Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Artikel 90 unseres Grundgesetzes steht, dass die Autobahnen zwar dem Bund gehören, aber dass sie von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet werden.
Heute geht es um die Aufgabenverlagerung zurück zum Bund in eine Infrastrukturgesellschaft, es geht explizit um die Art und Weise, wie das geschehen soll, und es geht auch um Folgen. Eine Zentralisierung lässt das Grundgesetz bereits heute zu. Allerdings wäre damit keine Privatisierung möglich, weil alles öffentlich wäre und auch bleiben würde: das Eigentum an den Autobahnen sowie die Verwaltung von Neu- und Ausbau oder die Sanierung und der Betrieb.
Mit der nun beabsichtigten Grundgesetzänderung will die Bundesregierung einen anderen Weg gehen. Zum Leidwesen vieler Menschen und der Beschäftigten soll auch eine Privatisierung ermöglicht werden. - Und wir sind angetreten, genau dieses Szenario unter allen Umständen zu verhindern, meine Damen und Herren! Seit gestern Abend gibt es dazu auch eine andere Sachlage. Ich werde darauf noch kommen.
Der Austausch der bisherigen Begrifflichkeit „bundeseigene Verwaltung“ in „Bundesverwaltung“ würde zukünftig die Gründung von Tochtergesellschaften ermöglichen, und es könnten auch ohne parlamentarische Kontrolle ÖPP-Projekte eingegangen werden.
Meine Damen und Herren, wir wollen genau das nicht zulassen, weil wir den wahren Profiteur dieser sprachlich kleinen, aber inhaltlich sehr bedeutsamen Veränderung kennen.
Versicherungen, Banken und die großen Baukonzerne wollen dem Staat zu Hilfe eilen. Sie wollen Kapital zur Verfügung stellen, weil man derzeit unter Niedrigzinsen leidet und weil man hier mit diesem Geschäftsmodell extrem hohe Renditeerwartungen hat. Die wollen einfach nur Geld verdienen. Darum geht es.
nem Selbstbedienungsparadies, weil der Staat weiterhin für die Risiken eintritt, während mit den Mauterlösen und weiteren Bundesmitteln Renditen der Anleger bezahlt werden.
Meine Damen und Herren, weil wir wissen, wer am Ende tatsächlich Nachteile erleidet, wo die Arbeitsplätze verloren gehen und wer die Mehrkosten dieser Zockerei zu tragen hat, stellen wir uns quer und sagen: Nicht mit uns! So nicht!
Wir alle zahlen für den privatisierten Autobahnbau viele Milliarden Euro mehr. Das predigt der Bundesrechnungshof seit Jahren, aber das findet bei CDU und CSU leider kein Gehör.
Meine Damen und Herren, für die Politik ist das Privatisierungsmodell verlockend, weil Schulden jenseits vom Bundeshaushalt möglich würden. Auch die Maastricht-Kriterien wären außen vor. Den Finanzakteuren läuft der Speichel über die Backe, so groß sind die Lust und die Gier auf dieses Vorzugsangebot am Volksvermögen. Wer, meine Damen und Herren, kann da schon wiederstehen? Das ist nur zu gut verständlich.
Die Kehrseite dieser staatlichen Geldverteilungswohltat gibt es aber auch. Die Beschäftigten der Autobahnmeistereien sind nämlich die Verlierer. Sie verlieren genauso wie das Land, und sie verlieren wie beispielsweise an der A 7 ihre Jobs. Da werden Arbeitsplätze vernichtet, die auskömmlich und nach Tarif bezahlt wurden. Später kommen dann die großen Baukonzerne mit osteuropäischen Subunternehmen, und die zahlen dann keinen Tarif mehr.
Meine Damen und Herren, die Mitarbeiter des Landes sind schon deshalb chancenlos, weil bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hochgradig unfair gerechnet wird. Der Effizienzvorteil der Privaten wird mit 10 % eingerechnet. - Das sage nicht ich, das sagt und kritisiert der Bundesrechnungshof. - Der Vorteil staatlicher Finanzierungskosten bei günstigen Zinsen wird auch nicht eingerechnet. - Das sage nicht ich, das sagt der Bundesrechnungshof. - Und wenn die Ausbaukosten einzelner Bauabschnitte plötzlich über 20 % steigen - das
sage nicht ich, das sagt der Bundesrechnungshof -, dann muss man einfach sagen, dass diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht fair ist und auch schon gar nicht mehr stattfindet.
Das alles ist gelebte Realität, meine Damen und Herren. Das ist eine echte, eine riesengroße Sauerei, das ist knallharter Betrug am Steuerzahler. - Und das sagt nicht der Bundesrechnungshof, sondern das sagt Ronald Schminke!
Herr Bode, Sie haben als Wirtschaftsminister die Reform der Bundesverwaltung der Wasser- und Schifffahrtsämter versemmelt.
Standorte fielen weg oder wurden konzentriert oder aus Niedersachsen abgezogen. Die Kategorisierung brachte mehr Personal an die großen Flüsse in anderen Ländern. Und wir in Niedersachsen hatten als zentrales Logistikland in Europa überall das Nachsehen, weil damit auch der Ausbau unserer Wasserwege als möglicher Hinterlandverkehr Schaden genommen hat und geplante Projekte nicht mehr umgesetzt werden konnten. Das war FDP-Politik mit Duldung durch die CDU.
(Jörg Bode [FDP]: Da haben wir beide doch gemeinsame Programme ge- macht, um das zu verhindern! Haben Sie das vergessen?)
Herr Bode, wir schätzen die gute Arbeit unserer Straßenbauverwaltung. Da wurde bisher gute Qualitätsarbeit geleistet - das möchten wir hier einmal besonders betonen -, und darum gehen wir auch explizit einen anderen Weg. Auch deshalb ist es eine zentrale und unabdingbare Forderung.
In unserem Antrag zur Auftragsverwaltung steht, dass die bereits in Planung befindlichen Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans im Zuständigkeitsbereich unserer Landesbehörden verbleiben und auch zu Ende geplant werden.
Wir wollen keine zeitlichen Verzögerungen, insbesondere auch nicht an der A 20, die in sieben Bauabschnitte gegliedert ist und die in den nächsten Jahren abschnittsweise Baureife erhalten wird. Wir erwarten deshalb, dass der Erfahrungsvorsprung unserer Mitarbeiter der Landesstraßenbau
behörden positiv genutzt wird und ein Zeitverzug durch einen Übergang auf die Bundesbehörden vermieden wird.
Meine Damen und Herren, wir fordern mit unserem Antrag die Landesregierung auf, sich bei den Verhandlungen mit dem Bund für die Beschäftigten einzusetzen. Wir müssen auch weiter möglichst viele Aufgaben durch die Niedersächsische Landesbehörde erledigen lassen, und wir müssen weiterhin das gesamte Know-how im Lande behalten. Wenn Personalübergänge stattfinden, dann darf das nur mit Einverständnis der Beschäftigten und unter Wahrung des Besitzstandes geschehen.
Für Versorgungsansprüche, Kostenübernahmen, Altersgrenzen, ortsnahe Beschäftigungen, Versetzungen und sonstige Ansprüche muss mit der Fachgewerkschaft und mit ver.di ein Überleitungstarifvertrag erarbeitet werden. Eine besondere Aufmerksamkeit gilt dem zeitlichen Übergang zu einer neuen Bundesbehörde. Noch bevor zwischen Bund und Land der Übergang geregelt wird, müssen einvernehmliche Formulierungen im Grundgesetz und für eine zukünftige Regelung ein Begleitgesetz festgeschrieben werden.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen verfügt über eine leistungsstarke Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Wir wollten den Erhalt im Lande sichern und haben uns für die 3 200 Beschäftigten regelmäßig eingesetzt. Der Bund hat den Ländern diese fatale, teurere, unsinnige arbeitsplatz- und ressourcenvernichtende Reform aufgezwungen. Wir sind weiter dagegen. 940 Vollzeitstellenbeschäftigte in den Autobahnmeistereien, Mischmeistereien und Sonderüberwachungsanlagen sind betroffen.
Meine Damen und Herren, mit der SPD wird es keine Privatisierung geben. Das hat gestern Abend zu später Stunde auch Fraktionschef Thomas Oppermann im Bundestag klargestellt.
Wir wollen keine Beteiligung von privaten Investoren. Wir wollen keine Tochtergesellschaften. Wir wollen kein ÖPP. Wir setzen auf einen fairen Überleitungstarifvertrag, der für die Beschäftigten Klarheit und Sicherheit bringt.
forderungen unseres Antrags. Wir bleiben in der Sache am Ball und werden sehr genau hinsehen, was dort weiter passiert; denn so ganz sehen wir die Gefahr noch nicht als gebannt an. Die Gefahren sind weiterhin da, Herr Bode.
Vielen Dank, Herr Kollege Schminke. - Für die CDU-Fraktion hat das Wort jetzt der Kollege KarlHeinz Bley.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf hier zum Antrag von Rot-Grün sprechen, der lautet: „Auftragsverwaltung des Bundes für Bundesstraßen sicherstellen, Mitarbeiter schützen, Landesinteressen wahren.“ - Gute Überschrift!
Es soll jetzt anscheinend eine Schadensbegrenzung stattfinden; denn Rot-Grün hat in Sachen Straßenbauverwaltung in Niedersachsen, aber auch bei den Verhandlungen in Berlin versagt.
Unsere gut arbeitende Straßenbauverwaltung wurde geopfert. Zuständigkeiten wurden und werden uns genommen.
(Gerd Ludwig Will [SPD]: Von wem denn? - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Von eurer grünen Bundestags- fraktion!)