Protokoll der Sitzung vom 16.08.2017

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Herr Kollege Dammann-Tamke hat um zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 gebeten. Sie erhalten anderthalb Minuten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, ich hätte erstens von einem verantwortungsbewussten Minister in Niedersachsen erwartet, dass er heute zugibt, dass durch die Analyse der Rückstellprobe, die Sie uns im Ausschuss verschwiegen haben, der Beweis geführt wurde,

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Oh nein!)

dass in dem Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli über 8 Millionen Eier Fipronil-belastet aus niedersächsischen Legehennenbetrieben auf den Markt gekommen sind, davon 1,3 Millionen Bioeier, und dass auch Sie als Verbraucherschutzminister Niedersachsens das nicht haben verhindern können. Das wäre ehrlich und politisch verantwortungsbewusst gewesen.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Sie können es nicht verstehen!)

Zweitens. Sie können diese Diskrepanz zwischen dem, was wir aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium und aus Ihrem Munde hören, gerne im Nachgang aufklären. Nach meinen Informationen hat Niedersachsen bis vorige Woche Freitag einen Datensatz in das Lagezentrum des Bundes geliefert, der nicht einmal einer Handvoll entsprach. Die Datenlage aus Niedersachsen, dem Eiererzeugungsland Nummer eins in Deutschland, war bis vergangene Woche Freitag unzureichend. Sie haben hier Ihr persönliches politisches Spiel getrieben.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Glauben Sie alles, was Herr Schmidt Ihnen er- zählt? Sie sind doch sonst nicht naiv!)

Drittens: Sind Sie bereit, mit mir einen kurzen Blick auf die Homepage des BVL zu werfen? Dann werden Sie sehen, dass ausweislich der Homepage des BVL Ihre Aussage im Ausschuss, dass Eier auch in der Vergangenheit nie auf Fipronil untersucht wurden, unwahr ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dammann-Tamke. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich jetzt die Aktuelle Stunde schließen kann.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaus- haltsgesetz 2017) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/8535 neu - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/8553 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/8572

Die Empfehlung des Ausschusses geht dahin, den Gesetzentwurf dem Wortlaut nach unverändert anzunehmen.

Wie Sie wissen, hat der Ausschuss jedoch Änderungen zum Einzelplan 13 empfohlen, die sich auf den Gesamtplan auswirken. Diese in der Beschlussempfehlung genannten Änderungen sind aus den Anlagen 2 und 1 zu Artikel 1 des Gesetzes ersichtlich.

Ich eröffne die allgemeine Beratung und erteile für die CDU-Fraktion dem Kollegen Oesterhelweg das Wort. Sie haben das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute im Rahmen der Nachtragshaushaltsberatungen über finanzielle Soforthilfen, über Maßnahmen zur Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur und über Erstattungen gemäß unserem Katastrophenschutzgesetz. Wir beschließen heute sicher in großer Übereinstimmung - und das ist gut so - Hilfen für die Opfer des Hochwassers in weiten Teilen unseres Landes.

Meine Damen und Herren, wir Niedersachsen kennen Hochwasserereignisse. Sie haben hier eine lange Geschichte, und es gibt viele, viele Beispiele dafür.

Das jüngste Hochwasser mit Schwerpunkten in den Landkreisen Goslar, Wolfenbüttel und Hildesheim hat Dimensionen angenommen, die im negativen Sinne rekordverdächtig sind. Deswegen möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen ein

ganz herzliches Dankeschön an alle richten, die geholfen haben.

(Beifall)

Ich richte meinen Dank an Feuerwehren und THW, an DRK und andere Rettungs- und Hilfsdienste, an - das muss auch einmal gesagt werden - Verwaltungen und Bauhöfe, an Katastrophenschutzstäbe, Polizei, Militär, Reservisten und viele andere. Ich will es aber ausdrücklich sagen, weil es dazugehört: Ich möchte mich auch für die gute Arbeit beispielsweise der Harzwasserwerke beim Talsperrenmanagement und beim NLWKN bedanken.

(Beifall)

Ganz wichtig ist auch: Ein herzliches Dankeschön gilt den vielen Freiwilligen, die mehrere Tage lang für ihre Mitmenschen gearbeitet haben.

(Beifall)

Der Dank gilt - auch das ist ein wichtiger Punkt - auch den Arbeitgebern, die ohne zu zögern und ohne zu murren ihre Leute freigestellt haben. Auch das ist nicht selbstverständlich, meine Damen und Herren.

(Beifall)

Es waren mehrtägige, kräftezehrende Einsätze. Als Feuerwehrmann - Herr Bachmann wird das sicherlich bestätigen - weiß man, wie es ist, wenn man mehrfach rund um die Uhr im Einsatz ist. Das war eine besondere Leistung. Es waren gerade auch - ich weiß aus dem eigenen Umfeld, wovon ich rede - viele, viele junge Menschen dabei, die Enormes geleistet haben. Sie alle haben geholfen, Menschen und deren Hab und Gut zu schützen. Danke dafür!

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, trotz aller Anstrengungen konnten nicht alle geschützt werden. Viele Menschen, deren Häuser oder Betriebe unter Wasser standen, stehen vor dem Ruin. Versicherungen greifen nicht; zum Teil konnten gar keine abgeschlossen werden. Sie alle brauchen unsere Hilfe.

Ich habe gerade am Montag mit jemandem aus Dorstadt gesprochen - ein kleines Dörfchen an der Oker -, dem ein Schaden von 40 000 bis 50 000 Euro entstanden ist. Ich habe mit Vereinsvertretern gesprochen, deren Gelände im wahrsten

Sinne des Wortes - Entschuldigung, Frau Präsidentin! - abgesoffen ist. Und ich habe mit Kommunalpolitikern, beispielsweise aus Wolfenbüttel, gesprochen, die 2 Millionen Euro aufbringen müssen, um die große Schule dort wieder zu sanieren. Die Schäden, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind enorm.

Hier kommt die Politik ins Spiel. Morgen werden wir über den CDU-Antrag zu Verbesserungen beim Hochwasserschutz diskutieren. Da ist viel zu tun.

Heute geht es um finanzielle Hilfen für die Opfer. Beides, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist allemal wichtiger als werbewirksame Auftritte von Promis gemeinsam mit Wahlbewerbern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ausgangslage dieser Beratungen waren 25 Millionen Euro für eine Soforthilfe. Angesichts unübersichtlicher Situationen vor Ort will ich nicht kritisieren, dass diese Summe so niedrig angesetzt worden ist. Das konnte man damals vielleicht nicht überblicken. Wir als Abgeordnete, die wir auch vor Ort, am Ort des Geschehens leben, haben recht schnell erkannt, dass dieser Betrag nicht reicht, um eine angemessene Unterstützung zu gewährleisten. Wir haben uns intensiv umgeschaut, mit den Menschen gesprochen - ohne große mediale Begleitung -: Rudolf Götz beispielsweise bei sich zu Hause in Seesen, Klaus Krumfuß in Alfeld, Gabi Kohlenberg in der Region Hannover, Heidi Mundlos in Braunschweig und ich im Landkreis Wolfenbüttel. Ich musste gar nicht ganz weit raus, um mir Hochwasserschäden anzugucken.

Und ich freue mich, dass Sie die Vorschläge der Union und auch von Herrn Dr. Althusmann aufnehmen, diese Summe von 25 Millionen Euro deutlich aufzustocken. Es ist gut, dass auch die amtierende Regierung und die die Regierung tragenden Fraktionen das erkannt haben. Wir wollen und werden heute gemeinsam 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Ich bin froh, dass wir dies auch angesichts des politischen Umbruchs hier im Lande hinbekommen. Es ist auch unsere Pflicht, das hinzubekommen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Die Frage ist: Reichen 50 Millionen Euro? Reichen die kalkulierten Reserven? Ich will es deutlich sagen: Eventuell müssen wir - das dann hoffentlich auch einmütig - uns noch einmal zusammensetzen und nachlegen. Die Soforthilfen werden schnell auf den Weg gebracht - das wurde mir gerade bestä

tigt -: für Erwachsene 500 Euro, für Kinder 250 Euro; für einen Haushalt mindestens 1 000 und maximal 2 500 Euro. Das ist alles gut und in Ordnung. Aber wir brauchen auch für die kommunalen Unterstützungsmaßnahmen und das, was wir jetzt auf den Weg bringen, schnelle, überschaubare, einfache und unbürokratische Regelungen und Ausführungsbestimmungen. Sie müssen heute, wenn wir den Beschluss gefasst haben, auf dem Tisch liegen.

Wir könnten fast jeden niedersächsischen Spitzenpolitiker, der sich zu diesem Thema geäußert hat, zitieren mit der Bemerkung, es müsse schnell und unbürokratisch geholfen werden. - Meine Damen und Herren, daran werden übrigens wir alle gemessen werden.

Ich möchte an dieser Stelle - das habe ich vorhin bewusst nicht erwähnt, weil es zum finanziellen Teil gehört - auch Danke sagen für die kommunalen Spendenaktionen, die wirklich flott unterwegs waren. Ich erinnere daran, was das DRK geleistet hat, und daran, was eine Stiftung, die in Wolfenbüttel ansässig ist - ich darf sie ruhig nennen -, die Curt Mast Jägermeister Stiftung auf den Weg gebracht hat: 1 000 Euro für jeden Haushalt. All das, meine Damen und Herren, ist nicht selbstverständlich. Und es gehört sich, sich als Vertreter dieses Landes auch dafür zu bedanken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Hochwasser hat viele Menschen im Lande hart getroffen. Ihnen zu helfen, ist unsere besondere Verpflichtung. Das tun wir heute gemeinsam. Dafür und auch für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich herzlich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Oesterhelweg. - Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort Frau Kollegin Geuter. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Menschen, vor allem im Süden und Südosten unseres Landes, die durch die Hochwasserereignisse im Juli dieses Jahres betroffen sind, verdienen unsere volle Hilfe und Unterstützung, die wir heute auf den Weg bringen wollen.

Dem Dank meines Vorredners an alle, die in dieser schwierigen Situation - seien es Personen oder Institutionen - geholfen haben, schließe ich mich gerne an.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

In einem ersten Schritt hat die Landesregierung für eine unbürokratische Soforthilfe daher einen Nachtragshaushaltsplanentwurf für 2017/2018 auf den Weg gebracht. Dieser beinhaltet eine haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Gewährung von finanziellen Soforthilfen aus Landesmitteln zur Minderung von akuten Notlagen sowohl für Privatpersonen als auch für die Beseitigung von Schäden bei der kommunalen Infrastruktur und auch für gewerbliche und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Ich möchte mich bei den Vertretern aller Fraktionen bedanken, die sich bereiterklärt haben, den Verfahrensablauf so zu beschleunigen, dass wir heute dieses Gesetz auf den Weg bringen und damit die Voraussetzungen für eine schnelle und unbürokratische Auszahlung der Soforthilfe schaffen können. Ich denke, das zeigt auch das Verantwortungsbewusstsein bei diesem Thema.