Der Landtag hat unter der alten Landesregierung entschieden, von der bundesgesetzlichen Vorgabe von 5 m Gewässerrandstreifen an allen Gewässern abzuweichen. Dies wird revidiert. Bundes
Gewässerrandstreifen sind ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der ökologischen Funktion der Gewässer, zur Verhinderung von Erosion, zur Verminderung von Stoffeinträgen, aber auch zur Sicherung des Wasserabflusses.
Auch Grundwasserschutz ist ein wichtiges Thema. Deutschland hat beim Oberflächengewässerschutz wie beim Grundwasserschutz erheblichen Nachholbedarf. Eine Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie wurde Ende letzten Jahres erhoben. Die Klage bezieht sich auch auf die Nährstoffbelastung der Oberflächengewässer. Daher ist eine weitere Verbesserung der wasserrechtlichen Instrumentarien zum Gewässerschutz geplant, z. B. Anforderungen an die Lagerung von Silage und Mist auf landwirtschaftlichen Flächen.
Ende November letzten Jahres, meine Damen und Herren, wurde die Verbandsbeteiligung eingeleitet. Insgesamt sind fast 40 Stellungnahmen eingegangen. Dazu gab es auch eine intensive Presseberichterstattung. Auch zahlreiche Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern haben mich erreicht. Das ist ein gutes Zeichen. Die Öffentlichkeit interessiert sich dafür, welches der richtige Weg zum Schutz unserer Umwelt und insbesondere unserer Gewässer ist.
Die Einführung von Gewässerrandstreifen auch an Gewässern III. Ordnung - insbesondere das Verbot des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln - bildet inhaltlich einen Schwerpunkt der Stellungnahmen.
Das Umweltministerium hat die Stellungnahmen ausgewertet und wird dem Kabinett einen Vorschlag machen, wie der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden soll.
Zu Frage 1, Herr Grupe, möchte ich auf die Vorbemerkung Bezug nehmen: Die abschließende Entscheidung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf bleibt abzuwarten.
Zu Frage 2: Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen. Unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung der Landesregierung ist auf Folgendes hinzuweisen: Es geht hier nicht um Maßnahmen des Natur-, sondern des Gewässerschutzes. Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes
Gewässerschutz ist auch nach Überzeugung der Landesregierung nur mit und nicht gegen die Landwirtschaft zu erreichen. Das Vorbild ist das Kooperationsmodell „Trinkwasserschutz“. Hier sind in den vergangenen rund 25 Jahren durchaus Erfolge erzielt worden. In manchen Gebieten stößt das Kooperationsmodell jedoch an seine Grenzen. Dort haben wir Wiederanstiege der Nitratkonzentration im Grundwasser zu verzeichnen. Kooperationen sind insofern nur auf der Grundlage eines stringenten landwirtschaftlichen Fachrechts möglich und sinnvoll. Ordnungsrechtliche Vorgaben sind notwendig, um einen verlässlichen Rahmen zu setzen und um die europarechtlichen und die bundesrechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Zu Frage 3 nehme ich ebenfalls Bezug auf die Vorbemerkungen: Die abschließende Entscheidung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf bleibt abzuwarten.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Dazu müssen Sie nicht bereit sein; denn das ist Ihre verfassungsrechtliche Verpflichtung!)
Vielen Dank, Herr Minister Wenzel. - Die erste Zusatzfrage kommt von der CDU-Fraktion. Herr Kollege Oesterhelweg, bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass diese ganze Angelegenheit - wenn ich es richtig verstanden habe - schon einmal durchs Kabinett gegangen ist, dem ja auch der Herr Wirtschaftsminister angehört, frage ich, wie es zu der nachträglichen harschen Kritik an diesem Entwurf kommen konnte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oesterhelweg, ich denke, dass Ihnen das Verfahren bekannt ist. Ein Gesetzentwurf geht in die Verbandsanhörung. Ziel einer solchen Verbandsanhörung ist es, die Verbände und die Institutionen zu hören und deren Einschätzungen zu dem Gesetzentwurf einzuholen.
Diese werden dann abgewogen. Aufgrund dieser Abwägung macht das Kabinett dem Landtag letztendlich einen Vorschlag. Dieser Vorschlag wird daraufhin im Landtag weiterberaten. Das ist das übliche Verfahren, Herr Oesterhelweg. Dieses Verfahren wird auch diesmal zur Anwendung kommen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt vom Kollegen Martin Bäumer, CDUFraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass das geplante Wassergesetz manch einen Landwirt in Ostfriesland, der Kühe hält, bis zu 20 % seiner Fläche kosten wird, frage ich die Landesregierung: Was raten Sie diesem Landwirt? Soll er 20 % seiner Fläche dazupachten? - Bei 100 ha sind 20 % ca. 20 ha. Soll er 20 ha dazupachten, oder soll er seinen Milchviehbestand um 20 % abstocken? Wie hilft die Landesregierung, damit dieser Landwirt auch weiterhin vernünftig wirtschaften kann?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bäumer, Sie gehen hier von falschen Voraussetzungen aus. Zum einen haben wir hier das Bundesrecht von 2009, zuletzt geändert 2016. Ich vermute, dass auch Ihre Partei daran beteiligt war. Zumindest im Jahr 2016 habe ich nicht gehört, dass es seitens der Bundesregierung irgendwelche Bemühungen gab, das Bundesrecht zu ändern.
- Nach dem Bundesrecht sind für alle Gewässer mindestens 5 m Gewässerrandstreifen vorgesehen. Das ist so. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Insofern kann ich nicht erkennen, dass die Rechnung, die Sie aufgemacht haben, eine belastbare Bewandtnis hat.
Nach dem Bundesrecht sind 5 m vorgesehen. Das Bundesrecht regelt außerdem, dass in Fällen, in denen es z. B. nicht gelingt, die Ziele der Nitratrichtlinie und des Gewässerschutzes zu erreichen, weitere Maßnahmen ergriffen werden können.
Darüber hinaus haben Sie das landwirtschaftliche Fachrecht, nach dem Sie Abstände von 10 m oder gar von 20 m einhalten müssen. Das ist auch heute geltendes Recht. Auch nach dem Düngerecht gelten Vorgaben, die zu beachten sind. Deswegen ist die Rechnung, die Sie, Herr Bäumer, aufgemacht haben, durch die Wirklichkeit schlicht und einfach nicht gedeckt.
Vielen Dank. - Herr Kollege Grupe, Sie haben das Wort zur ersten Zusatzfrage der FDP-Fraktion. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Minister, plant die Landesregierung mit der Einführung von Entwicklungskorridoren an den Gewässern, dass diese Flächen zunächst nicht mehr genutzt und damit entwertet werden und anschließend im Rahmen
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Grupe! Wir haben bei dem Kooperationsmodell „Trinkwasserschutz“, für das wir jedes Jahr 18 Millionen Euro investieren, um Landwirte bestmöglich zu beraten und Landwirten bestmöglich Hilfestellung bei der Bewirtschaftung zu geben, bewiesen, dass wir Kooperation wollen, dass wir hier mit den Landwirten arbeiten wollen. Die gute landwirtschaftliche Praxis, das ist etwas, worauf jeder Landwirt stolz ist. Das heißt aber auch, dass man Sorge dafür tragen muss, dass es nicht zu Gewässerbelastungen kommt, weder beim Grundwasser noch beim Oberflächenwasser.
Es ist gute landwirtschaftliche Praxis, wenn dieser Fall nicht eintritt. Nun haben wir - leider - Fälle aus der Vergangenheit, bei denen es diese Belastung trotzdem gegeben hat. Ich hatte eingangs darauf hingewiesen: 60 % der Fläche haben eine zu hohe Nitratbelastung. 98 % der Fließgewässer sind nicht in einem guten Zustand.
Deshalb muss hier sichergestellt werden, dass die gute landwirtschaftliche Praxis zur Anwendung kommt. Ich bin sicher: 99 % der Landwirte werden für sich in Anspruch nehmen, dass sie das auch wollen, dass sie für gute landwirtschaftliche Praxis stehen. Darüber reden wir, und wir wollen dafür sorgen, dass die Landwirte am Ende in einem klaren rechtlichen Rahmen wissen, was notwendig ist, um diese Ziele gemeinsam zu erreichen. Bei dem einen Prozent, das sich dann vielleicht nicht an die Auflagen hält, muss man im Zweifel auch mit dem Ordnungsrecht sicherstellen, dass kein Schaden für das Gemeinwohl eintritt. Denn wir alle wissen: Wenn unsere Wasserversorger am Ende kein Trinkwasser in bester Qualität liefern können,