(Zuruf von der CDU: Das macht es nicht besser! - Jörg Bode [FDP]: War das jetzt die Entschuldigung?)
Klar ist - das kann man auch den Wortmeldungen der Opposition hier entnehmen -, dass wir mit dieser Tierschutzverbandsklage, meine Damen und Herren, ein neues Rechtsgebiet beschreiten. Das, glaube ich, ist unstrittig.
Die Ursache dafür hat bisher niemand treffender beschreiben können als der Kollege Ronald Schminke, der noch einmal deutlich gemacht hat, dass wir das gerade deshalb einführen müssen, weil Tiere selbst eben nicht klagen können.
Klar ist auch - das hat meine Vorrednerin, Herr Nacke, auch betont -, dass nicht jeder klagen kann. Es ist ganz deutlich, dass wir das Klagerecht auf bestimmte Organisationen beschränkt haben, die landesweit organisiert sind und in einem speziellen Verfahren anerkannt werden müssen.
Meine Vorrednerin hat auch gesagt, dass wir in Niedersachsen zunächst ausschließlich die Klageart der Feststellungsklage einführen. Ob später der Bereich „Anfechtungs- und Verpflichtungsklage“ dazukommt - Frau Kollegin, das auch in Ihre Richtung -, bleibt abzuwarten. Weil wir, wie ich eingangs sagte, ein neues Rechtsgebiet beschreiten, ist es richtig, dass wir zunächst kleine Schritte machen, dass wir gucken, wie die Sache sich entwickelt. In anderen Ländern ist das bisher ganz positiv abgegangen. Es gibt keine Klagewelle, aber andererseits auch keine Konstruktion, die überhaupt keine Klage möglich macht. Wir alle sind gut beraten, uns schrittweise in dieses neue Rechtsgebiet vorzutasten.
Nun gibt es unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, ob das Ganze etwas Positives ist oder ob es, wie Herr Grupe erklärt hat - wenn ich das so zusammenfassen darf -, ein ganz schlimme Sache ist und der Untergang des Abendlandes bevorsteht.
Möglicherweise, Herr Kollege Gruppe, liegt die Wahrheit in der Mitte. Ich weiß es nicht genau. Es bleibt abzuwarten.
Aber dass eine solche Klageart ein Meilenstein im Sinne des Tierschutzes ist, das wird niemand ernsthaft bestreiten können.
Ich will sehr ernst nehmen, dass es eine Sorge gibt - Herr Kollege Grupe, darin werden wir übereinstimmen -, dass durch diese Klageart Verwaltungsverfahren im weitesten Sinne, insbesondere Baugenehmigungen, verzögert und verkompliziert werden. Bisher hat sich aber in anderen Bundesländern eigentlich gezeigt, dass es in der Praxis eben nicht zu den Auswirkungen kommt, die Sie gerade versucht haben zu skizzieren.
Der Kollege Dammann-Tamke hat sich öffentlich - ich glaube, es war in dem Artikel, in dem auch Kollege Schminke erwähnt worden ist - geäußert und gesagt: Wenn es keine Klagewelle gibt, dann gibt es keine Rechtsfortbildung und dann braucht man die ganze rechtliche Konstruktion auch nicht. - Herr Kollege Dammann-Tamke, darin unterscheiden sich unsere Positionen inhaltlich. Nur weil es keine Klagewelle gibt, da ein Verfahren zunächst langsam anlaufen muss - es beginnt ja sinnvollerweise damit, dass zunächst einmal die Tierschutzorganisationen anerkannt werden müssen, denen dann später das Klagerecht zusteht -, bedeutet das nicht, dass diese Klageart unsinnig wäre. Es bedeutet - wie ich eingangs sagte - vielmehr, dass wir uns an dieser Stelle in ein neues Rechtsgebiet vorarbeiten.
Doch! Das ist doch überhaupt nicht wahr, Kollege Dammann-Tamke. Nichts gibt es hier. Sie können doch eine Kurzintervention machen. Sie wissen,
dass ich darauf antworten werde. Von mir aus können Sie auch noch eine halbe Stunde zusätzliche Redezeit beantragen. Da gehe ich auch mit. Das sollen Sie vorher wissen.
Ich möchte jetzt auf das Klima des Misstrauens zu sprechen kommen, das Herr Grupe von der FDP erwähnt hat. Also, Herr Grupe, das kann ich nun wirklich nicht erkennen. Niemand hat so großes Vertrauen in die Baugenehmigungsbehörden, in die Landkreise, in die Kommunen in Niedersachsen im Allgemeinen wie meine Fraktion. Das will ich ganz deutlich sagen. Aber das ändert nichts daran, dass wir im Sinne der Rechtsfortbildung im Bereich des Tierschutzes eine solche zusätzliche Klageart einführen wollen.
Ich fasse das noch einmal zusammen: Ich nehme die Sorgen der Betroffenen - auch das Landvolk hat sich wohl gestern oder vorgestern in einer durchaus differenzierten Stellungnahme dazu noch einmal zu Wort gemeldet - sehr ernst. Wir gehen davon aus, dass hierzu keine Klagewelle ins Haus steht. Wir gehen davon aus, dass hiermit keine überbordende Bürokratie ins Haus steht. Wir gehen vielmehr davon aus, dass sich hier schrittweise ein neues Rechtsgebiet erschließen lässt.
Ich will ganz deutlich betonen, Herr Kollege Hocker: In meinen Augen ist es absolut richtig und angemessen, dass wir die Belange des Tierschutzes, die Belange, die die Gesellschaft ganz deutlich gegenüber uns Politikern in Niedersachsen formuliert, in diesem Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigen und diesen Belangen entgegenkommen.
Im Zuge der Auseinandersetzung im Ausschuss hat die Opposition versucht, zahlreiche Fallbeispiele - ich will beinahe sagen - zu konstruieren, wie im Detail welche Klageart greift und was das rechtlich alles bedeutet. Das hilft uns an dieser Stelle nicht weiter.
Ich will Ihnen, Herr Grupe, an dieser Stelle recht geben. Wenn die Klage eingereicht werden kann und am Ende Gerichte entscheiden, dann führt das - anders als ich das in den Darstellungen der Opposition in den Ausschussberatungen wahrgenommen habe - gerade nicht in einen rechtsfreien Raum. Es führt - so, wie Sie es beschrieben haben - vielmehr dahin, dass wir vor den ordentlichen Gerichten landen. Wir - das jedenfalls kann ich für meine SPD-Fraktion sagen - haben großes Ver
Deswegen halten wir die Einführung der Tierschutzverbandsklage für einen richtigen Schritt in Niedersachsen. Wir werden in den kommenden Jahren gemeinsam sehen, wie sich dieses Rechtsgebiet weiter fortentwickeln muss. In diesem Sinne möchte ich Sie auffordern: Stimmen Sie der Sache zu! Das würde Ihnen gut zu Gesicht stehen.
Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. - Es gibt eine Kurzintervention des Kollegen Grupe und des Kollegen Dr. Hocker. Da ich davon ausgehe, dass Sie nach wie vor einer Fraktion angehören, müssen Sie sich jetzt entscheiden.
Sehr geehrter Herr Kollege Siebels, ich glaube Ihnen sogar, dass Sie nicht im Blick haben, die Behörden rechtlich zu behindern,
und dass Ihnen das ganze Gesetz kein Herzensanliegen ist, sondern dass das eine Koalitionsnummer ist, die wahrscheinlich mehr aus dem Jahr 1995 stammt. Aber Sie haben doch eben die Ausführungen Ihrer Koalitionskollegin Staudte zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Gerichte nicht gut abwägen, dass falsch entschieden wird, dass es Klagen nur von einer Seite und deswegen Handlungsbedarf gibt.
Und wenn die kommunalen Spitzenverbände sich genötigt sehen, sich zu rechtfertigen, dass sie zuverlässig und qualitätsgesichert arbeiten, und zu
sagen, dass es keinerlei Anlass gibt, darüber hinaus irgendetwas zu regeln, dann sollten Sie das zur Kenntnis nehmen. Die kommunalen Spitzenverbände wehren sich damit ganz deutlich gegen diesen Misstrauensbeweis der Regierungskoalition. Das ist die Tatsache.
Herr Kollege Grupe, zunächst zum Thema Herzensangelegenheit: Doch, der Tierschutz - das will ich Ihnen deutlich sagen - ist eine Herzensangelegenheit von mir.
Auch wenn Sie daran immer noch Zweifel haben - nehmen Sie mir das bitte ab! - Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Herr Grupe, ich habe die Wortmeldung der Kollegin Staudte nicht so verstanden, dass sie behauptet hätte, dass vor den Gerichten nicht Recht und Gesetz herrscht,