Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hillmer, wir haben niedersächsische Lehrkräfte, die vom Land eingestellt werden und vom Land Niedersachsen entsprechend finanziert werden. Sie bekommen alle eine Besoldung. Es sind staatliche Lehrkräfte, die die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtentum erfüllen müssen. Außerdem haben wir zu einem gewissen Anteil auch angestellte Lehrkräfte. Nach meiner Kenntnis sind keine vom türkischen Staat entsandten Lehrkräfte im derzeitigen Landesdienst.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage noch einmal nach der muslimischen Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten. Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin eben gesagt hat, dass die Sicherheitsüberprüfung der entsprechenden Personen erst ab dem 15. September 2016 begonnen hat, frage ich: Wie war die sicherheitsrelevante Situation vor diesem Datum, die dann zwingend zur Einführung dieser Sicherheitsüberprüfung geführt hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Genthe, es gab vorher keine Veranlassung, an der Sicherheit zu zweifeln. Wir haben im September damit begonnen, weil sich die außenpolitische Situation hinsichtlich der Türkei geändert hat.
Sie müssen allerdings auch bedenken, dass jeder, der als Seelsorger in einer niedersächsischen Justizvollzugsanstalt auf der Grundlage des mit DITIB und Schura geschlossenen Vertrags tätig werden will, einen sehr langen Prozess durchlaufen muss, in dem man sich gegenseitig schon recht gut kennenlernt. Das fängt damit an, dass DITIB und Schura persönlich die Namen vorschlagen und damit natürlich auch ein Stück weit die Verantwortung für diese Personen übernehmen. Dann gibt es ein intensives Vorstellungsgespräch mit den Anstaltsleitungen. Es muss auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Dann, wenn sich keine Auffälligkeiten ergeben, gibt es eine halbjährige Einführungsphase, in der jeder Seelsorger, ob nun von DITIB oder Schura, nur in Begleitung von einem anderen Seelsorger oder von Mitarbeitern tätig ist.
Über diese Zeit lernt man die Leute natürlich recht gut kennen. Nachdem sie ein weiteres halbes Jahr in der Justizvollzugsanstalt tätig waren, finden dann noch einmal eine Überprüfung und ein Abschlussgespräch statt.
(Dr. Marco Genthe [FDP]: Das stimmt doch nicht! Wenn ich nicht Deutsch spreche, kann ich kein Gespräch füh- ren!)
Dadurch haben die Justizvollzugsanstalten einen recht sicheren Eindruck über das, was dort in der Seelsorge passiert. Deswegen hatten sie auch keine Zweifel dahin gehend, dass vorher, vor Anfang September, eine Überprüfung notwendig war.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Sprechen die denn dann alle Deutsch, Frau Mi- nisterin? - Jens Nacke [CDU]: Wie können DITIB und Schura persönlich einen Vorschlag machen?)
Danke schön. - Jetzt folgt für die CDU-Fraktion Kollege Kai Seefried. Das ist die letzte Frage für die CDU.
Vor dem Hintergrund, dass wir wissen, dass jetzt mindestens eine Konsulatslehrkraft in Niedersachsen tätig ist, frage ich die Landesregierung, auf
welcher rechtlichen Grundlage der Einsatz dieser Konsulatslehrkraft in Niedersachsen erfolgt bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage dies durch die Landesregierung geduldet wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Seefried, der Ursprung dessen, dass man sogenannten Konsulatsunterricht in den Bundesländern für bestimmte Sprachen ermöglicht, basiert auf einer europäischen Richtlinie für Kinder von sogenannten Wanderarbeitern. Das liegt weit zurück. Diese Richtlinie bzw. die entsprechenden Abkommen stammen etwa aus den 70er-Jahren.
Wir haben aber im Jahr 2008 mit einer Veröffentlichung im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen durch das Kultusministerium noch einmal ausdrücklich auf das Angebot von sogenanntem Konsulatsunterricht hingewiesen. Das ist damals vom Kultusministerium in dem Schulverwaltungsblatt 8 auf Seite 5 zum Thema „Herkunftssprachlicher Unterricht im Sekundarbereich I als Konsulatsunterricht“ veröffentlicht worden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Rolle von DITIB-Imamen, DITIB-Moscheen, DITIB-Moscheegemeinden und Diyanet zur Ausreisewelle insbesondere aus Wolfsburg zu der Terrororganisation Islamischer Staat?
Nein, nein, nein, Herr Bode. Das habe ich jetzt nicht gehört. Sie können das gerne auf andere Art und Weise abklären. Aber so schlankweg geht das nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte gerne noch einmal auf die muslimische Gefängnisseelsorge zurückkommen und die Landesregierung fragen, wie viele der Gefängnisseelsorgerinnen und Gefängnisseelsorger über einen Hochschulabschluss - also Bachelor oder Master - verfügen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Limburg, das Studium fertig absolviert und das Examen abgelegt hat einer. Ich weiß nicht, ob er die Urkunde schon in der Hand hat. Jedenfalls hat er das Studium absolviert und die Prüfung auch abgelegt. Die anderen befinden sich noch in der Endphase des Studiums.
Uns ist es sehr wichtig, dass wir den Fuß ein Stück weit auch in diese Tür bekommen, dass wir die Seelsorge ein Stück weit breiter aufstellen können. Deswegen befinden wir uns jetzt schon in Verhandlungen mit den entsprechenden Seelsorgern und wollen auch entsprechende Kooperationen mit dem Fachbereich in Osnabrück abschließen, sodass wir sozusagen einen sicheren Zugang zu den Absolventen bekommen.
Danke schön, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen mir zu dieser Dringlichen Anfrage unter dem Tagesordnungspunkt 15 a nicht vor, sodass wir diesen Punkt abschließen können.
b) „Wie kann das passieren?“ (HAZ 16. Februar 2017), „Prüfer greifen bei MHH ein“ (HAZ 20. Februar 2017), „MHH: Schaden täglich größer“ (NP 27. Februar 2017): Kommt Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić (Bündnis 90/Grüne) ihrer Verantwortung für den größten Landesbetrieb Niedersachsens (MHH) nach? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/7706
Die Anfrage wird eingebracht von dem Kollegen Dr. Stephan Siemer, CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Siemer!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wie kann das passieren?“ titelte die HAZ am 16. Februar 2017. Am 20. Februar 2017 titelte die HAZ: „Prüfer greifen bei MHH ein“. Die Neue Presse schrieb am 27. Februar 2017: „MHH: Schaden täglich größer.“ Kommt Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić (Bündnis 90/Die Grünen) ihrer Verantwortung für den größten Landesbetrieb Niedersachsens, die MHH, nach?
Die Medizinische Hochschule Hannover ist eine der forschungsstärksten Universitätskliniken in Deutschland. Als Krankenhaus der Supramaximalversorgung betreut sie jährlich mehr als 60 000 Patientinnen und Patienten stationär und mehr als 450 000 ambulant. Sie ist der größte Landesbetrieb Niedersachsens, ein wichtiger Arbeitgeber in der Landeshauptstadt und damit auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.
Im Jahr 2017 - und im Grunde genommen schon Ende 2016 - steht die MHH im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, wie einige Schlagzeilen verdeutlichen: