Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass jetzt auch in Niedersachsen ein Gesetz über - das möchte ich betonen; das ist der wichtigste Teil - die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von anerkannten Tierschutzverbänden in Kraft treten wird. Denn wir setzen hiermit auf Dialog und frühzeitige Beteiligung. Gerade dadurch können Konflikte entschärft werden. Es geht darum, dass man bei Genehmigungsverfahren früh auch Aspekte des Tierschutzes einbringen kann.
Dafür ist ein sachlicher Dialog sehr wichtig. Deshalb stärken wir mit diesem Gesetz die Mitwirkungsrechte von anerkannten Tierschutzorganisationen.
Aus Tierschutzsicht ist das sicherlich ein Meilenstein; denn damit wird eine Rechtslücke geschlossen. Bislang gab es ein Ungleichgewicht: Wenn eine Behörde zu viel Tierschutz verlangt, kann geklagt werden, nämlich von demjenigen, dem die Maßnahme abverlangt wird. Aber es gibt bislang niemanden, der im umgekehrten Fall klagen könnte. Der Kollege Schminke sagte treffend: Die Tiere können nicht selber klagen. - Von daher ist es aus unserer Sicht analog zum Umweltverbandsklagerecht überfällig, dass auch in Niedersachsen diese rechtliche Möglichkeit eingeführt wird.
Sie haben eben angekündigt, dass die CDU dieses Gesetz nach der Wahl abschaffen wird. Ich will Sie dazu darauf hinweisen, dass das Verbandsklagerecht zurzeit in Bremen, in Hamburg, in NordrheinWestfalen und im Saarland existiert. Ich glaube, dort ist gerade eine Große Koalition unter einer CDU-Ministerpräsidentin wiedergewählt worden.
Herzlichen Glückwunsch! Ich habe nicht gesehen, dass die CDU das Klagerecht dort abschafft. Ferner besteht dieses Recht in Rheinland-Pfalz. Ich glaube, dort ist ein FDP-Minister für das Thema Landwirtschaft zuständig, der einzige.
Ich stelle fest: Überall, wo die FDP in Deutschland regiert, gibt es ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände.
Oder habe ich mich da vertan, dass der FDPMinister das abgeschafft hat? - Ihre Partei, der Kollege Wissing, hat sogar die Ressortzuständigkeit für Landwirtschaft bekommen. Ich habe eine Pressemitteilung von diesem Minister der FDP - Ihre einzige Regierungsbeteiligung - gefunden.
(Christian Dürr [FDP]: Das haben doch Sie von den Grünen eingeführt! Sie reden von sich selbst! Merken Sie das eigentlich?)
Unter Ihrer Regierung sind jetzt klageberechtigte Tierschutzverbände anerkannt worden - unter der Ampelkoalition! Das Gesetz ist nämlich vorher verabschiedet worden.
(Christian Dürr [FDP]: Sie reden wirr, Herr Minister! Sie reden wirr! - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
daneben Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz und der BUND RheinlandPfalz; auch er ist als anerkannte Tierschutzorganisation klageberechtigt.
Jetzt, da die CDU so schreit: Auch in BadenWürttemberg gibt es ein solches Klagerecht. Ich habe eine Pressemitteilung eines gewissen Herrn Hauk vom 19. Dezember gefunden, dem Agrarminister, Mitglied der CDU. Er ist der Koordinierer der CDU-Landwirtschaftsminister.
(Christian Dürr [FDP]: Sie vertreten das Agrarland Nummer eins! Wissen Sie, welche Verantwortung Sie tra- gen?)
„Baden-Württemberg hat im Ländervergleich das bisher bundesweit umfangreichste Gesetz seiner Art beschlossen und den Tierschutzvereinen damit umfassende Beteiligungs- und Klagerechte ermöglicht. Das ist ein weiterer und wichtiger Meilenstein für den Tierschutz.“
Das erklärte Minister Hauk. Ist er noch Mitglied bei Ihnen in der CDU? - Denn Sie haben ja gesagt, Sie würden das abschaffen, wenn Sie an die Regierung kommen.
(Minister Christian Meyer: Vielleicht ist Hauk jetzt ausgetreten, weil die CDU das Klagerecht abschafft, wenn sie an die Regierung kommt! - Gegenruf von Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sie sind so witzig, Herr Minister! - Christian Dürr [FDP]: Sie reden einfach nur wirres Zeug! Ist Ihnen das klar? - Zuruf von Jens Nacke [CDU] - Gegenruf von Minister Christian Meyer: Das trifft Sie, nicht? - Anhaltende Unruhe)
- Herr Kollege Dammann-Tamke, wenn Ruhe eingekehrt ist, können Sie Ihre Frage stellen. Wir warten noch einen kleinen Moment.
(Jens Nacke [CDU]: Eigentlich ist es völlig egal, was Sie hier reden! - Ge- genruf von Minister Christian Meyer: Ach so! Ich glaube, Schwarz-Grün wird es in Niedersachsen eh‘ nicht geben! - Jens Nacke [CDU]: Jeden- falls nicht mit Ihnen!)
Vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, würden Sie mir dahin gehend recht geben, dass die Art und Weise, wie in einem Betrieb der Tierschutz umgesetzt wird, überhaupt keinen Einfluss darauf hat, ob die Tierschutzverbandsklage ausgeübt werden kann oder nicht? Denn - ich gehe auf die aktuelle AbL-Berichterstattung ein - in Pattensen gibt es durchaus eine Kontroverse über einen Biohühnerbetrieb auch mit den Bürgerinitiativen dahin gehend, dass ein Biohennenstall, der 12 000 Hühner beherbergt, aber in vier Abteilungen untergliedert wird, nach Auffassung der dortigen BI nicht den Tierschutzvorgaben entspricht.
Dort könnte beispielsweise das Instrumentarium der Tierschutzverbandsklage das erste Mal eingesetzt werden.
Dafür ist die Rechtsprechung da: Man klärt, ob Genehmigungen rechtens sind. Wo mit Genehmigungen - sei es für einen Tierversuch, sei es für einen Stallbau - Grundsatzfragen berührt sind, gibt es die Feststellungsklage. Ich erinnere an das Kastenstandsurteil in Magdeburg. Mit ihr wird geklärt, ob eine behördliche Anordnung, eine behördliche Genehmigung dem geltenden Recht entspricht.
Es ist im Rechtsstaat üblich, dass man Verwaltungsentscheidungen beklagen kann. Das können Umweltverbände machen, das können Sie und ich als Privatperson machen, wenn wir als Nachbar eines Stalls betroffen sind. Dann entscheidet ein Gericht, ob das Recht eingehalten wird. Diese Gewaltenteilung ist in einem Rechtsstaat üblich.
Ich weiß nicht, warum wir etwas zu verbergen haben. Entscheidungen, die eine Landesregierung trifft, können beklagt werden. Ja, das passiert, auch bei mir sogar, dass sich Unternehmen wehren, z. B. bei Gebühren. Meistens gewinnen wir vor Gericht, manchmal auch nicht.
Deshalb ist das dann nicht eine Sache der Regierung, sondern eigentlich eine Erweiterung der Bürgerrechte in diesem Bereich, dass man solche Entscheidungen überprüfen kann.
Bislang konnten Tierschutzfragen von Ihnen, von mir und auch von Umweltverbänden nicht eingefordert werden; denn Sie und ich konnten nur persönliche Interessen - Brandschutz, Entfernung, Emissionen, Gesundheitsgefahren - vor Gericht bringen. Umweltverbände konnten umweltrelevante Dinge einbringen. Aber einen Anwalt für die Tiere gab es bislang nicht. Ihn wird es zukünftig in Niedersachsen wie in sieben anderen Ländern auch geben.
Die CDU sprach von drohenden Unternehmensabwanderungen. Mir ist das nicht bekannt. Vielleicht reichen Sie mir das nach. Dann müssten ja aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland, Bremen und Hamburg ganz viele Betriebe abgewandert sein, weil dieses Verbandsklagerecht so schlimm ist, dass es alle Menschen einschüchtert.
Ich glaube, es ist maßvoll, es ist gemäßigt. Ich teile die Auffassung des CDU-Agrarministers aus Baden-Württemberg, dass das ein Meilenstein für den Tierschutz ist.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließe.
§§ 1 bis 3. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wurde der Ausschussempfehlung gefolgt.