Frank Henning

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Handel ist Wandel. Das gilt erst recht in Zeiten des Onlinehandels und der zunehmenden Digitalisierung. Die Digitalisierung und der Onlinehandel - Herr Bode hat es in Teilen durchaus richtig dargestellt - stellen den innerstädtischen stationären Handel zweifellos vor große und neue Herausfor
derungen. Daran, dass zur Bewältigung dieser Problemlage, zur Stärkung der Innenstädte und auch des stationären Handels der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion mit seinen 14 Spiegelstrichen geeignet ist, habe ich jedoch meine berechtigten Zweifel. Weniger ist manchmal mehr, lieber Kollege Bode.
Es wäre schön, wenn Sie zuhören würden!
Weniger ist manchmal mehr. Statt 14 Spiegelstriche aufzuschreiben und uns alles das zu erzählen, was Sie uns in Sachen Onlinehandel schon immer einmal erzählen wollten, hätten Sie sich auf drei bis vier knackige Kernthesen konzentrieren sollen, um damit das Problem wirklich anzusprechen.
Da Sie sich nun aber die Mühe gemacht haben, diese 14 Spiegelstriche aufzuschreiben, will ich die Substanz Ihres Antrags einmal einer genaueren Betrachtung unterziehen.
Unter den Nrn. 1 und 2 fordern Sie wirklich etwas revolutionär Neues, nämlich dass die Landesregierung das Breitbandnetz flächig und qualitativ ausbauen und ein offenes WLAN vorantreiben soll. Meine Damen und Herren, das ist hervorragend. Das tut die Landesregierung bereits. Ich zitiere hierzu aus der Regierungserklärung unseres Wirtschaftsministers Olaf Lies vom gestrigen Tag: Laut Breitbandatlas der Bundesregierung liegen wir bei der Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s in der Spitzengruppe der Flächenländer. Und wir liegen sogar recht deutlich vor dem Freistaat Bayern, der ja von allen immer als leuchtendes Beispiel genannt wird. Weil die Anforderungen an die Datenmengen steigen und der Bedarf weiter wächst, wird mittelfristig aber der flächendeckende Ausbau mit Glasfaseranschlüssen und vergleichbarer Leistungsfähigkeit das Ziel der Förderung sein.
Meine Damen und Herren, diese rot-grüne Landesregierung war es, die erstmalig Landes-, Bundes- und EU-Mittel so aufeinander abgestimmt hat, dass ein einheitliches Fördervolumen für den Breitbandausbau erreicht werden kann. Nach derzeitigem Planungsstand sind es etwa 300 Millionen Euro. Hinzu kommen zinsgünstige und langfristige
Darlehen in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro, davon die Hälfte über die NBank.
Ich glaube, wir brauchen mit den Nrn. 1 und 2 Ihres Entschließungsantrags keine Nachhilfe; denn das setzen wir schon längst um. Insofern ist Ihr Antrag in diesen beiden Punkten schon längst überholt.
Interessant finde ich - dazu haben Sie, Herr Bode, sehr lange Ausführungen gemacht -, dass Sie die freien Wahlmöglichkeiten über alle Öffnungszeiten von montags bis sonntags und natürlich auch die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen angesprochen haben. Ich finde es sehr bemerkenswert, dass Sie sich erdreisten, in Ihrem Antrag zu schreiben, dass das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten gerichtsfest ausgestaltet gemacht werden muss. Wer hat uns denn dieses Gesetz über die Ladenöffnungszeiten beschert? - Es stammt aus dem Jahr 2007, also aus einem Jahr, in dem Sie die Regierungsverantwortung getragen haben. Wir machen jetzt Ihre Hausaufgaben. Die Landesregierung hat gerade einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie wissen, dass es im Beratungsverfahren ist. Ich kann nur sagen: Ihr Gesetz war nicht gerichtsfest, und es war verfassungswidrig.
Interessanter finde ich allerdings, dass Sie jetzt eine freie Wahlmöglichkeit - das heißt, jeder soll auf- und zumachen können, wann er will - fordern. Das geht weit über das hinaus, was wir bislang unter Sonntagsöffnungszeiten verstehen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf den Handelsverband verweisen. Fragen Sie den doch einmal, was der davon hält! - Der hält nämlich gar nichts davon, weil unterschiedliche Öffnungszeiten in den Innenstädten nur dazu führen, dass die Kunden überhaupt nicht mehr Bescheid wissen; denn der eine macht auf, und der andere macht zu. Was wir brauchen, sind einheitliche Ladenschließ- und -öffnungszeiten, aber bestimmt nicht einen Flickenteppich; denn der wäre kundenunfreundlich, weil keiner mehr wüsste, wann geöffnet und wann geschlossen ist.
Das ist nicht meine Position, sondern das ist die Position des Handelsverbandes. Sie sollten einmal mit den Leuten reden!
Interessant wird es dann bei Nr. 8, unter der Sie ein kommunales Einzelhandelskonzept fordern, das verstärkt in das Bewusstsein von Politik und Verwaltung getragen werden soll. Ja, mein Gott!
Das ist Sache und Aufgabe der Kommunen. Viele Kommunen - gerade in Ballungszentren wie z. B. Osnabrück, Hannover, Braunschweig und Oldenburg - haben bereits solche Einzelhandelskonzepte. In Osnabrück heißt es „Märkte- und Zentrenkonzept“. Darin wird klar definiert, was im innerstädtischen Einzelhandel möglich ist und was nicht. Das ist längst erledigt. Was Sie hier machen, ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Ich frage mich, was die Landesregierung an dieser Stelle eigentlich noch alles regeln soll.
Recht gebe ich Ihnen allerdings hinsichtlich der Nr. 9. Denn ergänzend zu den bereits vorliegenden kommunalen Einzelhandelskonzepten brauchen wir auch noch regionale Einzelhandelskonzepte, um eine abgestimmte Entwicklung des Einzelhandels auch in der Region hinzubekommen. Das ist gerade für den ländlichen Raum wichtig, wo das eine oder andere Einzelhandelsangebot, wie ich glaube, tatsächlich nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Deswegen brauchen wir ein unter den Kommunen abgestimmtes Konzept. Aber auch das ist aus meiner Sicht keine Landesaufgabe, sondern das ist Sache der Kommunen. Auch hier greifen Sie wieder in die kommunale Selbstverwaltung ein.
Unter den Nrn. 10 und 11, die man eigentlich nur zusammen betrachten kann, wird es im Sinne der FDP wieder sehr ideologisch: die Erreichbarkeit der Innenstädte natürlich nur mit dem Auto. Was Sie überhaupt nicht realisiert haben, ist, dass der Autoverkehr mittlerweile gerade in den städtischen Ballungsgebieten eine ganz andere Rolle spielt.
Wir brauchen eine Förderung des ÖPNV, wir brauchen eine Förderung des Radverkehrs, wir brauchen eine Förderung des Zu-Fuß-Gehens, natürlich auch die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Auto. Aber diese einseitige Fokussierung auf das Auto kann nicht der richtige Weg sein.
Lieber Herr Bode, führen Sie doch nicht ständig diese ewigen Phantomdiskussionen. Wer bitte in diesem Haus hat eine Maut für Innenstädte gefordert? Weder die SPD-Fraktion noch die Grünen. Mir ist keiner bekannt, der jemals die Forderungen erhoben hat, eine Maut für Innenstädte zu erheben.
Da kann ich nur sagen: Völliger Blödsinn. Sie führen hier eine Phantomdiskussion. Aber den Höhepunkt erreicht Ihr Antrag dann in Punkt 12. Da
fordern Sie allen Ernstes, dass sich die Landesregierung um das Baustellenmanagement der Kommunen kümmert. Ja, was denn jetzt noch? Also, es ist nun wirklich ureigenste Aufgabe der Kommunen, das Baustellenmanagement in den Städten zu regeln. Ich glaube nicht, dass Stefan Weil oder unser Finanzminister sich auch noch um die Baustellen in den Kommunen kümmern müssen. Völlig daneben, Herr Bode! Ich weiß nicht, was Sie sich dabei gedacht haben.
Im letzten Punkt fordern Sie dann auch noch die Landesregierung auf, City-Logistik-Konzepte zu entwerfen. Auch da sage ich: Wo ist eigentlich Ihr freies Unternehmertum? Es ist selbstverständlich Aufgabe des Marktes, es ist Aufgabe der Unternehmer, sich in Zeiten des Onlinehandels über City-Logistik-Lösungen Gedanken zu machen. Wenn ich eine Waschmaschine bei Saturn in der Osnabrücker Innenstadt kaufe, dann erwarte ich als Kunde, dass mir diese Waschmaschine nach Hause geliefert wird und ich sie nicht mit meinem eigenen Pkw nach Hause bringen muss.
Das ist aber mit Sicherheit keine Aufgabe der Landesregierung, das ist eine ureigenste Aufgabe der Unternehmer.
Ich frage mich: Wo ist eigentlich das freie Unternehmertum bei der FDP geblieben? Wollen Sie jetzt nur noch dirigistische Eingriffe der Landesregierung hier fokussieren oder vom Zaun brechen? Ich halte es für richtiger, da der freien Kreativität der Unternehmer ihren Lauf zu lassen.
Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen, der in Ihrem Antrag überhaupt keine Rolle gespielt hat, passenderweise übrigens.
Da geht es um das Personal. Aber für das Personal war die FDP offensichtlich noch nie zuständig. Wenn - das sprechen Sie in dem Antrag dankenswerterweise auch noch an - der stationäre Einzelhandel selbstverständlich auch Onlineangebote zukünftig stärker wahrnehmen soll und muss, um sozusagen die Margen zu vergrößern und auch am Markt mitspielen zu können, dann brauchen wir natürlich qualifiziertes Personal. Wir brauchen Weiterbildungsmöglichkeiten, wir brauchen Weiterbildungsangebote, und wir brauchen deutlich bessere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im Einzelhandel, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, um beispielsweise Nachwuchskräfte für die Branche zu gewinnen oder auch dem tenden
ziell schlechten Ruf des stationären Handels in der Branche entgegenzuwirken.
Das tendenziell negative Image des Handels speist sich vor allem aus dem vergleichsweise geringen Entgeltniveau, vielen Teilzeitstellen, mitunter unattraktiven Arbeitszeiten, Arbeitsstunden und am Wochenende. Darum erwarte ich von Ihnen ein paar Vorschläge, weil nämlich die Verkäuferinnen und Verkäufer im innerstädtischen Einzelhandel hier deutliche Verbesserungen unter dem Stichwort „Gute Arbeit“ von Ihnen erwarten. Alles andere führt nur dazu, dass der Fachkräftemangel in dem Bereich noch größer wird.
Wenn wir den Onlinehandel auch im stationären Handel implementieren wollen, dann brauchen wir qualifizierte Mitarbeiter, die dort deutlich besser ausgebildet und fortgebildet werden.
Letzter Punkt meiner Ausführungen: Ein erster Schritt in diese Richtung wird die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel sein, die zum 1. August 2017 beginnt, bei der der Bereich Online erstmals gewählt werden kann, außerdem der Fortbildungsberuf Kaufmann bzw. Fachwirt im E-Commerce. Das Konzept ist bereits 2015 vom Handelsverband Deutschland veröffentlicht worden. Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2018 startet dieses neue Programm. Ich kann es nur begrüßen, dass wir hier auch den Onlinehandel zum Ausbildungsgegenstand machen.
Alle diese Dinge, lieber Herr Bode, fehlen in Ihrem Antrag, wobei die Fortbildung und das qualifizierte Personal in Zeiten zunehmenden Onlinehandels eine ganz zentrale Voraussetzung sind, um hier bestehen zu können.
Aber da müssen wir noch einmal nacharbeiten. Ich bin gespannt auf die Ausschussdiskussion; denn so, wie Sie den Antrag hier eingebracht haben, wird er mit Sicherheit nicht beschlossen. Wir werden ihn verändern.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP, so haben wir gerade gehört, sorgt sich um junge Familien und möchte deshalb die Grunderwerbsteuer mit einem Freibetrag von 500 000 Euro versehen und damit faktisch abschaffen.
Junge Familien müssten angeblich wegen der Grunderwerbsteuerbelastung - das haben wir gerade sehr plastisch von Ihnen geschildert bekommen, und jetzt zitiere ich wörtlich aus Ihrem Antrag - „entweder Abstriche beim Objekt oder der Lage machen, stärker kreditfinanzieren oder auf das Eigentum verzichten.“ Ob das so ist, will ich einmal dahingestellt sein lassen, Herr Grascha.
- Sie können sich ja gleich noch zu Wort melden, Herr Kollege.
Viel interessanter finde ich zunächst einmal, dass diese Aussage gar nicht von der FDP-Landtagsfraktion stammt, sondern im Original eine wörtliche Aussage von Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, ist. Das heißt, die Idee zu diesem Antrag stammt gar nicht von Ihnen selbst, Herr Grascha, sondern Sie kopieren wörtlich, übernehmen die Forderung von Haus & Grund und verkaufen das als Ihren Antrag, mit dem Sie das ganze Land Niedersachsen beschäftigen.
Gleichlautende bzw. ähnliche Anträge, von Haus & Grund abgekupfert, befinden sich in der Beratung in den Landtagen von Bremen, Berlin, RheinlandPfalz, Hamburg und Hessen, zum Teil interessanterweise wortgleich oder zumindest ähnlich, einge
bracht von den jeweiligen Landtagsfraktionen der AfD.
Wenn man sich Ihrem Antrag inhaltlich nähern will, kann man das aus meiner Sicht aus zweierlei Perspektive tun: zum einen aus fiskalischer Sicht mit Blick auf den Landeshaushalt, zum anderen aber auch aus Sicht der betroffenen Familien.
Aus Sicht des Landeshaushalts ist zunächst einmal festzustellen, dass wir beispielsweise im Ist 2016 immerhin 908 Millionen Euro an Grunderwerbsteuereinnahmen zu verzeichnen hatten. Damit ist die Grunderwerbsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Landes Niedersachsen.
Sie wollen nach Ihren Berechnungen durch Einführung eines Grunderwerbsteuerfreibetrages von 500 000 Euro auf etwa 102 Millionen Euro im Landeshaushalt verzichten. Damit machen Sie vor allem ein Geschäft zulasten Dritter. Der Bund soll nämlich die Einnahmeausfälle des Landes mit 239 Millionen Euro kompensieren. - Na, herzlichen Glückwunsch, meine Damen und Herren! Der Bund wird sich bei Ihnen bedanken, und Finanzminister Schäuble wird „Hurra!“ schreien, wenn er hört, dass Sie ihm diese 239 Millionen Euro abnehmen wollen.
Aus meiner Sicht ist das abenteuerlich, was Sie da vorschlagen. Mit seriöser Finanzpolitik hat das nichts mehr zu tun. Sie wollen Ihre Steuergeschenke auch noch durch Dritte finanzieren lassen. Diese Geschäfte zulasten Dritter werden wir nicht mitmachen.
Übrigens zur Klarstellung, Herr Grascha: Sie haben ja vorhin gesagt, die Grunderwerbsteuer sei nicht rechtens.
- Herr Grascha, melden Sie sich doch bitte einfach zu Wort, und seien Sie nicht so aufgeregt!
Es war die CDU/FDP-Landesregierung, die den Grunderwerbsteuersatz im Jahre 2011 von 3,5 % auf 4,5 % erhöht hat. Wir haben ihn 2013 lediglich um einen halben Prozentpunkt auf 5 % aufgerundet.
Wenn Sie sich wirklich um die jungen Familien in diesem Land sorgen würden, dann hätten Sie bereits 2011 Ihre Steuererhöhungspolitik einstellen können, meine Damen und Herren.
Nebenbei bemerkt, Herr Grascha: Welchen Teil des Sozialstaats haben Sie eigentlich nicht verstanden? - Sie fordern einen Freibetrag von 500 000 Euro: Was für Wohnungen sollen das eigentlich sein? - Fragen Sie doch mal unseren jungen Kollegen Max Schmidt - er ist leider gerade nicht hier -, der sich gerade im ländlichen Raum von Celle ein schmuckes Einfamilienhaus baut, was er gedenkt, für sein Haus auszugeben, oder fragen Sie eine junge Familie, was sie überhaupt für ein Einfamilienhaus ausgeben kann. Aber selbst in Ballungsräumen wie Osnabrück sind 500 000 Euro eher dem gehobenen Luxussegment zuzuordnen. Den Normalverdiener, den kleinen Häuslebauer, haben Sie doch gar nicht im Blick.
In Wahrheit geht es Ihnen wieder einmal um Interessenpolitik zugunsten einer gut verdienenden Mövenpick-Klientel, der Sie beim Erwerb ihrer Luxusimmobilien auch noch die Grunderwerbsteuer schenken wollen.
Betrachten wir doch erst einmal - - -
Nein, das möchte ich nicht.
Sie haben die Lenkungsmöglichkeiten angesprochen. Sie wollen angeblich junge Familien dadurch fördern, dass Sie ihnen die Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % erlassen. Nehmen wir einmal an, dass sich eine junge Familie in Osnabrück ein Einfamilienhaus für 300 000 Euro kauft. Dann macht die Grunderwerbsteuer 15 000 Euro aus. Bei einer angenommenen Kreditfinanzierung dieses Bauvorhabens, die üblicherweise 30 Jahre läuft und 1 % Tilgung umfasst sowie eine geschätzte Zinsbelastung in Höhe von 2 % bei 20-jähriger Zinsbindung, macht die Grunderwerbsteuer kreditfinanziert genau 37,50 Euro im Monat aus.
Glauben Sie ernsthaft, dass ein junger Familienvater in 37,50 Euro im Monat einen Anreiz zur Eigentumsbildung sieht?
Das ist absolut lächerlich.
Sie erreichen überhaupt keine Lenkungswirkung, sondern Sie produzieren Mitnahmeeffekte für Ihre Mövenpick-Klientel.
Einen weiteren Aspekt gilt es zu beachten. Sie werden auch sonst nicht müde, Herr Grascha, vor ausufernder und überbordender Bürokratie zu warnen. Aber wenn es um Ihre Klientel beim Kauf von Luxuswohnungen geht, wollen Sie dieses Bürokratiemonster offensichtlich gar nicht sehen.
Wer soll, wenn man z. B. einmal im Leben eine Eigentumswohnung zum Selbstbewohnen kauft, überwachen, unter welchem Namen und in welcher Stadt das der Fall war und ob Ihr steuerpolitisches Geschenk entgegengenommen wurde? Was
ist, wenn die Wohnung ursprünglich zum Selbstbewohnen gedacht war und am Ende doch vermietet wird?
Sie schlagen eine Beschäftigungstherapie für Finanzbeamte vor, die landauf, landab schauen können, was aus diesen Leuten und aus diesen Wohnungen eigentlich geworden ist.
Sie schreiben, Sie wollen die Bildung von Eigentum und Vermögen erleichtern.
Genau diese Vermögens- und Eigentumsbildung breiter Bevölkerungsschichten ist unser Ziel.
Man erreicht es aber nicht, indem man Bauwillige um 37 Euro im Monat bereichert, sondern man erreicht es nach fester Überzeugung der SPDFraktion, indem man dort ansetzt, wo Vermögen und Eigentum gebildet werden können, nämlich bei der Arbeit.
Deshalb steht die SPD für gute Arbeit, die anständig bezahlt werden muss. Eine unserer ersten Maßnahmen war die Einführung des Mindestlohns. Sie hat nämlich wirklich etwas gebracht. Mit dieser Maßnahme und vielen anderen Maßnahmen betreibt man Vermögensbildung, und man macht es nicht so, wie Sie es wollen, indem man Vermögen einfach steuerlos verschiebt.
Die SPD-Fraktion unterstützt darüber hinaus den Vorstoß unserer Bundestagsfraktion.
- Herr Dürr, es wäre schön, wenn Sie zuhören würden, anstatt immer nur dazwischenzuquatschen.
Wir unterstützen den Vorstoß unserer Bundestagsfraktion, die Rechte der Mieterinnen und Mieter zu stärken und die Behandlung der Nebenkosten beim Immobilienkauf zu reformieren. Wir wollen nämlich Familien und Normalverdiener entlasten.
Das Prinzip bei den Maklergebühren, die übrigens deutlich höher sind, als die von Ihnen genannte Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 %, „Wer bestellt, der bezahlt“, soll künftig auch bei Kaufverträgen gelten. Die Gebühren sollen also entsprechend getragen werden. Wir begrüßen das außerordentlich.
Im Übrigen begrüßen wir den Vorschlag aus Berlin, eine Pauschalierung der Höhe der Kosten für Notare und Grundbucheintragungen vorzunehmen. Sie könnten auch darüber nachdenken, ob das der richtige Weg sein könnte.
Meine Damen und Herren, der soziale Wohnungsbau wird in Niedersachsen zukünftig verstärkt durch Tilgungszuschüsse gefördert. Die Wohnraumförderbestimmungen sollen angepasst werden. Der Sozialausschuss hat in diesen Tagen entsprechende Entwürfe des Änderungserlasses erhalten. Für diese Tilgungszuschüsse stellt der Bund für die Jahre 2017 und 2018 weitere Fördergelder in Höhe von 46 Millionen Euro bereit. Barbara Hendricks hat zugesagt, dieses Geld zu überweisen.
Bereits in den vergangenen beiden Jahren wurden durch diese Landesregierung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf fast 400 Millionen Euro aufgestockt. Bis zum Jahr 2019 stehen für die soziale Wohnraumförderung somit mehr als 800 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel zur Verfügung.
Das ist eine enorme Steigerung im Vergleich zur CDU/FDP-Vorgängerregierung, die für den sozialen Wohnungsbau nur 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat.
Wir brauchen diese Mittel dringend, um bezahlbaren Wohnraum für Familien und andere Haushalte zu schaffen, die sich Ihre teuren Luxuseigentumswohnungen mit Preisen von 500 000 Euro niemals werden leisten und von der Abschaffung der Grunderwerbsteuer niemals werden profitieren können.
- Herr Grascha, den Rest diskutieren wir im Haushaltsausschuss.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sich von der Gesellschaft entfernt hat, sieht man schon daran, dass Sie von der FDP sich plötzlich über den Mindestlohn Gedanken machen. Aber ohne uns gäbe es den Mindestlohn gar nicht. Sie haben den Mindestlohn damals abgelehnt; das will ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen.
Dass Sie sich über den Mindestlohn Gedanken machen, ist der Witz schlechthin. - Ich habe das nur als Beispiel dafür gebracht, dass wir auf dem Arbeitsmarkt für die hart arbeitenden Menschen in diesem Land ein vernünftiges Entgelt zahlen müssen. Dann können sie sich von diesem Entgelt auch eine vernünftige Wohnung leisten.
Herr Grascha, 500 000 Euro? - Ich weiß nicht, wo Sie leben.
Bei einer Wohnung für 500 000 Euro handelt es sich für mich um eine Luxuseigentumswohnung.
Die bekommen Sie zwar in Osnabrück, aber das ist nur für ein bestimmtes Teilsegment finanzierbar.
- Melden Sie sich doch zu Wort, Herr Dürr! Es nervt mich wirklich, dass Sie nur noch dazwischenquatschen.
500 000 Euro - ich bleibe dabei - kostet eine Luxuseigentumswohnung. Das betrifft nicht die Probleme, die die Menschen draußen haben. Das Problem ist, dass wir zu niedrige Gehälter haben. Das Problem ist, dass wir in Ballungszentren erheblichen Wohnungsmangel oder sogar Wohnungsnot haben. Da greift das von Ihnen vorgeschlagene Instrument, die Grunderwerbsteuer zu erlassen, viel zu kurz.
Ich habe Ihnen vorgerechnet, dass Sie die Menschen monatlich um 37 Euro entlasten wollen. Gerade in den Ballungszentren haben wir ein erhebliches Problem mit der Wohnungsnot.
Wir haben ein Wohnungsbauproblem. Da ist der soziale Wohnungsbau ein viel besseres Instrument, ebenso wie eine wirksame Mietpreisbremse im Übrigen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie hat die Landesregierung in den letzten Jahren die Haltestellen gefördert?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion ist es, dem besonderen Informationsanspruch der Öffentlichkeit bei öffentlichen Unternehmen Rechnung zu tragen; das hat auch Herr Mohr gerade gesagt. Es soll für mehr Transparenz bei den Gehältern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane gesorgt
werden. Die Chefgehälter in den Unternehmen mit Landesbeteiligung sowie die in den Sparkassen Niedersachsens sollen künftig offengelegt werden. Dies soll für Unternehmen des privaten Rechts gelten, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Bei Minderheitsbeteiligungen von mindestens 25 % soll auf eine Veröffentlichung der Bezüge zumindest hingewirkt werden.
Gleiches soll für die niedersächsischen Sparkassen gelten. Hier soll der Träger - im Regelfall also die Kommune - über seine jeweiligen Verwaltungsratsmitglieder darauf hinwirken, dass die Vorstandsgehälter und die Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder veröffentlicht werden. Im Kern gilt es also, abzuwägen zwischen einerseits dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Transparenz bei Geschäftsführungsgehältern öffentlicher Unternehmen und Sparkassen, da es hier auch immer wieder um die zweckentsprechende Verwendung öffentlicher Mittel geht, und andererseits dem Recht der betroffenen Unternehmensvorstände und Mitglieder der Kontrollgremien wie Aufsichts- und Verwaltungsräten auf informationelle Selbstbestimmung. Oder anders ausgedrückt: Was ist höher zu bewerten, die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Vorstände oder der Anspruch der Öffentlichkeit auf Transparenz?
Beim ersten Lesen des Gesetzentwurfs, Herr Grascha, habe ich mir verwundert die Augen gerieben. Stammt dieser doch sehr weitgehende Gesetzentwurf tatsächlich von der FDP-Landtagsfraktion hier im Hause, die sich doch sonst immer als Hüterin der individuellen Freiheitsrechte versteht und sich auf die Bürgerrechte beruft? - Erst gestern bei der Aktuellen Stunde hat sich die FDP für das Recht auf freie Fahrt für freie Bürger mit dem Golf GTI und für das Recht auf Spaß in einer Spaßgesellschaft starkgemacht, als es um mögliche Einschränkungen des Autoverkehrs im Zusammenhang mit hohen Emissionswerten ging. Und heute will die FDP diese individuellen Bürgerrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf dem Altar der weitestgehenden Transparenz opfern?
Stünde nicht als Antragsteller die FDP-Fraktion auf dem Gesetzentwurf, Herr Grascha, könnte man beim ersten Lesen tatsächlich glauben, der Gesetzentwurf stamme von der eher sozialistisch
ausgerichteten Linkspartei im Kampf gegen das internationale Kapital.
Vielleicht, Herr Grascha, war mir der FDPGesetzentwurf beim ersten Lesen gerade deshalb so sympathisch.
Aber im Ernst: Bei genauerer Betrachtung wirft der Gesetzentwurf aus meiner Sicht mehr Fragen auf, als dass er Lösungen aufzeigt. Wir werden diese offenen Fragestellungen im Haushaltausschuss intensiv erörtern und einer Klärung zuführen.
Natürlich ist die Fragestellung: „Will ich mehr Transparenz, mehr Klarheit und mehr Information für die Öffentlichkeit über die Höhe von Geschäftsführungsvergütungen?“ mit einem klaren Ja zu beantworten, wenn man das Thema politisch betrachtet. Ich habe ja bereits gesagt, dass ich persönlich große Sympathien für diesen scheinbar sozialistischen Gesetzentwurf der Liberalen hier im Hause habe.
Allerdings muss der politischen Debatte natürlich auch eine rechtliche Debatte folgen. Geht das Ganze rechtlich überhaupt, was die FDP hier will? Ist es möglicherweise verfassungswidrig? - Mit diesen Fragen werden wir uns im Haushaltsausschuss beschäftigen müssen. Wir als SPDFraktion werden jedenfalls eine intensive Anhörung der betroffenen Verbände im Haushaltsausschuss dazu beantragen.
Lassen Sie mich bereits heute auf ein paar Fragestellungen näher eingehen.
Die FDP begründet ihren Wunsch nach mehr Transparenz damit, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch hierauf habe, da öffentliche Unternehmen aus Steuergeldern finanziert würden, bei denen die öffentliche Hand zur Existenz beitrage oder für die die öffentliche Hand das unternehmerische Risiko des unternehmerischen Handelns trage. Aber, meine Damen und Herren, ist das wirklich so? Werden beispielsweise Sparkassen aus Steuergeldern finanziert? Hält der Träger Anteile am Kapital? Haftet der Träger? - Als Mitglied
des Verwaltungsrates der Sparkasse Osnabrück kann ich diese Fragen nur verneinen.
Allerdings - interessante Diskussion - bejaht das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern diese Fragestellungen. Bei den Diskussionen im Finanzausschuss des Landtags von MecklenburgVorpommern vertrat das Finanzministerium ausweislich der Landtagsdrucksache 6/5336 die Auffassung, dass
„Sparkassen zweifellos öffentlich-rechtliche Unternehmen seien und von der öffentlichen Hand bezahlt würden. Sie würden das Geld zwar selbst in der Region erwirtschaften, seien aber … durch das Sparkassengesetz … geschützt, hätten einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen und seien rechenschaftspflichtig. Trotz der eigenen Erwirtschaftung der Gelder sei hier Transparenz erforderlich, da diese Mittel die Beschäftigten als Angestellte eines öffentlich-rechtlichen Instituts erwirtschafteten.“
„Bei der Frage nach den öffentlichen Geldern sei ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei den Sparkassen um ein Vermögen handele, das über einen Zeitraum von 200 Jahren angehäuft worden sei und ursprünglich Geld der öffentlichen Hand gewesen sei. … Die Gewährträgerhaftung sei zwar 2015 endgültig ausgelaufen, jedoch werde im Sparkassengesetz bestimmt, was mit den Mitteln zu geschehen habe.“
Es gebe
„eine faktische Einstandspflicht … Eine Kommune werde einer von ihr getragenen Sparkasse in einer finanziellen Notlage entsprechende Hilfen wohl eher nicht verwehren.“
Soweit die Einschätzung des Finanzministeriums von Mecklenburg-Vorpommern - aus meiner Sicht eine interessante Analyse, die es im Haushaltsausschuss zu diskutieren gilt.
Bei Kapitalgesellschaften ist im Anhang zum Jahresabschluss die Gesamtvergütung des Geschäftsführungsorgans anzugeben. Bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft sind zusätzlich unter Namensnennung die jeweiligen Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds anzugeben.
Genau diese Regelung gilt aufgrund der Ausnahmevorschriften des HGB für die Sparkassen aber gerade nicht. Das heißt, sie sind bundesgesetzlich nicht verpflichtet, die Vorstandsbezüge offenzulegen.
Da es sich hier um Regelungsgegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung handelt und der Bund durch das HGB von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat, sind die Möglichkeiten, die der Landesgesetzgeber hier hat, eigene Regelungen aufzustellen, äußerst begrenzt. Die Sparkassen können nämlich tatsächlich nicht verpflichtet werden, die Vorstandsbezüge offenzulegen. Lediglich auf den Träger der Sparkassen kann entsprechend eingewirkt werden, indem eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, dass der Träger auf die Offenlegung hinwirkt. Ob das rechtlich tatsächlich haltbar ist, wird die Diskussion im Haushaltsausschuss zeigen. Es gibt jedenfalls berechtigte Zweifel, meine Damen und Herren, ob eine solche Regelung rechtlich haltbar ist. Ich bin auf die Ausführungen des GBD in dieser Frage äußerst gespannt.
Die Mitglieder der Verwaltungsräte der Sparkassen sind jedenfalls vom kommunalen Träger rechtlich unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen. Wenn der Träger nun auf die Offenlegung der Vorstandsbezüge hinwirken soll, ist dies nur im Wege der Ausübung von Druck auf die Verwaltungsratsmitglieder möglich, damit diese die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder ändern. Insofern besteht ein Widerspruch zwischen der Hinwirkungspflicht des Trägers, die Sie gesetzlich normieren wollen, und der Gewissensfreiheit der Verwaltungsratsmitglieder, der nicht so einfach aufgelöst werden kann.
Meine Damen und Herren, ich habe, glaube ich, deutlich machen können, dass hier eine Menge Fragestellungen offen sind. Die FDP hat hier einen sehr interessanten Gesetzentwurf eingebracht, den ich eher als links orientiert betrachten würde. Ich habe viele Sympathien für diesen Gesetzentwurf, Herr Grascha. Trotzdem müssen wir uns natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen und dürfen die Bürgerrechte nicht unzulässig einschränken; das gilt natürlich für auch für gut verdienende Vorstandsvorsitzende.
Ich freue mich auf die Beratungen mit Ihnen im Haushaltsausschuss. Ich weiß gar nicht, warum
Sie so aufgeregt auf meine doch eher sachlichen Anmerkungen reagieren.
Ich glaube, ich habe meine Redezeit jetzt auf den Punkt ausgeschöpft.
Vielen Dank.
Lieber Herr Grascha, genau das will ich tun. Ich habe Ihnen, glaube ich, sehr sachlich geantwortet.
Die Überlegung, dass dieses Gesetz möglicherweise verfassungswidrig ist, stammt nicht von mir. Ich bin schließlich kein Jurist. Aber wenn Sie sich mit der Thematik näher beschäftigt hätten, dann wüssten Sie - Sie können das gerne nachlesen; ich habe eben aus der Drucksache des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern zitiert -, dass es umfassende Anhörungen gegeben hat und so einige Institute und Rechtsgelehrte Zweifel geäußert haben, was die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen angeht.
Die CDU-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern hat presseöffentlich gesagt: Auch wir haben verfassungsrechtliche Bedenken; wir machen es aber trotzdem, weil wir das Gesetz in der Sache für richtig halten.
Sie wissen wie ich: Vor Gericht ist es wie auf hoher See; wenn am Ende einer klagt, wird man sehen, ob ein solches Gesetz Bestand hat. - Nur darauf habe ich hingewiesen.
Trotzdem will ich Ihnen gerne zugestehen, dass ich große Sympathien für Ihren interessanten Gesetzentwurf habe.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stickoxide in der Atemluft gefährden die Gesundheit von Menschen. Das haben wir heute schon häufiger gehört. Sie führen zu erheblichen Atemwegsbeeinträchtigungen und -schädigungen. Vorgeschädigte Personen, Kinder und vor allen Dingen ältere Menschen sind besonders gefährdet. Herr Bode, ich kann es mir nicht verkneifen: Die Mutter eines an Krebs erkrankten Kindes wird Ihre Ausführungen von vorhin zum GTI und zur Spaßgesellschaft nicht so witzig gefunden haben, wie Sie das vielleicht gemeint haben.
Das Erkrankungsrisiko steigt mit der Höhe der Konzentration der Schadstoffe in der Atemluft deutlich an.
- Sie können sich gleich gerne zu Wort melden.
Das deutsche Immissionsschutzrecht gibt in der Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie vor, dass bei der Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufzustellen hat. Die zuständigen Behörden sind in Niedersachsen auf der kommunalen Ebene angesiedelt. Herr Bode, noch einmal zur Erinnerung: Es war der FDP-Umweltminister Sander, der den Kommunen in Niedersachsen die Verpflichtung zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen auferlegt hat. In 15 von 16 Bundesländern sind die Bundesländer selbst zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen verpflichtet und eben nicht die Kommunen.
Nur Herr Sander hat das den Kommunen aufgebürdet, und damit übrigens auch die Kosten. Ich bezeichne das als kommunalfeindliche Politik
und als Flucht aus der Verantwortung der damaligen schwarz-gelben Landesregierung, meine Damen und Herren.
Die Ermittlungen der Luftschadstoffbelastung in Niedersachsen erfolgt durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim. Die Messergebnisse für das Jahr 2015 zeigen sehr deutlich, dass bei sieben niedersächsischen Städten die Grenzwerte überschritten sind. Das sind die Städte Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Braunschweig, Hildesheim, Hameln und Göttingen, also typischerweise die Ballungszentren in städtischen Gegenden.
Hauptverursacher der örtlichen Stickstoffdioxidbelastung sind die Emissionen von Kraftfahrzeugen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes trägt der Kraftfahrzeugverkehr zu 60 % dieser Emissionen bei. Damit sind die Dieselfahrzeuge für die häufige Nichteinhaltung von NO2-Luftqualitätsgrenzwerten an Straßen von entscheidender Bedeutung. Neben den Diesel-Pkws tragen aber auch Nutzfahrzeuge und Busse im ÖPNV maßgeblich zur Belastung bei.
Meine Damen und Herren, was folgt nun aus dieser Erkenntnis? - Die Umweltministerkonferenz hat das Thema Luftreinhaltung mehrfach behandelt. Auf der Sondersitzung der Umweltministerkonferenz am 7. April in Berlin wurden u. a. Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Abgasmanipulationen und weitergehende Maßnahmen zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge, also Elektromobilität und Erdgasfahrzeuge, beschlossen.
Was wir aus meiner Sicht brauchen, sind Förderprogramme des Bundes, um stärkere finanzielle Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte zu schaffen, etwa eine Prämie bei der vorzeitigen Anschaffung eines Pkw in Euro-6-Norm oder ein Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge.
An dieser Stelle sage ich auch sehr deutlich: Die SPD-Landtagsfraktion lehnt die Einführung der blauen Plakette als unverhältnismäßig ab, da sich das Problem mit der Einführung der ab 2016 geltenden Euro-6-Norm und fortschreitender Flottenmodernisierung von selbst in den Griff bekommen lässt. Das haben wir heute schon zweimal ausgeführt.
Ab 2016 werden die NO2-Emissionen mit entsprechender Durchdringung der Dieselflotte deutlich sinken. Allerdings könnte der Bund diesen Prozess beschleunigen, wenn es finanzielle Anreize durch Förderprogramme gäbe, die aus unserer Sicht der deutlich bessere Weg sind, als die blaue Plakette einzuführen.
Ebenso wichtig wie Förderprogramme, meine Damen und Herren, sind auch steuerliche Anreize, die etwa durch den Bund oder durch die EU erfolgen könnten.
Was wir neben steuerlichen Anreizen brauchen, ist natürlich auch der verstärkte Einsatz von Elektroautos sowie Erdgasbussen und Elektrobussen im ÖPNV. Aus meiner Sicht ist hier Niedersachsen Vorreiter; denn dank der Bemühungen unseres Wirtschaftsministers Olaf Lies - er ist gerade nicht da - gibt es mittlerweile eine Kaufprämie für Privatleute für den Kauf eines Elektroautos. Auch das von der Landesregierung aufgelegte Förderprogramm zur Erneuerung von Bussen fördert elektrisch betriebene Busse im ÖPNV besonders stark. Das sind aus meiner Sicht wichtige und richtungweisende Entscheidungen unserer Landesregierung in diesem Themenbereich.
Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen: Das Land Niedersachsen wird die Stadtwerke Osnabrück mit einer Förderung von über 3 Millionen Euro beim Kauf von Elektrobussen unterstützen. Für eine Gesamtinvestitionssumme von 9 Millionen Euro wollen die Osnabrücker Stadtwerke insgesamt 13 Elektrobusse anschaffen und damit eine komplette Linienverbindung im Stadtgebiet vollständig elektrifizieren. Insgesamt nimmt das Land viel Geld in die Hand, nämlich 84,9 Millionen Euro, um den öffentlichen Nahverkehr in Niedersachsen besonders zu fördern.
Die Stadt Oldenburg ist ausgezeichnet worden. Sie plant die komplette Umstellung der Busflotte auf Bioerdgas. Bereits seit 2015 laufen 74 Busse mit Bioerdgas. Der Rest wird dann im Jahr 2016 erfol
gen. Dadurch werden sich die Stickstoffemissionen erheblich reduzieren.
Dafür ist Oldenburg ausgezeichnet worden. Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen Ulf Prange in Oldenburg!
Für die deutsche Autoindustrie wird die verstärkte Nutzung von Elektrofahrzeugen, der gesamte Bereich der Fertigung von E-Fahrzeugen in Zukunft ein immer wichtigeres Geschäftsfeld werden. Wenn die öffentliche Hand die Ladeinfrastruktur ausbaut, die Forschung und Entwicklung von Batterietechniken und Speicherkapazitäten vorankommen und weiterhin finanziell gefördert werden, dann erschließt sich auch für die Automobilindustrie ein zusätzliches Geschäftsfeld, nämlich Elektromobilität.
VW will bis Mitte der 2020er-Jahre 30 % Elektrofahrzeuge verkaufen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit. Ich glaube, wir sind da im Autoland Niedersachsen auf einem guten Weg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag des Kollegen Grascha hat mir deutlich gemacht, dass die Kommunalwahl ihren Schatten vorauswirft. Die FDP übt offensichtlich, wie so oft, den Schulterschluss mit dem Bund der Steuerzahler, indem die Positionen des Bundes der Steuerzahler mal wieder 1 : 1 ins Parteiprogramm übernommen und dann hier brav vorgetragen werden.
Es wird - unkritisch - nicht hinterfragt, ob der Bund der Steuerzahler mit seinen Forderungen und den Behauptungen, die auch Herr Grascha hier aufgestellt hat, überhaupt richtig liegt.
Das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler, mit dem regelmäßig vermeintliche Verfehlungen öffentlicher Amtsträger oder Fälle von Steuerverschwendung gebrandmarkt werden sollen, ist natürlich einerseits ein geeignetes Mittel, um derartige Verfehlungen öffentlich zu machen. Andererseits ist aber auch der Bund der Steuerzahler nicht frei von Irrtümern. Daher tun wir sicherlich gut daran, zu überprüfen, ob die Verfehlungen, die hier veröffentlicht werden, überhaupt der Realität entsprechen.
Zu oft hat sich - Herr Grascha, Sie können sich doch gleich zu Wort melden! - bei genauerem Hinsehen und nach kritischer Nachfrage bei den betroffenen Kommunalbehörden herausgestellt, dass an den Vorwürfen gegen die Amtsträger nichts dran ist oder zumindest der Sachverhalt, der populistisch in der Öffentlichkeit breitgetreten wird, anders gelagert ist, als behauptet worden ist.
Ich sage allerdings auch: Grundsätzlich ist Ihr Anliegen, Herr Grascha, das der FDP-Fraktion und natürlich auch das Ihrer Vorfeldorganisation, des Bundes der Steuerzahler, gerechtfertigt. Die SPDFraktion ist für die sparsame und effiziente Verwendung von Steuermitteln bekannt. Auch wir nehmen den Umgang mit öffentlichen Geldern und Haushaltsmitteln natürlich sehr ernst. Dennoch halte ich den Antrag der FDP aus verschiedenen Gründen für überflüssig wie einen Kropf. Das, was die FDP hier einfordert - die Strafbarkeit von Verfehlungen wegen haushaltsrechtlicher Bestimmungen oder Steuerverschwendung durch Amtsträger -, kann schon nach geltender Rechtslage strafrechtliche, disziplinarrechtliche und sogar haftungsrechtliche Ansprüche auslösen.
Der Tatbestand des § 266 des Strafgesetzbuches, den Sie zitiert haben, umfasst in der Tat den Tatbestand der sogenannten Haushaltsuntreue.
Wer also Steuergelder verschwendet oder gar vorsätzlich und grob fahrlässig seine Pflichten im Umgang mit öffentlichen Mitteln verletzt, kann auch heute schon nach geltender Rechtslage im Zweifel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Außerdem muss der Betreffende dem Dienstherrn den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Obendrein erfolgt in der Regel ein Disziplinarverfahren.
Darüber können wir im Ausschuss weiterreden. Heute ist Freitag und ist die erste Beratung.
- Wir werden das im Ausschuss klären, Herr Grascha!
Es ist also nach der geltenden Rechtslage alles bestens geregelt. Deshalb kann man diesen FDPAntrag nicht nur als überflüssig, sondern auch als reinen Show-Antrag im bevorstehenden Kommunalwahlkampf werten.
Neben dem Haushaltsuntreuetatbestand im Strafgesetzbuch gibt es im Übrigen auch weitere gesetzliche Regelungen, die der Verschwendung von Haushaltsmitteln einen wirksamen Riegel vorschieben. Ich verweise auf den § 7 der Landeshaushaltsordnung über die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Es gibt den Haushaltsbeauftragten nach § 9 der Landeshaushaltsordnung, der über die Einhaltung der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze zu wachen hat. Es gibt das Vergaberecht, und es gibt den § 30 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. - Alle diese Instrumente sorgen bereits heute für eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aufzählung dieser Schutzvorschriften gegen Steuerverschwendung macht aus meiner Sicht deutlich, wie überflüssig Ihr Antrag ist. Das werden wir im Haushaltsausschuss sicherlich auch durch eine Unterrichtung, die wir beantragen werden, deutlich machen.
Auch Ihr Argument des § 266 StGB, das Sie hier angeführt haben, zieht aus unserer Sicht nicht, weil das alles schon geregelt ist.
Was mich an diesem Antrag aber wirklich ärgert, ist, dass Sie in einem Atemzug Steuerhinterziehung mit Steuerverschwendung gleichsetzen.
Hierdurch werden Tausende von Amtsträgern öffentlicher Verwaltungen unter Generalverdacht gestellt, mit Steuergeldern nicht ordnungsgemäß umzugehen - weshalb dieses genauso geahndet werden müsse wie der Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte diese Gleichsetzung für einen Skandal, für skandalös. Das ist nicht in Ordnung, Herr Grascha.
Durch Steuerhinterziehungen gehen dem Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jährlich etwa 40 Milliarden Euro verloren. Straßen, Kindergärten oder Sporthallen in diesem Land können nicht saniert werden, weil Steuerhinterzieher sich der Finanzierung unserer Solidargemeinschaft in einem Umfang entziehen, der im Extremfall sogar mit einer Haft von zu Recht bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Das mit angeblicher Steuerverschwendung von Amtsträgern in Kommunalbehörden gleichzusetzen, halte ich für ein Unding.
Diese Gleichsetzung ist ein Schlag ins Gesicht vor allen Dingen derjenigen Staatsbediensteten, die sich täglich in den Kommunen um die Bearbeitung von Anträgen bemühen und die sich um das Wohl der Bürger in diesem Land bemühen, die ihrer Arbeit nachgehen und die ihre Arbeit machen. Das ist ein Schlag ins Gesicht dieser Kolleginnen und Kollegen. Das werden wir als SPD-Fraktion nicht mitmachen.
Meine Damen und Herren, wenden Sie einfach die geltenden Regeln an; dann kann Steuerverschwendung selbstverständlich geahndet werden. Das ist überhaupt kein Problem. Aber Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Steuerhinterziehern gleichzusetzen, wie Sie es hier tun, und sie zu brandmarken, das machen wir jedenfalls nicht mit.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir werden Ihren Antrag dort im Rahmen einer
Unterrichtung als das entlarven, was er ist, nämlich als reinen Wahlkampfgag.
Vielen Dank.
Herr Grascha, wir führen hier keine Neiddebatte, sondern wer Steuern hinterzieht, der begeht schlicht einen Straftatbestand. Das ist nicht in Ordnung.
Das hat nichts mit Neiddebatte zu tun. Dem Staat entgehen jedes Jahr 40 Milliarden Euro. Das ist nicht Ordnung. Sie können sich gleich gerne noch einmal zu Wort melden.
Nun zu der anderen Frage. Wir sind hier nicht in der Schule. Über die Frage, ob mir persönlich ein Fall bekannt ist, können wir uns gerne im Ausschuss unterhalten. Die Landesregierung wird Ihnen sicherlich darstellen können, welche Fälle von Steuerverschwendung geahndet worden sind.
Ich möchte einen anderen Punkt ansprechen, nämlich Ihren goldenen Brunnen auf dem Marktplatz. Das war natürlich wieder ein überzeichnetes Beispiel.
Es macht aber deutlich, wohin Ihr Antrag auch noch führt. Wissen Sie, was das wirksamste Mittel dagegen ist, wenn ein Rat in einer Kommune glaubt, einen goldenen Brunnen auf dem Marktplatz installieren zu müssen? - Das werden die Bürger dem Rat schon bei der nächsten Wahl sagen. Wer auf die Idee kommt, einen goldenen Brunnen auf dem Marktplatz zu installieren, der wird bei der nächsten Wahl die entsprechende Watsche von den Bürgern bekommen. Ich glaube, das ist ein viel wirksameres Mittel als die Frage, ob derjenige strafrechtlich belangt werden muss.
Im Übrigen zeigt das, dass politische Initiativen durch Ihren Antrag natürlich auch abgewürgt werden - das schreiben Sie selbst in Ihrer Antragsbegründung -, wenn jetzt geguckt werden muss, ob sie möglicherweise einen Straftatbestand erfüllen.
Das Entscheidende ist, dass der Rat in der Stadt diese Dinge politisch beschließt.
Dann müssen wir halt gucken, wie der Wähler damit umgeht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niedersachsen ist das Windenergieland Nummer eins. Das ist gut so, und das soll auch so bleiben.
- Das fängt ja gut an!
Mit über 8 600 MW stellt Niedersachsen etwa ein Fünftel der in der Bundesrepublik installierten Leistungen. Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende unterstützt die SPD-Fraktion deshalb glasklar den weiteren Ausbau der Windenergie.
Der Ausbau ist aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll. In der niedersächsischen Windenergiebranche sind mittlerweile über 30 000 Menschen beschäftigt. 2013 wurden alleine in Niedersachsen 500 Millionen Euro in neue Windparkprojekte investiert. In der Windenergiebranche in Niedersachsen und Bremen entsteht - zusammengerechnet - eine jährliche Bruttowertschöpfung von 3,4 Milliarden Euro.
Wir als Niedersachsen haben also allen Grund, uns für norddeutsche Interessen einzusetzen und die Windenergie unter Klimaschutzgesichtspunkten, aber auch unter den gerade genannten wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten weiter voranzutreiben.
Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil und unserem Umweltminister Stefan Wenzel.
Die beiden haben sich nämlich in sehr vorbildlicher und in intensiver Art und Weise dafür eingesetzt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausgebremst wird.
Dennoch - so muss ich leider sagen - können wir mit den vorläufigen Ergebnissen der Bund-LänderGespräche aus niedersächsischer Sicht nicht ganz zufrieden sein. Bis 2025 sollen zwischen 40 und 45 % des Stromverbrauchs über Ökostrom gedeckt werden. Vor dem Hintergrund, dass der Stromanteil aus erneuerbaren Energien bereits heute ein Drittel beträgt, ist diese Zielsetzung zumindest aus niedersächsischer Perspektive nicht besonders ambitioniert.
Deshalb fordern wir in unserem Entschließungsantrag, dass das Ausbauziel für erneuerbare Energien von 45 % ausdrücklich keine Obergrenze sein darf und noch ausbaufähig ist.
In Berlin hat man sich nun darauf verständigt, für die Windenergie an Land einen Zubau von 2 800 MW brutto jährlich festzulegen. Das entspricht in etwa einer Menge von rund 1 000 Windrädern. Bisher waren es 2 500 MW netto. Die Einigung sieht leider auch vor, den Ersatz alter durch neue Anlagen, sogenannte Repowering-Projekte, dabei mit anzurechnen. Um eine gute Netzauslastung zu gewährleisten, dürfen höchstens 60 % des durchschnittlichen Neubaus der letzten Jahre in Norddeutschland sein.
Damit können wir aus niedersächsischer Perspektive nicht zufrieden sein. Wir bleiben deshalb bei der Forderung in unserem Entschließungsantrag, dass der Ausbaupfad für die Onshorewindenergie mit 2 500 MW netto erhalten bleibt und dass das sogenannte Repowering auch weiterhin nicht auf den Zubau angerechnet wird.
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht überdies vor, dass neue Windkraftanlagen nur noch gefördert werden, wenn sie erfolgreich an Ausschreibungen teilnehmen. Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist es ein grundsätzlich richtiger Ansatz, auszuschreiben, um Kosten zu senken. Das vorgesehene Verfahren allerdings führt zu einer massiven Marktverzerrung zulasten mittelständischer und vor allem kommunaler Unternehmen.
Ich habe nichts gegen ein effizientes Ausschreibungsverfahren, das die zukünftigen Umlagebelastungen vor allem für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich hält. Das Verfahren muss aber so ausgestaltet sein, dass Chancengleichheit für alle Anbieter besteht.
Die derzeitigen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums würden insbesondere die kommunalen Stadtwerke stark benachteiligen. Das Risiko, keine Förderzusage zu erhalten, können große Energiekonzerne und internationale Investmentgesellschaften auf viele Kleinprojekte verteilen. Kleinere Windkraftprojektierer wie beispielsweise die Stadtwerke Osnabrück als kommunales Unternehmen können das gerade nicht. Je nach Windprojekt bewegen sich die notwendigen finanziellen Vorleistungen im sechs- bis siebenstelligen Euro-Bereich. Eine solche Summe werden örtliche und regionale Akteure nicht investieren wollen, wenn völlig offen ist, ob sich diese Vorarbeiten überhaupt rentieren.
Für Bürgerenergiegesellschaften sieht der Gesetzentwurf zwar eine Ausnahmeregelung vor, dies gilt aber gerade nicht für kommunale Unternehmen, und das ist das Problem. Die Folge: Viele investitionswillige Stadtwerke werden sich zurückziehen, wenn sie zunächst große finanzielle Vorleistungen erbringen müssen, ohne zu wissen, ob sie eine Förderung bekommen.
Ich zitiere: „Ohne Verlässlichkeit keine Investitionen - dieses Risiko gehen wir als kommunales Unternehmen nicht ein“, betonte der Osnabrücker Stadtwerkechef Manfred Hülsmann dieser Tage vor der örtlichen Presse.
Dabei sind die lokalen Akteure und insbesondere die kommunalen Stadtwerke ein wichtiger Motor und Treiber der Energiewende. Viele kommunale Klimaschutzprogramme wären gefährdet, wenn die kommunalen Stadtwerke oder regionale Initiativen nicht mehr wie bisher in regenerative Projekte investieren könnten. Wir dürfen den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausschließlich den großen internationalen Investmentgesellschaften überlassen und die Energiewende sofort ausbremsen, sondern müssen weiterhin auch kommunal gestalten und den kommunalen Unternehmen eine Chance geben.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wesentlicher Anteil des weiteren Ausbaus der Windenergieerzeugung muss durch das sogenannte Repowering bewerkstelligt werden. Im Gegensatz zu der Auffassung von Herrn Dr. Hocker wird es dadurch nicht zu mehr Standor
ten, sondern zu weniger Windenergiestandorten kommen.
Repowering ist wünschenswert, weil durch die Effizienzgewinne beim Ersatz von Altanlagen die Gesamtzahl der Anlagen deutlich reduziert werden kann. Außerdem können Anlagen, die bisher an eher ungeeigneten Standorten stehen, abgebaut und an anderen, besseren, neuen Standorten gebündelt errichtet werden, sodass sie das Landschaftsbild insgesamt weniger verspargeln.
Auch unter Akzeptanzgesichtspunkten macht Repowering Sinn, nicht zuletzt, weil neue Anlagen leiser laufen, niedrigere Rotordrehzahlen aufweisen und damit in der Bevölkerung auch weit weniger störend wahrgenommen werden.
Dies alles sind gute Gründe, um ein neues Repowering-Modell zu entwickeln, das auch unter der Regie eines Ausschreibungsmodells, wie vorgesehen, Anreize für eine vorzeitige Erneuerung von Altanlagen bieten muss.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Satz zum FDP-Antrag sagen, den wir natürlich nicht unterstützen werden. Entgegen Ihrer Behauptung ist der Windenergieerlass keine verbindliche Rechtsgrundlage, sondern allenfalls eine Interpretations- und Orientierungshilfe zur Abwägung bei der kommunalen und regionalen Planung. Dementsprechend sind die Regelungen des Windenergieerlasses eben auch nicht ausdrücklich Bestandteil des Landes-Raumordnungsprogramms. Die konkreten Abstandsregeln ergeben sich auch nicht aus dem Windenergieerlass, sondern sie ergeben sich aus naturschutzrechtlichen Bestimmungen, vor allen Dingen aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und natürlich aus dem Baugesetzbuch. Das war vorher so, und das wird auch in Zukunft so sein. Das alles sind bundesrechtliche Regelungen. Wir geben also mit dem Windenergieerlass lediglich eine Hilfestellung bei der kommunalen Planung.
Ihr Antrag liegt neben der Sache und - das haben Sie hier sehr deutlich ausgeführt, Herr Dr. Hocker - dient lediglich populistischem Wahlkampfgetöse, und auf das werden wir nicht weiter eingehen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, den Herr Dr. Siemer vorgestellt hat, ist aus meiner Sicht in mehrfacher Hinsicht kurios - ganz abgesehen von dem Horrorszenario, das er hier dargestellt hat, nämlich dass wir die Tourismuswirtschaft in den Ruin treiben würden. Auf den Punkt gehe ich gleich noch ein.
Der Antrag reiht sich aus meiner Sicht in eine Vielzahl von Anträgen der Union ein, mit denen sie scheinbar versucht, ihr wirtschaftspolitisches Profil zu schärfen. Sie kritisieren die angeblich zu hohe Steuerbelastung von Unternehmen, übersehen dabei aber auf der anderen Seite, dass die Gewerbesteuer die Haupteinnahmequelle der Kommunen ist und diese massive Steuereinbrüche zu verzeichnen hätten, würden wir all den Anträgen folgen, die uns die Union immer wieder vorlegt. Kommunalfreundlich, meine Damen und Herren, ist dieses Vorgehen jedenfalls nicht.
Kurios ist der Antrag auch insofern, als die CDUFraktion nun schon einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Antrag stellen musste, damit er überhaupt abstimmungsfähig ist. Im Ursprungsantrag forderte die CDU die Landesregierung nämlich auf, sie möge den Anwendungserlass vom 2. Juli 2012 zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbeständen dahin gehend ändern, dass die Entgelte der Reiseveranstalter für die Anmietung von Hotelunterkünften nicht der Gewerbesteuerhinzurechnung unterliegen.
Im Haushaltsausschuss haben wir Sie dahin gehend aufgeklärt, dass es sich bei diesem Anwendungserlass eben nicht um einen Erlass des Nie
dersächsischen Finanzministeriums, sondern um einen Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder handelt, der zwischen dem Bundesfinanzministerium und den obersten Finanzbehörden der Länder verbindlich abgestimmt ist und nicht so ohne Weiteres einseitig durch ein einzelnes Land abgeändert werden kann. Als Sie das dann endlich begriffen haben, meine Damen und Herren, haben Sie einen Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Ursprungsantrag eingereicht. Nun fordern Sie unsere Landesregierung auf, politisch initiativ zu werden, um die Steuerbelastung der Reiseveranstalter zu senken. Ich gratuliere der CDU-Fraktion, dass sie jetzt wenigstens formalrechtlich auf der richtigen Spur ist, auch wenn es bis zu diesem Erkenntnisgewinn lange gedauert hat.
In der Sache bleibt der Antrag dennoch kurios. Ich kann hierzu nur feststellen, dass es nach meinem Verständnis nicht Aufgabe des Landtags sein kann, politisch darüber zu befinden, wie Steuerrechtsnormen juristisch auszulegen sind. Das ist und bleibt nun einmal Aufgabe der Gerichte. Wie Ihnen das Niedersächsische Finanzministerium auf Ihre immer wieder gleichlautenden und damit auch inhaltlich nicht unbedingt besser werdenden vielen mündlichen und schriftlichen Anfragen schon mehrfach mitgeteilt hat, ist es Sache der Gerichte, diese Rechtsfragen zu klären. Deshalb warten sowohl die Landesregierung als auch die Bundesregierung auf den Ausgang des diesbezüglichen Musterverfahrens vor dem Finanzgericht Münster.