wir relativ schnell: Er hat gesagt, die CDU-Fraktion habe bereits „im August 2018“ einen Gesetzentwurf angemahnt.
Insofern können wir das hier eigentlich kurz machen. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Kollege Schwarz hat gesagt, dass wir ihn so zügig wie möglich beraten.
Wir haben aber noch mehrere andere Gesetzentwürfe zu beraten. Insofern wirkt die Überschrift Ihrer Aktuellen Stunde, Herr Dr. Birkner, für mich wie eine Art Vollverschleierung; denn die eigentliche Agenda im Hintergrund ist bei der FDP - jedenfalls nach meinen Erfahrungen -: Freie Fahrt für Sonntagsshopping in den Kommunen, und zwar an jedem Sonntag. Sie haben auch nicht geklatscht, als Herr Jasper hier seine Ideen vorgetragen hat. Insofern, glaube ich, nutzen Sie das hier zu diesem Zweck.
Es gibt aber kein Grundrecht auf das Shopping am Sonntag. Das hat das Bundesverfassungsgericht übrigens bereits 2009 festgestellt. Insofern hätte man auch schon in der vorigen Legislaturperiode darauf reagieren können. Das Verfassungsgericht hat gesagt, dass das Recht auf Arbeitsruhe im Sinne des Schutzes von Familien vorrangig ist. Das ist der entscheidende Maßstab, an den wir uns halten sollten. Ich zitiere aus der Urteilsbegründung:
„Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Ladenöffnung bedeutet dies, dass die Ausnahme eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes bedarf. Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse … potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht“.
Daran haben wir uns zu halten, und daran kann man auch ohne juristisches Staatsexamen erkennen, dass eine - von wenigen geforderte - beliebig ausgeweitete Öffnung an vielen Sonntagen keinesfalls der Verfassung entspricht - im Übrigen erst recht nicht, wenn sie anlasslos zustande kommt.
- Genau. Auch dieser Punkt ist einer Beratung zuzuführen. Genau deswegen haben wir entschieden, dass wir das intensiv beraten wollen. Ich finde das richtig. Auch Sie haben deutlich gemacht, dass das richtig ist. Wir werden das am 7. September in einer öffentlichen Anhörung machen. Es gab bereits eine Verbandsbeteiligung. Die verschiedenen Stellungnahmen sind Ihnen bekannt. Ich glaube, das Grundproblem ist aber, dass wir uns darauf verständigen müssen, dass wenige Sonntage - ich sage Ihnen auch gleich meine Haltung dazu - reichen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bei der vorherigen Aktuellen Stunde feststellen müssen, wie wenig Zeit wir den noch ungeborenen Kindern in Krankenhäusern für die natürliche Geburt und damit den Start ins Leben einräumen - und das aus rein wirtschaftlichen Gründen. Das haben wir vorhin festgestellt. Dafür soll aber rund um die Uhr innerstädtisches Shopping möglich sein.
Ich finde, man braucht weder fleißiger Kirchgänger noch aufrechter Gewerkschafter zu sein, um diesen gesellschaftlichen Widerspruch zu erkennen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gestern hat die FDP bei den Glücksspielbetreibern den Versuch unternommen, sich für Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrechte einzusetzen. Ich bin sehr gespannt, wie das im Ausschuss sein wird, wenn wir uns um die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Einzelhandel kümmern.
(Zustimmung bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Die verlieren ihren Job da draußen! Die wollen arbeiten! Aber Sie schmeißen sie raus! Sie entziehen ihnen die Existenzgrundlage!)
Ich glaube, sie haben es verdient, dass Sie sich genauso intensiv darum kümmern, wie die Familien der im Einzelhandel Beschäftigten unter den Sonntagsöffnungszeiten leiden.
Ich komme zum Schluss. Ich finde, das Bundesverfassungsgericht hat weise entschieden. Deswegen brauchen wir eine umfassende Anhörung. Wir werden diese mit den unterschiedlichen Interessenvertretern, den Gewerkschaften und Verbänden durchführen.
Aus meiner Sicht - das sage ich ganz deutlich - sollten wir es den Kommunen und Gerichten in der Zukunft möglichst leicht machen. Das bedeutet aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion: Vier Sonntagsöffnungen reichen im Prinzip. Die Anlässe sollten weitestgehend konkret beschrieben werden. Weitere Feiertage sind zu schützen. - Nicht mehr, und nicht weniger!
Vielen Dank, Herr Schremmer. - Es folgt jetzt für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Rundt. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Frage „Sonntagsschutz und Ladenöffnung“ gibt es sehr unterschiedliche und erkennbar sich widersprechende Interessen. Die Gesetzgebung muss also zwischen dem Schutz der Beschäftigten und dem Verkaufsinteresse des Einzelhandels, gerade auch in Zeiten des Internetshoppings, abwägen.
Doch die Interessen stellen sich in der Praxis noch differenzierter dar. Beschäftigte nehmen in vielen Fällen gerne die Sonntagszuschläge an, und an verkaufsoffenen Sonntagen zieht es viele Verbraucherinnen und Verbraucher in die Innenstädte.
Mit dem aktuellen Entwurf legt die Landesregierung dem Landtag einen Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes vor, der diese verschiedenen Interessen abwägt - im Übrigen nach einer Anhörung von über 30 Verbänden und einer Auswertung der umfänglichen Stellungnahmen.
den - hat 2009 entschieden, dass es für Sonntagsöffnungen einen Anlass geben muss. Das Landesgesetz ist danach nicht verändert worden. Aber aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Hannover aus dem Oktober 2015 ergab sich dann wiederum konkreter Bedarf, das Gesetz zu ändern.
Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 5. Mai festgestellt, dass die bestehende Vorschrift sehr wohl verfassungskonform ausgelegt werden kann.
Trotzdem halten wir den vorgelegten Entwurf weiterhin für richtig und geeignet, um eine noch höhere Rechtssicherheit zu erreichen. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind: Es soll ein neues Genehmigungssystem für sogenannte verkaufsoffene Sonntage eingeführt werden, das grundsätzlich bis zu vier Genehmigungen pro Jahr ermöglicht. Weitere vier Öffnungsmöglichkeiten sollen für Ausflugsorte erhalten bleiben. Wie bisher soll für einzelne Verkaufsstellen eine Genehmigung pro Jahr zugelassen werden können. Zusätzlich soll jährlich eine Sonntagsöffnung je Stadtbezirk ermöglicht werden, wenn dies kommunalen Entwicklungszielen dient, und für die Genehmigung ist immer ein angemessener Anlass Voraussetzung. Der 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt, der 1. Mai und der 3. Oktober sollen zukünftig verkaufsfrei bleiben.
In der Verbandsbeteiligung wurden teilweise Stellungnahmen abgegeben, in denen es darum ging, die Rechtsbegriffe „angemessener Anlass“ und „kommunales Entwicklungsziel“ im Gesetzestext zu definieren. Ich muss sagen, das wäre uns schwergefallen. In einem so heterogenen Land wie Niedersachsen mit so heterogenen Anlässen würde eine Aufzählung große Schwierigkeiten bereiten, und wenn wir aufzählen, wird es zukünftig neue Anlässe auch nur noch schwer geben können.
Wir wollen also mehr Rechtssicherheit mit diesem Gesetz, und wir wollen für Kommunen die Möglichkeit schaffen, hier steuernd einzugreifen.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass wir mit dieser Neuregelung ein hohes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes erreichen und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen können.
(Christian Grascha [FDP]: Sprechzet- tel vorzulesen reicht nicht, Frau Minis- terin! Man muss auch handeln!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Damit ist die Besprechung zu Punkt b abgehandelt. - Ich eröffne die Besprechung zu
c) Vergabeaffäre um Staatssekretärin Behrens - nur die Spitze eines Eisberges? - Antrag der Fraktion der CDU- Drs. 17/8083
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vergabeaffäre Behrens ist nicht durch ein Versehen verursacht worden, sondern ist ein ganz bewusst gesteuerter Prozess mit nur einem einzigen Ziel: die Firma, die man sich vorher ausgeguckt hat, auch tatsächlich zu beauftragen. - Das ist ein handfester Skandal!
Durch die Unterrichtung durch den Minister ist klargeworden, dass dieser Verstoß gegen das Vergaberecht gängige Praxis im unmittelbaren Umfeld des Ministers ist, nämlich im Ministerbüro. - Das ist ein noch größerer Skandal, meine Damen und Herren!
Nun haben wir heute schon zwei Beispiele gehört. Aber schauen wir uns doch einmal an, wo die Staatssekretärin ganz unmittelbar die Verantwortung trägt: die Neoskop-Affäre. Die Staatssekretärin wird auf eine Agentur aufmerksam, durch ihre Tätigkeit bei TourismusMarketing. Dann bestellt sie
diese Agentur ins Ministerium. Sie trifft sich mit dieser Agentur, beauftragt dann ihren Pressereferenten, diese Agentur zu coachen, lässt sich dann das Ergebnis präsentieren und beauftragt das Fachreferat, genau auf dieser Grundlage die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen.