und zwar schon aus einem ganz einfachen Grund heraus, wie ich finde: Es geht darum, die Nutzer, die sehr leicht zu Opfern werden können, zu schützen.
Dort, wo Straftäter in Telefonnetzen und in der Internettelefonie Schnittstellen für sich herausfinden, um Straftaten vorzubereiten, müssen wir ihnen ernsthaft und deutlich begegnen.
Der in Rede stehende Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, indem die vorhandene Lücke im System der parlamentarischen Kontrolle geschlossen wird. Das ist gut.
Ich finde es auch gut - gerade wenn ich Revue passieren lasse, was ich heute erlebt und gehört habe -, dass wir uns fraktionsübergreifend in dieser Frage offensichtlich einig sind, auch wenn im Vorfeld - das wissen Sie - im parlamentarischen Kontrollgremium darüber kontrovers diskutiert wurde. Es ist gut, dass wir gemeinsam in eine Richtung gehen wollen. Es ist gut, dass wir uns in der Auffassung zu diesem Gesetzentwurf einig sind, und zwar nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil es vielleicht politisch bequem ist, sondern weil es Sinn macht.
Verantwortliche Politik heißt auch für den Bereich des Internets und der leistungsfähigen modernen Medien, dafür zu sorgen, dass Verbesserungen auf wissenschaftliche Weiterentwicklungen gestützt werden, diese aber auch geschützt werden, indem Straftäter aus den Medien herausgefiltert werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Politik ist die Kunst, das Notwendige möglich zu machen. Also machen wir es möglich im Sinne des vor uns liegenden Gesetzentwurfs, damit wir mehr Sicherheit für die angeordneten Maßnahmen, aber auch für die Strafverfolgungsbehörden bekommen! Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung und danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
Vielen Dank, Herr Schiesgeries. Das war Ihre erste Rede im Parlament. Sie haben nicht nur die Redezeit auf die Sekunde eingehalten, sondern Sie haben sogar den Beifall des gesamten Hauses für die eine oder andere Passage erhalten. Das ist relativ selten der Fall. Ich gratuliere Ihnen.
Das Wort hat jetzt Herr Kollege Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wir haben Ihre erste Wortmeldung trotz Aufbietung aller Kräfte nicht gefunden. Aber jetzt sind Sie an zweiter Stelle dran.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Schiesgeries ist gerade schon auf den Inhalt des Gesetzentwurfes eingegangen. Ich möchte gerne noch ein wenig zur Historie sagen; denn es ist in der Tat - das haben Sie bereits gesagt, Herr Kollege - ein eher ungewöhnlicher Vorgang, dass alle vier Fraktionen in diesem Landtag gemeinsam und einhellig einen Gesetzentwurf einbringen.
Es hat in der letzten Wahlperiode nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland angeregte Debatten über den Einsatz des sogenannten Staatstrojaners - also eines Programms zum Abhören von Internettelefonie - gegeben. Solche Debatten haben wir auch hier in Niedersachsen - in verschiedenen Landtagsausschüssen und natürlich auch hier im Plenum - geführt. Als Ergebnis der Debatten - es war die SPDFraktion, die zunächst die Forderung nach Ausweitung der Kontrolle erhoben hatte - hat sich der Landtagsinnenausschuss bereits in der letzten Wahlperiode unter dem Vorsitz des Kollegen Ahlers von der CDU einstimmig - das möchte ich ausdrücklich würdigen - dafür ausgesprochen, einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Aufgrund des Zeitablaufs kam es in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr dazu; aber nun liegt das Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen hier vor, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es geht uns darum - das ist bereits angesprochen worden -, die parlamentarische Kontrolle an neuere technische Entwicklungen bei den Strafverfolgungsbehörden anzupassen. Ich möchte hier deutlich betonen, dass dieser Gesetzentwurf ein Schritt ist. Aber ich denke, es ist notwendig, dass dieser Landtag erstens in den kommenden Jah
ren sehr genau verfolgt, was an Entwicklung im Bereich der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden passiert, und dass die parlamentarische Kontrolle dementsprechend in Zukunft möglichst zeitnah nachjustiert wird. Zweitens finde ich es wichtig, dass die Befugnisse des Landtagsausschusses und auch die Tagungsfrequenz des Ausschusses dahingehend überprüft werden, ob nicht in heutigen Zeiten z. B. eine engere Tagungsfrequenz sinnvoll und angemessen ist. Das soll der Ausschuss dann selber in eigener Verantwortung überprüfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus der Kommission auf Bundesebene zur Überprüfung der Sicherheitsgesetze, die auf Bundesebene gemacht worden sind, ist u. a. die Forderung laut geworden, die parlamentarische Kontrolle des Bundeskriminalamtes zu stärken und z. B. einen entsprechenden Ausschuss im Deutschen Bundestag einzurichten. Ich kann mit Stolz sagen - und ich denke, dem schließen sich alle Fraktionen an -, dass der Niedersächsische Landtag da schon seit Jahren viel weiter ist. Bei uns ist diese parlamentarische Kontrolle längst Standard, und das ist auch gut so.
Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigt der Landtag - und zwar der ganze Landtag; über alle Fraktionen hinweg -, dass er eine seiner Kernaufgaben, nämlich die Kontrolle der Exekutive, ernst nimmt und jederzeit in der Lage und bereit ist, sich an moderne Entwicklungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Das ist, auch wenn es nur ein kleiner und schlanker Gesetzentwurf ist, aus meiner Sicht ein guter Tag für den Parlamentarismus.
Danke, Herr Kollege Limburg. - Jetzt hat das Wort der Kollege Prange von der SPD-Fraktion. - Und hier kommt jetzt der Kollege Bachmann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann den Wechsel im Präsidium gleich dazu nutzen, unseren Präsidenten zu loben, weil er einer derjenigen war, der dieses Thema - eine stärkere parlamentarische Kontrolle strafverfahrensrechtlicher Vorschriften - initiiert hat, und einer derjenigen war, die das auf den Weg gebracht haben.
Der Einsatz sogenannter Quellentelekommunikationsüberwachung stellt einen erheblichen Grundrechtlichseingriff dar, nämlich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das auch das Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme umfasst. Das ist uns allen klar. Die SPD-Fraktion begrüßt es daher ausdrücklich, dass heute ein Gesetzentwurf aller in diesem Hause vertretenen Fraktionen mit der Intention vorliegt, die parlamentarische Kontrolle zu stärken und Berichtspflichten gegenüber dem Landtag über den Einsatz dieser Technologie gesetzlich festzuschreiben.
Bei der Quellen-TKÜ geht es um die Überwachung von Internettelefonie. Für diejenigen, die sich damit nicht beschäftigen: Die Internettelefonie überträgt - anders als herkömmliche Telefonie - verschlüsselt. Deswegen ist es für die Überwachungs- bzw. die Ermittlungsbehörden nicht so ohne Weiteres möglich, abzuhören. Das erfolgt dann mittels einer speziellen Software, die unter dem Begriff „Quellen-TKÜ“ oder auch „Trojaner“ in der Diskussion ist.
Technische Neuerungen wie Internettelefonie bringen es mit sich, dass die Überwachung auch auf diese Bereiche ausgedehnt werden muss. Das ist sicherlich Konsens. Es kann nicht sein, dass herkömmliche Telefonie von Ermittlungs- bzw. Sicherheitsbehörden überwacht werden kann und dass das für diese neue Form nicht gilt. Dann hätten wir ein Problem bei der Aufklärung und bei der Bekämpfung von Verbrechen. Letztlich würde ein rechtsfreier Raum entstehen.
Dass die Quellen-TKÜ eine ermittlungsnotwendige Maßnahme der Strafverfolgung ist, ist klar. Auf der anderen Seite muss man aber auch sehen, dass das Ganze nicht ganz so einfach ist. Der Einsatz solcher Überwachungsmaßnahmen ist brisant. Die Öffentlichkeit ist zu Recht sehr sensi
bel, wenn es darum geht, dass der Staat durch Überwachungsmaßnahmen bürgerliche Grundrechte einschränkt. Die grundrechtliche geschützten Freiheitsrechte des Einzelnen - insbesondere sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung - müssen beim Einsatz solcher Überwachungsmaßnahmen gewahrt bleiben. Dies ist sicherzustellen. Die Diskussion bewegt sich also in dem Spannungsfeld zwischen grundrechtlich geschützten Freiheitsrechten auf der einen Seite und dem Sicherheitsbedürfnis von Staat und Gesellschaft auf der anderen Seite.
Hier ist eine Grenzziehung vorzunehmen, die nicht zulasten der Freiheit erfolgen kann. Ganz wichtig ist es, dass wir wegen der hohen Grundrechtsintensität dieser Eingriffe eindeutige Spielregeln bzw. funktionierende Kontrollmechanismen brauchen.
Da sind wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf einem richtigen Weg. Bereits das Bundesverfassungsgericht hat 2008 in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung entschieden, dass solche Maßnahmen - Trojaner, Quellen-TKÜ und dergleichen - nur unter engen Voraussetzungen möglich sind. Es geht insbesondere darum, den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
Dass bei solchen Technologien ein Missbrauchsrisiko besteht, hat das Bundesverfassungsgericht der Politik seinerzeit ins Stammbuch geschrieben. Auch die Überprüfungen durch den Chaos Computer Club im Jahr 2011, über die umfassend berichtet wurde, gingen in diese Richtung und haben noch einmal deutlich gemacht, dass das eine Technologie ist, die ein Missbrauchsrisiko beinhaltet. Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass es nicht um ein generelles Misstrauen gegenüber unseren Ermittlungsbehörden geht; es geht aber um den Einzelfall, den niemand ausschließen kann. Deswegen brauchen wir maximale Sicherheit.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schließen wir eine Regelungslücke. Im Bereich der präventiven Gefahrenabwehr gab es Berichtspflichten. Im Rahmen des repressiven Einsatzes bzw. der StPO gab es diese nicht. Diese Lücke wird jetzt geschlossen
Das ist schon lange eine Forderung der SPD, schon aus der letzten Wahlperiode. Wir freuen uns, dass wir dies jetzt heute hier gemeinsam so auf den Weg bringen können.
Noch ein Gedanke zur Bundesebene: Wir beschäftigen uns hier mit der parlamentarischen Kontrolle. Die andere Frage betrifft die Rechtsgrundlage, auf der diese Eingriffe erfolgen. Das ist § 100 a ff. StPO. In der Rechtssprechung ist sehr umstritten, ob diese Rechtsgrundlage ausreicht. Deswegen an die Adresse des Bundesgesetzgebers: Wir machen hier heute unsere Hausaufgaben. Auf der Bundesebene ist da sicherlich noch einiges zu tun. Es gibt eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin, die in diese Richtung geht.
Der ehemaligen Regierung kann ich an dieser Stelle nicht ersparen zu sagen, dass sie in den letzten Jahren nicht so transparent mit diesem Thema umgegangen ist. Ich erinnere an die Debatte über die Sofwarefirma DigiTask, die hier im Landtag in der letzten Wahlperiode Thema war. Wir kommen jetzt zu einer transparenten Lösung. Dass Sie da mit gehen, finde ich gut.
Der vorliegende Gesetzentwurf steht für einen neuen Umgang mit der Quellen-TKÜ hier in Niedersachsen, schließt eine Regelungs- und Rechtsschutzlücke, sorgt für mehr Transparenz und stärkt zu guter Letzt auch die Rechte dieses Hauses.
Vielen Dank, Herr Kollege Prange. Auch Ihnen darf ich gleich ein Lob zurückgeben. Sie haben nicht nur fast punktgenau die Redezeit eingehalten, sondern auch - da mussten wir alle durch - Ihre erste Rede vor diesem Haus mit Bravour gehalten. Herzlichen Glückwunsch.
Nun geht es weiter in der Debatte. Für die FDPFraktion hat der Kollege Oetjen das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Limburg und auch Herr Kollege Prange haben hier an dieser Stelle dankenswerter Weise schon ausgeführt, dass wir bereits in der
letzten Legislaturperiode im Innenausschuss fraktionsübergreifend übereingekommen waren, dieses Projekt, das heute auf dem Tisch liegt, auf den Weg zu bringen.
Dass es in der letzten Legislaturperiode nicht mehr auf den Weg gebracht wurde, liegt daran, dass die Legislaturperiode zu Ende ging und der Gesetzentwurf dann der Diskontinuität anheimgefallen ist. Deshalb freue ich mich und bedanke mich beim Kollegen Limburg dafür, dass er die koordinierenden Tätigkeiten für die Fraktionen übernommen hat, damit wir das am Anfang der Legislaturperiode auf den Weg bringen können. Es gibt ja auch noch ein paar andere Gesetzgebungsvorhaben, die man vielleicht auf den Weg bringen möchte. Deswegen finde ich es gut, dass wir das parteiübergreifend an dieser Stelle machen.
Ich möchte mich jetzt hier auch bei meinen Kollegen innenpolitischen Sprechern aus der letzten Legislaturperiode noch einmal bedanken, weil wir das schon damals gemeinsam diskutiert haben. Das ist Klaus-Peter Bachmann für die SPD. Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass sich auch die liebe Kollegin Sigrid Leuschner, die leider nicht mehr dem Hohen Hause angehört, sehr in dieser Frage eingesetzt hat. Ich möchte mich bei Fritz Güntzler und bei Meta Janssen-Kucz bedanken.