Vielen Dank, Frau Ministerin Niewisch-Lennartz. - Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung treten wir in die erste Beratung ein. Ich würde jetzt gerne, wie das bei einem Gesetzentwurf der Landesregierung eigentlich üblich ist, den Oppositionsfraktionen das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Entwurf eines Transparenzgesetzes, der von Rot-Grün auf den Weg gebracht worden ist. Ich muss sagen, das, was Sie, Frau Ministerin, hier über diesen Gesetzentwurf vorgetragen haben, zeigt deutlich, dass er weit hinter den Erwartungen zurückbleibt, die in der Bevölkerung vielleicht damit verbunden werden.
Nur der Koalitionsvereinbarung ist diese Torschlusspanik geschuldet, in der man diesen Gesetzentwurf noch schnell zusammengezimmert hat. Wortreich werden darin Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern geweckt, die kaum oder gar nicht zu erfüllen sind. Es mutet schon komisch an, dass ausgerechnet eine Landesregierung, die es dem Parlament gegenüber mit der Transparenz nicht unbedingt so ernst meint, nun von den untergeordneten Behörden genau das in dieser Form einfordert.
Worum geht es bei diesem Transparenzgesetz eigentlich? - Bürgerinnen und Bürger sollen künftig voraussetzungslos Anspruch auf Auskünfte und Informationen der öffentlichen Verwaltung erhalten. In der Regel sollen Anfragen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Wird es komplexer, kann es schon mal länger dauern.
So weit, so gut. Zum Nulltarif sind diese Auskünfte natürlich nicht zu bekommen. Die Gebührenhöhe soll sich nach dem Zeitaufwand richten. Das scheint mir die einzige wirklich vernünftige Regelung in diesem Gesetzentwurf zu sein. Denn zumindest kann man über die Gebühren dem Datenmissbrauch und dem unverhältnismäßigen Abfragen von Informationen zumindest ein Stück weit vorbeugen.
Was steckt aber wirklich hinter diesem Transparenzgesetz? - Zusammenfassend gesagt: Dieses Gesetz ist nichts anderes als ein riesiges Bürokratiemonster ohne nennenswerte Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Kommunen werden vor der großen Herausforderung stehen, dieses unnötige Gesetz umzusetzen. Das wird mehr personellen und administrativen Aufwand bedeuten. Ist dieser Aufwand aber auch verhältnismäßig? - Ich sage: Nein.
Entscheidend ist doch: Welche Informationen sollen künftig nicht herausgegeben werden? - Dazu findet man in diesem Gesetzentwurf einige Beispiele: Unter anderem personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können ausgeschlossen werden, wenn ein betroffener Dritter der Herausgabe dieser Daten widerspricht. Ist an dieser Stelle sichergestellt, Frau Ministerin, dass eine solche Widerspruchsmöglichkeit für die Dritten klar erkennbar ist?
Frau Ministerin, Sie sprechen von einem Bürgergesetz. Doch das, was Sie hier präsentiert haben, verdient den Namen ganz sicher nicht.
Der weitaus größte Anteil der Informationen ist grundsätzlich über gesetzliche Bestimmungen von den Möglichkeiten einer Veröffentlichung oder einer Abfrage ausgenommen. Das verschweigen Sie hier. Die Mitarbeiter in unseren Behörden werden sich künftig mit den unzufriedenen und enttäuschten Bürgerinnen und Bürgern auseinandersetzen müssen, weil diese Landesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht hat, das Transparenz allenfalls verspricht, aber nicht bringt.
(Beifall bei der CDU - Lutz Winkel- mann [CDU]: Genau so! - Gegenruf von Helge Limburg [GRÜNE]: Zumin- dest Herr Winkelmann ist von dem Gesetzentwurf begeistert!)
Meine Damen und Herren, schlimmer noch: Sie öffnen beispielsweise den sogenannten Wutbürgern Tür und Tor, die unserer Verwaltung mithilfe Ihres Gesetzes nur noch viel mehr Arbeit aufzwingen.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung frühzeitig die Zeichen der Zeit erkannt hätte und statt eines Transparenzgesetzes eine umfassende Digitalisierungsstrategie für unsere Behörden auf den Weg gebracht hätte.
Ein modernes digitales Aktenmanagement und eine einfache öffentliche Bereitstellung von Dokumenten müssen unser Ziel sein. So können Arbeitsprozesse in der öffentlichen Verwaltung be
Meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung sind die Ansätze für ein Informationsregister nicht zielführend. Hier bedarf es erheblicher Nachsteuerung. Das macht schon deutlich, dass Sie es erst auf dem Erlasswege überhaupt ermöglichen wollen.
Ach ja, über die Einhaltung aller datenschutzrelevanten Abläufe soll künftig die Datenschutzbeauftragte wachen. Sie erhält dafür die zusätzliche Bezeichnung „Landesbeauftragte für Informationsfreiheit“.
Einerseits ist sie Datenschutzbeauftragte, andererseits ist sie Beauftragte für Informationsfreiheit, und zwar in einer Person!
Da können Sie sagen, was Sie wollen, Herr Limburg. Das bleibt die Quadratur des Kreises - und Sie haben es nicht begriffen!
Meine Damen und Herren, unsere Wissensgesellschaft und auch unsere Wirtschaft, lieber Herr Limburg, erwarten im Zeitalter digitaler Abläufe mehr von der Politik als das, was Sie hier bieten. Es wird Zeit für ein E-Government-Gesetz! Wir müssen sicherstellen, dass alle wichtigen Informationen zu öffentlichen Dienstleistungen und Vorschriften vernetzt werden und jederzeit abrufbar sind.
Sie haben viel Zeit ins Land gehen lassen, um diesen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Gelungen ist er Ihnen überhaupt nicht. Wir freuen uns schon sehr darauf, im nächsten Jahr in Niedersachsen endlich Verantwortung zu übernehmen
und dieses Land voranzubringen, insbesondere im Hinblick auf eine moderne und starke öffentliche Verwaltung. Die Digitalisierungsstrategie der CDU in Niedersachsen ist innovativer und hilft den Bürgern mehr als Ihr Gesetz.
Der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung eignet sich nicht, um die Akzeptanz staatlichen Handelns in der Gesellschaft zu erhöhen. Ganz im Gegenteil, Sie gaukeln den Menschen Transparenz vor. Das muss zwangsläufig scheitern. Es bleibt auch bei diesem Gesetzentwurf wieder einmal zu sagen: Murks ist Murks!
Vielen Dank, Frau Kollegin Lorberg. - Für die SPDFraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Maximilian Schmidt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eingedenk des gerade Gesagten habe ich mir vorgenommen, jetzt eine Rede zum Thema zu halten. Ich möchte sie mit einem schönen Zitat beginnen, das von Günter Wallraff stammt: „Öffentlichkeit ist der Sauerstoff der Demokratie.“ Genau das wollen wir als Regierungskoalition: der Demokratie mehr Luft zum Atmen geben. Ein Beitrag dazu ist der Entwurf eines Transparenzgesetzes für Niedersachsen, der hier heute auf der Tagesordnung steht.
„Jede Person und jede Vereinigung von Personen hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen“.
So beginnt der erste Paragraf im ersten Artikel. Nach dieser Maßgabe richtet sich der gesamte Entwurf: Dem Anspruch auf Informationen soll ein gangbarer Weg geebnet werden.
Gleich zu Beginn will ich auch sagen: Dieses Gesetz ist kein Allheilmittel. Es ist vielleicht kein hinreichender, aber ein, wie ich meine, unbedingt notwendiger Schritt, um das Prinzip der Öffentlichkeit in der Staatspraxis in Niedersachsen ganz neu auszuprägen.