Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir absolut sicher, dass der Staatsanwaltschaft Hannover jegliche Absicht fern gelegen hat, Journalisten einschüchtern zu wollen. Ich habe das Spannungsfeld zwischen Ermittlungsauftrag, freier
Presse und Zeugnisverweigerungsrecht, glaube ich, bei der Beantwortung dieser Frage hinreichend deutlich gemacht. Ich habe keinen Zweifel daran, dass der große Respekt vor den Journalisten nicht nur von der Landesregierung, sondern auch von der Staatsanwaltschaft Hannover und vom aufsichtführenden Generalstaatsanwalt in Celle betont wird.
Gleichwohl hat jede Staatsanwaltschaft in jedem konkreten einzelnen Ermittlungsverfahren zu prüfen, wie sie vorzugehen hat. Es gibt keinen rechtlichen Schutz für Journalistinnen und Journalisten, nicht als Zeuge geladen zu werden. Sie haben aber ein Recht darauf, zu sagen: Nein, ich beantworte anstehende Fragen nicht.
Es ist auch eine Frage der Tonalität, ob man, wenn man an einen Journalisten herantritt, nur in einem vorgegebenen Verfahren ein Kreuzchen macht oder sich die Mühe macht, ein individuelles Anschreiben zu verfassen, in dem man schreibt: Wenn Sie beabsichtigen, von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, melden Sie sich bitte; dann hat sich diese Ladung erledigt.
Das sind zwei unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Sensibilisierung geht in genau diese Richtung: Man sollte sich sorgfältig überlegen, ob eine Vernehmung geboten ist, und entsprechend sensibel mit den Rückmeldungen umgehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass - wenn ich das richtig verstanden habe - die Frau Ministerin bei der Antwort auf die Frage 2 der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion ausgeführt hat, dass das beim MI sozusagen relativ oberflächlich beantwortet wurde, frage ich nach: Wann genau hat denn wer - der Herr Staatssekretär oder der Herr Minister - Kenntnis darüber erlangt, dass diese Strafanzeigen durch die Mitarbeiter der Stabsstelle PUA gestellt worden sind? Bitte bezüglich jedes einzelnen Strafverfahrens, das durch die Anzeigen eingeleitet wurde!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Birkner, den genauen Zeitpunkt kann ich naturgemäß nicht benennen. Ein paar Tage, nachdem die Anzeige von den Polizeivollzugsbeamten erstattet worden war, hat man mich von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Und den Staatssekretär? Ich hatte auch nach dem Staatssekretär gefragt! Der sitzt doch hier!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass bereits einmal die Intention der Landesregierung sehr deutlich geworden ist - und zwar in der Berichterstattung des NDR, Online-Ausgabe, 18. August 2016; da ging es um das Ermittlungsverfahren gegen Saleh S., damals noch bezeichnet als eine Spur von vielen; inzwischen wissen wir, dass Mordanklage gegen Saleh S. erhoben wurde -, möchte ich aus der vorgenannten Berichterstattung zitieren. Dort heißt es:
„Wie groß die Verstimmung im zuständigen Justizministerium ist, wurde am Donnerstagmorgen während der Ausschusssitzung deutlich. ‚Wenn der Fall nun nicht öffentlich bekannt wäre, würde ich auch jetzt nicht darüber berichten - auch nicht im vertraulichen Teil‘, hatte am Morgen der Abteilungsleiter Thomas Hackner aus dem Justizministerium dem Ausschuss erklärt.“
Ich frage daher die Landesregierung: Steht die Einschüchterung von Journalisten, Berichterstattung aus geheimen Unterlagen möglichst zu unterlassen, unmittelbar im Zusammenhang mit dem Vorhaben eines Justizministeriums - und vielleicht auch eines Innenministeriums -, eben gerade auch Ausschüsse des Landtags nicht über bestimmte Sachverhalte zu informieren, obwohl es darüber eine Unterrichtungspflicht geben würde, wie Herr Dr. Hackner genau weiß? Steht das im unmittelbaren Zusammenhang, dass Abgeordnete nicht nachfragen sollen, wenn Journalisten eine Infor
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anmerkung von Herrn Hackner ist ausschließlich so zu verstehen, dass er die Integrität und die Verschwiegenheit in Bezug auf dieses Strafverfahren gemeint hat. Nichts anderes ist der Fall.
(Zustimmung bei der SPD - Jens Na- cke [CDU]: Er hat klar gesagt, dass er nicht unterrichtet hätte!)
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, Frau Ministerin, dass Sie im Hinblick auf die Frage der Ermächtigung ausgeführt haben, dass die sozusagen auch nachgeholt werden könne, zugleich aber - wenn ich das richtig verstanden habe - durch die Mitarbeiter der Stabsstelle PUA und auch durch die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Verfahren wegen § 353 b geführt wird, § 353 b aber voraussetzt, dass ein Amtsträger, eine für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtete Person oder eine Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt, dass also solche Personen als Täter in Betracht kommen, frage ich Sie: Welche konkreten Umstände sprechen denn dafür, dass solche Personen in den einzelnen Fällen direkt dahinterstehen, und warum soll denn dann, wenn genau diese Voraussetzungen gegeben sind, eine Ermächtigung nicht erforderlich sein? Das erschließt sich hier nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere sehr, dass meine Ausführungen offensichtlich nicht richtig verstanden wurden.
Es wird gegen unbekannt ermittelt. Der Staatsanwaltschaft ist nicht bekannt, in welcher Behörde der Unbekannte oder die Unbekannte, gegen den bzw. gegen die ermittelt wird, von den Dienstgeheimnissen erfahren hat und von der er bzw. sie auf seine bzw. ihre Geheimhaltungsobliegenheiten verpflichtet wurde. Solange man das nicht weiß, kann man auch nicht von dieser Behörde eine entsprechende Genehmigung beantragen. Falls es der Fall sein sollte, dass der bisher noch unbekannte Täter oder die bisher noch unbekannte Täterin im Bereich des Innenministeriums angesiedelt ist, gehen wir davon aus, dass von der erfolgten Strafanzeige auch eine solche Strafverfolgungsermächtigung umfasst wäre.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund dessen, was die Justizministerin hier gerade ausgeführt hat, ist das natürlich ungewöhnlich, wenn man vom Innenministerium gehört hat, dass doch Polizeibeamte die Anzeige erstattet haben und nicht das Innenministerium selbst die Anzeige erstattet hat.
Wie daraus jetzt eine Ermächtigung zu lesen sein soll, das wird die Staatsanwaltschaft möglicherweise erklären müssen.
Hat denn der Innenminister auf die Polizeibeamten, die im Auftrage seines Innenministeriums, offensichtlich in seinem Auftrag die Anzeigen erstattet haben, auch einmal im gleichen
Maße hingewirkt? Bleibt es auch zukünftig bei den Anzeigen, die sich ausschließlich gegen Journalisten richten können, weil das der einzige Anhaltspunkt ist, eine Veröffentlichung in der Zeitung wahrzunehmen - er hat hier ja auch ausgeführt, dass er im eigenen Haus offensichtlich nichts Entsprechendes veranlasst hat, um gegen entsprechende Geheimnisverrate vorzugehen -, mit denen dann letztlich die Verfahren gegen Journalisten eingeleitet werden, oder hat auch das ein Ende, Herr Minister?
(Gerald Heere [GRÜNE]: Es gibt kein Verfahren gegen Journalisten! Die Unwahrheit ist das! - Gegenruf von Jens Nacke [CDU])
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Nacke, ich nehme keinen Einfluss darauf, ob Polizeivollzugsbeamte ihren Pflichten nach dem Legalitätsprinzip nachkommen oder nicht. Sie wissen genau, welchen Pflichten Polizeivollzugsbeamte unterliegen, wenn sie von einem Sachverhalt Kenntnis erlangen, der den Verdacht einer Straftat nahelegt. Dann unterliegen sie dem Legalitätsprinzip. Und ich werde den Teufel tun und ihnen untersagen, Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten. Das ist nämlich ihre Pflicht, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde dazu gern noch einmal im Hinblick auf andere Verfahren nachfragen. Ist der Landesregierung bekannt, ob und, wenn ja, inwieweit vergleichbare Verfahren im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den damaligen SPDBundestagsabgeordneten Edathy geführt worden sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir über die Stoßrichtung der Frage nicht ganz im Klaren.
Die Einvernahme von Herrn Edathy ist nach dem, was mir eben noch einmal versichert wurde, zu einem Zeitpunkt erfolgt, als er nicht mehr Abgeordneter war.
(Zustimmung bei der SPD - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Darf ich die Frage noch einmal konkretisieren, weil die Minis- terin sagte, sie habe es nicht verstan- den?)