Protokoll der Sitzung vom 28.08.2013

„Was von dieser zweifelhaften Beschäftigung“

- Werkverträge -

„bleibt, ist ein weitreichend schlechter Ruf der Einzelhändler, die sich diesem System verschrieben haben. Es ist daher bereits ersichtlich, dass sich fast alle davon wieder distanziert haben.“

Nein, haben sie nicht!

Ich zitiere Herrn Toepffer mit den Worten:

„Auch wir in der CDU-Fraktion sind der Meinung, dass diese Praxis so nicht tolerierbar ist. Wir sind aber der Meinung: Es handelt sich doch um Einzelfälle und nicht um ein Flächenphänomen.“

Doch, Herr Toepffer, ist es wohl!

(Reinhold Hilbers [CDU]: Discoun- ter!)

Herr Möllring antwortete am 10. Mai 2012:

„Die... geäußerte Sorge, die wohl auch von einigen Gewerkschaften geteilt wird, es bestehe der dringende Verdacht, dass Werkverträge von Unternehmen und Behörden zunehmend missbraucht werden, wird von der Landesregierung nicht geteilt.“

Das sind die Aussagen von Schwarz-Gelb im Jahre 2012 gewesen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Bode, damaliger Wirtschaftsminister von der FDP, sagte am 9. November 2012 unter der Überschrift „Missbrauch von Werkverträgen verhindern“:

„In der Frage, ob es hierzu zusätzlicher Regelungen gesetzlicher Art bedarf, sagt die Landesregierung eindeutig: Derzeit ist nicht zu erkennen, dass hier ein Regelungsbedarf besteht;“

Meine Damen und Herren, im Rahmen jeder Plenardebatte haben Sie negiert, dass es Probleme bei Werkverträgen gegeben hat. Sie mussten zum Jagen getragen werden. Wir handeln jetzt. Das ist der entscheidende Unterschied.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Tonne. - Frau Meta JanssenKucz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben für anderthalb Minuten das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben sehr deutlich gemacht, dass wir in einem ersten Schritt diesen Kriterienkatalog in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf den Weg bringen. Wir arbeiten an einem rechtlich bindenden Erlass, der sehr schnell auf den Tisch kommt - und das alles in Zusammenarbeit mit den Kommunen.

Wir werden auch weitere Optionen prüfen und, wenn notwendig, auf den Weg bringen. Wir wollen Vollzug! Wir sehen den Regelungsbedarf, und wir handeln. Wir sehen aber die vielen verschiedenen

Ebenen. Es geht nicht nur um den Wohnraum, es geht um die gesamte Lebenssituation.

Ein Blick in die heutige Ausgabe meiner Regionalzeitung zeigt, dass eine Personalfirma - SDS; sie ist bekannt - ein Hotel kauft - das Hotel Emsblick, mit direktem Blick auf die Werft - und die Leute dieser Personalfirma weiter in diesem Betrieb ein und aus gehen, aber die Werksarbeiter ausgetauscht werden. Das ist für mich mehr als fragwürdig.

Da sind wir genau an dem Punkt, den auch Herr Bode angesprochen hat. Wir müssen auch diesen Firmen, den Subunternehmen und den Subsubsubunternehmen das Handwerk legen. Dafür brauchen wir einheitliche gesetzliche Regelungen und Standards. Dafür sollten wir gemeinsam streiten. Es ist vollkommen egal, wer zuerst da war, das Huhn oder die Henne.

(Heiterkeit)

Es geht um Menschenrechte und um Menschenwürde.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Die Anträge sollen an unterschiedliche Ausschüsse überwiesen werden.

Der Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 5 soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen werden.

Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 6 soll an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration überwiesen werden.

Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 7 soll vom Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beraten werden.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Damit kommen wir zum

Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle strafverfahrensrechtlicher Maßnahmen - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/456

Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Horst Schiesgeries von der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ich habe mich doch schon länger zu Wort ge- meldet!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sokrates hat einmal gesagt: Gesetz ist Vernunft ohne jegliche Leidenschaft. - Warum sage ich das? - Ich meine, dass wir gehalten sind, einem bestehenden Gesetz etwas Leidenschaft zu verleihen, damit wir es auf einen aktuellen Stand bringen können.

Strafprozessuale Überwachungsmaßnahmen sind Bestandteil des Maßnahmenkatalogs unseres Systems zur Verhinderung von Straftaten. Der Landtagsausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen ist verpflichtet, sich über besondere Vorfälle im Rahmen der strafprozessualen Überwachung unterrichten zu lassen.

Dazu gehört natürlich insbesondere auch, Veränderungen, die sich durch technische Entwicklungen ergeben, zur Kenntnis zu nehmen und sich für eine Verbesserung und gegebenenfalls auch für einen Erweiterung des Maßnahmenkatalogs einzusetzen. Sonst, liebe Kolleginnen und Kollegen, könnten sich eventuell auch Fehler in der Strafverfolgung bzw. bei den Ermittlungen ergeben.

Bisher - darauf kommt es hier an - enthielt das Gesetz zur Stärkung und Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle strafverfahrensrechtlicher Maßnahmen eine Lücke. Die Überwachung der Telekommunikation an der Quelle, der sogenannten Quellen-TKÜ, wurde bisher nicht ausgeführt. Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die Durchführung der Quellen-TKÜ natürlich, weil sie erfolg

reich zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden kann.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Da jedoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Quellen-TKÜ in die Privatsphäre eingegriffen wird, müssen wir auch die gesetzlichen Voraussetzungen einerseits für die Maßnahme selbst und andererseits für die parlamentarischen Kontrollgremien schaffen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Nachteile ergeben sich in der Überwachung, wenn man auf Systemveränderungen und Neuerungen nicht reagiert. Lücken, wo immer sie entstehen, müssen zeitnah und angemessen geschlossen werden. Die Telekommunikationsüberwachung ist kein Computerspiel - das will ich ganz deutlich sagen -, sondern bedarf einer sensiblen Betrachtung unter dem deutlichen Hinweis, dass es hierbei um strafbare Delikte und die Vorbereitung von Straftaten gehen kann.

Moderne Datenverarbeitungssysteme und Netze entwickeln sich, wie ich finde, in einer rasenden Geschwindigkeit. Wir haben die Aufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Missbrauch unbedingt entgegenzuwirken - natürlich im Rahmen entsprechender Gesetze, die gegebenenfalls anzupassen sind.

(Beifall bei der CDU)

Mit dem Gesetz zur Stärkung und Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle strafverfahrensrechtlicher Maßnahmen wollen wir dort besser werden, wo wir besser werden müssen. Wenn uns ein Maßnahmenkatalog aufgrund der fehlenden Erneuerung daran hindert, auf aktuelle Veränderungen zu reagieren, dann haben wir möglicherweise den Anschluss verpasst. Das darf uns natürlich nicht passieren!

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Politik als legislative Säule im demokratischen System muss auch dort Antworten geben, wo wir eine schleichende, aber deutliche Steigerung im Bereich der Internetkriminalität feststellen. Dass Internetplattformen und Telefonnetze von Straftätern genutzt werden, ist ja nichts Neues. Dort, wo wir den Straftätern den Nährboden entziehen können, sollten wir dies auf jeden Fall mit legalen Mitteln tun,

(Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)