 02.03.2017

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Eine weitere Zusatzfrage stellt Dr. Christos Pantazis, SPD-Fraktion. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie stehen die Kooperationspartner zu dem Projekt Gesundheitsregionen?

Danke schön. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Rundt, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das ist gerade hier auf der Landesebene eines der sehr erfreulichen Teile der Gesundheitsregionen, weil wir wirklich alle maßgeblichen Akteure auch auf der Landesebene mit im Boot haben, nämlich die AOK Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, die Ersatzkassen, hier in Niedersachsen den BKK Landesverband Mitte. Wenn dann noch die Ärztekammer dazukommt, umso besser!

Hier ist es so, dass wir uns nicht nur inhaltlich extrem gut abstimmen. Es sind auch zu großen Teilen die gleichen Vertragspartner, die wir z. B. bei der Rahmenempfehlung zum Präventionsgesetz ha

ben, oder die Vertragspartner, die benötigt werden, um Mittel aus dem Innovationsfonds in die Regionen zu holen. Insofern glaube ich, dass es nichts Erfreulicheres gibt als genau diese Kooperationspartner, die sich nicht nur ideell, sondern auch finanziell in erheblichem Maße engagieren.

Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Ottmar von Holtz. Bitte!

Schönen Dank. - Herr Präsident! Frau Ministerin! In welchen Gesundheitsregionen spielt auch die Frage der Mobilität eine große Rolle? Das möchte ich gerne wissen.

(Björn Thümler [CDU]: Das kann sie nicht beantworten, weil sie es eben schon nicht beantwortet hat!)

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Mobilität“ ist natürlich in vielen Regionen aufgrund des demografischen Wandels ganz, ganz wichtig. Gerade ältere Menschen können häufig nicht mehr mit dem eigenen Pkw fahren, erleiden also einen Verlust an Mobilität. Hier gibt es für die einzelnen Regionen sehr unterschiedliche Maßnahmen. Die Maßnahmen stellen sich in den einzelnen Regionen extrem unterschiedlich dar.

Ein spezialisiertes Modell im Bereich der Mobilität haben wir im Landkreis Leer. Dort haben wir ein Patientenmobil. Das läuft deshalb so gut, weil wir eine unglaublich gute Abstimmung der einzelnen Akteurinnen und Akteure haben. Das heißt z. B., dass sich die einzelnen Ärzte sehr genau in der Abfolge der Patienten abstimmen. Sie wissen genau, wann die einzelnen Patienten zu ihnen in die Sprechstunde gebracht werden. Sie wissen sehr genau, wann der nächste Patient kommt, der mit dem Patientenmobil gebracht wird. Sie wissen sehr genau, bis wann ein Patient behandelt sein muss, damit er wieder zurückgebracht werden kann. Das sind ganz wunderbare, sehr individuelle Modelle, die wirklich gut laufen.

(Gudrun Pieper [CDU]: Warum konn- ten Sie die Frage vorhin nicht beant- worten? Das ist eine Unverschämt- heit! - Weitere Zurufe)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Frau Pieper und Herr Schwarz, damit ist auch die ursprünglich offengebliebene Frage von Frau Pieper mit beantwortet.

(Zuruf von Gudrun Pieper [CDU])

- Vielleicht nicht zufriedenstellend, aber immerhin angesprochen.

(Gudrun Pieper [CDU]: Mann, Mann, Mann!)

Die SPD-Fraktion hat noch eine fünfte Zusatzfrage. Herr Dr. Pantazis, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Gibt es ein Projekt, das sich mit den Herausforderungen von Migrantinnen und Migranten beschäftigt?

(Reinhold Hilbers [CDU]: Bestimmt! Sonst wäre die Frage ja nicht ge- kommen! - Lachen und Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn sich die Heiterkeit etwas legt, kann die Ministerin antworten. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das ist für alle einzelnen Regionen eine extrem hohe Herausforderung. Die größte Herausforderung haben natürlich die Gesundheitsregionen, in denen sich z. B. Erstaufnahmeeinrichtungen befinden.

Wir alle kennen Friedland und wissen, dass wir dort eine Einrichtung haben, bei der es schon seit Jahrzehnten Tradition ist, dass sich dort eine Vielzahl von Menschen aufhält und betreut wird, die nicht die deutsche Sprache beherrschen. Dort gibt es ein ganz wunderbares Projekt, das sich damit befasst. Wir haben dort eine digitale Kommunikations- und Übersetzungshilfe, die in 13 unterschied

lichen Sprachen und Dialekten die Kommunikation z. B. über videoassistierte Sprechstunden möglich macht.

Das ist ein ganz hervorragendes Projekt, das wirklich musterhaft sein kann, weil es videoassistierte Sprechstunden gibt. Das kann man nicht nur gut gebrauchen, wenn die Betroffenen unterschiedliche Sprachen sprechen. Das kann man auch gut gebrauchen, wenn alle die gleiche Sprache sprechen. Es ist also für uns ein modellhafter Versuch, um hier weiterzukommen. Wichtig ist, dass wir eine Übersetzungs- und Kommunikationshilfe haben. Deswegen wird dieses Projekt auch finanziell durch die Projektpartner unterstützt.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, zur Dringlichen Anfrage „Zukunftsprojekt ‚Gesundheitsregionen Niedersachsen‘“ gibt es keine weiteren Zusatzfragen, sodass ich diese Dringliche Anfrage als abgehandelt betrachten kann.

Wir gehen über zu

c) Wirtschaftsminister Lies befürchtet „dramatische Folgen“ - Was bedeutet das neue Wassergesetz für die Landwirtschaft? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/7465

Diese Anfrage möchte Herr Kollege Hermann Grupe vorgetragen, dem ich jetzt auch das Wort erteile. Bitte sehr!

Herr Präsident! Ich trage die Anfrage vor:

Wirtschaftsminister Lies befürchtet „dramatische Folgen“ - Was bedeutet das neue Wassergesetz für die Landwirtschaft?

Die Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Wassergesetzes vorgelegt. Darin ist pauschal vorgesehen, ein totales Pflanzenschutz- und Düngeverbot auf einem 5 m breiten Streifen entlang aller Gewässer unabhängig von deren tatsächlicher Bedeutung und Wasserführung vorzuschreiben. So sollen die Verbote auch dann gelten, wenn die betroffenen Grundstücke entlang eines Grabens verlaufen, in dem sich kein Wasser befindet.

Zum Schutz der Gewässer vor Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen gilt das bundesweit einheitliche landwirtschaftliche Fachrecht, das Ausbringungsverbote anhand der Gegebenheiten vor Ort (Hangneigung), der verwendeten Technik (Abdriftminderung) und der verwendeten Pflanzenschutzmittel vorschreibt. Über diese Regelungen will das Land Niedersachsen im neuen Wassergesetz deutlich hinausgehen.

Von dem geplanten Gesetz sind 80 000 ha landwirtschaftliche Fläche in Niedersachsen betroffen. Infolge der Nutzungseinschränkungen würde Acker- und Grünland in pflegebedürftiges Ödland umgewandelt, wodurch ein Wertverlust in Milliardenhöhe zu erwarten ist. Zusätzlich würde der Landwirtschaft ein erheblicher Teil ihrer Wirtschaftsgrundlage entzogen, woraufhin beispielsweise Grünlandbetriebe Futter für ihre Tiere zukaufen müssten. Auf eine Folgenabschätzung dieser Zusammenhänge für die landwirtschaftlichen Betriebe hat die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf verzichtet.

Nach Auffassung von Wirtschaftsminister Lies hätte das neue Wassergesetz „dramatische Folgen, weil zum Teil bis zu 20 % der landwirtschaftlichen Flächen einzelner Betriebe nicht mehr bewirtschaftet werden könnten. Das wäre ein ungeheurer Verlust.“ Das geplante Gesetz dürfe auf diese Weise nicht umgesetzt werden.

(Christian Dürr [FDP]: Guter Mann, der Lies!)

„Irgendwann geht es bei den Landwirten an die Existenzgrundlage“, so der Wirtschaftsminister weiter - Zitat aus der Nordwest-Zeitung, 9. Februar 2017.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Macht es nach Auffassung der Landesregierung Sinn, auf einem 5 m breiten Streifen an allen Gewässern unabhängig von deren tatsächlicher Bedeutung und Wasserführung sowie unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten (Hangneigung, Bodenstruktur, verwendete Technik usw.) ein totales Pflanzenschutz- und Düngeverbot durchzusetzen?

2. Ist es nach Auffassung der Landesregierung möglich, statt der aktuell geplanten ordnungsrechtlichen Verbote wissenschaftlich begleitete Maßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sowie freiwillige Maßnahmen umzusetzen, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst sind, gemeinsam mit den Landwirten umgesetzt werden

und einen vergleichbaren Nutzen für die Umwelt bringen?

3. Geht die Landesregierung wie Wirtschaftsminister Lies ebenfalls von „dramatischen Folgen“ für die Landwirtschaft durch das neue Wassergesetz aus, wenn ja, warum hat sie diese Folgen nicht im Gesetzentwurf dargelegt, wenn nein, ist dies die Auffassung der gesamten Landesregierung?

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Für die Landesregierung möchte Herr Umweltminister Wenzel antworten. Bitte sehr, Herr Minister!

(Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann übernimmt den Vorsitz)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Grupe. Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes und zur Änderung und Aufhebung anderer Gesetze und Verordnungen vorgelegt. Schwerpunkt des Gesetzes bildet die Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes.

Verschiedene Änderungen der Regelungen zur Reinhaltung und Entwicklung der oberirdischen Gewässer sind vorgesehen. Die Gewässerrandstreifen, die Entwicklungskorridore, ein Vorkaufsrecht und die Gewässerunterhaltung sollen verbessert werden. Wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie sind die Beseitigung von Strukturdefiziten und vor allem die Reduzierung der Nährstoffbelastung der Gewässer.

Meine Damen und Herren, 98 % unserer Oberflächengewässer sind in keinem guten Zustand. Auf 60 % der Fläche sind die Grundwasserkörper zu hoch mit Nitraten belastet. Gerade die Reduzierung der Nährstoffe in unseren Oberflächengewässern ist eine der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, die wir zu bewältigen haben, um einen guten Zustand unserer Gewässer zu erreichen.

Der Landtag hat unter der alten Landesregierung entschieden, von der bundesgesetzlichen Vorgabe von 5 m Gewässerrandstreifen an allen Gewässern abzuweichen. Dies wird revidiert. Bundes