Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Hilbers, ich war vorhin schon ein bisschen irritiert über Ihren Antrag, diese beiden Debatten zusammenzulegen, und dann haben Sie auch diesen Kommentar gebracht - ich kriege ihn nicht mehr genau zusammen -, der in etwa lautete: Das Sondervermögen interessiert sonst keinen mehr, wenn man das nicht zusammenlegt mit der Generaldebatte. - Nach dieser Aussage kann Herr Siemer noch so viel von „Herzensangelegenheit“ reden: Das konterkariert das vollständig.
Ich finde, das war nicht in Ordnung. Dieses Sondervermögen ist ein wichtiges Projekt. Die Universitätskliniken sind es wirklich wert, hier ausführlich diskutiert zu werden.
Herr Hilbers, erst hatte ich vermutet, Sie hätten Ihre Rede zum Sondervermögen zu Hause vergessen und dann gehofft, Herr Thümler würde das irgendwie mitübernehmen. Aber dann hat Herr Thümler ja gar nicht selber geredet.
Sie haben stattdessen eben in Ihrer Rede erst eine Nachlese der Wahl am Sonntag gemacht und dann weitere Blendraketen über ganz andere Themen aus der allgemeinpolitischen Debatte gestartet.
Ich habe dabei die Stoppuhr mitlaufen lassen. Ich wollte wissen, wie viel Sie über Investitionen - das war ja das Thema der Regierungserklärung -
(Christian Grascha [FDP]: Nein, es sollte um Haushaltskonsolidierung gehen! - Reinhold Hilbers [CDU]: Von Nachhaltigkeit sollte darin etwas ste- hen!)
reden würden oder ob Sie nur über Konsolidierung sprechen wollten. Das Ergebnis überrascht mich überhaupt nicht. Sie haben genau 1:45 Minuten über Investitionen geredet, dafür aber 8:15 Minuten über Konsolidierung. Überrascht war ich jedoch, dass Sie ganze 10 Minuten über ganz andere Themen geredet haben. So viel zu Ihrer Finanzkompetenz an dieser Stelle!
Kein Mehrwert für die Debatte! Sie hätten stattdessen vielleicht doch dem Ministerpräsidenten zuhören können. Rot-Grün macht nämlich vor, wie es geht.
Zum Sondervermögen: Wichtig war der Hinweis des Ministerpräsidenten darauf, dass wir mit diesem Sondervermögen, aber auch mit den anderen Projekten, die angesprochen wurden, ganz beträchtlich die verdeckte Verschuldung abbauen,
Das nämlich ist entscheidend. Gerade unter den Bedingungen von Null-Zinsen ist es doch absolut entscheidend zu sagen: Wir stärken die Infrastruktur in diesem Land.
Unterlassene Unterhaltung verhindern. Frau Geuter hat eben den Landesrechnungshof zitiert. Genau das ist richtig. Sie haben in der Vergangenheit unterlassen. Sie brauchen uns gar nicht hier anzuführen und zu behaupten, wir hätten irgendetwas unterlassen.
Ich kann mich nicht entsinnen, dass Grüne seit 1994 an der Regierung waren. Das heißt: In den zehn Jahren Ihrer Regierungszeit haben Sie es unterlassen, die Universitätskliniken und die Hochschulstandorte mit Investitionsmaßnahmen zu stärken. Das haben Sie unterlassen. Jetzt sind wir diejenigen, die diese wichtigen Maßnahmen durch
Am Ende sind es 2 Milliarden Euro. Und wenn Sie jetzt das Instrument des Sondervermögens kritisieren, dann möchte ich doch noch einmal darauf hinweisen, dass Sondervermögen für überjährige Ausgaben ein sehr probates Mittel sind
und die Landesregierung klargestellt hat, dass sie diese Mittel auch in der mittelfristigen Finanzplanung abbilden wird und wir das Geld über dieses Sondervermögen zur Verfügung gestellt bekommen, womit wir auch Verpflichtungen eingehen können; denn das ist das Entscheidende. Wir wissen, dass sich solche Großbauprojekte wie Universitätsklinika nicht von heute auf morgen errichten lassen.
An dieser Stelle vielleicht noch ein Wort zum Thema „digitale Infrastruktur“, weil Sie das vorhin in Ihrer Rede zur Regierungserklärung gesagt haben. Diese Universitätsklinika und diese Maßnahmen werden beim Thema „digitale Infrastruktur/digitale Medizin“ entscheidend sein. Das werden Bausteine sein, die dazu beitragen, dass wir High-End- Universitätsklinika bekommen, die in den nächsten Jahrzehnten einen wirklich großen, einen wirklich entscheidenden Beitrag zur Gesundheit, zum medizinischen Fortschritt leisten werden.
Und auch dafür ist es wichtig, jetzt diese Sondervermögen einzurichten und damit diesen Prozess in Gang zu setzen.
Vielen Dank, Herr Kollege Heere. - Für die FDPFraktion hat nun das Wort Herr Kollege Grascha. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer soll etwas gegen Investitionen in die Universitätsmedizin haben? - Ich glaube, das ist niemand hier im Raum. Und natürlich sind auch wir dafür, und natürlich sehen wir auch den Investitionsbedarf, der bei der MHH und bei der Universitätsmedizin in Göttingen besteht.
Trotzdem muss man hier die Art und Weise, wie wir zu dem Sondervermögen gekommen sind, noch einmal recht deutlich beleuchten: Die 750 Millionen Euro stammen aus dem Jahr 2016, aus dem Haushalt 2016. Und dieses Sondervermögen ist jetzt gegründet worden, obwohl es noch keine konkrete Planung für diese Baumaßnahme gibt, obwohl es noch keinen konkreten Finanzierungsbedarf gibt, geschweige denn ein Finanzierungskonzept, meine Damen und Herren.
Und deswegen ist es falsch, den letzten Schritt, nämlich das Sondervermögen zu gründen, zuerst zu gehen - man hätte erst einmal die anderen Schritte gehen müssen.
Deswegen muss man nach der Motivlage fragen: Warum ist dieses Sondervermögen eigentlich gegründet worden? - Die Darstellung des Finanzministeriums im Haushaltsausschuss ist recht eindeutig gewesen, in dem von „Geldsammelstelle“ gesprochen wurde.
In Wahrheit geht es doch darum, dass der Überschuss aus dem Jahr 2016 vor diesen beiden Fraktionen, nämlich vor der grünen Fraktion und der roten Fraktion, in Sicherheit gebracht werden muss,
damit sie nicht auf irgendwelche Finanzierungsfantasien kommen, um das Geld für andere Dinge entsprechend auszugeben.
Die Angst des Finanzministers kann ich da durchaus verstehen und nachvollziehen. Sie zeigt aber, nebenbei gesagt, die schwache Stellung, die er in dieser Landesregierung tatsächlich hat.
Es gab in den Ausschussberatungen aber noch andere kritische Punkte. Es gab andere Kritikpunkte zum Beispiel vom Landesrechnungshof. Der Landesrechnungshof hat - wie ich finde - sehr richtig kritisiert, dass dort nicht nur 600 Millionen Euro für die Universitätsmedizin in das Sondervermögen mit aufgenommen werden, sondern auch noch 150 Millionen Euro für allgemeine Finanzierungsmaßnahmen oder Baumaßnahmen an den Hochschulen.
Die Finanzierung über ein Sondervermögen - das ist vom Landesrechnungshof noch einmal sehr klar dargestellt worden - ist ein Ausnahmefall; damit sollen Ausnahmefälle, Ausnahmesituationen finanziert werden. Der Hochschulbau, die Hochschulfinanzierung aber ist der Regelfall. Deswegen haben diese 150 Millionen Euro nichts in dem Sondervermögen zu suchen.
Ferner ist das kritisiert worden, was möglicherweise am Horizont droht, nämlich eine über 20, 25 Jahre laufende Baumaßnahme im Bestand. Auch daran hat der Landesrechnungshof seine Kritik angebracht. Das ist ja noch nicht entschieden; insofern kann diese Kritik vielleicht noch aufgenommen werden.