Diese Bürgerinnen und Bürger waren und sind der „wunderbare Ausweis für die Reife unserer Demokratie“, wie es Martin Schulz kürzlich so schön ausgedrückt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich mit Flucht und Geflüchteten beschäftigt, kann nicht an den politischen Grenzen eines Bundeslandes halt machen - auch nicht in Anträgen. Deshalb bin ich ganz bei Ihnen, wenn Sie eine schnelle Entscheidung über den Aufenthaltsstatus oder eine Gewährleistung des Familiennachzuges für Aufenthaltsberechtigte fordern. Ich stimme Ihnen auch zu, dass der Familiennachzug einen erheblichen Beitrag zur Integrationsbereitschaft leisten kann. Wir wissen das durch die Integrationserfolge bei Aussiedlerinnen und Aussiedlern in Niedersachsen, die in einer Studie des Bundesamts für Migra
tion und Flüchtlinge ganz eindeutig auch darauf zurückgeführt werden, dass die Familien gemeinsam hier bei uns in Niedersachsen einen Neuanfang machen konnten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Eckpunktepapier des UN-Flüchtlingshilfswerks zur Bundestagswahl hat uns erst kürzlich noch einmal daran erinnert, dass wir keine Integrationserfolge von subsidiär schutzbedürftigen Menschen erwarten können, die „auf lange Zeit um das Wohl von Ehepartnern, Kindern und anderen Familienangehörigen im Heimatland oder auf der Flucht fürchten müssen“.
Sozial- und Wohlfahrtsverbände haben besonders im Hinblick auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die derzeit ihre Eltern nicht nachholen können, scharfe Kritik geübt. Der Präsident der Diakonie in Deutschland, Ulrich Lilie, warnt vor einem organisierten Scheitern der Integration.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Beschränkungen des Familiennachzuges müssen also fallen. Parallel könnte ein modernes Einwanderungsrecht etwas Druck aus dem Asylsystem nehmen.
Aber diesen politischen Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, werden Sie mit Frau Merkel, Herrn de Maizière, und Herrn Seehofer nicht hinkriegen.
Ihre Verbündeten in der Sache sitzen auf der linken Seite des Hauses, auch im Bundestag. Wir sprechen uns nach der Wahl im September wieder!
Vielen Dank, Frau Schröder-Köpf. - Von der FDP liegt jetzt die Bitte auf eine Kurzintervention vor. Herr Kollege Oetjen, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegin SchröderKöpf, ich will Ihnen mit dieser Kurzintervention die Gelegenheit geben, sich noch etwas stärker mit
den landespolitischen Fragestellungen auseinanderzusetzen, die in diesem Antrag angesprochen werden.
Bei dem Thema Sprachlernklassen sind Sie allerdings auffällig schweigsam. Was sagen Sie dazu, dass im Land Niedersachsen 550 Stellen in der Sprachförderung für Kinder durch diese Landesregierung gestrichen werden? Finden Sie das richtig?
Wenn Sie den Familiennachzug so wichtig finden, warum gibt es in Niedersachsen dann kein eigenes besonderes Aufnahmeprogramm, so wie es beispielsweise das Land Thüringen auf den Weg gebracht hat? Warum machen Sie das nicht in Niedersachsen, wenn der Familiennachzug so wichtig ist? Was sagen Sie zu der Kritik des Städte- und Gemeindebundes, dass die Ko-Stellen für Migration und Teilhabe auf der Landkreisebene falsch angesiedelt sind, weil es die Städte und Gemeinden sind, die tatsächlich die praktische Arbeit machen?
Und was sagen Sie zu der Forderung des Städte- und Gemeindebundes, dass es eine zusätzliche Integrationspauschale geben muss, um die Leistungen der Kommunen für die Menschen abzudecken, die nicht mehr Asylbewerber sind, weil sie den Status gewechselt haben?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDP bot ja eine ganz gute Möglichkeit, einige Punkte aus dem Bereich Integration noch einmal zu diskutieren. Herr Kollege Oetjen hat zwar versucht, den Eindruck zu erwecken, die Landesregierung wäre hier blank, aber tatsächlich ist das absolute Gegenteil der Fall. Die Unterrichtungen im Fachausschuss und in den anderen Ausschüssen haben noch einmal deutlich gemacht, welche Bandbreite an Maßnahmen und Instrumentarien in diesem Bereich zum Einsatz kommen.
- Ja, die Kommission ist von den Inhalten und Instrumentarien, die in der Unterrichtung vorgestellt wurden, ebenfalls sehr begeistert gewesen.
Aber zur Sache: Sie sprechen in Ihrem Antrag den Schulunterricht in den Erstaufnahmeeinrichtungen an. Das ist ein sehr wichtiges Feld, völlig richtig. In der Unterrichtung wurde noch einmal deutlich gemacht, wie die Kooperation und wie die sogenannten interkulturellen Lernwerkstätten funktionieren.
An dieser Stelle besteht ja keine Schulpflicht. Ob das so richtig ist, darüber kann man diskutieren; da gibt es ein starkes Für und ein starkes Wider. Aber gerade da muss man, glaube ich, schauen, dass eine wirklich gute Vorbereitung auf die Regelschule erfolgt. Es gibt 20 Vollzeitstellen im Wege der Abordnung, und in einem Update 2017 - das ist auch dargestellt worden - ist eine Kooperation mit den lokalen Bildungseinrichtungen angedacht. Das funktioniert ebenfalls sehr gut.
Es gibt auch eine weitergehende Konzeption in Zusammenarbeit zwischen MI und MK, nämlich die Potenzialerfassung und Lerndokumentation, um erfolgreiche Bildungsbiografien zu ermöglichen.
Ein anderer Punkt, auf den Sie in Ihrem Antrag eingehen - und den wir übrigens schon im Vorfeld mit einem anderen Antrag gemeinsam unterstützt haben -, sind die sogenannten Wegweiserkurse. Das sind 30 Stunden. Im Anschluss fördert das Land Sprachkurse vor Ort.
An dieser Stelle muss ich vielleicht doch einmal von der Landesebene weg. Das Land fördert nämlich unabhängig von den sogenannten Bleiberechtsperspektiven, während das BAMF die Förde
Zur Sprachbildung und Sprachförderung gibt es eine Richtlinie, die mit 12 Millionen Euro Landesmitteln jährlich hinterlegt ist. Viel wichtiger ist aber, dass bereits jetzt die Mindestzahl von 25 Kindern in solchen Gruppen unterschritten werden kann. Sie fordern das in Ihrem Antrag, aber das ist bereits jetzt möglich, wenn dargestellt wird, dass es gerechtfertigt ist.
Im Bereich des Arbeitsmarktes fordern Sie Patenschaften - so nennen Sie das - von Unternehmen für Flüchtlinge, um eine Zusammenführung zu erreichen. Hier gibt es bereits die sogenannten überbetrieblichen Integrationsmoderatorinnen und -moderatoren. 3 Millionen Euro stellt das Land dafür zur Verfügung. Das ist eine Unterstützung von Betrieben, von Unternehmen. Das ist so ein bisschen wie eine Kupplung: Flüchtlinge auf der einen Seite und Betriebe auf der anderen Seite sollen zusammengebracht werden, um Praktika, Ausbildung, Beschäftigung usw. zu ermöglichen.
Auch Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen sind in diesem Bereich zu nennen. Das ist allerdings abhängig vom Status; da sind Sie etwas ungenau. Es gibt unterschiedliche Status - darüber hatten wir auch in der Unterrichtung diskutiert -: Flüchtlinge, Asylsuchende, Geduldete, Asylberechtigte. Die Vorlaufzeit beträgt in dem Bereich drei Monate bis zum Arbeitsmarktzugang. Und dann stehen, je nach Status, die Instrumente nach SGB III zur Verfügung.
Nun komme ich noch zu der Forderung des Städte- und Gemeindebundes. Er beschreibt die Situation natürlich richtig: Wir sind ein Stück weit aus der Situation mit der Abdeckung durch eine Kostenpauschale raus; der Rechtskreis ändert sich. Aber wenn die SGB-Leistungen zum Tragen kommen, muss auch der Bund mit einsteigen.
Alles in allem - damit schließe ich - sehen Sie aber, dass das Land gerade mit Blick auf die Forderungen in Ihrem Antrag sehr gut aufgestellt ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auch im Namen der CDU-Fraktion bei allen Ehrenamtlichen, aber auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den öffentlichen Verwaltungen für ihren Einsatz bei der Integration der Flüchtlinge in Niedersachsen in den letzten Jahren ganz herzlich bedanken.
Ohne die Hilfe der vielen Ehrenamtlichen überall in unserem Land wären wir heute nicht so weit, wie wir es sind. Jedoch sind wir leider noch nicht so weit, wie wir es uns wünschen würden.
Bedanken möchte ich mich aber auch bei den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden, den Wohlfahrtsverbänden und den Kammern, die schnell bereit waren, entsprechende Initiativen auf den Weg zu bringen bzw. sich ihnen anzuschließen mit dem Ziel, auch die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt voranzubringen.