Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort Frau Kollegin Staudte, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Frau Staudte! Sie haben das Wort.
- Kollegen und Kolleginnen, die jetzt nicht der Debatte folgen wollen, haben die Möglichkeit, den Plenarsaal zügig zu verlassen. Wir steigen erst in die Beratung ein, wenn hier Ruhe eingekehrt ist. - Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In Artikel 20 a des Grundgesetzes steht seit 2002, also seit 15 Jahren, folgender Wortlaut:
„Der Staat schützt... Tiere … durch die Gesetzgebung und... durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Er schützt Tiere also durch alle drei staatlichen Gewalten. Auch in Artikel 6 b der Niedersächsischen Verfassung ist das Staatsziel Tierschutz verfassungsrechtlich verankert. Dort steht:
Doch Papier ist geduldig, auch Papier, auf dem Verfassungen geschrieben werden. Daher beschließen wir hier heute das Gesetz über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen, damit insbesondere die Rahmenbedingungen für ebendiese Rechtsprechung verbessert werden können.
Tiere können nicht selbst vor Gericht ziehen; das ist allen bewusst. Daher sollen künftig in Niedersachsen Tierschutzorganisationen dies stellvertretend tun können. Das ist ein wirklicher Meilenstein; denn Tierschützerinnen und Tierschützer mussten schon zu lange tatenlos zusehen, wie die Verfassung eben nicht berücksichtigt worden ist, die Behörden Anträge in Bezug auf Tierschutzbelange nicht wirklich gut abgewogen haben, falsche Entscheidungen getroffen haben oder zumindest diese Entscheidungen nicht überprüft werden konnten.
Man muss das alles vor dem Hintergrund sehen, dass die Entscheider bisher immer nur von einer Seite verklagt werden konnten, nämlich von den Antragstellern. Diese konnten klagen; denn klagen darf eigentlich immer nur der, der in seinen eigenen Rechten beeinträchtigt worden ist. Daher konnten die Tierhalter, die Tiernutzer klagen, wenn sie meinten, durch Tierschutzstandards beeinträchtigt worden zu sein. Wir sind der Auffassung, dass auch schon die Klageform der reinen Feststellungsklage eine disziplinierende Wirkung in Bezug auf Behördenhandeln entfalten wird.
Man kann es auch positiver ausdrücken: Das Tierschutzverbandsklagerecht stärkt den Genehmigungsbehörden den Rücken bei der Durchsetzung von Tierschutzbelangen, und das ist wichtig.
Doch am besten ist es, wenn Klagen gar nicht erst notwendig werden. Deswegen gibt es auch das Verfahren der Mitwirkung, das Recht zur Stellungnahme und zur Information wird eingeräumt, z. B. bei bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen von gewerblichen Tierställen, von Tierversuchen, bei der Zucht von Tierversuchstieren oder bei Ausnahmen vom Schlachten ohne Betäubung, also beim sogenannten Schächten,
Ich glaube, auf diesem Weg werden wir sehr viele Klagen dadurch verhindern können, dass das Fachwissen und das Engagement dieser Tierschutzorganisationen sehr frühzeitig einfließen können, und das ist wirklich überfällig.
Nicht jede Gruppe ist automatisch klageberechtigt. Wie in anderen Bereichen müssen diese Organisationen zunächst vom zuständigen Ministerium, hier also dem Landwirtschaftsministerium, anerkannt worden sein, sie müssen rechtsfähig sein - das ist klar -, sie müssen gemeinnützig sein, sie selbst oder eine Teilorganisation muss ihren Sitz in Niedersachsen haben. Sie müssen auch schon seit drei Jahren bestehen. Sie müssen von ihrer Ausstattung her in der Lage sein, diese Aufgaben auch wirklich zu übernehmen.
Einen Moment, bitte, Frau Kollegin! - Es ist eindeutig zu laut im Plenarsaal. Ich bitte alle um etwas Ruhe.
Sie erlauben die Frage im Moment nicht. - Wenn hier wieder Ruhe eingekehrt ist, fahren wir in der Beratung fort.
Das Ganze ist für uns formal kein Neuland; denn auch Umweltverbände und Naturschutzverbände haben bereits dieses Recht, bei naturschädigenden Vorhaben Klage zu erheben. Ein Baum oder ein Biotop kann ja schließlich auch nicht selbst vor Gericht ziehen.
Daher ist es auch nur folgerichtig, eine gleichartige Klagebefugnis für anerkannte Tierschutzorganisationen einzuführen. Denn allzu oft bleiben Tierschutzbelange aufgrund des hohen wirtschaftlichen Drucks auf der Strecke.
Auch wenn sich Feststellungsklagen immer nur auf den Einzelfall richten und damit nichts Generelles in Bezug auf Standards bei der Tierhaltung geändert werden kann, ist es doch so, dass richterliche Entscheidungen, gerade wenn sie in der zweiten oder dritten Instanz fallen, eine sehr große Signalwirkung entfalten können. Dieser Präzedenzcharakter wird zu Veränderungen in tierschutzrechtlichen Fragestellungen, bei Verordnungen etc. führen und daher eine wirklich große Breitenwirkung entfalten.
Niedersachsen ist mit seinem Vorhaben schon das achte Bundesland, das diese Tierschutzverbandsklage einführen und damit eine rechtliche und demokratische Lücke schließen wird. Vor neun Jahren wurde die erste Tierschutzverbandsklage in Bremen eingeführt. Die Erfahrungen sind gut. Es gab keine große Klagewellen, die die Gerichte blockiert hätten. Denn Klagen sind teuer, und Sie wissen, dass die Organisationen nicht unbedingt finanziell so ausgestattet sind, dass sie alles beklagen können.
Wir haben mit der Feststellungsklage zwar nur die schwächste der drei Klageformen implementieren können. Wir Grünen hätten uns sehr wohl auch die Anfechtungsklage oder die Verpflichtungsklage vorstellen können, so wie sie fünf andere Bundesländer haben. Ich denke, das haben wir für die nächste Wahlperiode auf dem Zettel.
Dennoch ist diese Feststellungsklage kein stumpfes Schwert. Das sagt auch die Albert Schweitzer Stiftung für Tierrechte. Denn immerhin müssen Behörden, wenn dann ein Gericht eine Feststellungsklage sozusagen erfolgreich geprüft hat, schauen, ob die Belange des Genehmigungsinhabers wirklich höher wiegen als das Rücknahmeinteresse der Behörde.
Insofern setzten wir hier heute wirklich einen sehr wichtigen Meilenstein. Ich bin gespannt, wie sich die Situation hier entwickeln wird.
(Beifall bei den GRÜNEN - Jens Na- cke [CDU]: Das Rücknahmeinteresse der Behörde? Alles Floskeln! Über- haupt kein Hintergrund!)
Vielen Dank, Frau Kollegin Staudte. - Es gibt auf Sie eine Kurzintervention des Kollegen Grupe. Bitte sehr, Herr Grupe!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kollegin Staudte, Sie haben eben als Begründung für dieses Gesetz angeführt, Papier sei geduldig. Da habe ich schon gedacht: Jetzt will sie den Behörden auf kommunaler und Landesebene unterstellen, dass sie nicht anständig arbeiten.
Das haben Sie dann ja auch noch knüppeldick untermauert, indem Sie ausgeführt haben, es würde in vielen Fällen nicht gut abgewogen - ich habe es mitgeschrieben - und falsch entschieden.
Dann haben Sie noch angeführt - da frage ich mich: Ist Ihnen bewusst, dass wir in einem Rechtsstaat leben? -, dass bisher Klagen nur von einer Seite geführt werden konnten - was nun wirklich ziemlich abenteuerlich ist.
Dass die Klage nur von einer Seite geführt werden kann, ist für Sie ein Indiz dafür, dass das Gericht dann einseitig entscheidet.
sondern Landwirt. Aber ich habe vollstes Vertrauen darin, dass vor Gericht vernünftig und nach Recht und Ordnung entschieden wird.