Protokoll der Sitzung vom 03.03.2017

Die Landesregierung überlegt auch, ob sie in diesen Fällen Entschädigungen zahlt. Ich bin meinem Kollegen Peter-Jürgen Schneider sehr dankbar, dass wir Überlegungen in diese Richtung machen, damit die Opfer der Vogelgrippe, die ihre Tiere jetzt zum Schutz der anderen Betriebe aufgestallt haben, nicht so enorme Nachteile aufgrund der hohen Kosten haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu den Initiativen: Sie haben vollkommen recht, bei Bio ist es anders. Bei Bio wird das durch die Verordnung geregelt; das ist auch klargestellt worden. Die Holländer haben ja versucht, das zu umgehen, indem sie gesagt haben, das gilt pro Huhn. Die haben die Hühner zwölf Wochen aufgestallt - die haben nie die Sonne gesehen - und dann gesagt, das sind Freilandhühner.

Unter der Regierungszeit von Herrn Ehlen hat das auch ein niedersächsischer Betrieb versucht und geklagt, aber das Gericht hat gesagt: Nein, das ist Mogelei. Die Zwölf-Wochen-Frist kann man nicht umgehen, wenn sie abgelaufen ist, ist sie abgelaufen. Die Zwölf-Wochen-Frist gilt pro Betrieb und nicht pro Huhn. - Dazu gibt es also einige rechtliche Klarstellungen.

Ich habe aber auch gesagt, dass diese ZwölfWochen-Frist bei der Stallpflicht sehr starr wirkt und keinem Verbraucher zu erklären ist. Ich habe mit meinem Kollegen Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern, SPD - ein wunderbarer Kollege -, und mit Robert Habeck aus Schleswig-Holstein - auch ein wunderbarer Kollege - einen gemeinsamen Brief - wir drei nördlichen Bundesländer sind ja am meisten betroffen - an die EUKommission und an den Bundesminister geschrieben und darum gebeten, dass man doch, ähnlich wie bei Bio, zu einer Flexibilisierung der Kennzeichnung kommen und nicht immer gleich verfahren sollte. Denn ein Freilandbetrieb darf nicht da

runter leiden, dass eine Stallpflicht staatlich angeordnet ist; er ist dann ja Opfer. Deshalb haben wir diesen Wunsch geäußert.

Der EU-Agrarkommissar hat jetzt gesagt, dass er das nicht will. Ich setze aber weiter darauf, und wir werden bei der Agrarministerkonferenz, die in zwei Wochen in Hannover stattfindet und bei der Bund und Länder zusammenkommen, noch einmal Druck auf den Bund ausüben, damit er sich im Sinne unserer Betriebe dafür einsetzt, dass in Deutschland gleiches Recht für alle gilt, und sich gegenüber der EU-Kommission für eine Flexibilisierung - ähnlich wie im Biobereich - einsetzt. Ich fände es angemessen, wenn Freilandhalter ähnlich behandelt würden wie Biobetriebe, damit sie nicht unter wegen der Vogelgrippe staatlich angeordneten Stallpflichten leiden müssen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Diese Initiativen haben wir ergriffen. Wir haben auch eine ganze Reihe von Gesprächen - auch mit den Veterinärbehörden - bezüglich Konkretisierungen von Kontrollen geführt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich glaube, wir haben jetzt auch eine praktikable Umsetzung gemeinsam mit den Landkreisen beschlossen. Viele Hühner, viel Geflügel darf jetzt wieder raus. Und dort, wo Schutz nötig ist, besteht dieser weiterhin.

Wie gesagt: Ich mache mir Sorgen. Aber ich habe das Gefühl, dass die Freilandbranche, die unter Rot-Grün blüht und gedeiht, die Anstrengungen der Landesregierung zu schätzen weiß. Wir lassen unsere Freilandbetriebe nicht im Stich und setzen uns auf allen Ebenen mit einer Vielzahl von Initiativen, auf der Agrarministerkonferenz, in Briefen und Gesprächen mit dem Bundesminister dafür ein, dass wir zu einer praktikablen Lösung kommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass zur Frage 1 - Komplex Tierwohl - noch weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen vorliegen, die hier selbstverständlich behandelt werden. Die Fragen 2, 3 und folgende aus der Drucksache werden hier naturgemäß nicht mehr zu behandeln sein, sodass ich die Damen und Herren der betroffenen Ministerien sozusagen in Ehren entlassen kann. Sie sind nicht mehr gefordert und können sich - bei

den folgenden Fragen ging es ja vor allem um die Innenpolitik - wieder unserer Sicherheit und der Ordnung widmen.

Wir machen weiter. Die nächste Zusatzfrage stellt Kollege Siebels.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob das Tierwohl-Label, das Bundesagrarminister Schmidt vorgelegt hat und das auf freiwilliger Basis eingeführt werden soll, trotzdem tatsächlich auf Information, Klarheit und leichte Verständlichkeit, insbesondere aus Sicht des Konsumenten, setzt.

(Jens Nacke [CDU]: Aber kein biss- chen! Das ist ganz furchtbar!)

Vielen Dank. - Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um diese Frage beantworten zu können, müsste ich wissen, welche Kriterien er eigentlich anlegt. Er hat jetzt ja angekündigt, dass er sie 2018 entwickeln will, also in der nächsten Legislaturperiode. Wie die Regierung dann aussieht und ob er dann überhaupt Agrarminister ist, weiß ich nicht. Er hat uns aber bis jetzt noch keine Kriterien vorgelegt. Ich glaube, er kommt da nicht richtig zurande. Wir empfehlen ihm ja, bereits vorhandene Kriterien zu nehmen, z. B. die, die wir auf der Agrarministerkonferenz vorgelegt haben, oder die aus Holland. Auch die könnte er nehmen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Niederlande!)

- Niederlande, Entschuldigung!

Hier muss ich die Niederlande wieder loben: Die haben das „Beter Leven“-Label - besser leben - mit einem Stern oder zwei Sternen eingeführt. Dort gibt es genau diese Standards. Und da wir ein gemeinsames Europa mit einem gemeinsamen Markt sind - es wandern ja nicht nur Eier und Fleisch hin und her -, wäre es ja schön, wenn wir auch ein einheitliches Kennzeichen hätten und nicht jedes Land etwas Neues erfindet. Das wäre auch im Sinne der Verbraucher; denn wenn z. B. Holländer in Deutschland oder Deutsche in Holland im Urlaub sind, dann können sie das gleiche Vertrauen in die Produkte haben. Deshalb empfehle ich, keine neuen Kriterien aufzulegen.

Das Einzige, was wir kennen, ist das Siegel in Schwarz-Weiß mit zwei Sternen. Da muss jeder selber entscheiden, ob das etwas für ihn ist. Aber z. B. Hotels mit zwei Sternen sind nicht die besten Hotels, und bei dem Siegel sind zwei Sterne das Maximum. Ich erinnere mich auch an das Trikot bei der Fußballweltmeisterschaft. Wenn es da nur zwei Sterne gäbe, wäre ich auch etwas betrübt.

Ich fände eine Kennzeichnung besser, bei der die 0 und die 1 die besten Standards sind - wie bei den Eiern. Aber das ist Geschmackssache, das müssen dann die Verbraucher entscheiden. Ich habe aber ehrliche Zweifel, dass dieses neue Label notwendig ist. Man sollte vielleicht lieber etwas schon Bestehendes nehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Wiard Siebels [SPD])

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, die nächste Zusatzfrage stellt Clemens Große Macke, CDU-Fraktion. Bitte!

Danke, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass der Minister vorhin gesagt hat, 2,6 Millionen zusätzliche Legehennen seien ein Erfolgsfaktor für Niedersachsen, und er den durchschnittlichen Bestand mit 14 267 beziffert hat: Ist ein Bestand, Herr Minister, mit 14 267 nach Ihrer Definition ein Bestand der Massentierhaltung?

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Danke schön. - Für die Landesregierung Herr Minister Meyer, bitte sehr! - Und Ruhe, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da beschweren Sie sich wieder. Wir haben aber mehrfach gesagt, dass bei der Definition der Massentierhaltung eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle spielt. Dazu gehört die Tierdichte, es geht darum, ob es eine Einbindung in ein industrielles System gibt oder ob es sich um einen selbstständigen, freien Landwirt handelt.

Wir haben immer gesagt, dass es annäherungsweise Zahlen gibt. Zum Beispiel gibt es die Grenze, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz festge

legt ist. Bei dieser Grenze haben CDU und SPD im Bundestag ja auch die Privilegierung im Außenbereich für gewerbliche Ställe abgeschafft. Da haben Sie gesagt: Das sind größere Tierställe, Massentierhaltung und Agrarfabriken. Bäuerliche Betriebe werden geschont.

Diese Grenzen im Bundes-Immissionsschutzgesetz betragen bei Masthühnern 30 000 und bei Legehennen 15 000. Die gleichen Grenzen stehen in Niedersachsen im Koalitionsvertrag. Nur bis zu dieser Grenze erfolgt die AFP, also die Stallbauförderung. Das heißt nicht, dass es mit einem Huhn mehr schlechter aussieht, sondern es geht dabei um eine Tendenz.

(Vizepräsident Karl-Heinz Klare über- nimmt den Vorsitz)

Die Durchschnittszahl pro Produktionsstätte lag in Niedersachsen 2004 bei 17 200 pro Einheit - vor allem in der Käfighaltung, weil da meistens Hundertausende von Tieren in einem Betrieb waren. Heute sind wir bei 14 267. 2015 lag die Durchschnittszahl bei Freiland bei 10 138. In diesem Jahr sind es 9 293. In diesem Zusammenhang sind die Hühnermobile zu nennen. Mir ist aber auch kein Hühnermobil bekannt, das 10 000 oder 20 000 Hühner gleichzeitig transportieren könnte.

Wir setzen also auf die Förderung kleiner bäuerlicher Betriebe und ihrer Absatzchancen. Das ist, glaube ich, ein großer Schritt. Ich bin sehr froh darüber, dass wir diese Vielzahl von Betrieben haben und dass wir zeigen können, dass wir keine industrielle Massentierhaltung brauchen, sondern dass wir zusammen mit den Bauern auf eine moderne, zukunftsfähige sowie von den Verbraucherinnen und Verbrauchern gewollte Tierhaltung setzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. - Die nächste Frage stellt der Kollege Helmut Dammann-Tamke, CDU-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Angesichts dessen, dass die Frage 58 der heutigen Mündlichen Anfragen im unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Thema steht, möchte ich Unterfrage 1 der Frage 58 vortragen. Minister Christian Meyer hat sich nämlich am 10. Februar 2017 zum TOP 27 „Entschließung des Bundesrates zum Tierwohl: Zügige

Umsetzung von Konzepten für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung“ wie folgt geäußert:

„Der heutige Antrag wurde in Niedersachsen von einem ungewöhnlichen Bündnis erarbeitet und vorgestellt - vom Deutschen Tierschutzbund bis zu Großunternehmen der Ernährungswirtschaft sowie von Bauernverbandsorganisationen über den Verband der Schweinehalter bis hin zu meinem Vorgänger im Amt, dem Minister a. D. Gert Lindemann.“

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Wo ist die Frage?)

In diesem Zusammenhang kommt jetzt Frage 1,

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Wo ist denn da die Frage?)

die da lautet - - -

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Wo ist denn da die Frage?)

Jetzt kommt Frage 1, die da lautet:

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Ah! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

„Welches Bündnis, bestehend aus welchen konkreten Mitgliedern - Personen, Verbänden, Vereinigungen - hat wann und in welcher Zusammensetzung den genannten Antrag mit welcher Aufgabenstellung erarbeitet?“