Protokoll der Sitzung vom 14.06.2017

und das dann noch am Freitagnachmittag, sodass der Händler auf dieses Verbot gar nicht mehr reagieren kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es muss doch möglich sein, dass diese Regelung vom Landtag am Ende dieser Legislaturperiode beschlossen und der Status quo aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichts gerichtsfest gemacht wird. Ich vermisse an dieser Stelle aber Ihr Engagement, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie lassen die Händler im Regen stehen.

(Beifall bei der FDP)

Wir erwarten hier einen mutigen Schritt; denn das Bundesverfassungsgericht hat der Politik die Regelungskompetenz hinsichtlich der Öffnungszeiten zugesprochen. Aus unserer Sicht muss hier eine Regelung gefunden werden, die Entscheidungsspielräume weitgehend auf die kommunale Ebene

verteilt, damit vor Ort in der Politik, in der Gesellschaft entschieden wird, nicht aber vor Gericht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen aber auch bei den Kommunen, die durch Einzelhandelskonzepte, durch die Anwendung von Sondernutzungsregelungen oder Denkmalschutzregelungen die Möglichkeit haben, ihre Situation zu verbessern, ebenfalls darauf hinwirken, dass sie hier mit sehr viel Sensibilität im Sinne des Handels agieren.

Wir müssen auch darauf hinwirken - das ist der letzte Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren -, dass der Kunde wirklich in die Innenstädte zum Handel kommen kann. Das heißt, die Diskussion über City-Maut-Systeme, über das Aussperren von Kunden durch Fahrverbote und Ähnliches ist kontraproduktiv.

(Zustimmung bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: So ist es!)

Sie werden die Innenstädte schwächen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie verhindern, dass die Menschen in die Innenstädte kommen können. Wir brauchen also vernünftige Verkehrskonzepte, damit man eine Fußgängerzone mit dem Auto erreichen, dort aus dem Auto aussteigen, einen Parkplatz finden und durch die Innenstadt flanieren kann. Wir brauchen auch vernünftige Logistikkonzepte - Green Logistic -, damit die Einkäufe vernünftig, ökologisch sinnvoll und serviceorientiert transportiert werden können. Die momentan in Rede stehenden Verbotsverfahren und Mautgebühren für die Innenstädte sind kontraproduktiv und würden dem Handel nur schaden.

Wir freuen uns auf eine intensive Beratung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Bode. - Jetzt hat sich Frank Henning für die SPD-Fraktion gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Handel ist Wandel. Das gilt erst recht in Zeiten des Onlinehandels und der zunehmenden Digitalisierung. Die Digitalisierung und der Onlinehandel - Herr Bode hat es in Teilen durchaus richtig dargestellt - stellen den innerstädtischen stationären Handel zweifellos vor große und neue Herausfor

derungen. Daran, dass zur Bewältigung dieser Problemlage, zur Stärkung der Innenstädte und auch des stationären Handels der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion mit seinen 14 Spiegelstrichen geeignet ist, habe ich jedoch meine berechtigten Zweifel. Weniger ist manchmal mehr, lieber Kollege Bode.

Es wäre schön, wenn Sie zuhören würden!

(Jörg Bode [FDP]: Entschuldigung!)

Weniger ist manchmal mehr. Statt 14 Spiegelstriche aufzuschreiben und uns alles das zu erzählen, was Sie uns in Sachen Onlinehandel schon immer einmal erzählen wollten, hätten Sie sich auf drei bis vier knackige Kernthesen konzentrieren sollen, um damit das Problem wirklich anzusprechen.

(Christian Grascha [FDP]: Wo ist denn Ihr Antrag? - Christian Dürr [FDP]: Sie sind doch Landtagsabgeordneter! Das müssen Sie doch verarbeiten können! - Christian Grascha [FDP]: Ihre Initia- tiven sind null!)

Da Sie sich nun aber die Mühe gemacht haben, diese 14 Spiegelstriche aufzuschreiben, will ich die Substanz Ihres Antrags einmal einer genaueren Betrachtung unterziehen.

Unter den Nrn. 1 und 2 fordern Sie wirklich etwas revolutionär Neues, nämlich dass die Landesregierung das Breitbandnetz flächig und qualitativ ausbauen und ein offenes WLAN vorantreiben soll. Meine Damen und Herren, das ist hervorragend. Das tut die Landesregierung bereits. Ich zitiere hierzu aus der Regierungserklärung unseres Wirtschaftsministers Olaf Lies vom gestrigen Tag: Laut Breitbandatlas der Bundesregierung liegen wir bei der Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s in der Spitzengruppe der Flächenländer. Und wir liegen sogar recht deutlich vor dem Freistaat Bayern, der ja von allen immer als leuchtendes Beispiel genannt wird. Weil die Anforderungen an die Datenmengen steigen und der Bedarf weiter wächst, wird mittelfristig aber der flächendeckende Ausbau mit Glasfaseranschlüssen und vergleichbarer Leistungsfähigkeit das Ziel der Förderung sein.

Meine Damen und Herren, diese rot-grüne Landesregierung war es, die erstmalig Landes-, Bundes- und EU-Mittel so aufeinander abgestimmt hat, dass ein einheitliches Fördervolumen für den Breitbandausbau erreicht werden kann. Nach derzeitigem Planungsstand sind es etwa 300 Millionen Euro. Hinzu kommen zinsgünstige und langfristige

Darlehen in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro, davon die Hälfte über die NBank.

Ich glaube, wir brauchen mit den Nrn. 1 und 2 Ihres Entschließungsantrags keine Nachhilfe; denn das setzen wir schon längst um. Insofern ist Ihr Antrag in diesen beiden Punkten schon längst überholt.

Interessant finde ich - dazu haben Sie, Herr Bode, sehr lange Ausführungen gemacht -, dass Sie die freien Wahlmöglichkeiten über alle Öffnungszeiten von montags bis sonntags und natürlich auch die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen angesprochen haben. Ich finde es sehr bemerkenswert, dass Sie sich erdreisten, in Ihrem Antrag zu schreiben, dass das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten gerichtsfest ausgestaltet gemacht werden muss. Wer hat uns denn dieses Gesetz über die Ladenöffnungszeiten beschert? - Es stammt aus dem Jahr 2007, also aus einem Jahr, in dem Sie die Regierungsverantwortung getragen haben. Wir machen jetzt Ihre Hausaufgaben. Die Landesregierung hat gerade einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie wissen, dass es im Beratungsverfahren ist. Ich kann nur sagen: Ihr Gesetz war nicht gerichtsfest, und es war verfassungswidrig.

(Zustimmung bei der SPD)

Interessanter finde ich allerdings, dass Sie jetzt eine freie Wahlmöglichkeit - das heißt, jeder soll auf- und zumachen können, wann er will - fordern. Das geht weit über das hinaus, was wir bislang unter Sonntagsöffnungszeiten verstehen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf den Handelsverband verweisen. Fragen Sie den doch einmal, was der davon hält! - Der hält nämlich gar nichts davon, weil unterschiedliche Öffnungszeiten in den Innenstädten nur dazu führen, dass die Kunden überhaupt nicht mehr Bescheid wissen; denn der eine macht auf, und der andere macht zu. Was wir brauchen, sind einheitliche Ladenschließ- und -öffnungszeiten, aber bestimmt nicht einen Flickenteppich; denn der wäre kundenunfreundlich, weil keiner mehr wüsste, wann geöffnet und wann geschlossen ist.

(Beifall bei der SPD)

Das ist nicht meine Position, sondern das ist die Position des Handelsverbandes. Sie sollten einmal mit den Leuten reden!

Interessant wird es dann bei Nr. 8, unter der Sie ein kommunales Einzelhandelskonzept fordern, das verstärkt in das Bewusstsein von Politik und Verwaltung getragen werden soll. Ja, mein Gott!

Das ist Sache und Aufgabe der Kommunen. Viele Kommunen - gerade in Ballungszentren wie z. B. Osnabrück, Hannover, Braunschweig und Oldenburg - haben bereits solche Einzelhandelskonzepte. In Osnabrück heißt es „Märkte- und Zentrenkonzept“. Darin wird klar definiert, was im innerstädtischen Einzelhandel möglich ist und was nicht. Das ist längst erledigt. Was Sie hier machen, ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Ich frage mich, was die Landesregierung an dieser Stelle eigentlich noch alles regeln soll.

Recht gebe ich Ihnen allerdings hinsichtlich der Nr. 9. Denn ergänzend zu den bereits vorliegenden kommunalen Einzelhandelskonzepten brauchen wir auch noch regionale Einzelhandelskonzepte, um eine abgestimmte Entwicklung des Einzelhandels auch in der Region hinzubekommen. Das ist gerade für den ländlichen Raum wichtig, wo das eine oder andere Einzelhandelsangebot, wie ich glaube, tatsächlich nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Deswegen brauchen wir ein unter den Kommunen abgestimmtes Konzept. Aber auch das ist aus meiner Sicht keine Landesaufgabe, sondern das ist Sache der Kommunen. Auch hier greifen Sie wieder in die kommunale Selbstverwaltung ein.

Unter den Nrn. 10 und 11, die man eigentlich nur zusammen betrachten kann, wird es im Sinne der FDP wieder sehr ideologisch: die Erreichbarkeit der Innenstädte natürlich nur mit dem Auto. Was Sie überhaupt nicht realisiert haben, ist, dass der Autoverkehr mittlerweile gerade in den städtischen Ballungsgebieten eine ganz andere Rolle spielt.

Wir brauchen eine Förderung des ÖPNV, wir brauchen eine Förderung des Radverkehrs, wir brauchen eine Förderung des Zu-Fuß-Gehens, natürlich auch die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Auto. Aber diese einseitige Fokussierung auf das Auto kann nicht der richtige Weg sein.

Lieber Herr Bode, führen Sie doch nicht ständig diese ewigen Phantomdiskussionen. Wer bitte in diesem Haus hat eine Maut für Innenstädte gefordert? Weder die SPD-Fraktion noch die Grünen. Mir ist keiner bekannt, der jemals die Forderungen erhoben hat, eine Maut für Innenstädte zu erheben.

(Anja Piel [GRÜNE]: Stimmt, das ha- ben wir nicht gemacht!)

Da kann ich nur sagen: Völliger Blödsinn. Sie führen hier eine Phantomdiskussion. Aber den Höhepunkt erreicht Ihr Antrag dann in Punkt 12. Da

fordern Sie allen Ernstes, dass sich die Landesregierung um das Baustellenmanagement der Kommunen kümmert. Ja, was denn jetzt noch? Also, es ist nun wirklich ureigenste Aufgabe der Kommunen, das Baustellenmanagement in den Städten zu regeln. Ich glaube nicht, dass Stefan Weil oder unser Finanzminister sich auch noch um die Baustellen in den Kommunen kümmern müssen. Völlig daneben, Herr Bode! Ich weiß nicht, was Sie sich dabei gedacht haben.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Im letzten Punkt fordern Sie dann auch noch die Landesregierung auf, City-Logistik-Konzepte zu entwerfen. Auch da sage ich: Wo ist eigentlich Ihr freies Unternehmertum? Es ist selbstverständlich Aufgabe des Marktes, es ist Aufgabe der Unternehmer, sich in Zeiten des Onlinehandels über City-Logistik-Lösungen Gedanken zu machen. Wenn ich eine Waschmaschine bei Saturn in der Osnabrücker Innenstadt kaufe, dann erwarte ich als Kunde, dass mir diese Waschmaschine nach Hause geliefert wird und ich sie nicht mit meinem eigenen Pkw nach Hause bringen muss.

Das ist aber mit Sicherheit keine Aufgabe der Landesregierung, das ist eine ureigenste Aufgabe der Unternehmer.

Ich frage mich: Wo ist eigentlich das freie Unternehmertum bei der FDP geblieben? Wollen Sie jetzt nur noch dirigistische Eingriffe der Landesregierung hier fokussieren oder vom Zaun brechen? Ich halte es für richtiger, da der freien Kreativität der Unternehmer ihren Lauf zu lassen.

Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen, der in Ihrem Antrag überhaupt keine Rolle gespielt hat, passenderweise übrigens.

Da geht es um das Personal. Aber für das Personal war die FDP offensichtlich noch nie zuständig. Wenn - das sprechen Sie in dem Antrag dankenswerterweise auch noch an - der stationäre Einzelhandel selbstverständlich auch Onlineangebote zukünftig stärker wahrnehmen soll und muss, um sozusagen die Margen zu vergrößern und auch am Markt mitspielen zu können, dann brauchen wir natürlich qualifiziertes Personal. Wir brauchen Weiterbildungsmöglichkeiten, wir brauchen Weiterbildungsangebote, und wir brauchen deutlich bessere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im Einzelhandel, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, um beispielsweise Nachwuchskräfte für die Branche zu gewinnen oder auch dem tenden

ziell schlechten Ruf des stationären Handels in der Branche entgegenzuwirken.

Das tendenziell negative Image des Handels speist sich vor allem aus dem vergleichsweise geringen Entgeltniveau, vielen Teilzeitstellen, mitunter unattraktiven Arbeitszeiten, Arbeitsstunden und am Wochenende. Darum erwarte ich von Ihnen ein paar Vorschläge, weil nämlich die Verkäuferinnen und Verkäufer im innerstädtischen Einzelhandel hier deutliche Verbesserungen unter dem Stichwort „Gute Arbeit“ von Ihnen erwarten. Alles andere führt nur dazu, dass der Fachkräftemangel in dem Bereich noch größer wird.

(Christian Grascha [FDP]: Was ist denn Ihre Antwort dazu? Mindest- lohnerhöhung, Arbeitszeitverkür- zung?)

Wenn wir den Onlinehandel auch im stationären Handel implementieren wollen, dann brauchen wir qualifizierte Mitarbeiter, die dort deutlich besser ausgebildet und fortgebildet werden.

Letzter Punkt meiner Ausführungen: Ein erster Schritt in diese Richtung wird die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel sein, die zum 1. August 2017 beginnt, bei der der Bereich Online erstmals gewählt werden kann, außerdem der Fortbildungsberuf Kaufmann bzw. Fachwirt im E-Commerce. Das Konzept ist bereits 2015 vom Handelsverband Deutschland veröffentlicht worden. Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2018 startet dieses neue Programm. Ich kann es nur begrüßen, dass wir hier auch den Onlinehandel zum Ausbildungsgegenstand machen.

Alle diese Dinge, lieber Herr Bode, fehlen in Ihrem Antrag, wobei die Fortbildung und das qualifizierte Personal in Zeiten zunehmenden Onlinehandels eine ganz zentrale Voraussetzung sind, um hier bestehen zu können.

Aber da müssen wir noch einmal nacharbeiten. Ich bin gespannt auf die Ausschussdiskussion; denn so, wie Sie den Antrag hier eingebracht haben, wird er mit Sicherheit nicht beschlossen. Wir werden ihn verändern.

Vielen Dank.