Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

Sie haben wunderbare Begründungen abgeliefert, warum dieses Gesetz überflüssig ist wie ein Kropf.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Bitte, Frau Kollegin Staudte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Grupe, ich weiß nicht, ob Sie es nicht verstehen wollten

(Hermann Grupe [FDP]: Ich bemühe mich redlich!)

oder was die Situation war. Ich habe dargestellt, dass nur der, der einen Antrag bei einer Behörde gestellt hat - z. B. weil er einen Stall für Tiere bauen möchte -, klagen kann, wenn er mit der Entscheidung nicht zufrieden ist.

(Zurufe von der CDU: Nein! - Mecht- hild Ross-Luttmann [CDU]: Die Nach- barn auch!)

Ein Tierschutzorganisation kann bisher nicht klagen, wenn sie der Meinung ist - - -

(Weitere Zurufe von der CDU)

- Sie meinen, das ist gut so? Das sehen aber sehr viele anders.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Es ist Sache der Behörde, den Tierschutz sicher- zustellen! - Jens Nacke [CDU]: Frau Kollegin, haben Sie den Begriff „Dritt- widerspruchsklage“ schon einmal ge- hört? - Gegenruf von Helge Limburg [GRÜNE]: Die kann doch nicht zu- gunsten von Tierschutzbelangen er- hoben werden!)

Keine Dialoge!

Wir werden ein Gleichgewicht bei der Abwägung nur herstellen können, wenn sozusagen beide Seiten klagen können.

(Beifall bei den GRÜNEN - Jens Na- cke [CDU]: Sie weiß überhaupt nicht, wovon sie redet! Es ist wirklich alles falsch! - Gegenruf von Helge Limburg [GRÜNE])

Sie werden das hier - durch Dialoge über mehrere Bänke hinweg - nicht klären können.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Wir versu- chen es aber immerhin!)

Jetzt hat Herr Kollege Grupe, FDP-Fraktion, das Wort.

(Jens Nacke [CDU]: Das ist erstes Semester Verwaltungsrecht!)

- Herr Kollege Nacke, Sie haben gleich noch die Möglichkeit, hier vorne vorzutragen.

(Jens Nacke [CDU]: So viel Zeit habe ich nicht, das alles zu erklären!)

Aber jetzt hat Herr Kollege Grupe das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist absolut überflüssig, auch weil es völlig wirkungslos in Bezug auf den Tierschutz ist. Es ist darüber hinaus kontraproduktiv und schädlich in der Sache. Wir waren eben schon am Thema.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sagt uns dazu - im Gegensatz zu dem, was Sie, Frau Kollegin Staudte, eben ausgeführt haben -, dass die kommunalen Veterinärverwaltungen zuverlässig und auch qualitätsgesichert arbeiten. Wir haben in Niedersachsen zusätzlich noch einen Tierschutzbeirat. Wir haben angeblich eine Tierschutzbeauftragte. Bedarf, neue Rechtstatbestände zu schaffen, ist hier überhaupt nicht zu erkennen.

Im Gegenteil sehen die kommunalen Verbände eine Missbrauchsgefahr. Sie sagen, insbesondere bau- und immissionsschutzrechtliche Vorhaben könnten behindert oder gar verhindert werden. - Da kommen wir dem Ziel dieses Gesetzes vielleicht schon etwas näher.

Sie sagen, dieses Gesetz ist kontraproduktiv, Frau Staudte, weil durch den Mehraufwand bei kommunalen Vollzugsbehörden Personalressourcen gebunden werden, die für die Durchführung tierschutzrechtlicher Kontrollen vor Ort gebraucht werden.

Jeder Bürger hat heute schon die Möglichkeit - und nach meiner Auffassung die moralische Pflicht -, Verstöße gegen Tierschutzrecht, die er sieht, zu melden.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Er kann sie anzeigen, aber nicht klagen!)

Ich habe volles Vertrauen, dass die Behörden - wie es die kommunalen Spitzenverbände darlegen - diesen Dingen ordnungsgemäß nachgehen.

Deswegen gibt es keinerlei Regelungsbedarf. Es gibt nur eine Behinderung der Behörden und eine Behinderung von Genehmigungsverfahren.

Um die Sache etwas zu vereinfachen, machen Sie Ausnahmen: Kleine Ställe - die kommunalen Spitzenverbände sagen: etwa bis zur Größe eines Einfamilienhauses, 10 mal 15 m - sind ausgenommen. - Das ist wahrscheinlich Ihre Förderung von kleineren Betrieben.

Meine Damen und Herren, Ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns der Verwaltung sind hier äußerst deutlich geworden. Dass Sie ein solches Gesetz vorlegen, ist Ausdruck blanken Misstrauens gegen die handelnden Behörden der Kommunen und witzigerweise auch des Landes, der Landesregierung selber.

Nun hat Rot-Grün in den Ausschussberatungen einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der vorsieht, von diesen Regelungen die Zoos auszunehmen, weil, wie Sie sagen, da der NLWKN kontrolliert. In der Begründung dieses Änderungsvorschlages findet sich der schönste Satz in diesem ganzen Verfahren. Darin sagt Rot-Grün nämlich:

„Spezifische Fachkenntnisse z. B. zu Wildtieren seien bei den Tierschutzorganisationen aufgrund der erforderlichen Spezialisierung noch weniger zu erwarten als im Nutztierbereich.“

Welch ein wahrer Satz!

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Ich dachte immer, das nehme nur ich so wahr: Ungetrübt von jeder Sachkenntnis meint jeder, er könne den bestausgebildeten Landwirten in den Kram reinreden und sie belehren, wie man Tiere zu halten hat. - Es kommt einiges auf uns zu, wenn das hier in unserem Lande Recht wird.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die Kommunen sagen uns ganz deutlich: Die Einbeziehung der Baugenehmigungen wird zu einer deutlichen Verlängerung der Genehmigungsverfahren um sechs bis acht Wochen führen.

Diese zusätzlichen Behinderungen sind der einzige Zweck und der einzige Sinn dieses Gesetzes. Sie verhindern den Bau moderner, tiergerechter Ställe. Damit sorgen Sie dafür, dass genau das erhalten bleibt, was Sie kritisieren. Sie sagen doch:

Die Tiere sollen besser gehalten werden; wir wollen bessere Bedingungen.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Wenn Sie meinen, dass die Ställe so gut sind, brauchen Sie keine Angst vor einer Klage zu haben!)

Dafür muss man in vielen Fällen andere bauliche Voraussetzungen schaffen. Aber Ihr Minister hat das Agrarförderprogramm von 40 auf 10 Millionen Euro heruntergefahren. Der Stallbau ist fast zum Erliegen gekommen.

Sie schaffen Regelungen, die die Behörden dabei behindern, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Genehmigungsverfahren werden bürokratischer, dauern sechs bis acht Wochen länger. Sie arbeiten an einer Zerschlagung unserer modernen, innovativen Landwirtschaft und erweisen dem Tierwohl damit einen absoluten Bärendienst.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU - Helge Limburg [GRÜ- NE]: Na ja, ein Bärendienst ist auch Tierschutz! - Gegenruf von Jens Na- cke [CDU]: Aber die Bären habt ihr doch ausgenommen, Helge, weil ihr davon noch weniger versteht!)

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Für die SPDFraktion hat nun das Wort Herr Kollege Siebels. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grupe, das war eine Rede in gewohnter Ausgewogenheit.

(Hermann Grupe [FDP]: Danke!)

Ich will versuchen, es doch etwas differenzierter zu betrachten.

Zunächst als Hinweis: Die Tierschutzverbandsklage, die der Niedersächsische Landtag heute beschließen soll, geht auf die Koalitionsvereinbarung aus dem Jahre 2013 zurück.

(Zuruf von der CDU: Das macht es nicht besser! - Jörg Bode [FDP]: War das jetzt die Entschuldigung?)