Herr Große Macke, als Halter von Freilandlegehennen wissen Sie, dass die Hühner oft in der Nähe des Stalls bleiben. Das heißt, die Kotbelastung ist punktuell - direkt um den Stall herum - sehr hoch. Die Hühner verteilen den Kot nicht auf die ganze Fläche. Deshalb ist Ihre Flächenfrage ein bisschen absurd. Die Hühner bleiben in der Nähe des Stalls, weil sie Angst vor Greifvögeln haben. Deshalb koten sie dort sehr viel, und deshalb ist die Stickstoffbelastung dort punktuell sehr hoch.
Wenn ich einen Mobilstall bewege, dann bewege ich auch die Fläche, wo die Hühner koten. Die Hühner koten immer noch gleich viel, aber der Kot verteilt sich natürlich besser.
Dann ist er nicht so konzentriert, dann stinkt es nicht so, und man hat keine punktuelle Überversorgung, sondern der Kot wird besser verteilt. Deshalb sind Hühnermobile auch ein Beitrag zur besseren Verteilung des Kotes.
Das muss natürlich auch in die Düngebilanzen eingerechnet werden. Der anfallende Kot, der anfallende Nährstoff muss ausgebracht werden. Wenn Hühner im Stall koten, geht es um Hühnertrockenkot usw. Der muss natürlich in die Düngebilanzen eingerechnet werden.
Aber noch einmal: Die Düngeverordnung unterscheidet nicht zwischen Freilandhühnern und Käfighühnern. Das ist auch richtig. Die anfallende Menge muss ordnungsgemäß verteilt werden.
Mit der Frage musst du noch ein bisschen warten. Ich bin noch nicht der Minister, der hier Fragen beantwortet.
Zum einen: Wie schätzen Sie die internationalen Zusammenhänge ein? Können Importeure auf die Kennzeichnung verzichten? Welche Probleme sehen Sie in diesem Zusammenhang?
Zum anderen - eine ganz andere Frage -: Wie schätzen Sie die Chancen der Digitalisierung ein? Sehen Sie es ähnlich wie wir, dass sich aus ihr die große Chance ergibt, ein sehr differenziertes Angebot der Ernährungswirtschaft an den Verbraucher zu bekommen? Wenn ja, wie wollen Sie das fördern?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur letzten Frage, zur Digitalisierung: Ich glaube, da sind wir uns sehr einig. Die Digitalisierung ist für alle Betriebe - konventionelle und Biobetriebe, kleine und große Betriebe - eine Riesenchance, auch im Hinblick auf das Tierwohl.
Ich fördere übrigens im Rahmen der Innovationspartnerschaften ein sensorgestütztes Verfahren, bei dem digital begutachtet wird, wohin die Schweine eigentlich immer gehen, wo sie sich bewegen. Es soll ausgewertet werden, ob man daraus Indikatoren für das Wohlbefinden der Tiere ableiten kann. Das ist eine große Technik.
Auch wenn es um die Vermeidung der Überdüngung und die Reduzierung von Nährstoffüberschüssen im Grundwasser geht, ist moderne Ausbringtechnik ganz wichtig. Wir fördern mehrere Tausend Betriebe, in denen die sogenannte Schlitztechnologie eingesetzt wird: Es werden Schlitze in den Ackerboden geritzt, und dann wird präzise gedüngt. Solche Präzisionstechnik ist gut für die Umwelt und gut für den Landwirt. Mit digitaler Technik düngt man nur so viel, wie die Pflanzen brauchen können. Damit diese Technik auch kleine und mittlere Betriebe nutzen können, müssen wir auch Maschinenringe fördern.
Auch die Hochschule Osnabrück forscht im Bereich der Digitalisierung im Biobereich. Das geht bis hin zu Robotern, die sensorgesteuert Unkräuter erkennen und sie dann wegdrücken. Dass man keine Pestizide einsetzen kann, heißt nicht, dass man mit der Hacke arbeiten muss. Wir wollen ja nicht zurück zu den Zeiten, in denen man ein Pferd oder ein Rind vor dem Pflug spannte. Wir wollen in der Bio- und in der konventionellen Landwirtschaft moderne Technik nützen. Da sind unsere Landwirte sehr weit vorn.
Auch die Düngerausbringung läuft jetzt immer öfter GPS-gestützt. So düngt man präzise, genau da, wo der Dünger gebraucht wird. Auch der Einsatz von Pestiziden oder Pflanzenschutzmitteln kann reduziert werden, wenn das Mittel exakt ausgebracht wird, auf die Pflanze.
Ich habe es schon einmal gesagt, und die Umweltverbände haben mich nicht dafür kritisiert: Ich habe eine neue Maschinenförderung geschaffen. Wir fördern jetzt z. B. im Alten Land Pflanzenschutzmittelspritzgeräte - Tunnelspritzgeräte, die eine 80- oder 90-prozentige Abdriftminderung aufweisen.
Damit helfen wir den Obstbauern, damit schützen wir die Gewässer, in die nicht so viele Pestizide gelangen, und mit diesem präzisen Einsatz minimieren wir die mit Pflanzenschutzmitteln verbundenen Gefahren.
Wir sind uns also sehr einig: Die Digitalisierung ist eine große Chance für alle Bereiche: für den Umweltschutz, für die Ökonomie und auch fürs Tierwohl.
Noch kurz zu Ihrer ersten Frage: Sie haben vollkommen recht - das ist übrigens auch die Kritik der Wirtschaft an Schmidts Label -: Wenn wir das nur für inländische Produkte machen, dann kriegen wir billige Massenware aus dem Ausland. Der Vorteil bei den Eiern ist ja, dass auch das ausländische Ei gekennzeichnet werden muss: Käfig-, Boden- oder Freilandhaltung.
Das Rechtsgutachten sagt übrigens auch, mit einer nationalen Pflichtkennzeichnung - wenn nur deutsches Schweinefleisch gekennzeichnet werden müsste - würden wir die Inländer diskriminieren. Deshalb muss das auch ausländische Ware betreffen. Das hat die EU-Kommission in Frankreich zugelassen. Dort müssen Fleisch und Milch jetzt ab einem bestimmten Anteil im Produkt nach Herkunft gekennzeichnet werden. Da muss dann also draufstehen, die Milch kommt aus Deutschland, aus Spanien usw. Das gilt auch für verarbeitete Produkte. Das hat die EU-Kommission zugelassen - im Binnenmarkt -, mit der Begründung: Das gilt für inländische genauso wie für ausländische Ware, das ist diskriminierungsfrei.
Also, der Experte Gundel hat das in seinem Gutachten für die Agrarminister durchgeprüft und kommt zu dem Schluss, dass es dann europarechtlich zulässig ist, wenn man es für alle macht, für inländische wie für ausländische Ware, auch für Ware, die von außerhalb der EU kommt. Es muss nur diskriminierungsfrei sein. Das heißt natürlich: Wenn einer ein Produkt aus dem Ausland nach Europa importiert, das die Tierschutzlabel-Standards erfüllt, dann kann man nicht sagen, der kriegt das Label nicht.
Es muss gleiche Standards für inländische wie auch für ausländische Ware geben. Ich glaube, das wäre für uns auch eine Chance, weil wir uns ja von dem abheben, was zurzeit aus dem Ausland kommt.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Fragen liegen nicht vor. Es ist jetzt 10.35 Uhr. Die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt ist beendet.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Sie stehen Ihnen in Kürze im Intranet und im Internet als unkorrigierte Drucksache elektronisch zur Verfügung.1
Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Gemeinnützigkeit der Freifunk-Initiativen anerkennen - Bürgerschaftliches Engagement fördern - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/7416
Zu diesem Antrag findet die erste Beratung statt. Die zweite Beratung soll vorgezogen werden. Dazu werde ich nach der Beratung noch etwas sagen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von freien Hühnern kommen wir jetzt zum freien WLAN. Ich finde es gut, dass sich die letzte Zusatzfrage in der Fragestunde um die Digitalisierung in der Landwirtschaft drehte. Die Grundlage dafür ist nämlich, dass wir überhaupt ein schnelles Netz haben. Darum geht es uns heute mit unserem Entschließungsantrag „Gemeinnützigkeit der Freifunk-Initiativen anerkennen - Bürgerschaftliches Engagement fördern“.
Meine Damen und Herren, Freifunk ist einfach eine geniale Kombination. Freies WLAN für alle, geschaffen durch Engagement von Bürgerinnen für Bürger, technische Innovation durch Ehrenamt - besser geht es kaum!
In Niedersachsen sind Dutzende Initiativen aktiv. Sie haben bereits mehrere Tausend Zugangspunkte zum Netz geschaffen. Wir im Landtag haben dies auch einstimmig anerkannt. Wir haben am
1Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 58, die nicht in der 124. Sitzung des Landtages am 3. März 2017 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/7520 abgedruckt.
8. März 2016, also ziemlich genau vor einem Jahr, einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass wir Freifunk in Niedersachsen fördern wollen. Wir haben ein Förderprogramm aufgelegt. In 2016 wurden 100 000 Euro bereitgestellt. Heute kann ich Ihnen berichten, dass dieses Förderprogramm wirklich ein Riesenerfolg geworden ist.
- Bei den Zahlen kann man gleich noch einmal klatschen; denn sie sind wirklich beeindruckend. Mit diesem Förderprogramm sind 1 150 neue Router für freies WLAN in Niedersachsen beschafft worden. Damit ist die Zahl der freien WLANZugangspunkte nahezu veranderthalbfacht worden. Mein großer Dank geht an das BreitbandKompetenzzentrum in Osterholz, das dieses Förderprogramm zusammen mit dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium an den Start gebracht hat. Heute, ein Jahr später, können wir sagen: Es war ein großer Erfolg.
Und weil dies so ist, meine Damen und Herren, lohnt es sich, gleich den nächsten Schritt zu machen. Der Zugang zum schnellen und mobilen Netz ist heutzutage selbstverständlich Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Genauso wie die Wasserversorgung und die Stromversorgung ist die Versorgung mit Internet elementar. Deshalb ist Freifunk nach unserem Verständnis auch im besten Sinne gemeinnützig.
Bürgerinnen und Bürger errichten für andere offene WLAN-Zugangspunkte. Die Abgabenordnung des Bundes kennt für die Gemeinnützigkeit eine klare Begründung: Gemeinnützigkeit liegt dann vor, wenn Bürgerinnen und Bürger für andere selbstlos tätig werden - und das ist hier doch ganz klar der Fall! Bürgerinnen und Bürger schaffen freies WLAN für alle. Wenn das keine selbstlose Tätigkeit für andere ist, dann weiß ich es auch nicht.
Das hat nun andere Bundesländer - NordrheinWestfalen und Thüringen - veranlasst, eine Bundesratsinitiative zu starten, um die Abgabenordnung des Bundes zu ändern und die Freifunkinitiativen als gemeinnützig einzustufen. Die beiden Länder sind dabei aber nicht allein. Mittlerweile