Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die rein hauswirtschaftliche Rede von Frau Geuter - wann wo welches Geld für die Hochschulmedizin zur Verfügung gestellt wurde - zeigt, dass dies für sie ein rein finanzpolitisches Thema ist.
Für uns sind die Hochschulmedizin und die Investitionen in die Hochschulmedizin hingegen eine Herzensangelegenheit.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD - Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Das haben wir ja in den letzten zehn Jahren gesehen! Deswegen haben Sie da so viel ge- macht!)
Deshalb haben wir die Hochschulmedizin und die Investitionen auch schon immer sehr umfassend unterstützt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf um Aufmerksamkeit bitten. - Herr Siemer, bitte fahren Sie fort!
Es ist mir bisher nur selten passiert, dass ich bei einer an sich so wichtigen Sache mein eigenes Wort vor lauter Zwischenrufen nicht verstehen konnte.
Heute geht es aber um die Hochschulmedizin in Niedersachsen, die wir immer ganz ausdrücklich, auch im Haushaltsausschuss, unterstützt haben. Dort werden ja die großen Bauvorhaben an allen Hochschulen und insbesondere in der Hochschulmedizin freigegeben. So haben wir ausdrücklich mitgetragen, dass jetzt 150 Millionen Euro in das neue Bettenhaus der Universitätsmedizin Göttingen investiert und vielerlei Bau- und Umbaumaßnahmen an der MHH vom Land Niedersachsen finanziert werden.
Wir wissen aus eigener Anschauung - auch weil wir die Standorte regelmäßig besuchen -, dass wir in der Tat einen großen Investitionsbedarf an den Hochschulen haben. Ich freue mich ganz ausdrücklich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für alle Medizinerinnen und Mediziner, für alle Patienten an der Medizinischen Hochschule Hannover und in der Universitätsmedizin Göttingen, dass jetzt große Investitionsmaßnahmen perspektivisch angegangen werden können.
Ich komme jetzt allerdings zu den Konstruktionsmängeln in dem Gesetzentwurf, derentwegen wir uns heute enthalten werden.
Sie sagen selber, dass die bisher vorgesehenen 600 Millionen Euro für die Hochschulmedizin nur eine Anzahlung sind - ich sage: eine kleine und unvollständige Anzahlung - auf den geschätzten Investitionsbedarf von 2,1 Milliarden Euro.
- Wir können jetzt gerne auch noch einmal über den Gründer der Hochschulstandorte und darüber sprechen, in welcher Zeit das gewesen ist. Wir können uns auch gerne über Werner Remmers unterhalten. Sie regieren seit 2013 und haben in der Zeit nichts gemacht. Jetzt, in der Schlusskurve Ihrer Regierungszeit, wollen Sie das aufholen.
Sie wollen mit einem Gesetzentwurf über Ihre Untätigkeit hinwegtäuschen, darüber, dass Sie keine weiteren Maßnahmen in diesem Jahr ergreifen.
Einen Moment, bitte, noch einmal, Herr Dr. Siemer! - Liebe Kolleginnen und Kollegen besonders auf der linken Seite des Hauses, ich darf Sie um etwas mehr Ruhe bitten. - Herr Siemer, bitte fahren Sie fort!
Sie können gerne weitere Zwischenrufe machen. Es gibt noch weitere unangenehme Wahrheiten für Sie, durch die Sie sich zu Zwischenrufen provoziert fühlen können. Uns liegt an einer sachbezogenen Debatte zu diesem Thema.
und auch darauf hinweist, dass Sie das Sondervermögen aus der Rücklage des Haushaltes 2016 finanzieren,
her zur Verfügung gehabt hätten. Sie haben also auch dort eine Chance verpasst, dieses Thema früher anzugehen.
Sie führen selber auch weiterhin aus, dass das Sondervermögen eine Geldsammelstelle ist. Es fehlen also noch 1,5 Milliarden Euro für die Hochschulmedizin. Diese nicht gedeckten Schecks müssen künftige Landesregierungen einlösen.
Ein weiterer Punkt: Sie haben jüngst die neue, brandaktuelle mittelfristige Finanzplanung, die sogenannte Mipla, vorgelegt. Dort sind diese offenen Beträge nicht zu finden. Sie wissen selber, wie vielen Interessensträgern, wie vielen Gruppen, wie vielen Institutionen Sie schon gesagt haben, Sie müssten ihnen Mittel verwehren, weil sie in der Mipla nicht abgebildet seien. Ich weise jeden darauf hin, dass er sich auf die Finanzplanung von Rot-Grün mit dieser Mipla nicht verlassen kann. Sie stellen also diesen ungedeckten Scheck aus und haben bisher keine Absicht gezeigt, diesen auch einzulösen.
Es gibt einen weiteren Standort der Hochschulmedizin; auch in Oldenburg besteht Investitionsbedarf. Davon ist diesem Gesetzentwurf und auch in der Begründung keine Rede.
Weiterhin finden sich in diesem Sondervermögen zusätzlich zu den 600 Millionen Euro noch 150 Millionen Euro für Baumaßnahmen an anderen Hochschulstandorten. Wie sollen sich diese denn von den üblichen Baumaßnahmen an anderen Hochschulen unterscheiden, die wir über den normalen Haushalt finanzieren? - Jetzt müssen wieder umfangreiche Gespräche geführt werden, neue Richtlinien erdacht werden, um Baumaßnahmen so in diese 150 Millionen Euro zu packen, dass die Hochschulen einigermaßen zufrieden sind.
Herr Minister Schneider, von den Grundsätzen zum Thema „Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit“, die Sie hier kundgetan haben, haben Sie sich mit diesem Sondervermögen selber verabschiedet. Das ist kein reines Sondervermögen für die Hochschulmedizin, sondern da ist noch ein Pflaster mit 150 Millionen Euro dazugekommen.
Ich halte fest: Wir begrüßen ausdrücklich weitere umfassende Investitionen in die Hochschulmedizin und unterstützen sie. Wir halten das Gesetz aber für handwerklich fehlerhaft.