Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Bei der Verwaltung!)

sondern sie hat quasi von einer Art Waffengleichheit auf der Klageebene gesprochen, davon, dass von beiden Seiten geklagt werden können sollte. Damit hat sie nach meinem Dafürhalten nicht mit einem Satz die Gerichtsentscheidungen, die am Ende dabei herauskommen, kritisiert. Ich bitte Sie darum, das an der Stelle nicht zu verdrehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der dritte Punkt ist: Das zu Ende gedacht, Herr Kollege Grupe, was Sie gerade gesagt haben, nämlich dass man keine Tierschutzverbandsklage einführen muss, wenn man doch so großes Vertrauen in die Verwaltung hat - ich habe das gerade schon gesagt und will es noch einmal aufgreifen -, bedeutet, dass man eigentlich das Klagerecht aller abschaffen müsste, weil doch alle ein so großes Vertrauen in die Verwaltung haben müssten. - Sie merken selbst, dass eine solche Argumentation vor die Wand fährt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Hier wird eine zusätzliche Klagemöglichkeit geschaffen,

(Hermann Grupe [FDP]: Zusätzlich, ja!)

und über das, was dann anhängig ist, wird nach Recht und Gesetz von unseren Gerichten entschieden. Das dürften doch eigentlich auch Sie nicht kritisieren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Wir fahren in der Rednerliste fort. Das Wort hat Herr Calderone, CDU-Fraktion. Bitte, Herr Calderone!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe heute die große Freude, die Haltung der CDU-Fraktion in dieser Sache vertreten zu dürfen. Das fällt mir auch gar nicht so schwer;

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Also nicht Ihre eigene?)

denn diese Haltung findet sich tatsächlich auch in der Anhörung wieder, die wir im Agrarausschuss zu diesem Gesetzentwurf vor nunmehr fast einem Jahr, am 18. Mai 2016, durchgeführt haben. Immerhin drei von fünf Angehörten vertraten nämlich Auffassungen, denen sich die CDU anschließen kann.

Auf der Grundlage dieser Auffassungen, Herr Kollege Siebels, muss man sagen, dass dieses Gesetz eben kein Meilenstein im Sinne des Tierschutzes ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Beginnen wir mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen. Eigentlich reicht der erste Satz von Dr. Schwind vom NLT für eine Einordnung aus. Ich zitiere aus der Niederschrift:

„Ich bin in einer etwas undankbaren Lage, da ich sagen muss, dass die kommunale Praxis den vorliegenden Gesetzentwurf rundheraus und in allen seinen Teilen ablehnt.“

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Klare Ansage!)

Die CDU schließt sich dieser Haltung der kommunalen Spitzenverbände auch vor dem Hintergrund

an, dass bereits heute die bau- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren vollständig gerichtlich überprüfbar sind - anders als es hier eben dargestellt wurde.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Eben, aber nur von einer Seite!)

- Nein, eben nicht nur von einer Seite, Frau Kollegin.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Aber nicht unter dem Aspekt des Tierschutzes!)

Das Landvolk Niedersachsen betonte, dass vorrangig der Vollzug bestehender Gesetze überprüft werden müsse und Fehleranalysen bei Feststellungen von Vollzugsdefiziten gemacht werden müssten.

Dies wäre im Übrigen, meine Damen und Herren, Aufgabe der Landesregierung. Sollte es hier Defizite geben, dann hätte die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Schließlich betonte die Tierschutzbeauftragte der Boehringer Ingelheim:

„Wenn ich diesen Gesetzentwurf betrachte, sage ich als Tierschutzbeauftragte, dass er den Tierschutzstandard überhaupt nicht erhöhen wird. Er macht Tierschutz in Niedersachsen nicht besser als vorher … Von uns aus betrachtet, ist der Gesetzentwurf im Grunde genommen überflüssig.“

Erlauben Sie mir schließlich noch ein Zitat der Vertreterin des VCI in der Anhörung. Sie führte aus:

„Nur wenn wir … eigentlich keinen Mehrwert für den Tierschutz sehen, müssen wir sagen, dass es das Risiko, dass Investitionen aufgrund von Verfahrensverzögerungen nicht nach Niedersachsen kommen, nicht wert ist. Wir müssen uns gewahr werden, dass die Unternehmen dann woanders hingehen, wo wir keinen Zugriff auf Tierschutz, Umweltschutz und Anlagensicherheit haben.“

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist standortrelevant. Denn niedersächsische Standorte befinden sich in einer globalisierten Welt auch im internationalen Wettbewerb. Und wir wollen doch, dass das Land Niedersachsen Exzellenzstandort in Forschung und Entwicklung bleibt. Wir wollen auch in Zukunft höchst qualifizierte Arbeitsplätze wie bei Boehringer Ingelheim in Hannover

erhalten. Wir wollen Agrarland mit einer leistungsfähigen Landwirtschaft bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir als Landespolitik haben doch auch selbst eine Verantwortung - über das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium und über die niedersächsischen Parteizentralen hinaus. Dieser Verantwortung würden wir nicht gerecht, wenn wir in Niedersachsen tätigen Unternehmen, die auf Grundlage unserer hohen Standards rechtskonform wirtschaften, ohne Not und offenbar ohne positive Folgen durch ein solches Gesetz Standortnachteile verschaffen würden.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, der uns vorliegende Gesetzentwurf ist darüber hinaus - es klang an - auch eine Misstrauensbekundung gegenüber den eigenen Institutionen des Landes, den eigenen Behörden, den eigenen Mitarbeitern und den Partnern auf kommunaler Ebene, die Tierschutzfragen in ihren Veterinärämtern als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises bearbeiten.

Der Tierschutzplan Niedersachsen, die personelle Aufstockung des LAVES, die anonyme Beschwerdestelle, eine Tierschutzbeauftragte des Landes - die Landesregierung selbst und die sie tragenden Fraktionen scheinen kein Vertrauen in die im Laufe dieser Legislaturperiode vorgenommenen Weichenstellungen im Tierschutzbereich zu haben. Denn wenn sie Vertrauen in diese Weichenstellungen hätten, wenn die Weichenstellungen also wirksam wären, dann bedürfte es nicht dieser Verbandsklage. Dann wären die Weichenstellungen selbst zielführend.

So aber drängt sich der Eindruck auf, dass diese Weichenstellungen wie auch die Tierschutzverbandsklage Ausdruck eines tiefgreifenden Misstrauens gegenüber der niedersächsischen Wirtschaft sind.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vor diesem Hintergrund ist dieses Gesetz ein Gesetz für das ideologische Schaufenster und gegen den Standort Niedersachsen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist entlarvend, dass die Kolleginnen und Kollegen der

SPD, die in den Wahlkreisen mit dem Ministerpräsidenten, der leider nicht da ist,

(Helmut Dammann-Tamke [CDU] Der hat sich stark für Boeringer Ingelheim eingesetzt!)

mit dem Wirtschaftsminister, der sich so gerne als Ernährungsminister betitelt, tatsächlich krampfhaft versuchen, sich als Partner der Ernährungswirtschaft, als Partner von Forschung und Entwicklung, als Partner des Unternehmertums und als Partner des Exzellenzstandortes darzustellen, diesem Gesetzentwurf am Ende zustimmen. Denn damit bleibt dieser sozialdemokratische Versuch eben leider ein untauglicher.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wenn die Verbandsklage, wie in der Anhörung herausgearbeitet, dazu führt, dass Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen ins Ausland abwandern, dann führt das eben nicht zu mehr Tierschutz, sondern im Zweifel zu weniger.

Wenn die Verbandsklage, wie in der Anhörung herausgearbeitet, dazu führt, dass Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen ihre alten Anlagen länger betreiben, nicht in neue investieren oder alte Anlagen nicht modernisieren, dann ist dem Tierschutz nicht gedient.

Wenn die Verbandsklage, wie in der Anhörung herausgearbeitet, dazu führt, dass sich Verfahrensdauern verlängern, dann beschleunigt das den Strukturwandel in der Landwirtschaft und dient nicht dem Wirtschafts- und Forschungsstandort Niedersachsen.

Wenn die Verbandsklage, wie in der Anhörung herausgearbeitet, dazu führt, dass Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen ins Ausland abwandern, dann dient das auch nicht dem Erhalt von Arbeitsplätzen bei uns im Land.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte am Ende nicht falsch verstanden werden: Wir befinden uns am Beginn der Tierschutzdebatte und nicht an deren Ende.