Der Ausschuss empfiehlt, auf das gesamte alte Lebensmittelchemiker-Gesetz zu verweisen. Die im Entwurf enthaltene paragrafengenaue Aufzählung der Berechtigungen nach dem alten Gesetz würde den bisherigen § 8 ausschließen (Über- gangsvorschrift für Ausbildungen und Tätigkeiten vor dem Jahr 1978), was nach Mitteilung des ML nicht beabsichtigt war. Zudem soll die Berechtigung zum Führen „ähnlicher Bezeichnungen“ gestrichen werden, weil das bisherige Gesetz dies nicht vorsieht. Im Übrigen empfiehlt der Ausschuss sprachliche Präzisierungen.
Ich freue mich, dass wir im Ausschuss zu einer einvernehmlichen Beschlussempfehlung gekommen sind. Ich wünsche dem neuen Gesetz, dass es so lange unverändert bleiben möge wie das alte, nämlich fast 40 Jahre.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe, für die Berichterstattung. - Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darin einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.
Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Stimmenthaltungen? - Das war einstimmig.
Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Einstimmig.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe? - Stimmenthaltungen? - Das war einstimmig.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/7772 neu - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/8029 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/8075
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf für die Einrichtung eines Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung zeigt sich wieder einmal der sehr verantwortungsbewusste Umgang dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Die für 2016 nicht eingeplanten zusätzlichen Steuereinnahmen sind eingesetzt worden für den Verzicht auf die Aufnahme neuer Schulden schon im Jahr 2016 - wir sind damit besser als das CDUregierte Bundesland Hessen - und für die Einrichtung eines Sondervermögens als ein erster Schritt für die grundlegende Sanierung der Universitätskliniken.
Entgegen anders lautender, sich ständig wiederholender Behauptungen sind es nämlich nicht die Regierungsfraktionen, sondern die Vertreter der Opposition, die in Anträgen hier im Landtag, in diversen Pressemitteilungen, in Ankündigungen des Spitzenkandidaten immer neue, immer höhere, langfristige Ausgaben fordern und immer wieder
Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie alle Ihre Forderungen nach zusätzlichen Ausgaben und nach Steuersenkungen addieren würden, wären alle Steuereinnahmen der letzten Jahre nicht ausreichend, um diese Vielzahl von Wünschen tatsächlich zu finanzieren.
In der Theorie haben Sie auch das Wort der Haushaltskonsolidierung immer und gern im Mund. In der Praxis zeigt es sich aber, dass bei der Diskussion um jede Haushaltsstelle, um eine Vielzahl von Haushaltsstellen immer wieder die Forderung nach weiteren, neuen, zusätzlichen Ausgaben kommt. Sie setzen einfach das fort, was wir auch bei Ihren Haushaltsanträgen an sogenannten Gegenfinanzierungsvorschlägen erleben durften, denn diese halten einem Realitätscheck in der Regel nicht stand.
Ich muss noch einmal daran erinnern: Wer behauptet, in die Tilgung einsteigen zu wollen, und gleichzeitig Landesvermögen verscherbeln möchte, der ist zu Recht in der Opposition.
Meine Damen und Herren, diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben nicht nur erstmals in der Geschichte unseres Landes schon ab 2016 auf neue Kreditaufnahmen verzichten können, wir finanzieren gleichzeitig auch wichtige, neue Zukunftsaufgaben, und wir arbeiten auch das auf, was u. a. in den zehn Jahren der schwarzgelben Regierungszeit liegen geblieben ist.
Die Universitätskliniken in Niedersachsen befinden sich in einem problematischen baulichen Zustand. Der Landesrechnungshof hat dies in seinem letzten Jahresbericht schon als dramatisch bezeichnet. Die Ursachen dafür liegen in der deutlich zu niedrigen Bauunterhaltung. Darauf ist heute schon mehrmals hingewiesen worden.
Der Landesrechnungshof hat in seinem aktuellen Jahresbericht ausdrücklich darauf hingewiesen - ich zitiere -:
einer Belastung künftiger Generationen wie ein weiterer Anstieg öffentlicher Verschuldung. Zu einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft gehört auch der Erhalt des Staatsvermögens.“
„Ansonsten droht eine Erosion der öffentlichen Infrastruktur und damit eine materielle Staatsverschuldung, die die Handlungsfähigkeit des Staates und seine Einnahmebasis erheblich beeinträchtigen kann.“
Meine Damen und Herren, die Entscheidung, im letzten Jahr angefallene Steuermehreinnahmen in ein Sondervermögen zu überführen und damit eine wichtige Grundlage dafür zu schaffen, den Sanierungsstau bei der Universitätsmedizin, aber auch an anderen Universitäten abzubauen, ist aus diesem Grund ein Ausdruck verantwortungsbewusster, nachhaltiger Haushaltspolitik.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre Kritik an diesem Vorhaben scheint eher daher zu rühren, dass Sie selbst nicht auf diese Idee gekommen sind. In Ihrer Regierungszeit hat es, abgesehen von der Weiterleitung der KP-II-Mittel des Bundes, ein Sanierungspaket in dieser Größe nie gegeben.
Meine Damen und Herren, es ist auch wichtig und richtig, dass wir diese Mittel jetzt in ein Sondervermögen überführen. Damit können wir eine überjährige, flexible Bewirtschaftung sicherstellen und auch die zusätzlichen Mittel, die natürlich noch benötigt werden und in den nächsten Jahren auch zur Verfügung gestellt werden müssen, in dieses Sondervermögen überführen.
Dass wir das Sondervermögen sehr wirtschaftlich bewirtschaften, zeigt sich auch an dem Umstand, dass wir die Mittel, die im Moment nicht gebraucht werden - es soll ja tatsächlich erst ein vernünftiger Masterplan erstellt werden -, der HanBG zur Verfügung stellen und damit auch Einnahmen für das Sondervermögen generieren. Das ist, wie gesagt, eine besonders sinnvolle, wirtschaftliche Vorgehensweise.
Meine Damen und Herren von der Opposition, gute und nachhaltige Haushaltspolitik zeigt sich nicht an einer Inflation von haushaltspolitischen Vorschlägen und Forderungen, wie wir sie von Ihnen seit Jahren erleben, auch im Moment, die aber immer nur virtuell funktionieren und häufig sogar in sich widersprüchlich sind.
Gute Haushaltspolitik zeigt sich daran, dass die Landeshaushalte überlegt und in der Art eines vorsichtigen Kaufmannes sorgfältig bewirtschaftet werden und dass die so erwirtschafteten Handlungsspielräume dazu genutzt werden, die richtigen Prioritäten zu setzen.
Meine Damen und Herren, das machen wir heute mit diesem Gesetzentwurf zur Einrichtung des Sondervermögens und bitten dafür um Ihre Zustimmung.