Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich rufe nun auf den

Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes gegen die Verhüllung des Gesichts in öffentlichen Gebäuden - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 17/7561

Zur Einbringung erteile ich das Wort Frau Kollegin Lorberg. Bitte! Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! „Ich kann in deinem Gesicht lesen wie in einem Buch“ oder „Ich brauche dich nur anzusehen und weiß, was du denkst oder fühlst“: Das oder Ähnliches hat vielleicht jeder von uns schon einmal gesagt, wenn er einem Menschen gegenüberstand und aus dem Gesicht erkennen konnte, was das Gegenüber denkt oder sagt.

(Präsident Bernd Busemann über- nimmt den Vorsitz)

Das Gesicht kann vieles zum Ausdruck bringen: Wut, Ärger, Unsicherheit, Angst, Freude, Frust, Glück, Zufriedenheit. Unsere Kommunikation geht nicht nur über das Sprechen, über das Schreiben oder über das Hören. Nein, sie geht auch über die Mimik. Besonders geschulte Ermittler beispielsweise nutzen die Mimik eines Menschen, um festzustellen, ob eine Person lügt oder die Wahrheit sagt. Man kann das Wesen und den Charakter aus der Mimik erkennen. Man kann in der Mimik auch sehen, was das Gegenüber plant und vorhat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für unseren Kulturkreis ist die Mimik ein ganz wichtiges Mittel der Verständigung.

Meine Damen und Herren, hin und wieder sehen wir in unserer offenen und kommunikativen Gesellschaft vollverschleierte Personen. Wir gehen in der Regel davon aus, dass sich unter Burka oder Niqab Frauen verbergen. Aber wer kann das schon mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, meine Damen und Herren?

Die Vollverschleierung wird in verschiedenen Formen gelebt. Sie wird überwiegend als religiös motiviert beschrieben. Als Frau finde ich es beispielsweise unerträglich, dass andere Frauen sogar von ihren Männern gezwungen werden, sich nur vollverschleiert in der Öffentlichkeit zu zeigen. Vollverschleierung ist für mich eine ungeheuerlich große Integrationsbremse.

(Beifall bei der CDU)

Ich stelle auch die Frage: Passt Vollverschleierung überhaupt in unsere Gesellschaft? - Diese Frage beantworte ich mit Nein. Ich will hier nicht für einen Kompromiss in dieser Frage werben, sondern meine Meinung dazu ganz deutlich machen. Ich sehe, dass eine Vollverschleierung unzumutbare Situationen provoziert, und ich sehe, dass sie die Sicherheit und Ordnung in unserem Land gefährdet und infrage stellt. Eine Identifikation, eine Identitätsfeststellung geht in erster Linie über das direkte Ansehen eines Menschen, indem man von Gesicht zu Gesicht erkennt, wer vor einem steht. Das ist weder mit Niqab noch mit Burka möglich.

Daher ist unser Gesetzentwurf zum Verbot der Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden eine logische und eine sehr konsequente Antwort auf Burka und Niqab. Ich will das gerne ein bisschen näher ausführen.

Seit einigen Jahren versucht man in Deutschland, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Vollverschleierung verbietet. In den Bundesländern wird dieses Thema sehr unterschiedlich diskutiert. In Europa gibt es Länder wie beispielsweise Frankreich, die schon eine ganz konsequente Haltung dazu haben, nämlich ein generelles Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit.

Unser Gesetzentwurf orientiert sich an einer verfassungskonformen Lösung, die vorsieht, dass die Vollverschleierung zunächst punktuell in öffentlichen Gebäuden des Landes und der untergeordneten Bereiche verboten wird. Der Göttinger Kirchenrechtler Professor Hans Michael Heinig hat unsere Auffassung dazu im Übrigen bestätigt. Er hält diese punktuellen Verbote für gerechtfertigt und verfassungskonform. Konkret heißt das, dass wir keine Vollverschleierung beispielsweise in Hochschulen, in Schulen, in Kitas, in Gerichten, in staatlichen Museen, in Schwimmbädern, in Turnhallen, in Verwaltungsgebäuden und in ähnlichen Einrichtungen wollen.

Allerdings wollen wir verschleierten Frauen den Zugang zu medizinisch erforderlichen Behandlun

gen in Krankenhäusern nicht verwehren. Wir wollen außerdem eine Gesichtsverhüllung aufgrund von sportlichen Aktivitäten, wie z. B. beim Fechten, nicht verbieten. Kulturellen Veranstaltungen und Theateraufführungen gegenüber wollen wir dieses Verbot ebenfalls nicht aussprechen.

Meine Damen und Herren, allen, die hinter einem Burkaverbot eine Verletzung der Menschenrechtskonvention befürchten, sei empfohlen, den Blick nach Frankreich zu richten. Denn dort wurde die Regelung nicht vom Europäischen Gerichtshof einkassiert. Das ist auch für die Diskussion hier bei uns sehr wichtig.

Meine Damen und Herren, seit 2011 haben wir in Niedersachsen im Niedersächsischen Beamtengesetz eine Regelung verankert, die es verbietet, dass Beamtinnen und Beamte ihre Gesichter verhüllen, es sei denn, dass medizinische oder dienstliche Notwendigkeiten das erforderlich machen. Dieses Verbot hat sich in der Vergangenheit bewährt.

Man muss sich auch die Frage stellen, wie es um die Sicherheit im Straßenverkehr bei einer Vollverschleierung bestellt ist: Wird bei einer PkwFahrerin, die vollverschleiert den Blick nach hinten wagt, der tote Winkel nicht noch toter? - Ich weiß nicht, ob nicht auch diese Situation für eine sehr unsichere Rechtslage sorgt.

Ich weiß auch, liebe Kollegen von Rot-Grün, dass Sie argumentieren, dass es ja nur wenige gibt, die vollverschleiert in unserer Gesellschaft anzutreffen sind, und dass wir keinen Handlungsdruck haben. Wir sehen das anders. Eine Situation verschwindet nicht oder wird nicht geringer, wenn sie nicht häufig vorkommt. Die Vollverschleierung an sich gehört nicht zu unserer Kultur.

(Beifall bei der CDU)

Ich fordere Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, auf: Nehmen Sie endlich auch die Sorgen der Menschen in unserem Land ernst! Denn die Sorge und auch die Angst vor vollverschleierten Personen können Sie nicht einfach übersehen. Verharmlosen Sie das Thema Vollverschleierung nicht! Lassen Sie uns in den Ausschussberatungen ohne ideologische Scheuklappen über unseren Gesetzentwurf diskutieren!

Meine Damen und Herren, es kann und darf nicht sein, dass Rot-Grün sich einem Gesetz verschließt, das mehr Sicherheit und Ordnung für unser Land bringen wird. Ich erkläre aus voller Überzeugung ein klares Nein zur Vollverschleie

rung - auch im Hinblick darauf, dass Frauen aktiv an unserer Gesellschaft teilnehmen sollen und sich nicht hinter Schleiern verbergen müssen.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lorberg. - Für die Fraktion der SPD hat sich nun die Abgeordnete Petra Tiemann gemeldet. Frau Tiemann, bitte sehr! Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun ist diese Debatte auch in Niedersachsen angekommen. Diese Debatte wurde und wird in vielen anderen Ländern, u. a. in MecklenburgVorpommern und Berlin, und jetzt auch in Niedersachsen geführt - eine Debatte, die zu Recht von vielen als Phantomdebatte eingestuft wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Das ist doch keine Phan- tomdebatte!)

Warum ist das eine Phantomdebatte? - Ich beweise Ihnen das. Schauen wir uns doch einmal die Zahlen der Niqab- oder Burka-tragenden Frauen an. Es gibt dazu verschiedene Schätzungen. Die meisten Schätzungen liegen bei 4 000 bis 6 000 Frauen in Deutschland, die Vollverschleierung tragen.

(Ulf Thiele [CDU]: 4 000 bis 6 000 Frauen, die in der Burka gefangen sind! Das ist ja nicht so schlimm, Frau Tiemann?! - Zuruf von Editha Lorberg [CDU])

- Ich habe Ihnen auch zugehört, Frau Lorberg, auch wenn es mir schwergefallen ist.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zum besseren Verständnis: Deutschland hat über 81 Millionen Einwohner, davon ca. 40 Millionen Frauen. Das ist dann ein Anteil von Burka- oder Niqabträgerinnen von 0,13 % der weiblichen Bevölkerung.

(Jörg Hillmer [CDU]: Das soll ein Ar- gument sein?)

Meine Damen und Herren von der CDU, Sie wollen mit diesem Gesetz ein Problem lösen, das es nicht gibt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Das stimmt doch nicht!)

Das ist bei Ihnen übrigens kein ganz neues Phänomen. 2011 haben Sie per Gesetz das Tragen von Ganzkörperverschleierung im öffentlichen Dienst verboten. Das war damals auch schon eine Phantomdebatte. Vor sechs Jahren wollten in den Ämtern der großen Städte weder Mitarbeiterinnen eine Burka oder eine Niqab tragen, noch gab es Besucherinnen mit Ganzkörperschleier, die Anstoß erregten.

Frau Tiemann, der Kollege Thiele möchte Ihnen eine Frage stellen.

Nein, danke.

Das hat sich bis heute nicht verändert, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ganz im Gegenteil, Sie befeuern mit diesem Gesetzentwurf eine Debatte, die eher kontraproduktiv ist, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU. Diese Debatte ist eher geeignet, viele Vorurteile zu schüren und augenscheinlich auch zu bestätigen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Aber nur so, wie Sie sie führen!)

Diese Debatte spielt einerseits denjenigen in die Hände, die schon immer gesagt haben: Davon geht ein Gefahrenpotenzial aus. - Andererseits spielt sie auch denjenigen in die Hände, die behaupten, der Westen benutze Menschenrechte nur als Vorwand, um völkerrechtswidrige Eingriffe zu legitimieren. Diese Debatte hilft auch nicht bei der Integration. Sie dient auch nicht der besseren Sicherheit, meine verehrten Damen und Herren.

(Jörg Hillmer [CDU]: Sie wollten doch argumentieren!)

Verbote und Ausgrenzung haben noch nie den Willen zur Integration befeuert.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zum Thema Sicherheit hilft ein Blick in die Wochenzeitung Die Zeit. Dort wurde in der Rubrik

„Torte der Wahrheit“ deutlich dargestellt, von wem der Terror in Europa ausgeht: Frauen in Burkas 0 %, Männer in Hosen 100 %.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt mal ernst: In unserem Grundgesetz und in unserer Verfassung sind die Würde des Einzelnen und die Religionsfreiheit verankert, und das aus sehr gutem Grund.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Julia Willie Hamburg [GRÜNE])

An diesem Punkt zur Klarstellung: Ja, wir haben hier in diesem Hause schon öfter über Vollverschleierung diskutiert. Ja, auch wir wollen, dass sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer offen begegnen können. Ja, auch wir haben einen entsprechenden Passus in unserem Beamtengesetz.