Sie suggerieren, es könne ein Jagdrecht à la carte geben. Das wäre ja schön. Aber Sie können die Hegepflicht nicht einfach aussetzen, und Sie können auch die Verpflichtung zum Ersatz von Wildschäden nicht einfach aussetzen. Das geht, wenn überhaupt, nur im Paket. Denn wir reden hier über Bundesrecht. Das können wir als Landespolitiker nicht einfach so infrage stellen. Wir handeln auf der Grundlage von Recht und Gesetz.
Ich will noch kurz einen Punkt Ihres Antrages ansprechen: Auch mit den Anhängen der FFHRichtlinie ist es so eine Sache. Bei den im Anhang V aufgeführten Tieren und Pflanzen handelt es sich nämlich in der Regel um Tiere und Pflanzen, die der Mensch nutzt.
Er enthält z. B. den Lachs, die Äsche, Nahrungs- und Medizinpflanzen. Dass diese Tiere und Pflanzen im Anhang V aufgeführt sind, heißt nicht, dass diese Tiere und Pflanzen ausgerottet werden dürfen. Ein guter Erhaltungszustand muss jederzeit und in jedem Fall sichergestellt werden.
Lassen Sie uns also ernsthaft darüber reden: Was hilft den Weidetierhaltern wirklich? Wie können wir sie bestmöglich unterstützen? - Wir haben im Ausschuss fünf Punkte dazu vorgelegt, wie wir unser Weide- und Wolfsmanagement noch verstärken wollen.
Vielen Dank, Herr Minister Wenzel, dass ich diese Zwischenfrage stellen kann. - Sie haben eben geschildert, dass Sie gegenwärtig prüfen, ob die Entnahme und der Abschuss der Wölfin in Goldenstedt geboten ist oder nicht. Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, welche Voraussetzungen nach Ihrer Meinung als Umweltminister und nach Meinung Ihres Hauses noch erfüllt sein müssen, damit das Tier geschossen werden kann, und wann eine solche Entscheidung Ihr Haus verlassen wird.
Vielen Dank, Herr Dr. Hocker, für die Frage. Ich habe nicht von der Goldenstedter Wölfin gesprochen, sondern von einem anderen Fall.
In der Frage, ob ein Tier als auffällig anzusehen ist, orientieren wir uns an dem bundesweit gültigen Katalog, der von der Bundesregierung und den zuständigen Bundesbehörden aufgestellt wurde. Denn wir können Bundesrecht nicht in jedem Bundesland anders umsetzen. Wir halten uns auch bei der Interpretation dieser rechtlichen Grundlagen sehr wohl an Recht und Gesetz.
Jetzt wünscht Herr Bäumer zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Ich gewähre ihm anderthalb Minuten. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Wenzel, Sie haben vorhin ausgeführt, dass Ihr Ministerium momentan prüft, ob es einen weiteren auffälligen Wolf in Niedersachsen gibt. Auf die Nachfrage des Kollegen Hocker, ob es sich dabei um die Goldenstedter Wölfin handelt, hat der Minister vor diesem Parlament gerade gesagt: Nein, die Goldenstedter Wölfin ist es nicht.
Ich verlange von dem Minister, dass er seiner Aufklärungspflicht vor diesem Parlament nachkommt und dem Parlament erklärt, wo in Niedersachsen es aktuell einen Wolf gibt, dem man nachsagt, dass er auffällig sein könnte. Ich verlange dies vor dem Hintergrund, dass in der Region, in der dieser auffällige Wolf herumstreift, Menschen leben, die ein Recht haben, zu erfahren, ob es in ihrer Region einen Wolf gibt, der auffällig ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Bäumer. - Noch einmal um das Wort gebeten hat Herr Umweltminister Wenzel. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bäumer, wir haben im Rahmen des Monitorings immer darum gebeten, allen Fällen, in denen man den Verdacht hat, dass etwas auffällig ist, nachzugehen, solche Fälle im Zweifel dem Landkreis, dem Wolfsberater, dem Wolfsbüro oder beispielsweise auch der Landesjägerschaft direkt mitzuteilen und diese Informationen möglichst genau mit Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Umständen der Sichtung zu unterlegen.
Aktuell prüfen wir einen Fall - ich glaube, darüber ist vor zwei Tagen schon in der Zeitung berichtet worden - aus der Heideregion.
Wenn es einen solchen Hinweis gibt, legen wir eine Fallkartei an. Wenn es Grund dazu gibt, geben wir diese Fallkartei auch an die Bundesstelle und bitten sie um eine Bewertung. Dann wird festgestellt: Ist das auffällig? Ist das nicht auffällig?
Wenn es auffällig ist, kann eine Vergrämungsmaßnahme zum Tragen kommen. Es kann am Ende auch dazu kommen, dass man sagt, man muss das Tier schießen.
Das ist sozusagen der Maßnahmenkatalog, und den wenden wir in jedem Einzelfall an, wenn es solche Hinweise gibt. Die werden immer ernst genommen, wenn sie ernst genommen werden müssen.
Jetzt wünscht der Kollege Hillmer zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3. Bitte, Herr Kollege Hillmer, eine Minute!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, weil Sie meinen Wunsch, einen Zwischenfrage zuzulassen, nicht angenommen haben, stelle ich Ihnen jetzt die Frage.
Ich hatte Sie in einer Kleinen Anfrage gebeten, zu prüfen, ob ein Wolf im Landkreis Uelzen als Problemwolf auffällig ist. Ich will Ihnen kurz in Erinnerung rufen, um welchen Wolf es sich handelt: um einen Wolf, der in Ebstorf, einem Ort mit immerhin 5 000 Einwohnern, mitten in der Ortslage zwei Schafe gerissen hat, und zwar - das machte es besonders auffällig und dramatisch - direkt neben einem öffentlichen Kinderspielplatz. Ich hatte Sie auch gefragt, wie der Schafsschutz neben dem Kinderspielplatz überhaupt sichergestellt werden soll: mit Elektrozäunen neben dem Kinderspielplatz?
Das ist nicht der einzige Vorfall in dieser Gegend. Ich frage Sie jetzt: Prüfen Sie auch für diesen Wolf, ob er problematisch und auffällig ist, oder tun Sie das nicht?
Vielen Dank, Herr Kollege Hillmer. - Ich schaue zur Regierungsbank. - Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Frau Kollegin Pieper, die zusätzliche Redezeit hat Ihr Kollege Hillmer in Anspruch genommen. Deshalb kann ich Sie jetzt nicht aufrufen.
Federführend soll der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, bitte ich um das Handzeichen. - Somit haben Sie es so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 37: Erste Beratung: Der Landtag missbilligt das Verhalten des niedersächsischen Umweltministers - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/7674
- Ich darf noch einmal um etwas Ruhe im Plenarsaal bitten. Kollegen und Kolleginnen, die nicht der Debatte folgen möchte, haben jetzt noch die Gelegenheit, den Plenarsaal zu verlassen.